Rauchmelder Pflicht in gewerblich genutzten Wohnungen?

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  • Ich suche mich gerade quer durchs Internet, finde aber nicht die Antwort, die ich suche. Daß Rauchmelder nun nahezu flächendeckend in Deutschland gemäß der jeweiligen LBOs Pflicht sind ist erfreulich und wird ganz sicher zu einer Senkung der Todesopfer führen. Ich finde nun nur leider nichts darüber, ob eine gewerblich genutzte Wohnung auch unter die Rauchmelderpflicht fällt. Die Nutzung etwa als Büroraum muß ja in der Regel von der Kommune/Baubehörde gestattet werden. Gelten die Räumlichkeiten dann als reine Gewerbebauten ohne Rauchmelderpflicht oder bleiben es Wohnungen mit Rauchmelderpflicht, in denen lediglich durch die Umwidmung die gewerbliche Nutzung erlaubt wurde. Oder kürzer: Rauchmelder auch in ausschließlich gewerblich genutzten Wohnungen ja oder nein?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Na ja, an das das horizontale Gewerbe dachte ich eher weniger, ich dachte an eine Büronutzung, aber auch Praxen werden gerne in umgewidmeten Wohnungen betrieben. Und die Frage ist halt, ob für diese nicht mehr zum Wohnen genutzten Wohnungen die Rauchmelderpflicht auch gilt.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hi Michael,

    Die Nutzung von Rauchmeldern ist für private Wohnungen und Häuser vorgesehen. Eine Pflicht für den gewerblichen Bereich gibt es nicht!

    Wenn Rauchmelder gefordert werden, dann spezielle Melder, die über die Brandmeldeanlage gesteuert werden. Und diese werden im Regelfall zur Feuerwehr aufgeschaltet und im Brandschutzkonzept gefordert.

    Warum brauchen wir Rauchmelder (Hausrauchmelder)?
    Primär geht es darum, den schlafenden Menschen durch das laute Signal im Schlaf aufzuwecken. In gewerblichen Bereichen ist dies nicht der Fall. Es gibt Bundesländer (z.B. Baden Württemberg), da ist es auch in Hotels, Kindertagesstätten usw. vorgeschrieben. Steht aber dann auch so in der Landesbauordnung.
    In NRW gibt es auch private "neue" Seniorenresidenzen, da schreibt die Stadt auch schon mal Rauchmelder in allen Räumen vor. Das liegt aber daran, dass bei Neubauten hier schon die Pflicht besteht. Alle anderen sind erst ab dem 01.01.2017 in NRW fällig.

    Des Weiteren gibt es immer noch drei Bundesländer, die noch keine Regelung haben. Das ist aber auch nur noch eine Frage der Zeit.

    Ich selbst empfehle bei den Arbeitsschutzbegehungen "im Einzelfall" auch mal einen Rauchmelder zu installieren, wenn hohe Brandlast, ungewöhnliche Raumaufteilungen usw. vorkommen und dort selten niemand die Räume betritt. Das regele ich dann über die Gefährdungsbeurteilung.

    Gruß Andi

  • der LBO BW ist in §15 zu entnehmen "(7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten."
    Meiner Meinung nach sind somit nur Rauchmelder erforderlich, wenn die Räume durch Behörden genutzt werden, denn nur im ÖD wird während der Arbeitszeit geschlafen. ;)
    Beim horizontalen Gewerbe wird es dann schon schwieriger mit der Auslegung. Umgangssprachlich schlafen sie miteinander, in Realität dürften sie aber hellwach bei der Sache sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (30. März 2016 um 15:10)

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  • Hallo,

    Daß Rauchmelder nun nahezu flächendeckend in Deutschland gemäß der jeweiligen LBOs Pflicht sind ist erfreulich und wird ganz sicher zu einer Senkung der Todesopfer führen.

    Das bleibt in der Sache abzuwarten...

