Komisches Urteil

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  • Tödlicher Arbeitsunfall: Firmenvorstand und Sicherheitschef verurteilt.

    Entweder hatte der Zeitungsschreiber hier einiges verwechselt oder ausgelassen, oder das Gericht ist nicht ganz den üblichen Weg gegangen. Es gibt wohl auch schon Anmerkungen.

    Mal sehen, was die nächste Instanz daraus macht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin,

    bitte halte uns auf dem Laufenden.

    Ohne genauere Kenntnis über den Unfall wird sich das Urteil von außen nicht nachvollziehen lassen.

    Einen Anteil an der Verwirrung hat sicherlich der Zeitungsredakteur.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,
    ich hoffe doch mal ganz stark, dass es sich aufklärt und nicht tatsächlich der Sicherheitsbeauftragte gemeint ist.
    Ansonsten sehe ich eine Welle von Fragen unserer Sicherheitsbeauftragten auf mich zukommen... ("Ich dachte, ich kann da nicht verantwortlich gemacht werden!?" wird eine der harmloseren Aussagen sein)

    Viele Grüße aus Hamburg
    Thomas

  • In dem Link mit den Anmerkungen finde ich auch was merkwürdig: Mehrfach taucht da die Aussage auf, ein Sicherheitsbeauftragter sei deshalb nicht strafrechtlich belangbar, weil er in dieser Funktion nicht weisungsbefugt ist. Dann könnte das doch jede Sifa für sich doch auch beanspruchen, weil ja in ihrer Funktion ebenfalls nicht weisungsbefugt. :/?(

    Vielleicht war der Sicherheitsbeauftragte in diesem konkreten Fall außer in dieser Funktion auch Führungskraft/Vorgesetzter in dem Bereich, wo der Arbeitsunfall geschah...? Dann könnte es natürlich anders aussehen, vorausgesetzt es ist eine korrekte Pflichtenübertragung erfolgt.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Moin,

    Entweder hatte der Zeitungsschreiber hier einiges verwechselt oder ausgelassen,

    den Sicherheitsbeauftragten als "Sicherheitschef" zu bezeichnen zeigt, dass der Artikelverfasser nicht weiß, worüber er schreibt.
    Aus dem Zusammenhang nehme ich mal an, dass nicht der Sicherheitsbeauftragte, sondern die SiFa gemeint ist - aber auch dann wäre das Urteil ein Hammer ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Verstehe ich das richtig:

    Der Staplerfahrer nimmt die Verantwortung auf sich, handelt eigenmächtig und ist entschlossen dies zu tun.
    In diesem Moment war weder ein Sicherheitschef, - beauftragter was auch immer anwesend und die Geschäftsführung auch nicht.
    Dafür sollen diese Personen in die Verantwortung genommen werden, für eine "Kurzschluss" Reaktion eines Mitarbeiters.

    Ok die Unterweisung fehlt, aber ich behaupte selbst wenn die Unterweisung stattgefunden hätte, hätte der Unfall trotzdem passieren können.

    Mal sehen wie das weiter geht

    :bremse:

  • Das der SiBe ein Vorgesetzter war, dagegen spricht eigentlich die Empfehlung der DGUV - R 100 - 001.

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6428

    Ich würde das als Vorgesetzter nie wollen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Das der SiBe ein Vorgesetzter war, dagegen spricht eigentlich die Empfehlung der DGUV - R 100 - 001.

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6428

    Ich würde das als Vorgesetzter nie wollen.

    Mensch klasse, danke Mick1204, hatte ich so noch nicht gesehen. Wird bei uns derzeit tatsächlich so gehandhabt. Vorarbeiter = SiBe
    Werde ich direkt mal ansprechen. Hier muss eh mittelfristig ein neuer ran. (Rente)

  • Jein. Auch ein Abteilungsleiter/Meister/Vorarbeiter o. ä. kann durchaus SiBe sein. In vielen Unternehmen gibt es ja diverse Abteilungen und Kolonnen und da kann ein Abteilungsleiter/Meister/Vorarbeiter an vielen Stellen sehr viel ausrichten. Man sollte nur nicht den Linienvorgesetzten zum SiBe machen. Gehört der auf einen Fehler angesprochene Kollege in eine andere Abteilung gibt es dagegen keine Konflikte zwischen SiBe- und Vorgesetztenfunktion.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Das der SiBe ein Vorgesetzter war, dagegen spricht eigentlich die Empfehlung der DGUV - R 100 - 001.

