Sicherheitsdatenblätter aushängen??

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  • Hallo,

    das die Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers beruhen und ausgehängt werden müssen, war mir ja bekannt. Jetzt kommt ein neuer 5S-Mitarbeiter und teilt mir mit, dass die Sicherheitsdatenblätter auch ausgehängt werden müssen.... O Punkte! Toll ?(

    Habt ihr auch so Erfahrungen gemacht? Wer hängt bitteschön 20seitige Sicherheitsdatenblätter aus?

    Danke für eure Anteilnahme.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hast Du Ihn mal gefragt, welchen Sinn dann noch die Betriebsanweisungen haben? DIese sollen normalerweise alle für die Beschäftigten Informationen in kompriermierter Form enthalten. Das wäre dann doppelt.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hallo @Frank_Fasibe,

    wie auch @A_B schon geäußert hat, wären ja dann Betriebsanweisungen "unnötig", wenn man die Sicherheitsdatenblätter aushängen würde. Vollkommen richtig, die Betriebsanweisungen sollen für alle Beschäftigten die notwendigen Informationen in komprimierter Form enthalten (wer von den Beschäftigen liest für jeden Stoff ein mehrseitiges Sicherheitsdatenblatt). Außerdem enthält die Betriebsanweisung ja auch alle individuell für den Betrieb bzw. für den Arbeitsplatz relevanten Informationen, die es vor Ort beim Einsatz des Stoffes zu berücksichtigen gilt. Die Betriebsanweisung kombiniert also die wichtigen Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt und der Gefährdungsbeurteilung.

    Es gibt keine Notwendigkeit, die Sicherheitsdatenblätter auszuhängen. Bei meinem letzten Arbeitgeber haben wir es so gehandhabt, dass die ja sowieso vorhandenen Sicherheitsdatenblätter elektronisch verfügbar waren und von jeder/m Beschäftigten bei Bedürfnis nach zusätzlichen Informationen eingesehen werden konnten.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Klar kann man die aushängen, nur eben in kompakter Form. Das kann z. B. in Form eines Ordners oder einer gebundenen Blattsammlung geschehen. So nimmt der Aushang auch von z. B. insgesamt 50 oder 100 Seiten kaum mehr Platz weg als ein DIN A4 Blatt. Die elegantere Lösung ist aber der Ordner im Meisterbüro o. ä., wo jeder Mitarbeiter bei Bedarf nachschlagen kann. Natürlich geht das auch wie schon vorgeschlagen in digitaler Version.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Das Aushängen/Auslegen von Betriebsanweisungen hat sich als einfaches Mittel zum Bekanntmachen bewährt. Zumal sie so jederzeit von den Beschäftigten eingesehen werden können.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Grüß Dich, Frank,

    das die Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers beruhen und ausgehängt werden müssen, war mir ja bekannt.

    die Gefahrstoffverordnung schreibt:
    § 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
    (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird.

    Also: nein, die müssen nicht ausgehängt werden.
    Ordner, Rechner o.ä. reicht auch, wenn jeder betroffene Mitarbeiter auf die für ihn geltenden Betr.Anw. zugreifen kann.

    Die Forderung, Sicherheitsdatenblätter (SDB) auszuhängen, ist durch Verordnungen, Vorschriften, Technischen Regeln usw. nicht abgedeckt und einfach nur Unsinn, denn SDBs können - wenn Expositionsszenarien angegeben sind - auch mehr als 100 Seiten haben ...

    Verlange von diesem Zeitgenossen eine Rechtsgrundlage - und wenn er die nicht liefern kann, sich sperrig und stur gibt, dann versuche, dass dieser "5S-Mitarbeiter" rausgeschmissen wird. ... :cursing:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Jetzt kommt ein neuer 5S-Mitarbeiter und teilt mir mit, dass die Sicherheitsdatenblätter auch ausgehängt werden müssen.

    Wie kommt er auf diese Idee?
    Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind nicht so einfach zu lesen und nicht für Laien gedacht.
    Allerdings ist der Gefahrstoffverordnung unter §14 zu entnehmen: " Der Arbeitgeber hat ferner sicherzustellen, dass die Beschäftigten
    Zugang haben zu allen Informationen nach Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Stoffe und Zubereitungen, mit denen sie Tätigkeiten ausüben, insbesondere zu Sicherheitsdatenblättern, ..."

