Beiträge von Holger_13

ANZEIGE
ANZEIGE

    Moin

    Kann man die BG Tools für die Gefährdungsbeurteilung mit eines Software wie Quentic, EHQS vergleichen? Ich glaube nicht.

    In den BG Tools baut man sich seine Firmenstruktur auf und erhält eine Fragenkatalog. Mit diesem Katalog begeht man die Firma. Je nach Software kann man Maßnahmen planen und anschließend filtern. Sehr gut ist auch der Hinweis auf Gesetzestexte (z.B. BGHW).

    In der Software kann ich mir einen Fragenkatalog aufbauen (bzw. muss das aktiv machen), dazu kann ich aber Unterweisungen und Prüfungen tracken. Die Schwierigkeit ist hier einen guten Fragenkatalog aufzubauen. Weitere Funktionen wie Dokumentenmanagement, Ereignismeldungen etc. machen für mich Sinn eine Software zu kaufen -aber nicht die Gefährdungsbeurteilungen.

    Ich verwende tatsächlich das BG-Tool für die großen Begehungen und verwalte diese Berichte danach in Quentic -inkl. Maßnahmen bis zu ihrer Abarbeitung durch die FK.

    Das BGHW Tool ist super Klasse, die Erarbeitung der Grundstruktur ist aufwendig, aber Fragen werden in den Bereichen automatisch hinzugefügt und ich kann nach 2 Jahren den selben Fragenkatalog mit den selben Antworten ausdrucken und im Betrieb überprüfen.

    Grüße,

    Holger

    Hi
    Es gibt viele kleine Programme die dir die Arbeit erleichtern. Ich verwende z.B. Wartungsplaner. Hier lege ich Intervalle fest und bekomme automatisch eine Meldung, wenn die Prüfung ansteht. Zudem kann ich Dokumente ablegen (Prüfzeugnisse, Nachweise...).
    Funktioniert so gut, dass ich auch Mitarbeiter Unterweisungen und Eignungsuntersuchungen darin verwalte.

    Grüße,
    Holger

    Hallo Heinz,

    momentaner Stand ist, dass ein Regelverstoß bekannt ist und der Arbeiter daraufhin angesprochen wurde (nichts dokumentiertes). Wenn der Finger jetzt im Beet liegt hat die SiFA und GL nicht wirklich was getan. Mit Ermahnung und Abmahnung zeige ich Aktivität und "erziehe" meinen Mitarbeiter. Wenn die Arbeiter mithelfen kann ich jede Woche Ermahnung und Abmahnung aussprechen und die Arbeiter sind in 6 Wochen gekündigt.

    Dein Vorschlag fristlose Kündigung ist mir bei diesem Klientel und dem tragen von Schmuck zu drastisch. Aber dies sind die Entscheidungräume die wir haben.


    Grüße, Holger

    Hallo Kristin,

    Du hast recht, dass man die MA nicht unterschreiben lassen kann, dass sie die Folgen regelwidrigen Verhaltens auf Ihre Kosten übernehmen -dies widerspricht der Garantenstellung.
    Wir sprechen zuerst eine Ermahnung aus, diese ist schriftlich und von der GL unterschrieben -wird aber nicht in der Personalakte abgelegt. Weiterhin wird in dem Schrieb aufgeführt, wie der weitere Fahrplan ist. Dies kann z.B. eine zweite Ermahnung sein, daraufhin eine Abmahnung. Bei 2ter Abmahnung dann fristlose Entlassung.
    Wichtig ist dabei, dass man konsequent aufzeigt, dass regelwidriges Verhalten Konsequenzen hat und das sich beide Seiten über den Ablauf klar sind. In Deinem Fall würde ich bei der Übergabe der Ermahnung noch ein Gespräch mit Teamleiter und Dir einbauen (offizieller Charakter).

    Grüße,
    Holger

    Hallo,
    bei einer Teambildungsmaßnahme wurde einer unserer Arbeiter verletzt. Die Aufgaben wurden durch einen Trainer geführt - es handelte sich um ein Training in einem Hochseilgarten und es wurde vom Abteilungsleiter zu diesem Termin eingeladen. Der Angestellte stürzte bei einer Aufgabe und erlitt eine Fußverletzung.
    Jetzt meine Frage: Wer kommt für die Versorgung auf? Nach Internet Recherche kann es als Arbeitsunfall anerkannt werden oder nicht. Wo der Unterschied dabei liegt weiß ich leider nicht. Habt ihr hier Erfahrungswerte?

