Alles anzeigenIhrer Argumentation kann ich folgen, ich sehe da aber doch
einen Widerspruch. Da doch selbst in der ASR ein gesicherter
Bereich definiert wird. Neben Brandabschnitt etc., kann dieses
auch die begehbare Dachfläche sein. Sofern kein Abstieg vorhanden
ist, läuft es doch zwangsläufig auf Geräte der Feuerwehr hinaus.
Oder sehen Sie das anders? Und an welcher Zahl würden Sie
dann die Personenzahl festmachen? Aus der ASR ist mir keine bekannt,
aus dem Baurecht sehr wohl.
Hallo Herr Schmeisser,
Gesicherter Bereich nach ASR im Gebäude > benachbarter Brandabschnitt oder notwendiger Treppenraum.
Gesicherter Bereich nach ASR außerhalb des Gebäudes > Außentreppe, begehbare Dachflächen, wenn diese im Gefahrenfall ausreichend lang sicher benutzbar sind und ins Freie führen.
Das „Freie“ wird als sicherer Bereich außerhalb eines Gebäudes definiert, in dem Personen im Gefahrenfall nicht beeinträchtigt werden > sicherer Abstand muss gewährleistet werden. Hier aus meiner Sicht auch ein kleiner Widerspruch in der ASR > als das Freie gelten nicht Dachflächen oder Balkone. Ich denke hierbei geht es um die Dachfläche, die direkt vom „Geschehen“ beeinflusst werden kann, denn diese ist nicht ausreichend lang sicher benutzbar.
Wenn die begehbare Dachfläche aber weiter vom „Geschehen“ entfernt liegt, praktisches Beispiel kenne ich jetzt nicht, kennt man wohl nur aus James Bond Filmen wenn über Dächer gelaufen wird (natürlich mit Schutz gegen Absturz) und ich somit eine Dachfläche erreichen würde, die ausreichend lange Schutz bietet, dann könnte es im Zweifelsfall auf Rettungsgerät der Feuerwehr hinauslaufen. Dann spielt aber der Zeitfaktor „ich muss in einer Zeit x eine Anzahl y von Personen über die Drehleiter retten“ keine Rolle. Übertrieben formuliert, könnten die Mitarbeiter dort Stunden, Tage, Wochen verbleiben. Auf jeden Fall bleiben sie vom ursprünglichen „Geschehen“, dass sie zur Flucht animiert hat, verschont und sind sicher.
Gruß und schönes WE
Bauermann