    Zugang bedeutet aber nicht aushängen und auch nicht jederzeit Zugang. Bei uns sind die SDB bei mir im Büro zu den üblichen Zeiten einsehbar und ich kann dann auch entsprechende Erklärungen und Ergänzungen dazu abgeben. Bei begründetem Bedarf gibt es evt. auch eine Kopie davon. Überall verteilen halte ich für kontraproduktiv. Ich hatte schon mehrfach Anfragen von Mitarbeitern, die, wie auch immer, an ein SDB gekommen sind. Dort im Abschnitt 3 alle möglichen Gefahren gefunden haben und dann nicht glauben wollten dass der Stoff doch nicht so kritisch ist. Von Dosis-Wirkungs-Beziehungen, Verdünnungseffekten usw. haben wohl viele noch nichts gehört.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Moin zusammen,

    zugänglich machen geht auch über Intranet. Das haben wir so gemacht. Zusätzlich haben wir die SDB in Papierordnern an einer zentralen Stelle der jeweiligen Abteilung in Papierform hinterlegt.

    Das sind bei unserem Bauhof mit angeschlossener Werkstatt mal eben 4 Ordner voll.

    Frag doch mal diesen tollen 5S-Mitarbeiter (was ist das eigentlich?), ob er dann täglich das Gerüst vor dem schwarzen Brett auf Standsicherheit kontrolliert. Sowas müssten wir dann nämlich haben, damit unsere Mitarbeiter auch die SDB die in 2 m Höhe an der Außenwand unseres Werkstattgebäudes angebracht werden müßten, sicher lesen können.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo zusammen,
    zum Thema ist die TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten informativ:
    Betriebsanweisung:


    3 Betriebsanweisung
    3.1 Allgemeine Hinweise



    (1) Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung zugänglich gemacht wird, die der Ge-fährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung Rechnung trägt. Die Betriebs-anweisung ist in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzu-fassen und an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte - möglichst in Arbeitsplatznähe - zugänglich zu machen.


    Sicherheitsdatenblätter:

    4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffverzeichnis



    (1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ein Verzeichnis der im Be-trieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicher-heitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mit Ausnahme der Angaben zu den Mengenbereichen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zu-gänglich sein.
    (2) Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Be-schäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern über die Stoffe und Gemi-sche/Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen.
    (3) Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihrer Vertretung vereinbaren.

  • Zusätzlich haben wir die SDB in Papierordnern an einer zentralen Stelle der jeweiligen Abteilung in Papierform hinterlegt.

    Wer sorgt für deren Aktualisierung? Wer übernimmt die Archivierung der alten SDB?
    In kleinen Bereichen kann man das möglicherweise so handhaben. In einem größeren Betrieb wirst Du sehr schnell ein unübersichtliches Durcheinander haben mit unterschiedlichen Versionen der SDB für einen Stoff und noch einigem mehr.

    Kennt jemand ein Dokumentenmanagementsystem, mit welchem ich z.B. die in PDF Form vorliegenden SDB eines Herstellers systematisch einbringen und mit Zusatzkommentaren versehen kann?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Natürlich geht die BA vor dem SDB. Das steht ja so in den ganzen zitierten Gesetzen.

    Versuchs aber mal mit dem Gedankengang:

    Ein Mitarbeiter verunfallt mit Gefahrstoffen. Jetzt soll er zum Arzt gebracht werden und der braucht Infos über den Gefahrstoff. Die stehen nicht in der BA; dort steht "nur" der sichere Umgang.
    Das SBD gibt dort schon mehr Auskunft.
    Natürlich passiert der Unfall in der Spät/Nachtschicht. Bedeutet: keiner da, der sofort Zugriff auf das im PC befindliche Gefahrstoffkataster und die hinterlegten SDBs hat. Und jetzt könnte es eng werden.

    Ich rate manchmal (kommt auf die Situation, das Unternehmen, den Zugang zu den SDB, die Gefährlichkeit der Stoffe usw.) dazu, eine aktuelle Version des SDB in der Nähe aufzubewahren, z.B. einem seperaten Ordner im Gefahrstofflager, der in regelmäßigen Abständen auf Bestand überprüft wird. Dort liegen sie zur EINSICHT und es gibt nur EINE Version im Unternehmen. So ist der "Pflegeaufwand" sehr gering, und die SDB sind "greifbar".
    Aber!: Ich RATE dazu. Eine Pflicht kann ich daraus nicht ableiten.

    Vielleicht hat der 5S motivierte Mitarbeiter die Idee ebenfalls.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo Zusammen,

    auch bei uns kam dieses Thema oft auf (eher durch Auditoren...). Wie hatten wir es geregelt:

    1. jeder Gefahrstoff hat intern eine eindeutige Dokumentennummer im Gefahrstoffverzeichnis bekommen. Der Namen war wie folgt dann aufgebaut:
    11.0124.SDB.xx -> x = Revision, alte SDB kamen in ein Archiv
    BA: 11.0124.BAy.xx -> y = für unterschiedliche Tätigkeiten
    2. Jeder Schichtleiter und Mitarbeiter hatte Lesezugriff auf den Ordner wo die SDB drin lagen und einen entsprechenden Drucker

    Einige Abteilungsverantwortliche haben die SDB ausgedruckt und in einem Ordner gelegt, waren aber für die austausch selbst verantwortlich. Da im Gefahrstoffverzeichnis hinterlegt war, wo der Stoffeingesetzt wurde, haben Sie nur die Info bekommen, dass es ein neues SDB gibt. Im 5S und LPA wurde dann geprüft ob alles Stimmt, wenn nicht Punktabzug und ggf. weniger Bonuszahlung.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Jetzt soll er zum Arzt gebracht werden und der braucht Infos über den Gefahrstoff.

