Beiträge von andreas68723

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    Hallo Simon,

    ich halte auch nicht viel von der Maßnahme, aber wie ich schon schrieb, es beruhigt zumindest die Gemüter. Natürlich wurden bei dem Kunden auch andere, sicherlich effektivere Maßnahmen, umgesetzt. Bis jetzt kein einziger Fall im Unternehmen.

    Hilfreich war sicherlich die Tatsache, dass man vor einigen Jahren in Zusammenhang mit der Schweinegrippe schon einen Notfallplan erstellt hat. Der wurde jetzt angepasst und konnte zeitnah umgesetzt werden.

    Gruß

    Andreas

    Hallo zusammen,

    als freiberufliche Sicherheitsfachkraft werden ich im Moment natürlich mit allen möglichen Fragen zum Schutz vor dem Virus bombardiert. Ich will jetzt aber nicht im Detail darauf eingehen. Die Mitarbeiter eines meiner Kunden hatten m.E. eine ganz pfiffige Idee. Man hat sich dort Gedanken gemacht über die Übertragung von Viren über die Maschinenbedienpulte, die von mehreren Mitarbeiter bedient werden..

    Über die Bedienpulte wird jetzt einfache Frischhaltefolie gespannt, die mehrmals am Tag erneuert wird. Keine Ahnung, ob das wirlich hilft, aber es trägt zumindest zur Beruhigung der Gemüter bei.

    Jetzt aber bitte keine Frischhaltefolie hamstern.

    Gruß

    Andreas

    Liebe Kollegen,

    in einer von mir betreuten Gießerei bestehen eine Reihe von Lärmbereichen. Besonders beim Ausbrechen der Gussformen und beim Gussputzen liegt der Beurteilungspegen deutlich über 90 dB(A), teilweise kommt es zu Pegelspitzen von über 120 dB(C). Mit technischen Maßnahmen kommen wir hier nicht mehr weiter. Aktuell werden Gehörschutzstöpsel und Kapselgehörschutz getragen. Im Rahmen einer Besprechung zum Lärmminderungsprogramm wurde der Hinweis auf Antischall-Kopfhörer aufgeworfen. Mir ist zwar bekannt, dass es so etwas gibt, war aber bisher nicht mit dieser Art von PSA konfrontiert.

    Gibt es Erfahrungen mit dem Einsatz solcher Kopfhörer, wenn ja, wie sehen diese aus?

    Sind diese Kopfhörer auch in der Lage die Pegelspitzen "abzufangen" oder sind sie zu träge?

    Besten Dank schon mal für Eure Hilfe

    Gruß aus der Kurpfalz
    Andreas

    Hallo zusammen,

    vor einiger Zeit habe in in einem Prospekt oder im Internet von einem neuen Sytem zur Löschwasserrückhaltung gelesen. Es handelte sich hierbei nicht um eines der gängigen Klapp- oder Steckschotts, sondern um ein in den Boden vor der Tür oder dem Tor eingelassenes System. Das eigentliche Schott ist im Boden versenkt. Löschwasser fließt zunächst in die Grube in der sich das Schott befindet und bringt das Schott dann zum aufsteigen. Wie das Ganze dann dichtet - keine Ahnung.

    Ist ein solches System schon mal einem von Euch begegnet? Über einen Tipp zum Hertseller oder Liferanten würde ich mich freuen.

    Besten Dank schon mal

    Gruss
    Andreas

    Hallo Pickelbritt,

    maßgeblich sind in erster Linie die Regelungen der DGUV I 208-032. Ich habe jetzt nicht die ganze DGUV durchgearbeitet, aber unter Abschnitt 3.5 "Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen" findet sich der Hinweis, dass die Austrittsöffnung der Steigleiter durch eine selbstschließende Tür (Durchgangssperre) bestehend aus Handlauf und Knieleiste zu sichern ist. Ich sehe keinen Grund warum dies bei Steigleitern, die sonstwohin führen anders sein soll, dies würde zumindest wenig Sinn machen. Aus der Praxis heraus gesehen würde ich sogar behaupten, dass man auf eine nicht selbstschließende Tür gleich ganz verzichten kann. Das verhälts sich dann ähnlich wie bei Brandschutztüren ohne automatische Schließanlage...

    Gruß
    Andreas

    Liebe Kollegen,

    gestern wurde ich mit einer Fragestellung konfrontiert, zu der ich trotz intensiver Recherche bisher keine vernünftige Antwort finden konnte.

    Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: In einem chemischen Betrieb soll im Ex-Bereich eine neue Maschine aufgestellt werden. Der Schaltschrank wird außerhalb des Ex-Bereichs in einen gesonderten Raum in nicht Ex-Ausführung aufgestellt. Jetzt wurde von dritter Seite die Forderung erhoben, dass der Raum mit dem Schaltschrank feuerbeständig von den übrigen Räumen abzutrennen ist.

    Eine solche Forderung bzw. die zugehörige Rehtsgrundlage ist mir bisher nicht begegnet.

    Gibt es hier eine entsprechende Rechtsgrundlage?

    Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruss
    Andreas

    Hallo zusammen,

    bitte auch die 4. BImSchV. Nr. 10.25 beachten:

    Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 3 Tonnen Ammoniak oder mehr sind immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

    Gruß
    Andreas

    Hallo zusammen,

    wie bereits angemerkt, hängt die Qualität der Betreuung stark von der Person ab, die diese letztendlich im Betrieb durchführt. Ich sehe bei großen überregional tätigen Diensten aber ein ganz anderes Problem, die mangelne Kontinuität der Betreuung. Große Dienste haben oft eine hohe Personalfluktuation. Jährlich ein neuer Betriebsart stellt nicht unbedingt die Ausnahme dar. In einem von mir als SiFa betreutem Betrieb hatte ich es in den vergangenen 7 Jahren mit 5 Betriebsärzten zu tun. Kaum hat der Betriebsarzt mal einen Einblick in das Firmengeschehen ist er schon wieder weg. Dieser Sachverhalt sollte bei der Auswahl eines überbetrieblichen Dienstes unbedingt berücksichtigt werden.

    Gruß
    Andreas

    Hallo Stephan,

    ich befürchte, dass Du da wenig allgemein zugängliche Informationen zum Abbinden von Restcoils finden wirst. Ich betreue seit vielen Jahren einen Großen der Branche. Dort werden Coils zu Schmalbändern gespalten bzw. zu Tafeln geschnitten. Ausgangsmaterial sind Coils mit einem Gewicht von bis zu 25 Tonnen. Restcoils fallen aus verschieden Gründen regelmäßig an. Die Blechbahn wird dann mittels Schopfschere abgetrennt, auf die Haspel rückgewickelt und mit Signodebändern abgebunden. Die oben erwähnten Rödeldrähte wären hier definitiv nicht ausreichend. Anzahl der Abbindungen und die Stärke der Signodebänder haben wir in Abhängigkeit von Bandbreite und Blechstärke festgelegt. Während bei dünnen Blechen nur zwei Abbindungen vorgeschrieben sind, kann das bei dicken Blechen bis zu fünf Abbindungen gehen.

    Beim Abbinden von Restcoils haben wir in den vergangen Jahren mehrfach Unfälle und Beinahe-Unfälle gehabt. Der Vorgang klingt trivial, birgt aber eine Reihe von Risiken. Bei Deiner GefBU solltest Du auf folgende Dinge achten:

    - Blechbahn muss von der Andrückrolle der Haspel sicher gehalten werden
    - Anfang der Blechbahn muss deutlich über Kopfhöhe stehen
    - Erste Abbindung immer von der dem Antrieb abgewandten Seite anbringen, sich dann sukzessive zur Antriebsseite durcharbeiten
    - erforderliche PSA: mindestens schnittfeste Handschuhe, zusätzlich Helm mit Visier
    - Sicherung gegen unbeabsichtigten Drehen der Haspel durch Dritte beim Abbinden

    Falls Du bei solchen Anlagen noch weitere Hilfestellung brauchst, kannst Du mich gerne per PN kontaktieren.

    Gruß aus der Kurpfalz
    Andreas

    Hallo zusammen,

    da ich in unmittelbarer Nähe zu dem betroffenen Unternehmen regelmäßig tätig bin, kann ich ein paar nähere Informationen zum Unfallhergang machen. Am Tag des Unfalls wurde eine im Regal verrutschte Palette festgestellt. Ein Mitarbeiter sollte mit einer nagelneuen zugelassenen Arbeitsbühne mittels Gabelstapler hochgefahren werden um die Sache ins Lot zu bringen. Die Arbeitsbühne wurde einige Tage/Wochen zuvor neu auf einer Euro-Platte mit Signodeband fixiert angeliefert. Der Mitarbeiter stieg in den Korb und der Staplerfahrer nahm das Konstrukt aus Arbeitsbühne und Europalette auf seine Gabelzinken. Dummerweise befanden sich die Gabelzinken nicht in den Aufnahmen an der Arbeitsbühne, sondern unter der Europalette. Die Arbeitsbühne war somit nicht fest mit den Gabelzinken verbunden. Beim Hochfahren stürzte das Konstrukt aus 3-4 Meter zu Boden. der Mitarbeiter erlitt dabei tödliche Verletzungen. Ein Bild der auf der Palette verschnürten Arbeitsbühne liegt mir vor. Aus urheberrechtlichen Gründen kann ich es hier nicht zeigen. Ich kann auch nicht mehr sagen, wo ich das Bild her habe.

