...solange in den Gebäuden der BAUA die Schilder nicht geändert sind, ist das alles unerheblich für uns.
Es ist nur eine Regel!
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellen...solange in den Gebäuden der BAUA die Schilder nicht geändert sind, ist das alles unerheblich für uns.
Es ist nur eine Regel!
Leute, ihr werdet noch zu Alkoholikern, wenn bei euch jedes Mal beide U-Boot-Diesel auf AK anspringen!
Ich weiß zwar nicht, was du mir damit sagen willst, aber ich stimm dir trotzdem zu.
Ich weiß zwar nicht, was du mir damit sagen willst, aber ich stimm dir trotzdem zu.
AK = Äusserste Kraft
Fluchtwege: für explosionsgefährdete Räume, ausgenommen Räume nach f) bis zu 20 m
Das steht so ja in der alten ASR, in der aktuellen findest Du das nicht mehr.
Wieso soll das jetzt plötzlich andersrum besser sein?!?!
Weil es dann international einheitlich ist. Auch wenn der Chinese (*) bei Dir durch die Gebäude flüchtet, ist ihm dann klar, hier geht es lang
(*) man kann hier jede andere Nation verwenden, außer Deutsch.
Über die Unterweisung lässt sich das doch abfangen, ohne, dass man Schilder ändern muss.
Pfeil nach oben oder unten an einer Tür heißt hier geht es weiter.
Pfeil nach oben oder unten an einer Treppe heißt, es geht in Pfeilrichtung weiter.
Ich handhabe das, wie mit den Personen im Piktogramm, da interessiert es auch nicht, ob die Beinchen abgerundet oder eckig sind.
Also für mich sind die Piktogramme idiotensicher und das regelmäßige Überarbeiten ist eher Beschäftigungstherapie für einige Hochbezahlte.
Wer hier ernsthaft anfängt zu diskutieren, wie der Pfeil jetzt über einer Tür stehen muß, um Klarheit der Aussage zu erreichen will es in meinen Augen nicht verstehen, oder rangiert noch Welten von der o.g. Personengruppe entfernt...
In diesem Sinne
Der Michael
PS: ...ausserdem ist jedwede Diskussion eh überflüssig, weil es sich um geschaffene Fakten handelt. Allerdings habe ich mir immer Freiheitsgrade bei der Umsetzung genommen...
Das steht so ja in der alten ASR, in der aktuellen findest Du das nicht mehr.
Das war ja auch die Frage, sollen jetzt die Betriebe anhand von Gefb. selbst bestimmen?
Warum hat man das auch so ändern müssen, muss man anscheinend nicht verstehen!
Moin, Michael,
sind die Piktogramme idiotensicher
Du kannst nichts "idiotensicher" machen, denn Idioten sind einfach zu erfinderisch
Ansonsten stimme ich Deinen restlichen Aussagen überein.
Wie schon in einem anderen Themenstrang geschrieben: wichtig ist, wenn die Betroffenen wissen, was gemeint.
Und solche Änderungen, bspw. in öffentlichen Gebäuden, führt beim Durchschnittsbürger, der keine Schulung hinsichtlich Fluchtwegkennzeichnung bekommen hat, eher zur Verwirrung.
Wie Mitbürger neue Regelungen nicht mitbekommen oder nicht umsetzen, sieht man z.B. beim Blinken im Kreisverkehr oder anderen Gelegenheiten.
Es ist aber noch mehr im Gange:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…rkehrswege.html
"Gemeinsame Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex Flucht- und Verkehrswege (März 2022)"
Muss man sich mal in Ruhe ansehen.
Unser technischer Dienst fragt jetzt bei mir an, ob wir Deckenluken mit Aufstiegshilfe in die Flure in die nächst höheren Ebene installieren müssen. Ich denke schon, oder?
Moin,
per se besteht ja auch im Arbeitsschutz erst einmal Bestandsschutz, man muss die Schilder nicht drehen.
Viel schlimmer und kostenintensiver sind aber die Regelungen zu den Türbreiten und der Aufsummierung der Ebenen-Flüchtenden. Ich sehe schon alle ihre Treppenraumausgänge auf 2,25 aufschneiden ... (auch hier gilt ja erstmal Bestandsschutz ... aber nur bis zu einer Nutzungsänderung einer Ebene)
Moin,
per se besteht ja auch im Arbeitsschutz erst einmal Bestandsschutz, man muss die Schilder nicht drehen.
Viel schlimmer und kostenintensiver sind aber die Regelungen zu den Türbreiten und der Aufsummierung der Ebenen-Flüchtenden. Ich sehe schon alle ihre Treppenraumausgänge auf 2,25 aufschneiden ... (auch hier gilt ja erstmal Bestandsschutz ... aber nur bis zu einer Nutzungsänderung einer Ebene)
ich habe mal gelernt, dass es eben keinen Bestandsschutz gibt.
ich habe mal gelernt, dass es eben keinen Bestandsschutz gib
im Baurecht - Treppenraumtüren gibt es den ... bei den Schildern ziehe ich meine Aussage ggf. zurück ... bin ja nur nen Brandschützer
Hallo,
Wieso soll das jetzt plötzlich andersrum besser sein?!?!