    Ich finde nun nur leider nichts darüber, ob eine gewerblich genutzte Wohnung auch unter die Rauchmelderpflicht fällt. Die Nutzung etwa als Büroraum muß ja in der Regel von der Kommune/Baubehörde gestattet werden. Gelten die Räumlichkeiten dann als reine Gewerbebauten ohne Rauchmelderpflicht oder bleiben es Wohnungen mit Rauchmelderpflicht, in denen lediglich durch die Umwidmung die gewerbliche Nutzung erlaubt wurde. Oder kürzer: Rauchmelder auch in ausschließlich gewerblich genutzten Wohnungen ja oder nein?

    Siehe Absatz unten, es kommt auf das Bundesland und letztlich darauf an, was
    man unter einer gewerblichen Nutzung versteht. Dies kann vom Prostitutions-
    gewerbe bis hin zu Fremdenzimmer etc. reichen. Bei einer ausschließlichen
    Büro-/ Praxisnutzung und KEINER Schlafmöglichkeit, sehe ich nicht die Anwendung
    der Rauchmelderpflicht. Wobei es aber durchaus Berührungspunkte geben kann,
    z.B. Treppenhaus bei einem Mehrfamilienhaus.

    Unabhängig davon, kann eine Ausstattung nicht schaden. Siehe in
    diesem Zusammenhang auch ASR A2.2, Abs. 5.1.

    Die Nutzung von Rauchmeldern ist für private Wohnungen und Häuser vorgesehen. Eine Pflicht für den gewerblichen Bereich gibt es nicht!

    Das ist in der Sache so nicht ganz korrekt, da es auf das Bundesland ankommt.
    In Baden-Württemberg ist die Rauchmelderpflicht deutlich weiter gefasst, als
    z.B. in RLP oder in HH. So sind in Baden-Württemberg dementsprechend nicht nur
    private Wohnungen bzw. Häuser auszustatten, sondern auch z.B. Krankenhäuser/
    Pflegeeinrichtungen, Hotels/Fremdenzimmer etc.. Die Rauchmelderpflicht in
    Baden-Württemberg erstreckt sich damit auch über den gewerblichen Bereich, je
    nach Nutzung.

    Details siehe u.a. hier:

    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalte…nmelderpflicht/

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo Simon,

    das habe ich auch oben beschrieben. Die Rauchmelderpflicht in Hotels in Kindertagesstätten usw. in Baden-Württemberg bezieht sich aber ausschließlich darauf, dass dort schlafende Menschen verkehren und nicht weil es ein Gewerbe ist und auch nicht weil dort Mitarbeiter im Sinne des Arbeitsschutzes beschäftigt werden.

    Der normale Rauchmelder hat standardisiert im gewerblichen Bereich nichts verloren - da gibt es andere Wege. Ausnahmen sind sicherlich in Ordnung, jedoch sollte man die Kirche im Dorf lassen.

    Gruß Andi

  • Hallo,

    Die Rauchmelderpflicht in Hotels in Kindertagesstätten usw. in Baden-Württemberg bezieht sich aber ausschließlich darauf, dass dort schlafende Menschen verkehren und nicht weil es ein Gewerbe ist und auch nicht weil dort Mitarbeiter im Sinne des Arbeitsschutzes beschäftigt werden.

    Ja. Nur muss man halt sehen, keine Rauchmelderpflicht greift wie
    BaWü auch in gewerbliche Bereiche wie Krankenhäuser, Hotels etc.
    ein.

    Und mir Ihrem letzten Absatz da liegen Sie nicht ganz richtig,
    auch dieses hat damals eine -kleine- Rolle gespielt. Man muss
    immer sehen unter welchen "Bedingungen" die Rauchmelderpflicht
    in BaWü zustande gekommen ist.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    die Behauptung, dass in Deutschland eine flächendeckende Pflicht für Rauchmelder besteht, ist laut http://rauchwarnmelderpflichten.de/ nicht wahrheitsgemäß. In Berlin wird sie erst noch eingeführt.

    Hat wer behauptet? Bitte den Thread mal genau lesen und zur
    verlinkten Internetseite, der Betreiber sollte diese mal fachlich
    überarbeiten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010