Beiträge von isoline

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    Hey Community,

    sehr interessanter Gesprächsverlauf :).

    Jetzt verstehe ich auch, warum bei uns im Gebäude die reinen Fluchttreppen im Innenbereich auch aus Gitterrost sind. Unsere Hallen sind besprenklert. Wenn wir die Fluchtwege ohne Gitterrost gestalten, so dass kein Sprenklerwasser durchkommen kann, dann muss unterhalb der Treppen bspw. zusätzlich besprenklert werden.

    Und so führt das eine zum anderen.

    Hallo Community,

    habe eine Frage zur Gestaltung von Fluchttreppen im Innenbereich. Diese sind bei uns aus Gitterrosten verlegt. Nun beschweren sich Damen, dass man ihnen unter den Rock schauen könne. Wie seht ihr das? Gibt es eine Richtlinie wie Trittflächen von Flucht- und Rettungswegen gestaltet sein müssen? Dieser Rettungsweg darf auch nur im Notfall benutzt werden, sonst nicht. Muss man dann z.B. so ein Riffelblech nutzen?

    Danke im Voraus.

    Hallo Community,

    wir haben ein Problem bei der Beladung von LKW über eine Rampe. Wir haben regelmäßig Beschädigungen an den Seitenschutz von unseren Seitensitz-/ stehhubwagen bzw. Mitgängerflurförderzeugen. Das Niveau zwischen Rampe und LKW Ladefläche ist ca. ein Unterschied zwischen 1-2 cm. Gibt es hier eine feste Regel oder Maximal/ Minimalwerte wie hoch der Fussschutz vom Boden maximal sein darf oder am besten sich an den Hersteller wenden?

    Danke im Voraus.

    Vielen Dank an die Diskutanten.

    Ich persönlich habe selbstverständlich keine Probleme damit, dass man unsere Dokumentation sehen bzw. zugesandt haben möchte. Aber ich werde es so wie empfohlen angehen und den Hörer in die Hand nehmen. Meistens lassen sich dann die Dinge auf kurzem Dienstweg klären.

    Vielen Dank

    Hallo Community,

    ich habe da mal eine Frage. Ich habe schon hin und wieder Behördenbesuche miterlebt, bisher immer relativ entspannt.
    Nun steht bei uns im Betrieb ein erster Besuch seitdem ich da bin an. Nun bin ich doch überrascht, da die Behörde alle unsere Gefährdungsbeurteilungen per Email vorab geschickt haben möchte. Nun haben wir in der Summe ca. 120 Gefährdungsbeurteilungen. Das ist so für mich nicht üblich. Abgesehen davon haben wir auch Unternehmensintern eine privacy policy und wir versenden generell keine Betriebsinternen Dokumente per Email. Nun geht es mir auch schlichtweg um die Menge/ Masse.

    Es heißt ja, dass wir auf Aufforderung von Behörden, die Dokumente vorlegen müssen. Das ist ja auch kein Problem, aber vorab per Email? Das geht nicht finde ich. Wie ist da Eure Erfahrung und wie kann man den Versandt der Dokumente höflich aber bestimmt ablehnen ohne gleich von der Behörde in die "Mangel" genommen zu werden, schließlich haben wir nichts zu verstecken.

    Gibt es da einen Anspruch der Behörde, "anlassunabhängig" alle diese Dokumente elektronisch anzufordern?

    Danke im Voraus.

    Isoline

    Also selbstverständlich habe ich Erfahrung. In der Tat kenne ich auch Personen, die schon in der Ausbildung danach streben. Es kommt natürlich darauf an, was die sonstigen Qualifikationen bzw. Erfahrungen so mit sich bringen. Jemand der aus der Chemie kommt, verfügt sicherlich über gute Grundlagen usw..

    Ein Stammtisch aus meiner Region wäre von Vorteil 😀. Ich kenne Unternehmen, die vetlangen 200 Euro die Stunde nür das man da ist und 'berät'. So viel würde ich definitiv nicht verlangen. Vielleicht irgendwas zwischen 50-80 Euro so als Basis. Für Betriebsanweisungen würde ich bspw. nichts verlangen (Basis).

    Hallo Liebe Community,

    sicherlich bin ich nicht die erste Person, die hier danach fragt. Daher bitte ich bereits an dieser Stelle um Nachsicht.

    Aktuell bin ich als HSE Manager in einem Unternehmen angestellt und möcht gerne erste Schritte in die Selbständigkeit wagen (Nebenberuflich). Wirklich auch nur kleine Schritte. Gezielt stelle ich mir die Frage, wie die ersten Schritte sein können? Neben Webseite, Annoncen, Marketing etc. Interessiert mich doch eher, was bspw. eine Dienstleistung etc. Kosten sollte (minimum). Wie kann ein Start aussehen? Wo sollte man den Fokus setzen, spezifische Dienstleistungen oder allg. Beratung als Sifa etc..