Das verstehst Du nicht
Es geht nicht um besser, es geht um einheitlich....
und dieser Grundgedanke ist nicht falsch.
Nicht ohne Grund gibt es die DIN EN ISO 7010,
wohlbemerkt schon seit 2013.
Wenngleich man jetzt unnötige Sonderwege
über die -nationale- DIN 4844-2 geht
(Normungsverlaufen läuft, siehe Thread). Anders
scheint man aber seinen Wunsch der Unterscheidung
zwischen "Hauptfluchtweg" und "Nebenfluchtweg"
und das mit einem eigenen Schildchen (zukünftiges
Aussehen, siehe hier: Überarbeitung der DIN EN ISO 7010), nicht
umsetzen zu können. Letztlich alles fragwürdig, sei
es die Flut an neuen Zeichen, aber auch die
Schaffung von neuen Bezeichnungen wie Haupt- und
Nebenfluchtwege mit einer unterschiedlichen Kennzeichnung.
Eine Verbesserung der Sicherheit mag ich daran nicht
erkennen, es sorgt eher für Unsicherheit und Wildwuchs.
Wahrscheinlich ist das so eine Art verstecktes Konjunkturprogramm für unsere Schilderhersteller.
Das würde ich bezweifeln. Sicherlich reiben sie sich aber
die Hände. Doch woher kommt der Unsinn mit Haupt-
und Nebenfluchtweg....nicht von den Schilderherstellern.
Und schaut man sich an, was an Normung aktuell so läuft,
ist die nächste "Überarbeitung" nicht in allzu weiter Ferne....
Was mich an diesen Änderungen stört, ist die Tatsache, dass diese Diskussionen hinter verschlossenen Türen geführt werden. Sollen die Verantwortlichen das mal öffentlich diskutieren. Plötzlich tauch also ein neues Schild auf. Wer oder was war der Auslöser? Warum ist das jetzt relevant?
Langsam komme ich auch auf den Trichter, dass wir alles Lämmer sind, die sich am Nasenring durch den Zirkus führen lassen.
Diese Auffassung teile ich nicht. Der Hut bei den Schildchen hat die
DIN auf. Jeder Normentwurf wird sicherlich hinter verschlossenen
Türen erstellt/bearbeitet. Und ohne jeden Zweifel ist auch die Kritik
berechtigt, damit es nicht erklärt wird (Warum etc.). Doch letztlich
hat jeder das Recht Einspruch einzulegen. Man muss sich nur
kostenfrei auf dem Normentwurfsportal registrieren. Mit dem Einspruch
ist man dann auch berechtigt, an der Einspruchsberatung teilzunehmen.
Hier kann man seine Kritik/ Verbesserungsvorschläge vortragen.
Dumm dabei ist nur, irgendwie ist jeder unzufrieden, keiner macht aber
etwas. Gegen die letzten Normentwürfe habe ich stets als EINZIGER!
Einspruch erhoben. Es gab keine anderen Einsprüche. Und das die
BAuA nachzieht, verwundert wo?
Nächste Woche ist Sitzung vom Normenausschuss Sicherheits-
kennzeichnung, mal gespannt was für Erklärungen ich höre.
Da ich, wenngleich meine erste Sitzung, viele kritische Fragen
und Einwände habe.
Gruß
Simon Schmeisser
Guten Tag, Herr Schmeisser,
Nächste Woche ist Sitzung vom Normenausschuss Sicherheits-
kennzeichnung, mal gespannt was für Erklärungen ich höre.
Da ich, wenngleich meine erste Sitzung, viele kritische Fragen
und Einwände habe.
sofern die dortigen Gespräche nicht der Geheimhaltung unterliegen, wäre es nett, wenn Sie darüber berichten.
Ich hatte vor langer Zeit ein Sitzungsprotokoll über eine VDI-RL, in der es über Staubemissionen aus diffusen Quellen ging, in der Hand, kann mich aber nicht erinnern, ob ein "VERTRAULICH"-Stempel drauf stand ...
Danke für Ihr Engagement.
Moin,
ich kann dieser ganzen Regulierungswut nichts abgewinnen. Für mich zählt, ob die Menschen, die im Ereignisfall aus einem Gebäude flüchten müssen, verstehen, was diese Zeichen Ihnen sagen wollen. Ob die Fluchtmännchen jetzt runde, halbrunde oder eckige Füße haben, ist dabei sch....egal. Wenn jemand auf eine Tür zu einem Treppenhaus zuläuft, in dem es nur eine Treppe nach unten gibt, wird es ihm vollkommen latte sein, ob der Pfeil nach oben, nach unten oder nach Quetschemumbach zeigt.
