Der geringste Aufwand ist der Selbsttest unter Aufsicht im Betrieb. Die Aufsicht kann eine ernannte Person übernehmen, hier bietet sich der Schichtleiter an.
Die Aufsichtsperson muss lt. FAQ der BMAS
Zitatüberprüfen, ob die jeweiligen Probanden das Testverfahren ordnungsgemäß entsprechend der Gebrauchsanordnung des verwendeten Tests durchführen. Sie müssen hierzu entsprechend unterwiesen werden. Die Unterweisung soll auch auf die für die Testung unter Aufsicht erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen für alle Beteiligten eingehen. Name, Vorname von Aufsichtsführenden und Probanden sowie Datum und Uhrzeit der Probenahme sind zum Beispiel in einer Tabelle – ggf. auch digital – zu dokumentieren.
Wir handhaben das jetzt so:
Wir (165 Mitarbeiter auf 3 Schichten verteilt) bieten 3 Selbsttest unter Aufsicht an. Diese Tests sind außerhalb der Arbeitszeit zu machen und werden von einem Anwesenden Abteilungsleiter bzw. stellv. Abteilungsleiter überwacht.
Die Abteilungsleiter werden von mir geschult wie diese Tests durchzuführen sind und bekommen von der GL dies und die Kontrolle auch schriftlich Beauftragt.
Die anderen beiden Tests müssen die Mitarbeiter selbst erbringen und den AL bei Arbeitsbeginn vorzeigen.
Ohne einen Testnachweis, darf der Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht aufnehmen.