Beiträge von Osha

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    Guten Tag :49:

    Einleitung:

    Bei uns im Unternehmen, werden Lebensmittel in verschiedenen Formen abgefühlt. Nichts nasses.

    In zwei Produktionshallen stehen reihenweise Abfüllanlagen. über diese wurden Stahlbaubühnen mit festen Treppen errichtet. Nicht auf gesamter Fläche sondern ca. 30-40 % der Halle hat also als zweite Ebene eine Stahlbaubühne.

    Die Bühnen wurden von einem Ingenieur geplant und einer Stahlbaufirma errichtet. Geländer sind ringsum dran, sowie Gitter gegen das herabfallen von Gegenständen.

    Paletten werden mittels Stapler und Schrankensystem auf die Bühne verbracht. Dort mittels manuellen Hubwagen zu den Aufhängungen. Lebensmittel sind in großen Säcken (BigBag), die auf der Bühne mittels Kran aufgehangen werden und durch Trichter in die Füllmaschine unterhalb gelangen.

    Ständer der Stahlbaubühnen sind durch Rammschutze gegen das anfahren und beschädigen geschützt.

    Soweit zur Einordnung der baulichen Situation.

    Vor einiger Zeit recherchierte ich dann zu Regalprüfungen (DGUV Regel 108-007 ist ja bekannt. ) und fand das: BGHM: Lagereinrichtungen

    Nach dieser Information muss ich Stahlbaubühnen, egal wie genutzt, genauso prüfen wie Palettenregale. Und das war mir neu.

    Habe dann mehrere Bekannte befragt, die Regalprüfungen machen dürfen und anbieten und selbst für die war das neu. :/

    Wir haben ja nicht mal Schilder an unseren Bühnen für Maximalbeladung usw.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    War / ist euch das bewusst?

    Macht ihr das bei euch?

    Dürfen das die Regalinspekteure / Sachkundigen zur Prüfung von Regalanlagen überhaupt prüfen?

    Einen Guten Tag an Alle Arbeitsschützer / Mitleser und Kommentatoren.

    Hatte diese Woche eine ASA Sitzung, in der ich dieses Thema komplett eskaliert habe.

    Muss dazu sagen, Jahrelang konnte bei uns jeder auf das Doch, ohne irgendwelche Vorkehrungen.

    Vor ein paar Jahren, ist ein Bekannter von mir in einem Betrieb 2 Orte weiter durch ein Oberlicht gestürzt und verstorben. Ist direkt in einer Produktionshalle aufgeschlagen. Seit dem müssen bei uns auch alle den Dachbegehungsschein ausfüllen und der Chef muss unterschreiben und erlauben.

    Dass das nicht immer hilft, dass sich die Kollegen an alle Vorschriften halten + die ungeprüften und defekten Sekuranten, hatte ich ja schon im Eingangspost erwähnt.

    In der ASA:

    Jedenfalls habe ich das Thema Dachsicherheit und Geländer / Kollektivschutz mit einem Bild von meinem verstorbenen Bekannten und seiner Familie eröffnet. Er hat Frau und zwei Kinder hinterlassen.

    Habe dann alle Fakten und alles was es an Vorschriften, Gesetzen und Empfehlungen dazu gibt als Trommelfeuer rausgehauen, immer mit einem Bild vom Ihm dabei.

    Am Ende sagte ich dann, dass falls wir bei uns so einen Fall haben sollten, ich allen Behörden meine Empfehlung / Beratungen und den Schriftverkehr dazu zeige und mich zurücklehne und das Drama beobachte.

    Fazit:

    Ich soll Angebote für Kollektivschutzsysteme gehen und es kommt in die Planung für 2025. Bisher scheint es ein Erfolg zu sein. Warten wirs ab.

    Man muss halt doch einfach mal ein Arschloch sein um etwas zu erreichen.

    Was denkt ihr zu meinem Vorgehen?

    Hab das mal für das Land Thüringen gesucht, und ja da steht das auch. Vielen Dank. :doppelthumbsup:

    wenn Geländer grundsätzlich zu aufwendig, zu häßlich, oder was auch immer sind, kann ich Dir empfehlen auch noch einmal mobile Lösungen in Betracht zu ziehen.

