Moin,
wir haben mehrere Beschäftigte, die sich in niederer Vegetation auf Freiflächen, Wiesen, Äckern und im Wald bewegen aber keine Forstarbeiter o.ä. sind. Es handelt sich hierbei um Besichtigungstermine von Stadtplanern, die Bauerwartungsland begutachten, eine verfallene Waldhütte inspizieren, auf Wiesen rumlatschen und schauen, ob diese als ökologische Ausgleichsflächen geeignet sind etc.. Gemäß Teil 2 (1) Ziffer 3 Buchstabe m des Anhangs zur ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen) hat der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge bei regelmäßigen Tätigkeiten in niederer Vegetation oder direkter Kontakt zu frei lebenden Tieren hinsichtlich
a) Borrellia burgdorferi oder
b) in Endemiegebieten Frühsommermeningoenzephalitis-(FSME)-Virus
zu veranlassen.
In der FSME-Karte des Robert-Koch-Instituts sind wir als Endemiegebiet ausgewiesen. Soweit so gut. Da es keine Kommentierung zur ArbMedVV gibt (oder ich zu doof bin, eine zu finden), stehe ich nun vor der Frage, wann eine solche Tätigkeit regelmäßig ist. Ist einmal pro Monat schon regelmäßig? Ist einmal pro Quartal regelmäßig? Wöchentlich? Die regelmäßige/erste Arbeitsstätte ist natürlich das Büro. Irgendeine Idee, wo ich noch nachschlagen könnte?
Gruß Frank