Hallo, erst mal noch ein gutes neues Jahr Euch allen.
Nun zum Thema:
wir hatten kürzlich Zertifizierung DIN ISO 9001.
Im Vorfeld wurde uns von einer uns betreuenden externen Person gesagt, dass Elektrogeräte, in diesem Fall Mikrowellengeräte(betriebseigen) in den Aufenthaltsräumen, nicht auf Tischen stehen dürfen, sondern auf nichtbrennbaren Oberflächen aufgestell werden müssen.
Wir mussten also unter alle Mikrowellengeräte eine Blechplatte unterlegen.
Das ist für mich unverständlich, denn eine Mikrowelle ist für mich ein Haushaltsgerät und das wird in jeder Küche auf der Arbeitsplatte abgestellt. Und nicht jede Arbeitsplatte ist aus Stein.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. Müssen die Mikrowellengeräte auf nichtbrennbaren Flächen aufgestellt werden (wo finde ich rechtliche Grundlage)?
2. Zählt eine "normale" Küchenarbeitsplatte (in der Regel beschichtete Spanplatte) als nicht brennbar oder als schwer entflammbar?
3. Wenn Frage 1 mit "JA" beantwortet wird, was ist dann mit Radios, Lampen, PC, Bildschirm usw.? (PC und Bildschirm steht auf Schreibtisch, Stehlampe steht auf Teppichboden...)
Danke schon mal für Antworten
Gruß Hardy