Mischbeschilderung ist nicht zulässig
Moin,
das ist absoluter Quatsch. Ich werde in einem Bestandgebäude, bei dem es eine bauliche Veränderung gibt, die eine neue Kennzeichnung erforderlich macht, nicht weiter nach den alten Vorgaben kennzeichnen, werde aber auch nicht in diesem Gebäude alle Schilder austauschen.
Ich mache eine "Mini-Gefährdungsbeurteilung", ob die Personen, die sich nach diesen Schildern richten sollen, verstehen, was gemeint ist oder nicht. Das habe ich auch bei den "roten" Schildern so gemacht. Ob an dem Feuerlöscher jetzt noch eine Flamme abgebildet ist oder nicht, ist völlig wumpe, wenn die betroffenen Personen verstehen, dass dieses Schild, egal ob mit Flamme oder ohne, den Standort eines Feuerlöschers kennzeichnet.
Solange mir keine Aufsichtsbehörde mit einem Bußgeld droht, lasse ich weiterhin den gesunden Menschenverstand walten, zumal ich meine Schilder aus Steuergeldern bezahle und wir nicht gerade wenige kennzeichnungspflichtige Liegenschaften haben.
Gruß Frank