Moin,
wie habt Ihr die 10m² angesetzt? Brutto- oder Nettofläche?
Gruß Frank
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin,
wie habt Ihr die 10m² angesetzt? Brutto- oder Nettofläche?
Gruß Frank
Orientierend an den Angaben für Verkaufsflächen pro Person im Groß- und Einzelhandel, die im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. November 2020 festgelegt wurden, also die unverbaute Fläche (Nettofläche). Jetzt messe ich aber nicht jeden Schreibtisch und Rollcontainer nach, das würde dann für Räume gelten, die großflächig mit Schränken etc. ausgestattet sind.
Wir versuchen nicht über's Ziel hinauszuschießen, einzig:
- Wir haben die Büros auf 1 Person reduziert, max. 2 (unabhängig von der Größe). Allerdings haben wir ein halbes, leerstehendes Gebäude voller Räume.... Das waren zwar Labore, aber es ist ja nicht für immer, und man wechselt sich ab. Wenn der Kopf raucht, sind dort auch Notduschen.
- wie werden unsere "Medizinischen Masken" ohne Norm und Kennzeichnung aufbrauchen, danach die "Medizinischen Masken" kaufen, was unser QM durcheinanderbringt, weil die Farben zwischen Hygienebreich und Allgemeinbreich nicht mehr unterscheidbar sein werden
- Wir beschaffen FFP2-Masken für spezielle Fälle und Mitarbeiter
Ansonsten alles wie gehabt.
So wie zzz machen wir es ja im Grunde auch, nur das leider kein halb leer stehendes Gebäude zur Verfügung steht. Im Grunde betrifft das auch nur einen kleinen Teil des Betriebes, bei dem es genau darauf hinausläuft, dass alle Mitarbeiter jetzt med. MNS tragen dürfen.
Hallo Frank,
deine Frage hatte ich auch schon im Sinn - müsste ich das noch für AG mit Inhalt füllen.
Reflektiert man die ASR A1.2 mit den Abschnitten 5 "Grundflächen von Arbeitsräumen" und 7 "Luftraum" stößt man für Büros auf 5 (3) Mindestgrundfläche von 8 m², sowie 5 (4) ... Richtwert 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum.
M. E. sind können nur Räume gemeint sein, die nach ASR "Arbeitsräume" sind.
mfg
Hallo,
Die 10m² Regel verbietet für mich zunächst Bürotätigkeiten zu zweit in einem Büro <20m², denn es dürfte nur selten erforderlich sein, dass 2 Personen im Büro zusammen arbeiten. Wenn ich aber keine andere Wahl habe, dann muss ich eben zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Lüftung betreiben. Soweit zum §2.
Also... wenn da in einem knapp 27 qm Büro 3 Mitarbeiter sitzen, ich lasse lüften und stelle Trennscheiben auf - und diese Mitarbeiter unterhalten sich hin und wieder bei 1,5m Abstand.... Müssen die auch zusätzlich noch Masken tragen? §2 Abschnitt 3 bzw. 5 ist ja erfüllt... technisch.
Jetzt zum §3, dort werden die 3 Bedingungen aufgeführt, zunächst die Vorgaben nach §2 also auch die Raumabmessungen je Arbeitnehmer, dann der Mindestabstand und Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß. Dies alles ist über "oder" verbunden => sobald mindestens eines der Kriterien zutrifft ist Mund-Nasen-Schutz erforderlich und auch zu tragen. Kriterien für den Mund-Nasen-Schutz sind auch aufgeführt, also fällt der Stofflappen weg.
Jetzt zurück zum 2 Personen Büro mit <20m². Wenn man dort zu zweit arbeiten muss, dann muss ich mit Lüftung die zu geringe Raumgröße kompensieren, ich muss aber auch Mund-Nasen-Schutz tragen.
Wie genau passt nun §3 rein... denn die Anforderungen in §2 beinhalten eben auch die Technischen Lösungen "Lüftung und Abtrennung"...?
Ich habe kein Problem mit den Masken aber ich befürchte die Spitzfindigkeit unseres Geschäftsführers...