    Danke + Gruß,
    Holger

    Hallo Axel,

    Auch hier gilt Aufklärung - bei uns wurden Untersuchungen mit dem Betriebsarzt durchgesprochen (Befragung nach Vorerkrankungen -besonders Allergien und Diabetes, Belastungstest, Seh- und Gehörfunktion).

    Sprichst Du von einer konkreten G41 Untersuchung bei der eine Blutuntersuchung erfolgte oder sind wir wieder im theoretischen Bereich?
    Bei unseren Untersuchung bei verschiedenen Ärzten wurde niemals Blut abgenommen. --- und wenn anhand einer Blutabnahme eine Krankheit erkannt wird sehe ich dies nicht als schlecht an. Auch für den Angestellten nicht.

    Grüße,
    Holger

    Hallo

    Ich verstehe nicht, warum die Diskussionen um Höhenarbeit meistens auf G41 hinauslaufen und regelmäßig eskalieren.

    Wer wehrt sich in Euren Betrieben gegen eine G41?

    Aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitschützers kann die Höhentauglichkeit nicht besser (zudem durch einen Externen) nachgewiesen werden. Auch aus Sicht des Arbeiters ist ein vernünftiger Check up in diesem Rahmen doch ein zu Gewinn an Sicherheit. Ich habe es zumindest geschafft dies meinen Leuten zu erklären und erwähne auch, dass sie an der Untersuchung nicht teilnehmen müssen -und das diese nicht gefordert werden kann. Alle unsere Steiger lassen sie dennoch durchführen.

    Wo liegt bei euch das Problem und kann dies vlt. mit "Aufklärung" gelöst werden?


    Grüße,
    Holger

    Moin SifaHM,

    in der ASR A 2.1 §5.4 wird der Gefahrenbereich Absturz definiert - sprich, alles was 2 Meter von der Kante weg ist, ist sicherer Bereich. Wenn der Arbeiter also oben aus der Leiter aussteigt könnte er sofort links oder rechts herunter fallen. Dies kannst Du z.B. mit einem Geländer entlang der Dachkante (Links und Rechts -Länge jeweils 2 Meter) oder über ein Geländer auf das Dach führen (2 Meter Gang). An den Bügeln der Steigleiter dann auch gleich eine Klapptüre vorsehen.
    Auf dem Dach musst Du, wie oben schon genannt, dafür sorgen, dass der Arbeiter erkennt wenn er sich in den unsicheren Bereich bewegt -.z.B. Auslegen oder markieren eines sicheren Weges. Alternativ Seilsystem und PSAgA auf dem Dach...


    Grüße,
    Holger

    Hallo

    Die Mitarbeiter müßten noch die "G41-Untersuchung " bestanden haben. Unterweisung in Theorie machen wir jährlich - die Praxis alle 3 Jahre.
    Die Höhenrettung muss aber zudem noch sichergestellt werden.
    Gruß
    MST

    • Der Nachweis über die G41 ist empfehlenswert aber nicht gefordert und nur ein Bruchteil des Sicherungskonzeptes
    • Wichtiger ist die Gefährdungsbeurteilung -geht daraus hervor dass eine Rettung sicher gestellt sein muss? Dann kann eine Arbeit ohne Rettungskonzept nicht durchgeführt werden
    • Theorie Unterweisung jährlich passt
    • Praktische Unterweisung zu PSA die vor tödlichen Gefahren schützt ist jährlich durchzuführen

    Grüße

    Morgen SifaHM,

    der volle Titel der DGUV-G-312-001 lautet: "Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführungvon Unterweisungen mitpraktischen Übungen beiBenutzung von persönlichen Schutzausrüstungengegen Absturz undRettungsausrüstungen" -wie kommst Du darauf, dass dieser Grundsatz für alle Deine Monteure gefordert ist?

    Eine Ausbildung nach DGUV-G-312-001 gibt es nicht - es handelt sich meines Erachtens nach um die Mindestanforderung an die Unterweisenden und Ausbildungsstätten (z.B. musst Du 15 Tage in PSAgA nachweisen können, die Übungsstationen müssen redundant abgesichert sein). Hast Du diese Vorgaben eingehalten kannst Du in Deinen Unterweisungsnachweisen den Zusatz nach DGUV-G-312-001 hinzufügen.

