BGHM Ausbildung und Betriebsleitung

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  • Hallo zusammen!

    Ich war im September auf einem Seminar der BGHM (TLKR10 Betrieb ortsfester Krane) in dem Seminar kam natürlich auch der Bereich Ausbildung, Schulung, Unterweisung und Beauftragung vor. Die 3 Dozenten haben uns 18 Seminarteilnehmer darüber aufgeklärt, das nach der DGUV Vorschrift 52, §29 alle Kranbediener ebenfalls eine einmalige Schulung haben müssen. Eine jährliche Unterweisung ist eh klar. Wir haben an fast jedem Arbeitsplatz in der Fertigung Säulenschwenkrane bzw. kleine schienengeführte Krane bei dehnen die Hubbewegung immer elektrisch ist. An 4 Stellen wird auch der Kran elektrisch Verfahren. Um da auch ganz sicher zu gehen, habe ich das noch mal so erklärt und die Antwort bekommen das die Mitarbeiter diese Ausbildung benötigen. Ca. 80% der Teilnehmer führen diese Schulungen so auch nicht durch und waren sehr erstaunt über diese Vorschrift. Wieder im Hause habe ich dies unserer GF und der Betriebsleitung mitgeteilt und musste mir anhören das dass nicht notwendig ist und die jährliche Unterweisung reicht.

    So und jetzt meine Frage: Wer hat denn nun recht? Unsere Betriebsleitung oder die Dozenten der BGHM?

    Gruß

    Michael

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  • Das kann ich so der DGUV Vorschrift 52 nicht entnehmen und auch der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 ist das so nicht zu entnehmen, ebenso wie dem DGUV Grundsatz 309-003. Nur bei Turmdrehkranführern gelten da genauere Vorgaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Kann das damit gemeint sein:

    DGUV Information 209-091

    "Kranführer und Kranführerinnen gelten als unterwiesen, wenn sie an einem Lehrgang nach dem DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ erfolgreich teilgenommen haben."

    Das ist die Voraussetzung für die Beauftragung durch den Arbeitgeber.

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Also beim Thema Prüfung und Befähigungsnachweis macht die DGUV Grundsatz 309-003 keine Unterschiede zwischen den Kranarten... resultiert höchstens in der Dauer 1 Tag oder bis zu 20 Tage.

    Wahrscheinlich wollten die Dozenten darauf hinaus... es ist keine einfache Jährliche Unterweisung, sondern immer eine Art Lehrgang/Schulung mit Theorie, Praxis und Prüfung:

    Siehe auch im Anhang:

    Die Unterweisung erfolgte durch:

    - Kranführerlehrgang

    - außerbetriebliche Schulung bei...

    - innerbetriebliche Schulung am...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Der Kranführer muss tatsächlich "nur" unterwiesen werden (DGUV Vorschrift 55 / 53 Kräne Paragraph 29 Absatz 1).

    In der DGUV Information Kranführer wird auf den DGUV Grundsatz 309-003 als Maßstab der Unterweisung = Ausbildung (der DGUV Grundsatz als aktueller Stand der Technik, nach dem sich Arbeitgeber gemäß ArbSchG bei ihren Arbeitsschutzmaßnahmen richten müssen) neuer Kranführer verwiesen.

    Mein Erfahrungswert aus der Praxis: Kommt es zum Unfall mit einem Kran und es liegt kein Befähigungsnachweis des Kranführers nach DGUV Grundsatz 309-003 vor, dann gibt es eine Anordnung der BGHM, dass alle Kranführer entsprechend des DGUV Grundsatzes 309-003 zu unterweisen = auszubilden sind.

  • Hallo zusammen!

    Ich war im September auf einem Seminar der BGHM (TLKR10 Betrieb ortsfester Krane) in dem Seminar kam natürlich auch der Bereich Ausbildung, Schulung, Unterweisung und Beauftragung vor. Die 3 Dozenten haben uns 18 Seminarteilnehmer darüber aufgeklärt, das nach der DGUV Vorschrift 52, §29 alle Kranbediener ebenfalls eine einmalige Schulung haben müssen. Eine jährliche Unterweisung ist eh klar. Wir haben an fast jedem Arbeitsplatz in der Fertigung Säulenschwenkrane bzw. kleine schienengeführte Krane bei dehnen die Hubbewegung immer elektrisch ist. An 4 Stellen wird auch der Kran elektrisch Verfahren. Um da auch ganz sicher zu gehen, habe ich das noch mal so erklärt und die Antwort bekommen das die Mitarbeiter diese Ausbildung benötigen. Ca. 80% der Teilnehmer führen diese Schulungen so auch nicht durch und waren sehr erstaunt über diese Vorschrift. Wieder im Hause habe ich dies unserer GF und der Betriebsleitung mitgeteilt und musste mir anhören das dass nicht notwendig ist und die jährliche Unterweisung reicht.

    So und jetzt meine Frage: Wer hat denn nun recht? Unsere Betriebsleitung oder die Dozenten der BGHM?

    Gruß

    Michael

    Moin Michael,

    bei uns in der Firma machen wir seit 2020 eine jährliche Schulung mit allen Mitarbeitern die einen Kran bedienen müssen. Alle haben letztes / dieses Jahr einen Kranführerschein gemacht mit Theorie / theoretischer Prüfung und einem Praxisteil. Und das wollen wir auch jährlich wiederholen.

    Das gleiche ist geplant für Hubarbeitsbühnen und Gabelstapler.

    Wir haben seit 01.10.2020 einen neuen Produktionsleiter und der hat das Thema Sicherheit etwas höher aufgehängt als sein Vorgänger....

    Bis jetzt gab es überwiegend nur positive Rückmeldungen von den Kollegen. Die "alten" Hasen finden es natürlich etwas unwichtiger weil sie ja schon ewig lange Krane bedienen....

    Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben.


    Jean Giraudoux

  • Was m.E. fast noch wichtiger ist als der Kranführer ist der Anschläger.

    Da sollte man auf jeden Fall eine praktische Ausbildung machen, einfache Unterweisung wäre mir da zu wenig.

    Eine Laufkatze fällt eher selten von der Decke und die Handhabung zu erlernen ist keine Raketenwissenschaft, aber schlampig angeschlagene Lasten können einem böse auf die Füße fallen.

    Ich schätze bei euch sind Anschläger und Kranführer in einer Person vereint- da würde ich zumindest auf einem vernünftigen Lehrgang für Anschläger bestehen.

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  • Was m.E. fast noch wichtiger ist als der Kranführer ist der Anschläger.

    Da sollte man auf jeden Fall eine praktische Ausbildung machen, einfache Unterweisung wäre mir da zu wenig.

    Eine Laufkatze fällt eher selten von der Decke und die Handhabung zu erlernen ist keine Raketenwissenschaft, aber schlampig angeschlagene Lasten können einem böse auf die Füße fallen.

    Ich schätze bei euch sind Anschläger und Kranführer in einer Person vereint- da würde ich zumindest auf einem vernünftigen Lehrgang für Anschläger bestehen.

    Moin,

    ja bei uns ist es ein und die selbe Person. Aber die Teile sind auch einfach zu Händeln. Da brauchst du keinen Anschläger das kann man alleine. Es sind einfache Dreh- oder Frästeile die aber zu groß bzw. schwer sind um sie von Hand bewegen zu können......

    Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben.


    Jean Giraudoux