Beiträge von Dalten

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    .....im Auto nicht, aber im Freien.
    In Afghanistan auf dem Flugfeld haben die Feuerlöscher regelmäßig abgeblasen. Bei Temperaturen in der prallen Sonne um die 70 °C.
    Es existiert ein Berstventil am oberen Kopf. Dies bläst dann entsprechend ab. Die Grenzen stehen auch auf dem Feuerlsöcher.

    Man sollte die Feuerlöcher vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
    Gruß Andi

    Hallo Zusammen,

    bei unseren Löschübungen wir immer für alle Teilnehmer Gehörschutz zur Verfügung gestellt!
    Des Weiteren erfolgt eine Einweisung in die Handhabung.
    Der Dozent trägt einen Kapselgehörschutz und die Teilnehmer Silikonstöpsel.

    Das wurde auch so in der Gefährdungsbeurteilung als Ergebnis festgelegt.
    Hierbei ist es für mich unerheblich, ob das nur 1-2 Spraydosen sind, da sich ein einziger Knall jenseits der 100 Dezibel bewegt und für manche Teilnehmer sehr unangenehm ist. Die einfachen Stöpsel stellen auch keinen großen Kostenfaktor dar.

    Viele Grüße
    Andi

    Hallo zusammen,

    in der Praxis kommt immer wieder das Problem auf, dass wirklich fast niemand die jährlichen Prüfungen an den Maschinen durchführt.
    Der Arbeitgeber muss ja die Art, den Umfang, den Prüfer dieser Prüfung in der Gefährdungsbeurteilung festlegen.

    Das heißt ja konkret, dass eine eingewiesene Person diese Prüfung intern durchführt und die Vorgänge dokumentiert.

    Das Problem ist, dass der Umfang sehr variieren kann und ich immer wieder nach Checklisten hierfür gefragt werde.
    Wie löst Ihr das Problem in der Praxis?

    Hat jemand hierfür eine Checkliste, die universell auf viele Maschinentypen anpassbar ist?
    Über einen regen Austausch/ Hilfestellungen würde ich mich sehr freuen.

    Gruß Andi

    Hallo zusammen,

    ich verstehe die Frage nicht so recht.
    Ihr habt doch sicherlich in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt, wie viele Brandschutzhelfer Ihr für die Klinik benötigt. Dazu gehört natürlich auch Aufgaben, die festgelegt werden. Müssen eure Brandschutzhelfer nur die Rettungswege kennen und die Feuerlöscher und Wandhydranten bedienen ODER müssen diese zusätzlich Evakuierungsaufgaben wahrnehmen - wovon ich ausgehe!
    Dann muss euch natürlich auch klar sein, wie so eine Evakuierung ablaufen soll. ich nehme an, dass Ihr mindestens pro Etage 2 Brandschutzhelfer und 2 Evakuierungshelfer festgelegt habt (oder beide Funktionen ineinander vereinet). Mit was werden die Patienten evakuiert. Setzt Ihr Evac Chairs ein, Rettungstücher???
    Wir das gesamte Gebäude evakuiert? oder wird nur in den nächsten Brandabschnitt übergesiedelt?
    Ich empfehle, dass man sich die genauen Aufgabenbereiche anschaut, beziehe die Besonderheiten der Klinik, die Hilfsmittel mit ein und lege dann alles fest.
    Wenn Westen, dann wenn es sein muss - alles konkret festlegen. Je genauer - desto besser :)

    Gruß Andi

    Hallo zusammen,

    das mit den Regalprüfungen ist ja so eine Sache.
    Ich berate viel Kleinkunden, die so etwas einfach nicht leisten können (finanziell). Ich differenziere hier zwischen verschiedene Arten von Regalprüfungen:
    1. Die Regale im Lager, die mit dem Gabelstapler, elektrische Niederhub-oder Hochhubwagen be-und entaden werden, sind ganz klar nach DIN EN 15635 durch eine Befähigte Person zu prüfen.
    2. Die anderen Regal aus dem Baumarkt werden in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und der Umfang, der "Prüfende" und die Fristen werden dort ebenfalls festgelegt. Das heißt konkret wird hier eine regelmäßige Prüfung durchgeführt und Mängel erkannt dokumentiert und abgestellt. --> ...und alle sind zufrieden :)
    3. Die selbstgebauten regale sollten alle rausfliegen, da die sowieso keiner prüfen will und wenn, dann nur mit teurerem Geld.

    Gruß Andi

    Hallo Simon,

    das habe ich auch oben beschrieben. Die Rauchmelderpflicht in Hotels in Kindertagesstätten usw. in Baden-Württemberg bezieht sich aber ausschließlich darauf, dass dort schlafende Menschen verkehren und nicht weil es ein Gewerbe ist und auch nicht weil dort Mitarbeiter im Sinne des Arbeitsschutzes beschäftigt werden.

