Handlungshilfen "Corona"

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  • Menschen in meinem Alter haben keine Oma mehr. Ich denke, hier wird nur wieder ein Industriezweig gepampert.

    Damit bin ich kein Impfgegner oder Coronaleugner. Aber Selbsttesten halte ich für nicht zielführend.

    Verstehe das Problem nicht so ganz ? Was soll beim Selbsttest von Menschen, welche oftmals nicht mal das Mund UND Nase in MNS verstehen, schief gehen? Immer diese Zweifler ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von T/W (11. März 2021 um 09:54)

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  • Und was macht das aus? Jeden Tag eine frische Maske. Die darf dann nach Verwendung auch andere gebrauchte Masken berühren. Dann alle ab in den Backofen zur Aufbereitung. Jetzt hängen alle dekontaminierten Masken beisammen. Die strikte Trennung von potentiell kontaminierten Gegenständen untereinander wird ja selbst bei OP Besteck nicht durchgeführt.

    Die Aufbereitung von Masken ist meiner Meinung "Müll" und daher während der Arbeitszeit auch nicht vorgesehen. Einwegprodukt - Mindestens täglich eine neue.

  • Hallo,

    Zur Info: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist heute bis 30. April verlängert worden.

    https://www.bmas.de/DE/Service/Pre…erlaengert.html

    Hallo E.weline,

    danke für die Info.

    Ich habe gedacht, die wäre schon längst durch.

    Für die Interessierten, hier die Veränderungen(Entwurf?).

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=2

    Wie reagiert ihr auf die Änderungen, insb. der Hinweis bei den Hygienekonzepten?

    Einmal editiert, zuletzt von SiFa NV (11. März 2021 um 09:56)

  • Die Aufbereitung von Masken ist meiner Meinung "Müll" und daher während der Arbeitszeit auch nicht vorgesehen.

    Aufbereitung ist für die private Verwendung gedacht z.B. für den Weg von und zur Arbeit; Einkaufen usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Die Aufbereitung von Masken ist meiner Meinung "Müll" und daher während der Arbeitszeit auch nicht vorgesehen. Einwegprodukt - Mindestens täglich eine neue.

    Die baua stellt klar, dass aufbereitete Masken auf eigene Verantwortung privat genutzt werden dürfen, im beruflichen Umfeld aber nicht als PSA zulässig sind, wobei es auch privat nicht als ratsam empfunden wird. Solange kein Mangel herrscht und Masken billig sind, geht's ja auch mit dem täglichen Wechsel.

    Die FH-Münster hat die Optionen zur Trocknung genau untersucht. Ist interessant zu lesen.

  • Die baua stellt klar, dass aufbereitete Masken auf eigene Verantwortung privat genutzt werden dürfen, im beruflichen Umfeld aber nicht als PSA zulässig sind

    jupp, genauso auch an die Beschäftigten kommuniziert, welche als Hobby-Sifa mal wieder schlau sein wollten...

  • Guten Morgen,

    immerhin hat das BMAS am Freitag noch die Änderungsverordnung veröffentlicht: Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

    Folgendes finde ich interessant:

    "Der bisherige § 3 wird § 4 und wird wie folgt geändert:
    ...
    bb) Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
    3. wenn Wege vom und zum Arbeitsplatz innerhalb von Gebäuden zurückgelegt werden.“

    ..."

    Da es diese eindeutige ODER Verknüpfung in der Aufzählung ist und in Kombination mit

    "1b) Die Beschäftigten haben die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken oder mindestens gleichwertige Masken zu tragen.“

    kann ich dem Geschäftsführer hier nun mitteilen, dass ab sofort auf den Gängen eine Maskentagepflicht herrscht... Das was er immer verhindern wollte.

    Der Montag fängt gut an...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Also Sachsen ist zwar in der Festlegung weit voraus. In der Umsetzung sieht es aber nicht so aus. Besonderes Problem: die entstehenden Kosten

    Antigen-Schnelltest bei direktem Kundenkontakt: großes "stellt der Bund kostenlos zur Verfügung" ist bisher eine Luftnummer - Kosten liegen hier je Apotheke zwischen 30 und 40 EUR.

    Selbsttest (bisher fast 100% Fehlerquote bei der Durchführung durch den Laien - Erfahrungswert in meinem Umfeld)...Kosten in der Apotheke auch unterschiedlich.

    Die Beratungs- und Schulungsqualitäten sind auch unterschiedlich wertig. Viele Apotheker haben auch mehr Fragen als Antworten.

    Selbiges kann ich auch berichten von unserem AD´ler.

