3G am Arbeitsplatz

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  • Der geringste Aufwand ist der Selbsttest unter Aufsicht im Betrieb. Die Aufsicht kann eine ernannte Person übernehmen, hier bietet sich der Schichtleiter an.

    Die Aufsichtsperson muss lt. FAQ der BMAS

    Zitat

    überprüfen, ob die jeweiligen Probanden das Testverfahren ordnungsgemäß entsprechend der Gebrauchsanordnung des verwendeten Tests durchführen. Sie müssen hierzu entsprechend unterwiesen werden. Die Unterweisung soll auch auf die für die Testung unter Aufsicht erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen für alle Beteiligten eingehen. Name, Vorname von Aufsichtsführenden und Probanden sowie Datum und Uhrzeit der Probenahme sind zum Beispiel in einer Tabelle – ggf. auch digital – zu dokumentieren.

    Wir handhaben das jetzt so:

    Wir (165 Mitarbeiter auf 3 Schichten verteilt) bieten 3 Selbsttest unter Aufsicht an. Diese Tests sind außerhalb der Arbeitszeit zu machen und werden von einem Anwesenden Abteilungsleiter bzw. stellv. Abteilungsleiter überwacht.

    Die Abteilungsleiter werden von mir geschult wie diese Tests durchzuführen sind und bekommen von der GL dies und die Kontrolle auch schriftlich Beauftragt.

    Die anderen beiden Tests müssen die Mitarbeiter selbst erbringen und den AL bei Arbeitsbeginn vorzeigen.

    Ohne einen Testnachweis, darf der Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht aufnehmen.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Was passiert denn danach, nach dem Ablaufdatum?

    Hab in der CovPass-App den Hinweis gefunden unter FAQ, dass das Zertifikat nur 1 Jahr gültig ist. Apotheken stellen aber danach kostenfrei ein neues Dokument aus, was man dann wieder der CovPass-App hinzufügen kann. Wie oben schon von anderer Seite angemerkt, ändert sich das Zertifikat ohnehin 6 Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis mit Beanspruchung der Booster-Impfung.

  • Wir hatten eben ein Meeting über die Umsetzung.
    Generell wird es eine zentrale Stelle (mich -.-) geben, welche eine Gesamtliste der ca. 500 Mitarbeiter führt. Die Kontrollen werden von den jeweiligen Abteilungsleitern durchgeführt und entsprechend an mich weitergegeben. Dokumentiert wird bei uns:

    Name - Status - bei geimpft das Datum das technische Ablaufdatum aus der App bzw bei getesteten das letzte Testdatum und welcher Test gemacht wurde. Diese Daten darf man 6 Monate nach Erhebung aufbewahren, danach müssen diese gelöscht werden.

    Aus den FAQs zur 3G Regelung: https://www.bmas.de/DE/Corona/Frag…hutzgesetz.html

    kann man sehr schön lesen, dass die MA keine Lohnvorzahlung erhalten sollten Sie den Status nicht nachweisen können.

    Hat jemand schon ein Rundschreiben zur Mitarbeiterinformation aufgesetzt welches mir evtl. als Vorlage gesendet werden könnte? Ich habe das Gefühl bei den vielen Infos wird das bei mir 10 Seiten lang :Lach:

    ...ich hoffe das hilft dir weiter... Schöne Grüße, Berit

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  • Danke Berit1

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • kurze Frage, wie ist das Dienstleistern, Lieferanten, Spediteuren (LKW-Fahrern) im Bezug auf den Zugang zum Betriebsgelände?

    bei uns gilt 3G, ab Mitwoch Testergebnis mitbringen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • gibt eine eine gesetzliche Verpflichtung für diese Personengruppe. Im IfSG habe ich nix dazu gefunden, da geht nur um Mitarbeiter.

    Hausrecht

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Meiner Meinund nach: Wie bisher.

    Es ist Mundschutz zu tragen, Abstand zu halten, und wenn die nicht geimpft oder genesen sind, haben die einen Nachweis vorzulegen.

    Der Gesetzgeber nutzt hier den Begriff "Beschäftigte". Dazu zählen auch, nach meinem Wissen, die Dritten, die auf dem Betriebsgelände unterwegs sind. Macht ja auch Sinn. Ich mach als Unternehmen einen RIEßENAUFWAND und dann kommen Leute rein, die gegen die Regeln verstoßen dürfen...

    By the way... Die FaQs wurden wohl erheblich überarbeitet.

    https://www.bmas.de/DE/Corona/Frag…006499bodyText6

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • WIr haben heute morgen beschlossen:

    - Arbeitsbeginn wird festgelegt auf frühestens 6:30 Uhr (*)

    - Ab 6:30 Uhr wird der 3G-Status geprüft, 2 MA sind dafür abgestellt

    - wer ohne Testnachweis kommt, der bekommt die Möglichkeit sich in einem separaten Zimmer unter Aufsicht zu testen

    - erst nach erfolgter positiver 3G-Prüfung darf sich eingestochen und der Arbeitsplatz aufgesucht werden

    Sonderregelung: Vor Feierabend darf der Testnachweis für den Folgetag durchgeführt werden, um den morgentlichen Andrang, besonders am 24.11., zu entzerren. Zusätzlich können Geimpfte und Genesene schon seit letzter Woche Freitag ihre Nachweise der Firma vorlegen und, wenn sie wollen, hinterlegen (in Kopie).

    (*) die beiden abgestellten MA müssen ja dann da sein ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

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  • WIr haben heute morgen beschlossen:

    - wer ohne Testnachweis kommt, der bekommt die Möglichkeit sich in einem separaten Zimmer unter Aufsicht zu testen

    Hört sich sehr gut organisiert an. Viel Erfolg.

    Verstehe ich es richtig, das der Arbeitgeber alle Tests bezahlt?

  • Hört sich sehr gut organisiert an. Viel Erfolg.

    Verstehe ich es richtig, das der Arbeitgeber alle Tests bezahlt?

    Stand heute: ja. Morgen ist der andere Geschäftsführer wieder da. Mal schauen, was sich da dann wieder ändert.

    Und "auf dem Papier" liest sich das gut. Mal sehen, ob die Umsetzung auch so gut funktioniert.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Guten Tag,

    bei uns kam ein Mitarbeiter an, ob wir folgenden Testnachweis anerkennen:

    https://www.dransay.com/covid-test-zertifikat/

    Er hatte dazu noch ein Gutachten eingereicht. Persönlich kommt mir das kritisch vor, was meint Ihr dazu?

    "Verschweigt, dass das Zertifkat online erstellt wurde"
    das sagt doch alles

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • wird bei uns ähnlich durchgeführt

  • Guten Tag,

    bei uns kam ein Mitarbeiter an, ob wir folgenden Testnachweis anerkennen:

    https://www.dransay.com/covid-test-zertifikat/

    Er hatte dazu noch ein Gutachten eingereicht. Persönlich kommt mir das kritisch vor, was meint Ihr dazu?

    Wir hatten auch so einen Kandidaten und haben ihn direkt abgewiesen.

    Hatte einen ganz guten Artikel gefunden, dass diese Zertifikate auch ohne Videoüberwachung des Tests ausgestellt werden.

    https://www.frankenpost.de/inhalt.videote…cd4d9fff3f.html

    https://www.24hamburg.de/hamburg/corona…e-91048016.html

    Let the music be your master

  • Ablaufzeit der Schnelltests 24h, wie ist es wenn diese Zeit wehrend der Arbeitszeit erreicht wird?

    Fallbeispiel:

    MA kommt mit einem gültigen Testnachweis und diese läuft um 12Uhr ab, der MA muss aber bis 14Uhr arbeiten. Muss er um 12Uhr wieder nach hause?