    Welche medizinisch sinnvolle Information kann ein Arzt aus einem SDB entnehmen? Wie ist die übliche Behandlung?

    In der Regel steht im SDB fast nichts drin, was einem Mediziner weiter hilft. Er wird somit symptomatisch behandeln. Für weitere Infos wird dann eine Giftnotrufzentrale kontaktiert oder evt. der Hersteller des Produkts. Dazu genügt das Etikett der Verpackung, man benötigt kein SDB.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    AxelS: Aktualisierung und Ergänzung der Dokumentationen mache ich. Nachdem aber das System aufgebaut war, ist der jetzige Aufwand nicht soo riesig. Mein Vorteil: Die Stoffe ändern sich nicht mehr großartig.

    Aber jetzt möchte ich dazulernen. Wozu soll ich die alten SDB archivieren, wenn doch die neuesten Erkenntnisse Stand der Technik usw. im aktuellen SDB enthalten sind? Was habe ich da übersehen?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo nj

    Aber jetzt möchte ich dazulernen. Wozu soll ich die alten SDB archivieren, wenn doch die neuesten Erkenntnisse Stand der Technik usw. im aktuellen SDB enthalten sind? Was habe ich da übersehen?

    Ganz einfach: Wenn sich relevante Merkmale der Einstufung ändern musst du nachweisen können, dass zum "damaligen" Stand deine Schutzmaßnahmen ausreichend waren.
    Dies geht nur, wenn das SDB zum damaligen Stand noch verfügbar ist.

    Beispiel: die Umstufung von Formaldehyd: wenn du nur das aktuelle Datenblatt hast steht da krebserzeugend Kat 1B. Warum wurden dann nicht schon 2010 entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen? Nachweis im "alten" SDB des Produkts: damals war es noch kein 1B - Stoff!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. (17. November 2016 um 10:55)

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  • Wir haben die Sicherheitsdatenblätter in einer Datenbank. jeder Mitarbeiter kann über die Datenbank auf die SDB und die BA zugreifen. Zusätzliche Ordnerlösung halte ich nicht für sinnvoll. Da kommt man mit der Aktualisierung nicht hinterher. jedenfalls in einem größeren Betrieb halte ich das für schwer möglich.

    Im Falle eines Unfalls kommt bei uns auch die Nachtschicht jederzeit an das richtige Sicherheitsdatenblatt. Die Server werden ja nicht um 18:00 abgestellt.


    ...........
    Kennt jemand ein Dokumentenmanagementsystem, mit welchem ich z.B. die in PDF Form vorliegenden SDB eines Herstellers systematisch einbringen und mit Zusatzkommentaren versehen kann?

    @AxelS vielleicht verstehe ich dich ja nicht richtig aber die Möglichkeit Sicherheitsdatenblätter als PDF hochzuladen und zu verwalten und im automatisierten Gefahrstoffkataster Zusatzkommentare einzustellen bietet doch jede Datenbankbasierte Softwarelösung für den Arbeitsschutz.

    Wir nutzen u.a. dafür EcoWebDesk

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich rate manchmal (kommt auf die Situation, das Unternehmen, den Zugang zu den SDB, die Gefährlichkeit der Stoffe usw.) dazu, eine aktuelle Version des SDB in der Nähe aufzubewahren, z.B. einem seperaten Ordner im Gefahrstofflager, der in regelmäßigen Abständen auf Bestand überprüft wird. Dort liegen sie zur EINSICHT und es gibt nur EINE Version im Unternehmen. So ist der "Pflegeaufwand" sehr gering, und die SDB sind "greifbar".
    Aber!: Ich RATE dazu. Eine Pflicht kann ich daraus nicht ableiten.

    Und dann gleich den 5S-Mitarbeiter (5S = 5 Sterne = Oberstreber??? ?( ) mit dieser ehren- und verantwortungsvollen Aufgabe betrauen... ^^

    Ganz einfach: Wenn sich relevante Merkmale der Einstufunf ändern musst du nachweisen können, dass zum "damaligen" Stand deine Schutzmaßnahmen ausriechend waren.
    Dies geht nur, wenn das SDB zum damaligen Stand noch verfügbar ist.

    Sehr guter und wichtiger Hinweis, danke @Thorsten S.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)