In einem Gebäude. in dem ich mich nicht auskenne und das evtl. noch verwinkelt ist, machen diese Zeichen Sinn, aber oftmals werden Fluchtwege ausgeschildert zu denen es gar keine Alternative gibt, weil es eben nur diesen einen Flur/Gang nach draußen gibt. Da hilft dann auch keine Fluchtwegskennzeichnung mehr wenn jemand so etwas nicht versteht.
Gruß Frank
oftmals werden Fluchtwege ausgeschildert zu denen es gar keine Alternative gibt, weil es eben nur diesen einen Flur/Gang nach draußen gibt.
Also wir haben ein Gebäude da gibt es als Nebenbestimmung in der Baugenehmigung die Ansage, dass durch die Eingangshalle kein Fluchtweg geführt werden darf. Das verstehe wer möchte, ich nicht, denn in der Regel geht der Mensch den Weg, den er kennt und das ist nun mal der Weg über den man in ein Gebäude gekommen ist.
Hallo,
sofern die dortigen Gespräche nicht der Geheimhaltung unterliegen, wäre es nett, wenn Sie darüber berichten.
Wenn es vertretbar ist, ja.
ich kann dieser ganzen Regulierungswut nichts abgewinnen. Für mich zählt, ob die Menschen, die im Ereignisfall aus einem Gebäude flüchten müssen, verstehen, was diese Zeichen Ihnen sagen wollen. Ob die Fluchtmännchen jetzt runde, halbrunde oder eckige Füße haben, ist dabei sch....egal. Wenn jemand auf eine Tür zu einem Treppenhaus zuläuft, in dem es nur eine Treppe nach unten gibt, wird es ihm vollkommen latte sein, ob der Pfeil nach oben, nach unten oder nach Quetschemumbach zeigt.
Die Herstellung der Einheitlichkeit über Landesgrenzen hinweg,
finde ich richtig. Doch die Häufigkeit der Änderungen, die
Zunahme und dann abweichende Einzelgänge über Landesnormen,
ist nicht nachvollziehbar. Streng genommen kommt man doch
aus einem stetigen "Arbeits- und Änderungsmodus" nicht hinaus.
Und würde man alles umsetzen, ist es auch mit einem enormen
Aufwand verbunden. Es bleibt ja nicht dabei nur ein paar Schildchen
auszutauschen. Am Ende muss auch die BSO, F+R Pläne usw.
überarbeitet werden. Das bindet alles eine Menge Zeit und
verursacht Kosten. Und wenn man dann mit den Schildchen
fertig ist, kommt eine andere Änderung um die Ecke.
Möchte man das aber ändern, bräuchte es eine grundlegende
Reform. Notwendig wäre es.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo Zusammen,
erstmals Danke an e.weline für die neue und bestens aufbereitete Information, Merci.
Zum Zweiten, dass Thema Pfeil hoch oder runter. Ja der Pfeil zeigt über einer Türe jetzt nach oben. Die Betriebe welche die Pfeile nach oben zeige richten sich nach der Norm DIN ISO 16069 welche schon seit 04.2019 gibt. Zu bedenken, eine Norm ist keine Vorschrift, deshalb werden immer noch neue Gebäude nach der alten "Vorschriften" gekennzeichnet.
Die neue ASR richtet sich nun nach der oben genannten Norm. Hier noch ein Link Pfeil hoch oder Runter
Daraus stellt sich nun die Frage, wie kennzeichne ich die Fluchtwege an einem Neubau auf dem gleichen Gelände.
Die Antwort wäre jetzt wieder länger. Im Falle das die Frage noch offen ist, kann ja jemand ein Thema eröffnen.
Daraus stellt sich nun die Frage, wie kennzeichne ich die Fluchtwege an einem Neubau auf dem gleichen Gelände.
Nach aktueller Norm, denn die älteren Gebäude werden ja auch irgendwann saniert oder abgerissen.
ich würde den Pfeil anders rum, als "hier entlang, drunter durch Tür gehen" hängen. So war es auch in der Vorgängerversion dargestellt.
Der Pfeil nach unten zeigt und auf die Tür deutet durch die man gehen soll, entspricht der Kennzeichnung nach DIN 4844-2:2012-12 (zurückgezogen).
Diese wurde überarbeitet und der DIN EN ISO 7010 angeglichen. Aktuell gültig ist die DIN 4844-2:2021-11.
Die DIN EN ISO 7010 gibt die Fluchtrichtung an. In deinem Beispiel ist das der Pfeil nach oben.
Etwas verwirrend: Die DIN 4844-1:2012-06, bei der es um die Erkennungsweiten geht, ist weiterhin gültig.
(Aufgrund der Anmerkung von Simon, weiter unten in diesem Thread, habe ich dieses Posting überarbeitet)