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Tenor: Unfall während des Ausübens eines Ehrenamtes ist kein Arbeitsunfall
Gericht: Sozialgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: Az. S 1 U 163/13
Datum: 2015-03-17
Quelle Urteil: https://www.juris.de/jportal/portal…genachricht.jsp
Nach dem tragischen Tod eines Speerwurf-Kampfrichters in Düsseldorf ist dessen Witwe mit einer Klage auf Geld aus der gesetzlichen Unfallversicherung gescheitert. Der Tod des 74-Jährigen bei einem Leichtathletik-Meeting im August 2012 sei kein Arbeitsunfall gewesen, entschied das Düsseldorfer Sozialgericht.
Der Mann sei ehrenamtlich als Kampfrichter tätig gewesen und habe nicht in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden.