Beiträge von Burchardt

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    Hallo,

    in einem abgeschlossenen, sehr trockenem Raum mit starken Staubanfall wird von einigen Mitarbeitern die Kleidung mit einer Druckluftpistole ausgeblasen. Dabei wird eine Schutzbrille getragen.
    Ich habe ein ungutes Gefühl dabei, mir fehlen aber irgendwie noch Argumente um das abzustellen.
    Ich bisher nur etwas aus Östereich gefunden, dabei muss die Pistole geeignet sein, was immer das auch bedeuten mag.
    Wie wird das denn in anderen Betrieben gehandhabt?

    Hallo,

    im Prinzip ja, kann man sagen.
    Ob nun gleich der Versicherungsschutz entfällt ist sicher übertrieben.
    Aber: Wenn man eine orthopädische Einlage in einen Sicherheitsschuh legt verliert der Sicherheitsschuh seine Zulassung.
    Verschiedene Anbieter z.B. Elten, Abeba u.v.a. bieten in Zusammenarbeit mit einem orthopädischen Schuhmacher eine Lösung an.
    Am besten also, Kontakt mit dem Sicherheitsschuh Hersteller aufnehmen.
    Gruß Udo

    Hallo Admiral,

    mit Vorschriften ist das so eine Sache, kommt ja schließlich auf die Gegebenheiten an.
    Eine Hilfe war mir die BGR 231 Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten.
    Es gibt auch eine gute Handlungshilfe vom LASI Sachsen, ich finde leider im Moment gerade die Nummer nicht.

    Gruß Udo

    Hallo,

    kennt jemand die DVS 1201(Absaugung an Schweißarbeitsplätzen)?
    Es soll darin einen Wert zur Saugleistung geben. Ich habe etwas von 700m3/h gehört. Kann das jemand bestätigen?
    Kennt jemand vielleicht andere Quellen zur Leistung?
    Wir schweißen an dem Arbeitsplatz Edelstähle mit MIG/MAG Verfahren von Hand und saugen direkt über der Schweißstelle ab.
    Gruß Udo

    Hallo,

    so ganz stimmt das nicht mit der BG.
    Die BGETF bietet die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in Dresden an. Für Bg Mitglieder kostenlos.
    Ich persönlich bin Sifa und Brandschutzbeauftragter und habe keine Probleme damit.
    Gruß Udo

    Hallo,

    entsprechend §22 Abs. 1 SGB VII ist der/die Sicherheitsbeauftragte unter Beteiligung des Betriebsrats zu bestellen und dann wohl auch abzuberufen.
    Nach §74 BetrVG gilt das Gebot sich mit dem Arbeitgeber -direkt- zu verständigen.
    Ich denke, es kommt hier auf die betriebliche Gepflogenheit an.
    Bei vertrauensvoller Zusammenarbeit geht das sicher auch relativ formlos.

    Quelle ist übrigens der Leitfaden Recht mit dem Titel 'Der Beitrag des Betriebsrates zur Arbeitssicherheit' JB 5 der ehemaligen BGFE

    Gruß Udo

    Hallo,

    wir haben gute Erfahrungen durch Einbeziehen der Schwerbehinderten Vertretung gemacht. In Schleswig Holstein fördert das Landesamt für Arbeitsschutz (Integrationsamt) solche Anschaffungen bis zu 100%. BG kommt da glaube ich nicht in Frage.
    Gruß Udo

    Hallo,

    aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es nicht gut ist.
    In meiner Anfangszeit war ich Sicherheitsbeauftragter und hatte zusätzlich MA zu leiten. Das wird dann so eine Sache von Hüten: Jetzt setze ich mir diesen Hut auf und bin Sicherheitsbeauftragter und dann wechsle ich in die Rolle der Führungskraft.
    Wenn es eine andere Möglichkeit gibt, dann lass die Finger davon.
    Aber rechtlich kann man nichts machen, so ungern die BG das auch sieht.
    Gruß Udo

    Hallo Numsi,

    als Sifa können wir einen Arbeitsunfall natürlich nicht ablehnen.
    Ich denke, der beste Weg ist zusammen mit dem Vorgesetzten und der Personalabteilung tätig zu werden und den MA gegebenenfalls mit entsprechenden Konsequenzen zu bedenken.
    Desweiteren auch den Bearbeiter der Unfallmeldung auf die Sicht der Fasi aufmerksam machen, falls du das nicht selbst machst.
    Der BG die Bedenken mitteilen kann nicht schaden, der MA kann ja dann dazu Stellung nehmen.
    Gruß Udo

    Hallo,

    bei uns laufen die ASA Sitzungen schon ähnlich wie vom ASiG vorgegeben ab. Mein Vorgänger hat sich mal die Mühe gemacht, dem ASA eine Geschäftsordnung zu verpassen.
    Darin ist festgeschrieben wer einlädt, Protokoll führt usw.
    Wir machen im übrigen vor dem ASA eine Begehung von max 30 min, nicht zuletzt, weil da schon die betreffenden Leute zusammen sind :)
    Gruß Udo

    Hallo,

    in den 25 Jahren die ich nun Ersthelfer bin habe ich viele Änderungen erlebt. Die HLW ist in der Tat recht einfach geworden.
    Die Pflicht, innerhalb 24 Monaten nach der Ersthelfer Ausbildung ein Ersthelfertraining im Umfang von 8 h folgen zu lassen muß daher auch sehr ernstgenommen werden.
    Gruß Udo

    Hallo,

    dein bisheriger Einsatz sollte wirklich reichen!
    Uns wurde in Bad Münstereifel gesagt, dass die Quote der Nichtbestandenen gegen 0 geht, soll heißen es sind erst zwei durchgefallen, die aber auch nicht bestehen wollten. (Waren von ihren Vorgesetzten verdonnert worden, die Ausbildung zu machen, Stand 2005)
    Dazu gibt es ja auch vor der Prüfung nochmal die Möglichkeit aufzufrischen. Das sollte man schon in Anspruch nehmen und dabei auch ganz genau auf die Tipps achten.
    Mach dich also nicht selbst verrückt, Gruß Udo