    Bin für jeden Hinweis, Anmerkung, Angebot etc. Dankbar.

    Beste Grüße

    Wenn du per Gesetz oder Verordnung meinst, nicht direkt.

    Es ist eine Möglichkeit, egal um was für Maskentypen es sich handelt, die Arbeitgeberverpflichtung zum Schutz der Beschäftigten zu erfüllen.

    In der Regel reicht es, die Anpassungsprüfung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in festzulegenden Zeitabständen oder bei deutlichen Änderungen der Gesichtsform / auf Wunsch der Beschäftigten durchzuführen.
    Es gibt Betriebe, die jährlich testen, es gibt welche, die alle 2 - 3 Jahre testen ...

    Fakt ist, das bekomme ich durch die Testergebnisse immer wieder bestätigt, dass in Betrieben ohne Atemschutzmanagement die angebotenen Masken bei bis zu 50 % der Beschäftigten nicht passen. In Betrieben mit Atemschutzmanagement passen die angebotenen Masken bei rund 10 % der Beschäftigten nicht. Darunter zählen auch zunehmend Fälle, bei denen die Gesichtsform (kleines Gesicht) ein Tragen von Masken nicht zulässt, die auf dem Markt befindlichen Masken sind schlicht zu groß, dichten im Kinnbereich nicht richtig ab.

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    Besten Dank Udo, sehr Hilfreich auf jeden Fall. Man könnte durchaus in Erwägung ziehen, die Prüfung im Rahmen von Neuqualifizierung der Masken vor Einführung im Betrieb durchzühren und dann regelmäßig alle paar Jahre oder eben im Rahmen von Unterweisungen zu Präsentations- und/oder Schulungszwecksen zumindest die Qualitativen Fit Tests durchführen. Aber vor jedem Aufsetzen wäre das sicherlich für FFP Masken nicht zielführend bzw zu viel.

    Hallo Community,

    aktuell beschäftige ich mich mit dem Thema Dichtsitzprüfung von Atemschutzgeräten, in diesem Fall Masken. Es geht um FFP2 und FFP3 Masken. Mir war gar nicht bewußt, dass es tatsächlich Prüfkits für FFP2 und FFP3 Masken gibt. Jetzt wurde ich darauf hingewiesen, dass dies wohl auch eine gesetzliche Forderung ist. Hier wird quasi ein Test durchgeführt. Nach dem anlegen der Maske wird ein Süß oder Bitterstoff vor die Maske gehalten, riecht man den Stoff, dichtet die Maske nicht. Soweit so gut. Jetzt stellen sich mir ganz viele Fragen (Praktische Umsetzung?, Akzeptanz?, Sinnhaftigkeit?). Hat sich hier in der Community schon einmal jemand mit diesem Thema beschäftigt und würde seine Erfahrung teilen?

    Bitte einmal abgesehen von Gefährdungsbeurteilung oder Herstellerhinweis (Hersteller von den Masken).


    Danke im Voraus.

    Hallo Zusammen,

    seit langem wieder einmal mit einer etwas "nichtalltäglicherem" Anliegen.

    Um es kurz zu machen. Es geht um Brandschutzklappen der Firma Trox, die im Jahr 1985/1986 verbaut wurden. Gibt es hier jemanden, der im speziellen damit bereits zu tun hatte. Dankbar für jede Unterstützung. Speziell zum Umgang mit asbesthaltigen BSK gibt es vom Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. ein Paper aus dem Jahr 2021. Da habe ich mir bereits die meisten grundsätzlichen Informationen eingeholt.

    Nun bestehen die Anschlagdichtungen unserer BSK aus schwach gebundenem Asbest (Labornachweis). Es würden über 20 BSK, die alle im selben Jahr (1987) eingebaut wurden beprobt. Lediglich 4 der 20 weisen lediglich Asbest auf.

    1. Frage: Wieso konnte für die anderen kein Asbest nachgewiesen werden?

    Der Hersteller sagt, dass die Anschlagdichtungen aus Asbest ersetzt werden kann (Teilsanierung). Habt ihr damit Erfahrung? Spielt es kostentechnisch eine große Rolle, ob nur die Dichtung oder die gesamte BSK ausgetauscht werden? Wo liegt man da bei einer BSK in etwa nur mit Dichtungstausch (Nur einmal als Hausnummer, ganz grob) :).

    Danke für jede Unterstützung/ Antwort/ Diskussion.

