Als Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betriebsrat -Wer hat Erfahrungen? Rollenkonflikt?

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  • Hallo Community,

    vielleicht ist das jetzt nicht die richtige Seite um mein Anliegen los zu werden. Einige Mitarbeiter in unserem Betrieb haben den Kontakt zu mir gesucht und mich zumindest in den Wahlausschuss aufstellen zu lassen. Die Anfrag kommt überwiegend von Mitarbeitern aus dem mittleren Management. Wir sind ein konzernangehöriges Unternehmen mit vielen kleinen Standorten und einer Hauptverwaltung mit ca. 130 Beschäftigten (ohne Betriebsrat). Die einzelnen Standorte in der Bundesrepublik haben je nach Größe einen BR.

    Nun kann ich mich mit dem Gedanken bedingt anfreunden. Allerdings sehe ich eine gewisse Form des Rollenkonflikts.

    Mich würde einmal interessieren, ob es in unseren Reihen hier Sifas gibt, die Erfahrung als Betriebsrat haben.

    Danke im Voraus

    Viele Grüße

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  • Nun kann ich mich mit dem Gedanken bedingt anfreunden. Allerdings sehe ich eine gewisse Form des Rollenkonflikts.

    Da kann ich nur zustimmen.

    Ich habe relativ viel mit Betriebsräten und Arbeitsrechtlern zu tun und habe da Thema auch schon einige male munter diskutiert.

    Fazit: Das sollte nicht miteinander vermischt werden, da sonst zwei Zeitintensive Themengebiete aufeinander prallen, die zwar Berührungspunkte haben, aber sonst sehr (zu) unterschiedlich sind.

    Außerdem bist du als SiFa ja nicht der Kummerkasten des Betriebes (Ein offenes Ohr ist immer da, und Ratschläge ebenfalls, aber die Arbeitszeitgestaltung oder was auch immer der MA ist nicht meine Baustelle z.B.)

  • Ohne im Betriebsrat gewesen zu sein, habe ich sehr wohl mit dem Gedanken gespielt, eine Kandidatur anzugehen. Die frage nach dem Interessenkonflikt habe ich mir so beantwortet:

    Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz wird von anderen Kollegen beackert. Ich wäre eher im Bereich "Soziales", Behinderte, Integration aktiv (aktuell beackere ich das Thema Integration ohne BR-Hut).

    ABER: eigene Faulheit (80%) und die Dogmatisierung diverser Themen durch politisch einseitig ausgerichtete Gewerkschaftler(*) (20%) haben mich von diesem Schritt bisher abgehalten.

    Zu (*): nicht bei uns, in vormaligen Firmen aber sehr wohl. Bei uns - mal sehen.... Faulheit steht aber immer noch an erster Stelle!

  • Hallo!

    Ich bin bei uns FaSi und BR Vorsitzender. Ich sehe da kein Problem.

    Gruß

    Michael

    Hallo zusammen,

    als einfaches Mitglied des BR und Sifa habe ich auch keine Probleme im Unternehmen. Sollte es im BR um das Thema Arbeitssicherheit gehen, bin ich als Sifa anwesend und berate. Sollte es zu einer Abstimmung kommen, Stimme ich nicht ab bzw. einer unserer Ersatzmitglieder ist anwesend und abstimmungsberechtigt.


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

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  • Hallo zusammen,

    ich war 8 Jahre stellv. BR-Vorsitzender und Sifa. Interessenkonflikte gab es eigentlich nie, wenn der Betrieb "normal" läuft.

    Die fingen mit einem Sozialplan an, als die BR-Arbeit mehr Zeit erforderte und da Entscheidungen mit wechselnden Ersatzmitgliedern vermieden werden sollten. Der Vorteil ist, dass man als Sifa Stress mit dem Unternehmer gewöhnt ist. :evil:

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Ich sehe den Konflikt eigentlich auch nicht. siehe auch Bundes Personalvertretungsgesetz..

    § 81

    (1) Der Personalrat hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die übrigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle einzusetzen.
    (2) Der Dienststellenleiter und die in Absatz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen den Personalrat oder die von ihm bestimmten Personalratsmitglieder derjenigen Dienststelle hinzuzuziehen, in der die Besichtigung oder Untersuchung stattfindet. Der Dienststellenleiter hat dem Personalrat unverzüglich die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung betreffenden Auflagen und Anordnungen der in Absatz 1 genannten Stellen mitzuteilen.
    (3) An den Besprechungen des Dienststellenleiters mit den Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des § 22 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch nehmen vom Personalrat beauftragte Personalratsmitglieder teil.
    (4) Der Personalrat erhält die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 3 hinzuzuziehen ist.
    (5) Der Dienststellenleiter hat dem Personalrat eine Durchschrift der nach § 193 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vom Personalrat zu unterschreibenden Unfallanzeige oder des nach beamtenrechtlichen Vorschriften zu erstattenden Berichts auszuhändigen.