    Test stehen kaum zur Verfügung, Kosten zu hoch zudem Wartezeiten von bis zu 60min inclu. auswertung.

    Nicht abbildbar im normalen Daily Business, zu mal es keinerlei Sicherheit oder Benefits aus der Aktion gibt.

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  • Nein, Tests bleiben immer freiwillig. Für jede Forderung seitens des Unternehmens muss es eine rechtliche oder vertragliche Grundlage geben. Zum Testen im Unternehmen gibt es keine Rechtsgrundlage.

    Bin ich voll bei dir .... wobei ich schon von Unternehmen gehört habe die eine Teilnahme verlangen. Manche Unternehmen verlangen auch von den Mitarbeitern der Dienstleister regelmäßige Vorlage von negativen Tests .

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Also aufgrund der Testpflicht in Sachsen ist es so, dass jetzt bei drei Kunden diese die Testung umgesetzt wird.

    Welche aber laut BG Aufsichtsperson

    • die Selbsttests dürfen nicht im heimischen durchgeführt werden, sondern am Arbeitsplatz
    • durch den AG Selbsttest bereit gestellt werden
    • der MA führt nach Einweisung die Testung selbst durch
    • die Kontroll-Ablesung erfolgt durch eine zweite Person, welche eine Bestätigung des Ergebnis visuell vornimmt (keine Doku, dennoch grenzwertig)
    • negativ - AN arbeitet
    • positiv - AN Heim, Kontakt GA usw.
    • wer keine Testung vornehmen lassen möchte, hat arbeitstäglich mit FFP Maske herumzulaufen (Hausrecht) - ohne Erlaubnis zur Abnahme
    • Besucher müssen negativ Testung vorweisen bzw. auch ganzheitlich FFP tragen
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  • Das machen bei uns Einige freiwillig und ohne jeglicher Anweisung

    (...)

    • wer keine Testung vornehmen lassen möchte, hat arbeitstäglich mit FFP Maske herumzulaufen (Hausrecht) - ohne Erlaubnis zur Abnahme
    • Besucher müssen negativ Testung vorweisen bzw. auch ganzheitlich FFP tragen

    ...und FFP wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Wenn nicht, dann Regelung -> Tonne.

    Wir stellen die FFP zur Verfügung und weisen sie auch ein. Wir verlangen aber keine Tests. Atteste vorgelegt hat noch niemand - das müssen wir also nicht regeln. Klar ist, dass so ein AfD-Arzt-Attest hier keine Chance hätte.

  • wer keine Testung vornehmen lassen möchte, hat arbeitstäglich mit FFP Maske herumzulaufen (Hausrecht) - ohne Erlaubnis zur Abnahme

    wie oft werden hier die Testungen gemacht und wie lange gilt ein negativer Test?

    In der Sächsischen Landesverordnung steht:

    Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten

    Einmal die Woche halte ich für nicht ausreichend

    Und gibt es zu den vollumfänglichen Tragen der FFP 2 Maske eine Gefährdungsbeurteilung?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • FFP2 Maske

    • wird vom AG bereitgestellt - nachdem ich 3 Produkte wegen CE etc. vom ZEK in der Luft zerrissen habe, durfte ich dann selber was aussuchen
    • PSA = PSA-Benutzerverordnung = Unterweisung mit Nachweis
    • BA für Unterweisung und als Aushang
    • praktische Einweisung in Handhabung, da PSA Kat. 3
    • PSA Atemschutgeräte Klasse 1 = Angebot der Vorsorgeuntersuchung
    • Angebotsvorsorge-Email raus - Liste wer will - BA bitte hier X Mitarbeiter untersuchen
    • und dieser ganze Ablauf steht natürlich in der GBU mit drin als anlassbezogene Zusatzmaßnahmen

    Sachsen

    • ob ausreichend oder nicht - nicht mein Bier (Vorgabe ist wöchentlich)
    • Geltungsdauer somit 1 Woche
  • Bewertung GBU leichte Tätigkeit = 4 Std. am Stück / 30min Pause - max. 3 Schichten

    Die DGUV Regel 112-190 sieht da aber ganz andere Werte vor. Da findet man bei der filtrierenden Halbmaske 75 Minuten und bei der Arbeitsschwere der Kategorie A1 einen Anpassungsfaktor von 1,5, was somit bei wohlwollender Berechnung zu 2h Tragezeit führt. Allerdings unter der Einschränkung für Personen, bei denen gemäß Berufsgenossenschaftlichem Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26 "Atemschutz" keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

    Meine praktische Erfahrung zeigt, dass dies Raucher häufig nicht durchhalten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.