He... du vertraust doch hoffentlich dem Regelgeber.
Ganz klar ......vollstes Vertrauen
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Ganz klar ......vollstes Vertrauen
Ich würde mir da nicht den Kopf zerbrechen, Meldung an die BG über den Unfall und abwarten als was die das einstufen.
Hallo,
schade wie manche Themen immer wieder in irgendwelche Richtungen abdriften und die eigentliche Fragestellung in Vergessenheit gerät.
Nun zum Post #1:
Ab dem Befahren des Betriebsgeländes Arbeitsunfall, bis dahin Wegeunfall.
Gruß
Stephan
Hi,
wir hatten im Sommer einen Mitarbeiter, der auf dem Firmenparkplatz (Teil des Betriebsgeländes) mit seinem Roller weggerutscht ist und sich dabei verletzt hat. Dauerte natürlich mehr als 3 Tage, wurde von mir an die BGHM gemeldet und dort wohl als "normaler Ufall" eingestuft. Ich habe dann im Zuge des Beitragsausgleichsverfahren Einspruch eingelegt und kurz darauf stand er nicht mehr in der Liste "Unfallbelastung". Damit wohl als Wegeunfall eingestuft.
Gruß
Mikey
Hi,
wie bereits richtig erkannt wurde macht es im Hinblick auf das Beitragsausgleichsverfahren durchaus einen Unterschied, ob ein Unfall als Wegeunfall (fällt aus der Wertung raus) oder als Arbeitsunfall (hat Einfluss auf den zu entrichtenden Beitrag) eingestuft wird.
Ich würde einen Unfall wie im Eingangspost beschrieben auf jeden Fall als Wegeunfall melden. Bis jetzt ist mir kein Fall bekannt, wo ein so gelagerter Fall (im Freien auf dem Weg zum Gebäude, in dem sich der Arbeitsplatz oder die Umkleide befindet; unabhängig davon, ob Betriebsgelände oder nicht) nicht als Wegeunfall anerkannt wurde.
schöne Grüße,
Markus
Ich würde einen Unfall wie im Eingangspost beschrieben auf jeden Fall als Wegeunfall melden. Bis jetzt ist mir kein Fall bekannt, wo ein so gelagerter Fall (im Freien auf dem Weg zum Gebäude, in dem sich der Arbeitsplatz oder die Umkleide befindet; unabhängig davon, ob Betriebsgelände oder nicht) nicht als Wegeunfall anerkannt wurde.
Dann schau Dir bitte den Link an
bgn.de/462/1606?highlight_search_words=wegeunfall
Hieraus kannst Du entnehmen das es nach Sicht der BGN, sich dann um einen Arbeitsunfall handelt
bgn.de/462/1606?highlight_search_words=wegeunfall
Hieraus kannst Du entnehmen das es nach Sicht der BGN, sich dann um einen Arbeitsunfall handelt
Und bei der BGW wurde uns das auch so beigebogen.
Hardy
Wegeunfall, weil..
So wie ich es gelernt habe ist ein Arbeitsunfall immer gebunden ist an:
- Arbeitsauftrag durch den Arbeitgeber / Vorgesetzten
- Dient zur Wertschöpfung der Firma
(Sichtweise der BG RCI)
Da der MA die Arbeit noch nicht aufgenommen hat, ist es ein Wegeunfall.
Gruß aus dem Pott
Ruhrpott-Harry
Da kann ich auch aus aktueller Praxis etwas berichten. Mitarbeiter fährt nach Feierabend, also hat sich bereits umgezogen und ausgestochen, auf dem Firmengelände Richtung Ausfahrt und Stürzt.
Ich habe das ganze als Wegeunfall gemeldet da es ja schon auf dem Nachhauseweg passierte.
Nach hin und her mit der BG (RCI) wurde der Fall als Arbeitsunfall gewertet da der Mitarbeiter sich noch auf dem Betriebsgelände befand. Hiermit bin ich bis heute nicht einverstanden
sag ich doch, BG entscheidet am Ende sowieso...
Ich habe das ganze als Wegeunfall gemeldet da es ja schon auf dem Nachhauseweg passierte.
Nach hin und her mit der BG (RCI) wurde der Fall als Arbeitsunfall gewertet da der Mitarbeiter sich noch auf dem Betriebsgelände befand. Hiermit bin ich bis heute nicht einverstanden
sag ich doch, BG entscheidet am Ende sowieso...
okay... ich korrigiere meine Aussage:
Schon lustig, wie unterschiedliche BGs diesen Sachverhalt unterschiedlich bewerten
Manchmal bewertet dieselbe BG sogar ähnliche Vorfälle unterschiedlich.
Wie gesagt, von meinem damaligen TAB habe ich die Aussage erhalten: ab Umkleide gilt der Unfall auf dem Heimweg als Wegeunfall...
Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass den Aufsichtspersonen ein recht umfangreicher Ermessensspielraum zur Verfügung steht.
Zwischenstand
BGN, BGW, BGRCI sind sich schon mal einig, es wäre ein Arbeitsunfall.
Unabhängig davon ob uns das gefällt.
Manchmal bewertet dieselbe BG sogar ähnliche Vorfälle unterschiedlich.
Und nicht nur ähnliche Vorfälle unterschiedlich! Hängt doch alles davon ab, wie gut die Sachverhaltsaufklärung betrieben und die Amtsermittlungspflicht von der BG wahrgenommen bzw. interpretiert wird. Hinzu kommt noch das spezielle Verhältnis der BG zu dem (betroffenen) Unternehmer. Und das SGB 7 ist an einigen Stellen nicht eindeutig. Oft werden deshalb die Sozialgerichte bemüht. Was ich aber auch immer wieder hier feststelle: Die Unternehmerseite wird immer wieder in den Vordergrund gestellt. Die eigentlichen Opfer eines Unfalles sind doch aber die Versicherten und nicht die Mitglieder der BGen.
Da hast Du absolut Recht. Das ist eine Schwierigkeit bei der Arbeit einer SiFa. Auch wenn es brutal klingt: Wir sollen NICHT die Interessen der Arbeitnehmer im Auge haben, wir sollen den Unternehmer beraten. Wenn es in seinem Interesse ist, daß es den Arbeitnehmern besser geht ist das eine feine Sache, aber das ist nicht immer so. Traurig, aber wahr.
Gruß Michael
Auch wenn es brutal klingt: Wir sollen NICHT die Interessen der Arbeitnehmer im Auge haben, wir sollen den Unternehmer beraten. ....
Wer hat dich das gelehrt? "Wir sollen NICHT die Interessen der Arbeitnehmer im Auge haben..." Guter Arbeitsschutz und Vermeidung von Arbeits-und Wegunfällen bzw. Vermeidung einer Berufskrankheit ist ein berechtigtes Interesse der Arbeitnehmer!
...Wenn es in seinem Interesse ist, daß es den Arbeitnehmern besser geht ist das eine feine Sache, aber das ist nicht immer so
Es geht hier nicht um die Interessen der Unternehmer, sondern um den Arbeits- und Gesundheitschutz der Arbeitnehmer. Wenn sein Interesse mit diesem übereinstimmt, dann ist das gut.
Da hast Du absolut Recht. Das ist eine Schwierigkeit bei der Arbeit einer SiFa. Auch wenn es brutal klingt: Wir sollen NICHT die Interessen der Arbeitnehmer im Auge haben, wir sollen den Unternehmer beraten. Wenn es in seinem Interesse ist, daß es den Arbeitnehmern besser geht ist das eine feine Sache, aber das ist nicht immer so. Traurig, aber wahr.
ohje ....da habe ich Glück ...mein Chef (der Unternehmer) ist an der Arbeitssicherheit sowie am Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sehr interessiert.
Ach und ich berate auch unsere Mitarbeiter, sie können jederzeit zu mir kommen.
Die Unternehmerseite wird immer wieder in den Vordergrund gestellt. Die eigentlichen Opfer eines Unfalles sind doch aber die Versicherten und nicht die Mitglieder der BGen.
Guten Morgen,
da hast Du ohne Zweifel recht. Aber was ändert sich in der konkreten Situation für den Verunfallten? Er ist über die BG versichert und seine medizinische Versorgung ist gewährleistet!
Ob die BG das je nach Ort des Unfalls als Wege- oder Arbeitsunfall wertet spielt für ihn nun einmal gar keine Rolle!
Na ja, da bin ich auch gut dran mein Management ist sehr an der Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz interessiert. Nur teilweise die Mitarbeiter nicht. Da gibt es schon spezielle Typen auf die ich gar nicht eingehen will.
Bei uns bin ich als SiFa auch für die Mitarbeiter beratend tätig was ich auch sehr wichtig finde. Und die Entscheidung ob es ein ein Arbeitsunfall o. Wegeunfall ist wird von der BG getroffen da mischen wir uns gar nicht ein.
Hallo zusammen.
Erstmal recht vielen Dank für die vielen Beiträge, Meinungen und Erfahrungen!!!
Wünsche euch allen schon mal eine ruhige und unfallfreie Weihnachtszeit!
Gruß,
Ausbilder
ohje ....da habe ich Glück ...mein Chef (der Unternehmer) ist an der Arbeitssicherheit sowie am Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sehr interessiert.
Glück? Nee, du kennst eben deine Aufgaben als SiFa genaustens.
Ach und ich berate auch unsere Mitarbeiter, sie können jederzeit zu mir kommen.