    Danke für den Hinweis auf diese Quelle, @Mick1204 ...aber da "nur" eine Empfehlung gegeben wird, dass ein Vorgesetzter nicht gleichzeitig als SiBe beauftragt werden sollte, wird das in der Praxis sicher trotzdem immer wieder vorkommen... wie z.B. im Betrieb von @Hartidiver

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Ja hier muss ich aber dazu sagen, dass wir zwar Arbeitsschutz leben aber es an den Vorgaben fehlt. Hier bin ich aktuell an einer Analyse zum AMS am arbeiten.
    Wenn man nach Reifegraden bewertet kann ich bei einer Empfehlung die ich nicht einhalte, leider nicht volle Punktzahl geben :D

    Die Liste der möglichen Verbesserungen ist ..... lang ;(

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  • Guten Morgen,
    in den letzten 10-15 Jahren gab es immer mal wieder ähnlich gelagerte Fälle. In bisher allen mir bekannten Fällen war das Vorgehen gegen Sicherheitsbeauftragte (Sibe) auf folgende Ursachen zurückzuführen:

    • Der Sibe hatte neben seiner Sibe-Tätigkeit auch eine Vorgesetztenfunktion und wurde wg. dieser Funktion für Schäden/Unfälle verantwortlich gemacht.
    • Es gab Namensverwechselungen meist wg. dem Begriff „Beauftragter“. Es stellte sich heraus, dass es in Wirklichkeit um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ging, die für ihre Beratungstätigkeit in die Verantwortung genommen wurde.
    • Sibe wurden für Fehler bei ihrer eigentlichen Tätigkeit (z.B. als Schlosser) wie jeder andere Mitarbeiter verantwortlich gemacht.
    • Es handelt sich um schweizer Fälle (der schweizer SiBe ist mit dem deutschen Sibe nicht vergleichbar).

    In alle bisherigen mir bekannten deutschen Fälle hatte die Funktion „Sibe“ mit der Verantwortung für einen Schaden/Unfall nichts zu tun.

    Mal sehen, welche genauen Hintergründe zu dem Urteil geführt haben.

  • Zum Thema "Sicherheitsbeauftragte sollen keine Vorgesetzten sein"

    Die Position der DGUV (damals noch HVBG) ist hierzu seit 2005 beschrieben:

    "Da Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die Arbeitssicherheit haben und
    deswegen im Regelfall auch nicht mit Weisungsbefugnis ausgestattet sind, sollen,
    um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, keine Mitarbeiter mit Vorgesetztenfunktion
    für diese unterstützende Tätigkeit ausgewählt werden.
    In Klein- und Mittelbetrieben oder in bestimmten Branchen kann es jedoch sinnvoll
    sein, auch Vorgesetzte als Sicherheitsbeauftragte auszuwählen. Durch die hohe
    Fluktuation in diesen Betrieben bzw. Gewerbezweigen ist es oft nicht möglich,
    geeignete Mitarbeiter für die Auswahl und Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten zu
    finden. Zum Teil arbeiten in diesen Betrieben überwiegend Zeit- oder Teilzeitkräfte
    und wenige Festangestellte, so dass nur ein Vorgesetzter für die Aufgabe des
    Sicherheitsbeauftragten infrage kommt."

    Quelle: Aufgaben und Rollenbild der Sicherheitsbeauftragten (PDF, 880 kB) (Seite 10)

  • Gibt es eigentlich einen Link zum Urteil? Die Presse vertauscht gerne Begriffe und verdreht somit unbewusst die Tatsachen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo zusammen,

    da ich in unmittelbarer Nähe zu dem betroffenen Unternehmen regelmäßig tätig bin, kann ich ein paar nähere Informationen zum Unfallhergang machen. Am Tag des Unfalls wurde eine im Regal verrutschte Palette festgestellt. Ein Mitarbeiter sollte mit einer nagelneuen zugelassenen Arbeitsbühne mittels Gabelstapler hochgefahren werden um die Sache ins Lot zu bringen. Die Arbeitsbühne wurde einige Tage/Wochen zuvor neu auf einer Euro-Platte mit Signodeband fixiert angeliefert. Der Mitarbeiter stieg in den Korb und der Staplerfahrer nahm das Konstrukt aus Arbeitsbühne und Europalette auf seine Gabelzinken. Dummerweise befanden sich die Gabelzinken nicht in den Aufnahmen an der Arbeitsbühne, sondern unter der Europalette. Die Arbeitsbühne war somit nicht fest mit den Gabelzinken verbunden. Beim Hochfahren stürzte das Konstrukt aus 3-4 Meter zu Boden. der Mitarbeiter erlitt dabei tödliche Verletzungen. Ein Bild der auf der Palette verschnürten Arbeitsbühne liegt mir vor. Aus urheberrechtlichen Gründen kann ich es hier nicht zeigen. Ich kann auch nicht mehr sagen, wo ich das Bild her habe.

    harmi: Einfach mal googeln: Tödlicher Arbeitsunfall Ilsfeld

    Gruß
    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

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