    In diesem Fall würde ich nachforschen, ob der Auftraggeber die 312-001 richtig verstanden hat.

    Grüße,
    Holger

    Hier ein Link zu einem genialen System -vermutlich oversized aber eine Maßnahme ohne jegliche Gefährdung des Arbeiters:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Grüße,
    Holger

    Hallo Hilko
    Wo sollen sich die Arbeiter anschlagen -Am Geländer? Dann kommt dazu kommt dann noch Gurt, Anschlagmittel und Unterweisung und letzen Endes hast Du dann ein Sicherungssystem, dass bei dem persönlichen Level greift.

    Dann doch lieber gleich ein Eisfrei Gerüst kaufen (6 Meter -liegen bei ca. 3000,-€), dann hast Du einen sicher kollektiven Schutz.

    Ob Deine TK Leiter das gleiche Schutzlevel erreicht kann ich anhand des Fotos nicht abschätzen, wenn dem aber so ist...

    Grüße,
    Holger

    Hallo Heinz,

    ob Du eine Anlage stilllegen kannst, oder musst, liegt zum allergrößten Teil daran wie stark die Gefährdung und die zu erwartende Verletzung ist. Du schreibst leider nicht was es für eine Anlage ist und was passieren kann.
    Bei kleiner Gefährdung würde ich den für die Maschine Verantwortlichen darauf hinweisen, dass die Maschine innerhalb einer sinnvollen Frist geprüft sein muss und die das Umgehen der Sicherheitseinrichtungen ausgeschlossen werden muss.

    Bei starker Gefährdung abschalten. Begründung: Du bist eingestellt um zu Beraten - wirst Du über einen Fehlstand informiert, agierst jedoch nicht und ein Unfall passiert - wirst auch Du zu Gericht bestellt. Natürlich muss Deine Begründung sicher sein.

    Die oben angeregte Alternative - lass die Maschine von dem Verantwortlichen bewerten (mit Zeitvorgabe). Ist dies für dich nachvollziehbar und entspricht dem Schutzlevel der Maschine dann ist alles in Ordnung. Wurden Prüfungen nicht durchgeführt und können Schutzeinrichtungen umgangen werden. Sicher nicht.

    Nochmals die Frage: ich keine eine Prüfung der Lichtschranke nicht - worauf beruht diese Aussage? Anhand einer Gefährdungsbeurteilung kannst Du definieren, dass die Lichtschranke in regelmäßigen Abständen durch dich auf Funktion geprüft wird, wenn das Umgehen unterbunden wird. --dies ist der diplomatische Ansatz...


    Grüße,
    Holger

    Moin Heinz,
    wenn die Lichtschranken umgangen werden können ist das doch ein guter Hinweis für Dich. Diese Lücke muss geschlossen werden! Sieh es als einen Verbesserungsvorschlag an.

    Wenn diese Lücke geschlossen ist, dann müssen auch wieder zwingend die Lichtschranken geprüft werden. Thema zu Ende.


    Mich wundert es, dass die Prüfung der Lichtschranken vorgeschrieben ist und das sie teuer ist. Wenn ich von einer Maschine mit Drehtisch ausgehe reicht meines Erachtens ein Funktionstest. Aber da fehlen mir die Infos, was Du hast und wie eine solche Prüfung aussieht...


    Grüße,
    Holger

    HI Hille

    ich verwende die Software Wartungsplaner (ca. 200-€), da kannst Du dann noch Scans als Nachweise ablegen, es gibt automatische Meldungen, wenn Prüfungen anstehen etc. Und ja, es ist eigentlich für Maschinen gedacht- aber Wartung oder Unterweisung müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden...

    Bei Fragen gerne melden..

    Grüße,
    Holger

    Hallo,

    bei uns ist die Regelung so, dass Besucher einen Flyer in die Hand bekommen. In der Besucherliste unterschreiben sie dann, dass sie diese zur Kenntnis genommen haben.
    Personen, die sich alleine im Haus bewegen (Elektriker, Putzkolonne, Handwerker) erhalten eine Einweisung -Unterweisung meines Wissens nur für eigene Angestellte.

    Entscheidung bei uns also über in Begleitung oder alleine unterwegs.

    Grüße,
    Holger