[Gelöst] Leitern und Tritte - Prüfung von wem?

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  • Hallo Kollegen,

    heute möchte ich auch meinen ersten Beitrag ins Forum stellen.

    Meine Frage: Wer prüft denn nun Leitern und Tritte?

    In der BGV D36 steht nur eine vom Unternehmer beauftragte Person.
    In der BGI 607 (Stehleitern) und der BGI 651 (Mehrzweckleitern) steht so weit nicht Näheres drin. In der BGI 637 (Podestleitern) wird allerdings wieder eine beauftragte, befähigte Person verlangt.

    Oder muss ich mich an die BetrSichV halten, wo grundsätzlich für die Prüfung von Arbeitsmittel eine befähigte Person verlangt wird.

    Schon mal recht schönen Dank für Eure Antworten.


    Gruß
    JÖS

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  • Hallo,JÖS,

    ich bevorzuge die vom Unternehmer beauftragt, befähigte Person.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo JÖS,

    ich sehe das ebenso wie awen...

    Die Befähigte Person ist im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Definition nach § 2 (7) BetrSichV).

    Etwas Ahnung sollte derjenige welcher, schon haben....

    Gruß Matthias

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit"

  • Hallo,

    wir führen die Prüfungen nur durch befähigte Personen des Unternehmens durch und haben nur positive Erfahrungen gemacht.
    Aber wie unten schon steht, Erfahrung muss schon da sein.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Wir lassen unsere Leiterbeauftragten bei der BG ausbilden 1-2tägiger Lehrgang.

    Bitten aber auch die Hersteller von Leitern an.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • So haben wir das auch orgsanisiert, abteilungsübergreifend prüfen 1-2 Mitarbeiter die qualifiziert worden sind die leitern als befähigte Personen ;)

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Danke für Eure Antworten.

    Natürlich sollte diejenige Person schon Erfahrung mit diesen Dingen haben.

    Die Frage in unserem Unternehmen tauchte nur auf, ob eine "unterwiesene" Person oder eine "befähigte" Person damit beauftragt werden kann (muss), da die BGV D36 das so nicht hergibt.

    Aber dieser BG-Lehrgang hört sich gut an.

    Nochmals schönen Dank.

    Gruß JÖS

  • Hallo Jös

    in der BGV D36 unter § 29 und 30 steht was über Prüfungen.

    Wir haben eine Sachkundige Person = Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung mit der Leiterprüfung beauftragt.

    Es wird zu jeder Leiter ein Prüfbericht erstellt.
    Wichtig ist auch das Leitern mit Mängel sicher der weiteren Nutzung entzogen werden.
    Bei kleinen Leitern ist eine Reparatur unwirtschaftlich, diese werden dann ersetzt und die ALTE LEITER zerstört.

    Bei der GartenbauBG kann man das Merkblatt Leitern GBG 23 als PDF downloaden. https://sifaboard.de/www.lsv.de/gartenbau/

    Im Anhang Definitionen zur Befähigte Personen und Prüfliste Leitern

    MkG Leo

    vG

  • Für jede Leiter einen Prüfbericht :rolleyes: Das habe ich bisher noch nicht gehört, bei uns kommt einfach die Plakette drauf, kaputte Leitern kommen sofort weg ;)

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

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  • Hallo,

    ich finde die Prüfliste gut, mir fehlt aber noch der Punkt Betriebsanleitung.
    Dieser Aufkleber, gibt es für diverse Leitertypen sollte an keiner Leiter fehlen.
    Gruß Udo

  • Zitat

    Original von tommygm
    Für jede Leiter einen Prüfbericht :rolleyes: Das habe ich bisher noch nicht gehört, bei uns kommt einfach die Plakette drauf, kaputte Leitern kommen sofort weg ;)

    Wenn ihr mehr als eine Leiter habt.

    Sollten diese nummeriert sein und ein Leiterbuch sollte da sein.
    So kann man gegen Behörde dann denn Nachweis erbringen.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Die Leitern sind durchnummeriert, mit Ordnungsziffer der jew. Abteilung, und dafür gibt es dann eine Excel-Liste

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo Jös ! Wir hatten letztes Jahr einen etwas schwereren Unfall mit einer Anlegeleiter,die dann weg rutschte.Haben dann noch mal unterwiesen und jetzt einen Arbeitskollegen (Wehrführer Feuerwehr) bei der BGM angemeldet(Leitern-Auswahl,Einsatz und Prüfung)inEppstein,gibts aber auch in Schwelm und Bad Wilsnack.Gruß Scherfi

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  • Moin und hallo,

    die Ausbildung hab ich auch noch vor mir.
    Aber ich hätte da mal eine Frage: Viele Leitern haben auch einen Prüfstempel/Plakette, verteilt bzw. verklebt diese Stempel die befähigte Person?

