Beiträge von JÖS

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo awen,

    also wir fertigen aus dem Material Werkzeugeinsätze um optische Kunststofflinsen im Spritzgussverfahren zu produzieren.

    Die Drehbank ist nicht 100%ig dicht. Während des Bearbeitens sind die Türen natürlich geschlossen. Aber der feine Nickelstaub dringt durch "Ritzen" teilweise nach außen. Es kommt zu Ablagerungen auf und an der Maschine. Es wird mit Kühlschmierstoff gearbeitet, der mit leichter Druckluftunterstützung auf den Drehmeißel geführt wird. Dadurch ist sogar ein kleiner Überdruck in der Maschine.

    Ich habe die "Späne" noch nicht nach der Korngröße analysieren lassen. Aber der Einrichter kann 4µm Spanabnahme einstellen. Dann habe ich ja theoretisch auch so kleine Nickelpartikel in der Luft. Diese können, lt. Literatur, in der Größenordnung <10µm schädlich für die Lunge sein.

    Nach Erstanalyse würde ich nun:
    1. Die Türen der Maschine mit Dichtungen versehen lassen, da konstruktionsbedingt keine vorhanden sind.
    2. Die Absaugung auf ihren Volumenstrom hin ausmessen lassen.
    (Erhöhung des Volumenstromes birgt allerdings die Gefahr, dass mein Kühlschmierstoff von der Diamantschneide weggesogen wird.)
    3. Tägliches Reinigen, mit einem ex-gesch. Industriesauger. Dabei eventuell Mundschutz tagen.
    4. Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach G38 veranlassen.

    Ist es sinnvoll, Proben einzuschicken, um die Korngröße ermitteln zu lassen?
    Ist es sinnvoll eine Luftmessung wegen AGW zu machen?

    Oder liege ich völlig falsch mit meiner Einschätzung?

    Gruß
    JÖS

    Hallo Kollegen,

    wer hat Erfahrung mit der Zerspanung von Nickel.

    Wir setzen eine Präzisionsdrehbank ein, auf der Nickel-Phosphor (87% Nickel, 13% Phosphor) bearbeitet wird. Hier fällt natürlich Staub durch das Abdrehen an. Eine Absaugung wurde bereits installiert. Trotzdem ist so eine gecoverte Drehbank ja nicht 100%ig dicht. Und die Türen müssen ja auch mal geöffnet werden.

    Wie würdet Ihr dieses Problem angehen?

    (Untersuchung nach G38, PSA, Luftmessung etc.)

    Gruß

    JÖS

    Danke für Eure Antworten.

    Natürlich sollte diejenige Person schon Erfahrung mit diesen Dingen haben.

    Die Frage in unserem Unternehmen tauchte nur auf, ob eine "unterwiesene" Person oder eine "befähigte" Person damit beauftragt werden kann (muss), da die BGV D36 das so nicht hergibt.

    Aber dieser BG-Lehrgang hört sich gut an.

    Nochmals schönen Dank.

    Gruß JÖS

    Hallo Kollegen,

    heute möchte ich auch meinen ersten Beitrag ins Forum stellen.

    Meine Frage: Wer prüft denn nun Leitern und Tritte?

    In der BGV D36 steht nur eine vom Unternehmer beauftragte Person.
    In der BGI 607 (Stehleitern) und der BGI 651 (Mehrzweckleitern) steht so weit nicht Näheres drin. In der BGI 637 (Podestleitern) wird allerdings wieder eine beauftragte, befähigte Person verlangt.

    Oder muss ich mich an die BetrSichV halten, wo grundsätzlich für die Prüfung von Arbeitsmittel eine befähigte Person verlangt wird.

    Schon mal recht schönen Dank für Eure Antworten.


    Gruß
    JÖS