    BBS kann sehr wohl und gut funktionieren. BBS darf aber bitte nicht als statitsches Werkzeug oder Tool angesehen werden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bereits mit der "Einführung" eines "BBS Programms" Fehler gemacht wurden. Da wird lediglich von der Arbeitssicherheit ein netter Flyer, Aushang Poster etc. rausgegeben und erwartet das das ein Selbstläufer ist.

    Für die Entwicklung eines solchen Programms ist viel Vorarbeit erforderlich und alle relevanten Stakeholder sind mit ins Boot zu holen, auch der Betriebsrat. Hier sind klare, deutliche und unmissverständliche Regeln gemeinsam festzulegen. Ferner sollte ausgelotet werden, ob BBS nicht auch in bestehende Konzepte, Tools, Communities, Plattformen etc. integriert werden kann, z.B. in sog. Stand-Up-Meetings, um besondere Verhaltensweisen öffentlich zu erwähnen. Die Settings der einzelnen Arbeitsgruppen, Abteilungen, Bereiche (Büro, Lager, Produktion) sollten durchgespielt werden. Durchaus müssen Fehler auch verhältnismäßig sanktioniert werden dürfen. Wichtig ist auch, dass man ausreichend Multiplikatoren gibt, die das Programm zusätzlich puschen.

    Hallo Community,

    leider habe ich nicht die Zeit jeden Post zu lesen. Daher folgende Frage:

    Unsere Mitarbeiter sind beruflich unterwegs und fahren auch Kunden an. Nun verlangt der eine oder andere Werkschutz am Eingang zusätzlich zum Impfstatus auch einen Testnachweis an. Die Kraftfahrer testen sich morgens unter Aufsicht im Betrieb mittels Selbst-/ Laientest (Zulassung von der Bfarm liegt vor). Nun ziehen wir es in Erwägung einen entsprechenden Nachweis mit dem Titel "Dokumentation über das Vorliegen eines positiven/ negativen Testergebnisses zum Nachweis des Sars..." auszugeben (nur für betriebliche Zwecke). Nun stelle ich fest, das die Bundesländer unterschiedliche Regelungen dazu haben, wann und wer solch einen Testnachweis für betriebliche Zwecke ausstellen darf. In Hamburg heißt es "Unternehmen die über einen Sicherheitsbeauftragte verfügen müssen" dürfen Testbescheinigungen ausstellen. Weiter heißt es: "...die Testung unter Aufsicht der oder des betriebliche Testbeauftragten durchgeführt werden", "eine Berechtigung zur Ausstellung einer betrieblichen Testbescheinigung auszufüllen und... beim örtlichen Gesundheitsamt oder andere Behörde offiziell melden, dass man Testungen inkl. Testbescheingigung ausstellt?

    Bin jetzt wirklich maßlos überfordert. Müssen wir uns jetzt jedes einzelne Bundesland und die dazugehörige Regelung ansehen und entsprechend umsetzen? Wie geht ihr damit um?

    Danke im Voraus.

    @ All, das habe ich mir schon fasst gedacht.

    Aber das mit der Abwanderung ist selbstverständlich ein guter hinweis. Ein weiterer Aspekt ist die Arbeitgeberatraktivität.

    In der Tat zahlt de AG einiges, um den LKW Führerschein aufrechtzuerhalten (Modulschulungen usw.), lediglich die Fahrerkarte und neuerdings eben auch dieTauglichkeitsuntersuchung.

    Hallo Zusammen,

    eventuell ist das bei Euch auch ein Thema. Bis zuletzt haben wir die Kosten für die Tauglichkeitsuntersuchung nach FeV für unsere Mitarbeiter getragen. Nun hat man beschlossen (ohne die Fachkraft oder einen Arbeitsmediziner dazu zu nehmen sich zu Beratschlagen), dass die Kosten mit sofortiger Wirkung nicht mehr durch den Arbeitgeber getragen wird. Jetzt bin ich auf der Suche nach einer normativen Beurteilung bzw. Bewertung (außer in der Gefährdungsbeurteilung), um das Angebot durch den Arbeitgeber zu begründen. Letztendlich geht es mir um die Signale die gesendet werden, dass wir die Kosten für eine Untersuchung nicht tragen wollen, weil man Kosten einsparen möchte.

    Welchen plausiblen/ nachvollziehbaren Sachgrund oder Verpflichtung kann ich anbringen, um die Entscheider zu Überzeugen?

    (Wohl gemerkt, die Personalabteilung hat entschieden, Kosten einzusparen).

    Zusatz: G25 und G37 bieten wir bereits an.

    Wie sind Eure Erfahrungen. Bei uns geht es in erster Linie um LKW Fahrer (ca. 250).

    Für die Anmerkungen, Empfehlungen und Bemerkungen schon jetzt vielen Dank.