    Der große Vorteil einer mobilen Lösung ist das Umgehen aller Argumente von Entscheidungsträgern. Die Kosten sind gering, die Wartung überschaubar (nicht 200 Punkte, sondern nur einen prüfen) und auch die heilige Architektenkuh "Optik" wird nicht angegriffen.

    Mit den Suchbegriffen "Flachdach Seitenschutz mobil" und "Mobiler Anschlagpunkt" findest Du genug Anbieter.

    PS: Fehlende Dokumentation von Anschlagpunkten kann man heilen, aber der Aufwand ist nicht unerheblich. Die Prüfung ist, vor allem bei fehlender Dokumentation, ziemlich aufwändig.

    Früher waren es fast immer Dachdecker, die auch die Sekuranten direkt mit installiert haben. da könnte man mal nach den Unterlagen fragen.

    Mobiler Seitenschutz:

    Diese Lösungen hab ich mal gesehen, finde ich auch eigentlich gut.

    Aber wenn die Kollegen schon die PSAgA nicht nutzen, werden sie diese Sache auch umgehen. Möchte es ja eigentlich so haben, dass die Gefährdung substituiert ist und nicht umgangen werden kann.

    Fehlende Doku:

    Leider haben die Dachdecker diese Unterlagen auch nicht. Irgendwer hat dass damals komplett versaut. Deswegen will ich auch von Sekuranten weg. Denn wenn sich niemand darum kümmert (Prüfungen organisieren, allen hinterher rennen usw.) muss ich das machen. Und dazu hab ich keine Zeit ^^

    Berühmte letzte Worte. ;)

    Nicht Dein Problem, aber vielleicht ein Argument: Im Nachhinein festzustellen, daß man Blitzschutz gebraucht hätte, ist viel teurer, als ihn gleich einzubauen.

    Und falls der Sachversicherer feststellt, daß der Blitzschutz sogar vorgeschrieben gewesen wäre, wirds interessant. :D

    Aber jetzt sind wir fast Off-Topic, auch wenn es die Vorschrift 3 berührt.

    Das witzige ist ja, dass wir überall Blitzschutzanlagen auf den Dächern haben. Man bräuchte überall nur einen halben Meter mehr, um ihn an die möglichen Geländer anzuschließen.

    Haben die noch nichts von STOP gehört? 🤔

    Technisch vor Persönlich... Das Argument zieht bei mir sehr oft!

    Ja das ist noch nicht so in den Köpfen drinnen...Leider.

    Argument meines Chef bezüglich der Geländervariante:

    Da spielt der Versicherer nicht mit, da das Geländer die Blitze anzieht und deswegen die Brandgefahr erhöht wird.

    || Sowas kann sich doch keiner Ausdenken...

    Puh...Also erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Gut zu wissen, dass ich doch richtig reagiere. Das macht mir Mut.

    Ich werde definitiv nochmal das Thema schriftlich auf alle Tische bringen! Mittlerweile, bin ich so drauf, dass ich mir alles quittieren lasse. Mit Datum und Unterschrift.

    Habt noch einen schönen Tag!

    Einen Guten Tag an Alle Arbeitsschützer und die die es noch werden wollen.

    Kurz (eher lang) zu meinem Thema:

    Große Firma, viele große Flachdächer alle so ab 8 bis 35m höhe. Zusätzlich überall viele Dachkuppeln.

    Wir haben intern eine Handwerkertruppe, die ab und an Wartungsarbeiten auf dem Dach erledigt. Elektriker von uns müssen auch ab und zu auf das Dach und Wartungen durchführen. Bei Reparaturen der Dachhaut, kommt auch immer eine Dachdeckerfirma, welche nie PSA nutzt.

    Seit ein paar Jahren, werden Dachabschnitte mit Sekuranten ausgestattet. Ohne Sinn und Verstand.

    Alles läuft über eine kleines Ingenieurbüro, was die Gewerke in diesem Fall bestellt und koordiniert.

    Jetzt kommt es. Ich habe Frühjahr 2023 eine Begehung des Daches gemacht und konnte einige Sekuranten herausziehen. Viele waren auch teilweise so locker, dass diese geklappert haben.