    Zitat

    Original von RaBau
    Wir lassen unsere Leiterbeauftragten bei der BG ausbilden 1-2tägiger Lehrgang.

    Bitten aber auch die Hersteller von Leitern an.

  • es gibt da einige Möglichkeiten, die nötige Sachkunde zu erlangen

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Zitat

    Original von Admiral James T. Kirk
    Moin und hallo,

    die Ausbildung hab ich auch noch vor mir.
    Aber ich hätte da mal eine Frage: Viele Leitern haben auch einen Prüfstempel/Plakette, verteilt bzw. verklebt diese Stempel die befähigte Person?

    Derjenige der bei uns das Leiterbuch führt und damit Leiterbeauftragter ist klebt auch den Kuckuck.

    Grund: Er ist der einzige der weis ob er seine im bekannten Leitern auch alle geprüft hat.

    Ein Leiterbeauftragter sollte aber auch in regelmäßigen Abständen durch den Betrieb laufen und sich mal umkucken ob es nicht neue ungeprüfte Leiter geben bzw. auf den Checklisten für Kontrollen, Begehungen sollten/Könnte so etwas mit aufgeführt werden.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Zitat

    Original von RaBau
    Wir lassen unsere Leiterbeauftragten bei der BG ausbilden 1-2tägiger Lehrgang.

    Bitten aber auch die Hersteller von Leitern an.

    Ich finde die Kirche sollte im Dorf bleiben und wir sollten uns wg. den befähigten Personen nicht so ins Boxhorn jagen lassen.
    Ich bin der Meinung, dass jede Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Lage ist, MitarbeiterInnen zur befähigten Person auszubilden
    so lange es sich nicht um mechanische Leitern handelt. Ein ganzer Tag muß dafür auch nicht geopfert werden.

    So komplex ist das Thema wirklich nicht und lässt sich meines Erachtens unter Anwendung der VzAGMV rechtssicher abwickeln.

    Viele ketzerische Grüße

    Kuddel

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  • Zitat

    Original von kuddel Ich finde die Kirche sollte im Dorf bleiben und wir sollten uns wg. den befähigten Personen nicht so ins Boxhorn jagen lassen.
    Ich bin der Meinung, dass jede Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Lage ist, MitarbeiterInnen zur befähigten Person auszubilden so lange es sich nicht um mechanische Leitern handelt.


    Jou, pragmatische Meinung.
    Ich habe in einem Unternehmen zwei Sicherheitsbeauftragte anhand der BGI 521 und den Unterweisungsunterlagen eines Leiterherstellers geschult ... Dauer ca. 75 min.
    Die Sicherheitsbeauftragten haben anschließend eigenständig ein firmenspezifisches Leiternkontrollblatt erstellt.
    Die müssen nicht zu einem BG-Seminar ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Wenn du meinst das die Kirche in diesen Fall an der richtigen Stelle ist. Vielleicht ist ja bei Euch soviel gesunde Menschenverstand das Eure Mitarbeiter solche Sachen einfach können. :D

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Es hat wohl nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun,
    vielmehr liegt es an der Auswahl der entsprechenden Mitarbeiter. Daß Ihr einen Betrieb habt, in dem eine solche Verantwortung und das Wissen niemandem zuzumuten und beizubringen ist, kann ich mir nicht vorstellen.
    Desweiteren scheint mir sehr abwegig, daß jemand Begehungen macht, nur um festzustellen, ob neue nicht gemeldete/geprüfte Leitern in Verkehr sind. Bringen die ihre Leitern von zu Hause mit?
    Wer kauft Leitern ein, oder bringt sie in Betrieb(z.B. aus einem großen Magazin)? Derjenige informiert die entsprechende Person zur Prüfung vor Inbetriebnahme und nimmt die Leiter samt Arbeitsort oder Standort in die Liste auf. Wie sieht es mit den Unterweisungen aus? Hierzu gehört auch das Vermitteln, das eine Leiter vor jeder Benutzung einer kurzen Sichtprüfung/Funktionsprüfung zu unterziehen ist, ebenfalls gehört dazu, daß eine nicht geprüfte Leiter nicht benutzt werden darf.
    Ohne diesen gesunden Menschenverstand (wenn man es so nennen mag), ich nenne es betriebliche Organisation, ist ein anständiges Arbeiten wohl nicht möglich.
    Wie rechnet sich ein regelmäßiger "Illegale-Leitern-Such-Rundgang"? Wie oft soll dieser durchgeführt werden? Was tut jemand auf einem zweitägigen Lehrgang mit den Leitern? Die SiBe Grundausbildung dauert oft nur drei Tage, daß Thema ist etwas umfassender.
    Nichts für ungut, aber man kann es auch auf die Spitze treiben.

    Andreas