Hallo Kollegen,
heute möchte ich auch meinen ersten Beitrag ins Forum stellen.
Meine Frage: Wer prüft denn nun Leitern und Tritte?
In der BGV D36 steht nur eine vom Unternehmer beauftragte Person.
In der BGI 607 (Stehleitern) und der BGI 651 (Mehrzweckleitern) steht so weit nicht Näheres drin. In der BGI 637 (Podestleitern) wird allerdings wieder eine beauftragte, befähigte Person verlangt.
Oder muss ich mich an die BetrSichV halten, wo grundsätzlich für die Prüfung von Arbeitsmittel eine befähigte Person verlangt wird.
Schon mal recht schönen Dank für Eure Antworten.
Gruß
JÖS