    Man könnte sagen alles halb so wild, die Kollegen ziehen eh keine PSAgA an, wenn es nicht so zum heulen wäre.

    Ich mich also erstmal schlau gemacht.

    Montagedokumentationen der Sekuranten nicht vorhanden. Weder bei uns, bei den Dachdeckern, weder noch bei dem Ingenieurbüro.

    Die jährliche Prüfung der Anschlagmittel fand nie statt. Wusste auch niemand, dass es Pflicht ist.

    Also ich das Ingenieurbüro beauftragt, sich einen Sachkundigen zur Prüfung der Anschlagpunkte zu suchen.

    Sommer 2023 war ich dann mit dem Ingenieur und dem Sachkundigen auf dem Dach.

    Ergebnis dieser Begehung:

    Es sind ein Großteil der Sekuranten defekt.

    Mein Vorschlag, alle Dächer mit Geländern zu versehen, brachte den Ingenieur zur Weißglut und er beleidigte mich minutenlang als Vollidioten.

    Es wurde festgelegt und beauftragt, dass der Sachkundige erstmal alle Sekuranten offiziell prüfen und Defekte reparieren soll. (Kann er wohl)

    Februar 2024:

    Es wurden noch keine Sekuranten geprüft. Es wurden noch keine Sekuranten repariert.

    Wie soll man da ruhig bleiben.

    Jetzt mache ich auf meine Chefs immensen Druck, dass Geländer auf den Dächern installiert werden.

    https://www.bgbau.de/fileadmin/user_upload/Mehr_Sicherheit_bei_der_Instandhaltung_auf_D%C3%A4chern.pdf

    In diesem Dokument steht auch, dass die Geländer nicht prüfpflichtig sind.

    (Eine dokumentierte Sichtprüfung, würde ich dennoch jährlich machen lassen)

    Frage an euch:

    Wie könnt ihr so ruhig bleiben in diesem Job? Was würdet ihr mir vielleicht noch Raten? Tips? Oder habe ich etwas nicht bedacht?

    PS: Dieser Post diente auch dazu, mir etwas den Frust von der Seele zu schreiben.

    Tschüss und eine unfallfreie Woche

    OSHA

    Danke erstmal für eure Antworten.

    Grundsätzlich ist es so, dass wir bei uns einen eigenen kleinen Maschinenbau haben.

    Dort und in einer Spritzgußabteilung sind die beiden 5t Portalkräne. Es sollen aber halt leider alle MA (auch Elektropersonal = für mich nicht Zielführend) an den Kränen geschult werden + einen kleinen 0,5t Schwenkkran.

    Habe jetzt einen ehemaligen Kollegen beauftragt, dies zu Schulen. (Er ist jetzt Selbstständig und darf das Schulen!)

    Grundsätzlich sind die Kranführer auch die Lastenanschläger bei uns. Wird ja auch über eine Bedienflasche gesteuert und nicht über ein Führerhaus.

    Einen wunderschönen Guten Tag,

    Ich habe den Arbeitsschutz bei mir in der Firma nun seit ein paar Monaten übernommen und mir gleich einige Nichtfreunde gemacht. *TeTa* Aber das ist ja normal.

    Wir haben bei uns im Hause 2 Portalkräne für bis zu 5t Last und einen Turmschwenkkran mit einer max. Last von 0,5t.

    Der Betrieb steht seit über 30 Jahren und noch nie hat ein Mitarbeiter eine Befähigung zum Kranführer bekommen. Insgesamt arbeiten ca 40 MA mit diesen Kränen und niemand ist jemals dazu befähigt worden.

    Habe das Thema bei meiner OL natürlich eröffnet und man ist gewillt die MA zu befähigen. Erster Kostenvoranschlag waren zwischen 12k € und 16k€ jährlich zur Befähigung Extern und dies hat natürlich Wellen geschlagen.

    Fuchs wie ich bin, habe ich vorgeschlagen 2 MA zu "Ausbildern für Kranausbildern" auszubilden. Diese sollen dann jährlich die restlichen MA befähigen / unterweisen. Ist viel günstiger und somit für die OL akzeptierter.