    Und auch das Beriebsverfassungsgesetz fordert die Betriebsräte zur Mitarbeit auf (§ 80 ff..)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Guten Morgen,

    nun ich persönlich habe keine Erfahrung mit Sifa und BR in Personalunion.

    Meiner Meinung ist es stark abhängig vom Unternehmen in dem man tätig ist.

    Knackpunkt sehe ich persönlich in den ASA Sitzungen. Dort muss dann klar sein, dass man als Sifa Auftritt und nicht die Funktion bzw. die Meinung des BR vertritt. In den Branchen in denen ich unterwegs bin ist es oft so, dass nur ein Mitglied des BR in den ASA Sitzungen anwesend ist, mir ist bewusst das gesetzlich 2 gefordert werden. Ist dies der Fall sehe ich da auch konfliktpozential, wenn nur ein Mitglied des BR anwesend ist. Denn es könnte die Unabhängigkeit des BR in Frage gestellt werden.


    Dies sind an dieser Stelle meine Bedenken, aber wie gesagt ich hab persönlich keine Erfahrung wie es sich letztendlich darstellt.

    Gruß Mattes

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  • (...)

    Knackpunkt sehe ich persönlich in den ASA Sitzungen. Dort muss dann klar sein, dass man als Sifa Auftritt und nicht die Funktion bzw. die Meinung des BR vertritt.

    (...)

    Dazu muss man natürlich in gewisser Weise zu "Schitzophrenie" fähig sein, also genau zu wissen, welchen Hut man auf hat. Allerdings wird das im fall des BR erleichtert: es ist höchst unwahrscheinlich, dass der BR einen als Vertreter in die ASA-Sitzung schickt, außer der BR besteht nur aus der einen person - die SiFa. Dann wird es schwer :44:

  • Hallo zusammen,

    wie schon erwähnt bin ich SIFA und BR Mitglied, aber mein Sifa-Kollege ist als SIFA in der ASA und ich als BR Mitglied.

    Zwei SIFA in der ASA macht die Sache natürlich interessant und Diskussionen besonders konstruktiv :).

    Gruß ASM10

  • Hallo zusammen,

    wie schon erwähnt bin ich SIFA und BR Mitglied, aber mein Sifa-Kollege ist als SIFA in der ASA und ich als BR Mitglied.

    Zwei SIFA in der ASA macht die Sache natürlich interessant und Diskussionen besonders konstruktiv :).

    Gruß ASM10

    Wenn ihr euch einig sein. Und das solltet ihr, weil ihr Sifas habt beide das gleiche Ziel. Dann müsste das doch gut funktionieren.

    Übrigens der BR muss das gleiche Ziel haben. Deswegen habe ich oben die Gesetze aufgeführt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Das Problem ist hier in meinen Augen eher die umfassende Tätigkeit der SiFa - natürlich abhängig von vorhandenen Betriebsstrukturen.

    Als Sifa war ich in meinen letzten Unternehmen immer Mitglied des Management Teams. Wenn ich da in regelmäßigen Besprechungen des Führungskreisen / Management Teams sitze, erfahre ich natürlich eine Menge. Würde ich jetzt auch noch in BR Gremien und Sitzungen vertreten sein, möchte ich für mich persönlich einen potenziellen Gewissenskonflikt nicht ausschließen.

    Ich habe mich daher immer aus der BR-Arbeit im Sinne von persönlicher Mitarbeit rausgehalten und würde dies auch zukünftig nicht in Erwägung ziehen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Also Sifa und BR kann gehen, muss aber nicht. Als BR-Mitglied ja, als BR Vorsitzender (#4) habe ich meine Bedenken, dass es da zu Gewissenskonflikten kommt - außer die BR Vorsitzendenfunktion hat eher organisatorischen Charakter.

    Ich finde es besser dies Personell sauber zu trennen.

    Zusammenarbeiten sollten beide Parteien natürlich aktiv.

  • Es kommt darauf an wie stark der BR sich im Unternehmen verhält, bzw. wie viele BR im Unternehmen sind..

    Wenn der BR fordert und fordert, kann das schnell nicht mehr mit dem Arbeitsschutz einhergehen, dann gibt es schon Konflikte!

    Hier spreche ich aus Erfahrung.

    Ein SiFa Kollege ist erst freigestellter BR geworden, er macht jetzt natürlich keine SiFa Arbeit mehr.

    Da bei uns der BR sehr stark ist und Forderungen stellt die Wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sind (Unbedingt Technische Maßnahmen umsetzen und ja keine Schutzbrillen aufsetzen) dient bei uns die SiFa schon immer wieder mal als Prellbock und Vermittler zwischen den Betriebsleitern und dem BR.

    Ich würden die beiden Jobs nicht gemeinsam machen wollen ;)

    Krieg ist Verbrechen!

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  • Grundsätzlich wird das funktionieren. Ausnahme als Vorsitzender oder freigestelltes Mitglied. Da wird halt die BR-Tätigkeit zum Erst-Job und mit der Mützenwechselei wird schwierig.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael