Ich suche mich gerade quer durchs Internet, finde aber nicht die Antwort, die ich suche. Daß Rauchmelder nun nahezu flächendeckend in Deutschland gemäß der jeweiligen LBOs Pflicht sind ist erfreulich und wird ganz sicher zu einer Senkung der Todesopfer führen. Ich finde nun nur leider nichts darüber, ob eine gewerblich genutzte Wohnung auch unter die Rauchmelderpflicht fällt. Die Nutzung etwa als Büroraum muß ja in der Regel von der Kommune/Baubehörde gestattet werden. Gelten die Räumlichkeiten dann als reine Gewerbebauten ohne Rauchmelderpflicht oder bleiben es Wohnungen mit Rauchmelderpflicht, in denen lediglich durch die Umwidmung die gewerbliche Nutzung erlaubt wurde. Oder kürzer: Rauchmelder auch in ausschließlich gewerblich genutzten Wohnungen ja oder nein?
Gruß Michael