    Das Thema geht jetzt ein halbes Jahr und meine OL konnte sich noch nicht durchringen, 2 MA dafür zu finden.

    So viel zum Vorgeplänkel, jetzt kommt die Frage evtl:

    Anschlagen von Lasten.

    Reicht ja nicht, das ich den Kran bedienen kann, ich muss ja auch was dran hängen, sonst bräuchte ich keinen Kran.

    Nach BetrSichV muss ich jährlich das Anschlagen von Lasten unterweisen. d.h. zusätzlich zur jährlichen ~2 Tage Schulung für die Kranführer kommt ein Tag die Unterweisung "anschlagen von Lasten" hinzu.

    Seit 12/2020 ist diese Schulung/Unterweisung nämlich unabhängig von der Kranausbildung (laut DGUV Regel 109-017).

    FRAGE:

    Wie dumm ist das denn bitte? Die Akzeptanz dazu in der Belegschaft ist so schon niedrig.

    Kräne und Lasten gehören zusammen. Wieso ist das getrennt?

    Eigentliche Frage:

    Wie ist das bei euch im Unternehmen geregelt? Irgendwelche Tips?


    So das wars jetzt.

    Gruß

    Osha

    Ich habe schon Messungen durchgeführt. Mit dem Oben genannten Gerätehersteller.

    Den ich aber in der Handhabung nicht gut gelungen finde. Außerdem will ich nicht immer warten, bis unser Messgerät wieder mal bei mir im Werk ist.

    Deswegen meine Frage nach anderen Herstellern und deren Qualität.

    Denn nur weil etwas bei der Google suche bis oben steht, ist es nicht gleich das Beste!

    Hallo zusammen und einen Guten Tag:49:,

    derzeit ist durch unsere Betriebsärztin wieder das Thema Staubbelastung auf meinem Tisch gelandet. Lebensmittelstäube sind bei uns an der Tagesordnung.

    Ich suche nun ein neues Staubmessgerät, habe aber leider kein Plan, welches wirklich gut ist.

    Bisher hatten wir ein Messgerät von Dusttrack. Dies war aber leider nicht so gut in der Handhabung. Auch ist das Messgerät ständig auf Wanderschaft, zwischen unseren verschiedenen Werken in Deutschland.

    Zu meiner Frage:

    Wer hat Erfahrung mit Staubmessgeräten und kann mir eine Empfehlung aussprechen?

    Für mich wichtig wäre, eine Messung von A und E Stäuben, sowie ein auslesen der Messdaten auf den PC.

    Und natürlich eine gute Messgenauigkeit.

    Möchte da gerne auf eure Erfahrung zugreifen.

    -> Und nein, eine Anfrage bei der BG und der Aufsichtsperson kommt nicht in Frage. Die Aufsichtsperson ist wirklich Schwierig!

    Viele Grüße

    Guten Tag zusammen,

    Wir kommissionieren von Paletten auf ein Transportband.

    Paletten stehen in Stahlregalen.

    Wir bekommen jetzt neue Regale und ein neues Pick-by-Light-System.

    Kommissioniersystem Pick-by-Light soll an den Querriegeln des Stahlregals angebracht werden. War die letzten 20 Jahre auch schon so. Die Vertreter des Kommissioniersystems waren letzte Woche Vorort und haben gesagt, dass wir die Stahlträger (Querriegel) des Palettenregals nicht anbohren dürfen.

    Das ist mir sogar bewusst und ich halte das auch für richtig. Der Vertreter der Regalsystem sagte zwar, es kommt immer auf die Gewichte der Paletten und die Menge der Bohrlöcher an, aber ehrlich gesagt ist mir das zu wild.

    Das bisherige Pick-by-Light-Systen wurde auch immer mit M4 Schrauben am Regal befestigt, dass war lange bevor ich zur FaSi in meinem Betrieb wurde.

    Ich soll jetzt eine Lösung finden, wie wir rechtmäßig die Querriegel anbohren dürfen :Lach:

    Recherchen haben bisher nichts ergeben. Habt ihr einen Input oder Erfahrungswerte für mich?

    Vielen Dank :50: