Hi zusammen.
Es gibt mal wieder nichts was es nicht gibt. Ich hatte gerade mit einer Aufsichtsperson der BGHM eine Begehung in einem Betrieb den ich betreue. Es ging um die Sicherheitsbeauftragten und deren Ausbildung.
Die Aufsichtsperson gibt an, dass die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten sehr wohl auch die FASI machen kann. Als ausgebildete Person sei das von ihr vertretbar und durch die BG auf so toleriert.
Ich hab dann auch noch die BG angerufen und mir das nochmal bestätigen lassen. Die sieht es tatsächlich so.
Jetzt war ich immer der Meinung, und denke auch dass es in der DGUVV1 drinsteht, dass die Sibe auf nen Kurs der BG geschickt werden sollen und dann regelmäßig dort ausgebildet werden müssen. Zumindest wurde mir das in meiner FASI Ausbildung und auch bei dem tödlichen Arbeitsunfall letztes Frühjahr so erklärt und war für mich unumstößlich.
Aussage der BG: Ich soll in die GB schauen und dann beurteilen wie ich die ausbilden will.... Da steh ich nun...
NEIN! Ich hab jetzt nicht sofort die Dollars in den Augen und will Horden von Sibe ausbilden. Das muss ich mir jetzt echt nicht ans Bein binden.
Macht das einer von euch? Kennt das einer von euch?
Ich sähe das arg kritisch...
Ich zitier mal aus der DGUV V1
§ 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
(3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an den Betriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger teilzunehmen; den Sicherheitsbeauftragten sind die hierbei erzielten Ergebnisse zur Kenntnis zu geben.
Für mich ganz klar; Unfallversicherungsträger ist nicht die FASI.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.