    harmi: Einfach mal googeln: Tödlicher Arbeitsunfall Ilsfeld

    Gruß
    Andreas

    Liebe Forengemeinde,

    ich beschäftige mich gerade mit der Frage nach der Notwendigkeit einer Löschwasserrückhaltung in einem Lager für Gefahrstoffe. Es handelt sich hierbei um nicht brennbare wassergefährdene (WGK I) feste Stoffe, die in Big-Bags oder Blecheimern gelagert werden. Die Big-Bags werden auf Europaletten klassisch in Schwerlastregalen aus Stahl gelagert. Es handelt sich nicht um ein Hochregallager. Gemäß der Löschwasserrückhalterichtlinie ist eine Löschwasserückhaltung für Läger nicht erforderlich, wenn...die Lagerhilfsmittel (Paletten) nicht zur Brandausbreitung beitragen. Genau diese Formulierung bereitet mir Kopfschmerzen.

    Können Paletten unter Big-Bags zur Brandausbreitung beitragen? Mein Bauch sagt NEIN. Ich würde mein Bauchgefühl aber gerne argumentativ unterstützen. Kennt jemand eine Interpretationshilfe hierzu oder gibt es irgendwo Untersuchungen zu diesem Thema?

    An dieser Stelle schon mal recht herzlichen Dank für Eure Unterstützung

    Gruß
    Andreas

    Hallo zusammen,

    zuerst mal besten Dank für die bisherigen Antworten.

    Guudsje: Nimms mirs nicht krumm. Für Kitas und ähnliche Einrichtungen sind solche einfachen Geräte sicherlich geeignet, nicht aber für den Industriebereich, alleine schon aufgrund der Messgenauigkeit.

    Flügelschraube: Vernünftig ist für mich ein Produkt, wenn es genauer als +/- 3 dB(A) ist. Das Gerät soll in einer großen Halle eingesetzt werden. Dort befindet sich eine große Maschine, die in Abhängigkeit vom gerade hergestellten Produkt Lärmpegel von unter 80 dB(A) bis fast 90 dB(A) erzeugt. Weiterhin spielt der Wartungszustand der Maschine eine große Rolle. Der Geräuschpegel ändert sich jetzt aber nicht kurzfristig, sondern über einen längeren Zustand. Unter diesen Umständen ist den Mitarbeitern verständlicherweise schwer zu vermitteln ständig Gehörschutz zu tragen.

    Gruß
    Andreas

    Hallo Kollegen,

    hat einer von Euch Erfahrungen mit Lärmampeln im Betrieb? Wenn ja, mit welchem Produkt. Im Netz habe ich lediglich einen Anbieter mit einem vernünftigen Produkt für den Industriebereich gefunden. Alles andere ist Spielzeug für Kitas, Kindergärten und Schulen.

    Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruß
    Andreas

    Hallo zusammen,

    gemäß TRGS 510 ist für Lagerräume mit einem Rauminhalt von mehr als 100 m³ bei einem gewährleisteten zweifachen Luftwechsel keine Ex-Zone festzulegen. Bei mir geht es aktuell um ein Lager mit einer Grundfläche von 70 m² und einem Rauminhalt von 500 m³. Das Lager ist dreiseitig und natürlich oben und unten geschlossen. Stirnseitig befindet sich eine ständig geöffnete Zufahrtsöffnung von 16 m². Mein "Bauchgefühl" sagt mir ganz klar, dass hier ein zweifacher Luftwechsel gegeben ist. Leider liefert mir mein Bauch nicht die notwendige Argumentationshilfe. Gibt es irgendwo eine Rechtsnorm, Regel, Verordnung, Literaturstelle..., die ich zur Absicherung meines Bauchgefühls heranziehen kann?

    An dieser Stelle schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß
    Andreas

    Hallo Frank,

    mit Lochblechen habe ich keine Erfahrungen. Ich befürchte dabei aber, dass die eigentliche Funktion von Lichtbändern dadurch eingeschränkt wird. Ich habe zumindest bei zwei meine Kunden gute Erfahrungen mit einem speziellen Sonnenschutzlack gemacht. Ein solches Produkt wird von der Lackfabrik Jaeger in Möglingen hergestellt. Ob Du es von dort direkt beziehen kannst, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß aus der Kurpfalz
    Andreas