Also... wenn da in einem knapp 27 qm Büro 3 Mitarbeiter sitzen
Da wäre schon die erste Frage, müssen diese 3 Personen etwas zusammen erledigen? Es mag ja Tätigkeiten geben, bei denen mehrere Personen etwas durchführen, aber gerade Büroarbeit ist oft auch eine Einzeltätigkeit und somit nicht notwendig, dass hier 3 Personen im Raum sind.
§2 beinhalten eben auch die Technischen Lösungen "Lüftung und Abtrennung"...?
Im §3 steht doch "wenn 1. die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können".
Du hast mehr Personen im Raum, als nach §2 zulässig, also ist die Anforderung nicht eingehalten.
Du hast mehr Personen im Raum, als nach §2 zulässig, also ist die Anforderung nicht eingehalten.
So gesehen wäre das klar...
Wie handhabt ihr das mit den Bartträgern ?
Deren Schutz ist u.U. reduziert und Schutz mit FFP ist ausgeschlossen.
Wobei schon Bartstoppeln ein Problem sind.
Wobei schon Bartstoppeln ein Problem sind.
Deswegen länger wachsen lassen, das ist dann wie ein Filtervlies.
Markante Personen mit Falten im Gesicht haben auch ein Problem mit der Dichtigkeit der Masken.
Ich sollte wohl Aktien von Herstellern von Vollschutzanzügen kaufen, das dürfte doch dann die nächste Stufe sein.
Mal eine Frage... warum ist das heute nicht veröffentlicht worden? Gibt es da noch Klärungsbedarf?
Mal eine Frage... warum ist das heute nicht veröffentlicht worden? Gibt es da noch Klärungsbedarf?
Angeblich heute abend
23:59 Uhr genügt, damit es am Mittwoch in Kraft tritt.
Alles anzeigenMoin,
Auszug aus der Begründung zur Verordnung:
Die in Satz 1 festgelegte Angabe zur Mindestfläche pro Person dient der Kontaktreduzierung. Sie orientieren sich an den Angaben für Verkaufsflächen pro Person im Groß- und Einzel-handel, die im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. November 2020 festgelegt wurden.
Bei den Auslegungshinweisen der bestehenden Verordnung findet sich dann folgender Passus:
Unter der Verkaufsfläche bzw. Gesamtverkaufsfläche von Einkaufszentren sind alle für den Publikumsverkehr zugänglichen Flächen zu verstehen, wie beispielsweise Gänge, Treppen in Verkaufsräumen, Kassenzonen, Windfang sowiedie Kunden-Toiletten.
Analog auf die Büroräume übertragen, wäre dass dann die begehbare Fläche.
Gruß Frank
Aus dem Beschluss der MPkonferenz vom 25.11.2020
Die von Dir aufgeführten Auslegungshinweise habe ich lediglich für Hessen (z. B. IHK Hessen) gefunden.
Ansonsten habe ich keine weiteren Hinweise für Brutto oder Nettoflächen gefunden.
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht (Fundstelle BAnz AT 22.01.2021 V1).
Juhu, zum Wochenende
Könnte man eigentlich dagegen klagen? Von wegen Unverhältnismäßigkeit? Weil andere, baugleiche Masken ohne CE doch ebenso gut sein können.... Nur günstiger...
Der Termin der Veröffentlichung hat auf jeden Fall vielen Arbeitgebern das Wochenende versaut
Tach zusammen.
Ich stoße hier gerade auf einen Dienstleister für Gesundheitsdienstleistungen aus München.
Die bieten eine COVID-19-Schutzimpfung für Belegschaften von Unternehmen an. Man kann sich unverbindlich als Unternehmen registrieren und wird per Mail über die Verfügbarkeit von Impfstoff auf dem Laufenden gehalten.
Sobald Impfstoff da ist, "erhalten vorgemerkte Unternehmen priorisiert Impftermine."
Habt ihr sowas schon mal gehört? Kann das was bringen gegenüber dem Impfverfahren über Terminvergabe an jeden einzelnen?
Impftermine für 2022....