    Der normale Rauchmelder hat standardisiert im gewerblichen Bereich nichts verloren - da gibt es andere Wege. Ausnahmen sind sicherlich in Ordnung, jedoch sollte man die Kirche im Dorf lassen.

    Gruß Andi

    Hi Michael,

    Die Nutzung von Rauchmeldern ist für private Wohnungen und Häuser vorgesehen. Eine Pflicht für den gewerblichen Bereich gibt es nicht!

    Wenn Rauchmelder gefordert werden, dann spezielle Melder, die über die Brandmeldeanlage gesteuert werden. Und diese werden im Regelfall zur Feuerwehr aufgeschaltet und im Brandschutzkonzept gefordert.

    Warum brauchen wir Rauchmelder (Hausrauchmelder)?
    Primär geht es darum, den schlafenden Menschen durch das laute Signal im Schlaf aufzuwecken. In gewerblichen Bereichen ist dies nicht der Fall. Es gibt Bundesländer (z.B. Baden Württemberg), da ist es auch in Hotels, Kindertagesstätten usw. vorgeschrieben. Steht aber dann auch so in der Landesbauordnung.
    In NRW gibt es auch private "neue" Seniorenresidenzen, da schreibt die Stadt auch schon mal Rauchmelder in allen Räumen vor. Das liegt aber daran, dass bei Neubauten hier schon die Pflicht besteht. Alle anderen sind erst ab dem 01.01.2017 in NRW fällig.

    Des Weiteren gibt es immer noch drei Bundesländer, die noch keine Regelung haben. Das ist aber auch nur noch eine Frage der Zeit.

    Ich selbst empfehle bei den Arbeitsschutzbegehungen "im Einzelfall" auch mal einen Rauchmelder zu installieren, wenn hohe Brandlast, ungewöhnliche Raumaufteilungen usw. vorkommen und dort selten niemand die Räume betritt. Das regele ich dann über die Gefährdungsbeurteilung.

    Gruß Andi

    Hallo Zusammen,

    für meinen Teil handhaben wir das mit den Leitern in der Praxis folgendermaßen:

    1. Leitern (weil Arbeitsmittel gemäß BetrSichV)) werden jährlich durch eine Befähigte Person geprüft. Die Fristen werden in der GBB ermittelt, festgelegt und alles dokumentiert.
    2 Es existieren Betriebsanweisungen für die jeweilige Art von Leitern, die auch ebenfalls jährlich den Mitarbeitern durch Unterweisung bekanntgegeben werden.
    --> Diese Punkte zu verkaufen - sind schon schwierig genug!

    Eine Indikation der G41 sehe ich für meine Teil hier nicht und auch keine rechtliche Forderung. In den Gesprächen mit den BG'S und den Bezirksregierungen wurde da auch zu keinem Zeitpunkt versucht die Vorsorgeuntersuchungen ins Spiel zu bringen (man kann es auch übertreiben).

    Wenn ich aber in der Gefährdungsbeurteilung feststelle, dass für "spezielle Spezialalleitern", die so umfangreich und gefährlich und komplex sind, dass ein Abstürzen aus einer enormen Höhe fast sicher ist, könnte man "im Einzelfall" darüber nachdenken (--> ist aber weit hergeholt (sehr weit)).

    Die Nutzung einer Leiter ist keine Tätigkeit wie bei einem Industriekletterer usw.! Leitern und Tritte sind handelsübliche Arbeitsmittel (die auch jeder zu Hause nutzt).

    Gruß Andi

    Beim Aufguss
    wurden Werte für Formaldehyd von 0,56 bis 2,0 mg/m³ gemessen. Für das Saunapersonal können sich während des Aufgusses gesundheitliche Probleme ergeben, da der
    Momentanwert der DFG-Empfehlung von 1,2 mg/m³ erreicht und überschritten werden kann

    Hallo Zusammen,

    wenn ich das richtig sehe, kommt hier ja auch noch ein anderes Problem dazu. Die Werte die da stehen, entsprechen ja nicht mehr dem aktuellen Stand.
    Seit dem 01.01.2016 ist Formaldehyd als "krebserzeugend" eingestuft.
    Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Formaldehyd beträgt jetzt 0,3 ml/m³ beziehungsweise 0,37 mg/m³. Der Kurzzeitwert für die kurzfristige Spitzenbelastung liegt bei 0,74 mg/m³. Diese Werte wurden im März 2015 in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 veröffentlicht

    Daraus folgt natürlich eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung. Neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen sind auch die in §10 "besonderen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen" zu berücksichtigen.

    Gruß Andi