Beiträge von T/W

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    Menschen in meinem Alter haben keine Oma mehr. Ich denke, hier wird nur wieder ein Industriezweig gepampert.

    Damit bin ich kein Impfgegner oder Coronaleugner. Aber Selbsttesten halte ich für nicht zielführend.

    Verstehe das Problem nicht so ganz ? Was soll beim Selbsttest von Menschen, welche oftmals nicht mal das Mund UND Nase in MNS verstehen, schief gehen? Immer diese Zweifler ;)

    Früher oder später wird doch sowieso eine Kaffeemaschine angeschafft werden wenn sich der Standort mit weiteren Mitarbeitern füllt, oder?
    Denke dann wird sich der AG auch nicht gegen die Beschaffung wehren, ggf. ist er halt etwas verschnupft, dass die zwei einsamen Streiter ihn jetzt schon damit konfrontieren ;)

    Servus Mike,

    das Bild nehm ich auch, ändere aber die "halbe Stunde" beim Schwimmen in "zwei Stunden".
    Zitat von der Page der BGETEM:

    "Wird der unmittelbare Weg innerhalb von 2 Stunden dann fortgesetzt, besteht wieder Versicherungsschutz. Diese Grenze hat die Rechtsprechung herausgebildet. Bei einer Unterbrechung aus eigenwirtschaftlichen Motiven von mehr als 2 Stunden hat sich der Versicherte vom Betrieb gelöst. Der folgende Weg ist dann nicht mehr versichert."

    Gerade beim Heimweg können die zwei Stunden schnell überschritten werden.

    Interessant, bisher bin ich davon ausgegangen, dass die zweistündige Unterbrechung lediglich den Heimweg betrifft.
    Länger als 2 Stunden Unterbrechung bedeutet der restliche Heimweg ist privat, ist logisch.
    Aber auf dem Hinweg ist man ja selbst nach 3 Stunden Unterbrechung dann wieder auf dem direkten Weg zur Arbeit.

    Klingt für mich irgendwie nicht sauber durchdacht, weil:
    Wenn ich von meinem Wohnort aus morgens zum Zahnarzt fahre, der z.B. auf halber Strecke liegt, und dort länger 2 Std. warte bzw. behandelt werde, so genieße ich auf dem restlichen Weg quasi keinen gesetzlichen Versicherungsschutz obwohl ich auf dem "direkten" Weg zur Arbeit bin.

    [EDIT:] Hier findet man auf Seite 21 ein Fallbeispiel der UKBW in dem tatsächlich sogar Bezug auf den Arztbesuch genommen wird.

    https://www.ukbw.de/fileadmin/medi…_Wegeunfall.pdf

    Anscheinend ist es wie ich gedacht hatte, nach Verlassen der Praxis ist man wieder über die gesetz. Unfallversicherung versichert.

    "Nach alledem sollten derartige Gegenstände nicht zur persönlichen Ausstattung gehören, sondern allenfalls zur Fahrzeugausstattung"

    Gilt dann aber wieder nur für Einsatzfahrzeuge, d.h. Multitool etc. für den Falle eines Einsatzes im privaten Auto zu lagern ist auch nur im verschlossenen Behältnis möglich!
    Handschuhfach zählt nicht als ein solches, gab leider schon genügend Berichte ich denen im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle das Einhand-Rettungsmesser mit Gurtschneider eingezogen wurde.

    Traurig aber wahr :pinch:

    Morgen Thorsten,

    das in der GB Art, Frist und Umfang festgelegt werden ist mir bekannt. Das Verhältnis zu dem Kunden von dem ich rede ist aber leider etwas schwieriger.
    Ich habe ihm gesagt er müsse seine Maschinen noch nach UVV prüfen lassen und jetzt möchte er genau wissen was das für ihn bedeutet, also was er wie durch wen zu prüfen hat etc.
    Selbst Fristen, befähigte Personen etc. festlegen will er nicht weil er "ja keine Ahnung von der Materie hat", ich soll es aber richten. Der Betriebsstättenleiter hat in dem Fall keine Lust selbst oder in Kooperation was zu entscheiden weil er der Meinung ist solange nachher nicht sein Name als entscheidende Person drunter steht ist er auf der sicheren Seite...Für das Verhalten ist er bei uns in der Gegend bekannt und hat auch schon mehrere Externe verschlissen.

    Da ich habe aber auch keine Ahnung von den Maschinen habe die er verwendet, viel Sonderbau etc, hab ich gedacht ich frag mal hier nach. Ich persönlich möchte auch keine Fristen und Prüfumfang festlegen, weil ich a) keine Erfahrung mit dieser Art von Maschinen habe und b) genau weiß, dass dieser Kunde mich im Zweifelsfall drauf festnageln wird.

    Ich werde das Ganze jetzt an die zuständige Person bei der BG weiterleiten. Der ist Spezialist für's Fachgebiet mechanische und physikalische Gefährdungen und kann da als Einziger eine rechtssichere Auskunft geben.

    Nur am Rande: Meinen Tipp an den Kunden doch einfach die BG zu fragen ob sein Werkstattmeister zur befähigten Person taugt hat er auch nie beachtet, wenn dann "solle ich das entscheiden"....denke das sagt alles.

    Servus,

    wenn der Arbeitgeber für den sicheren Zustand seiner Arbeitsmittel verantwortlich ist und deswegen prüfen muss, reicht dann neben der DGUV V3 eigentlich nicht die Wartung und vorbeugende Instandhaltung aus um dieser Forderung gerecht zu werden?

    Habe das Thema momentan bei einem Kunden der alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch die Herstellerfirma durchführen lässt und das jährlich. Zusätzlich laufen die Prüfung nach DGUV V3 durch nen externen DL und eine arbeitstägliche Sichtprüfung durch die MA.

    Was also soll er theoretisch noch machen? MMn ist dies so ausreichend.

    Oder irre ich mich etwa?