Beiträge von Hardy

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    Hallo,

    In der DGUV Information 209-066 ( https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv…-der-zerspanung)

    habe ich zu dem Thema auf Seite 15 fogendes gefunden:

    1.2.2 Nachrüstung von Altmaschinen

    Bereits in Betrieb befindliche Maschinen

    und Anlagen in Deutschland fallen in den

    Geltungsbereich der Betriebssicherheitsver-

    ordnung (BetrSichV), die in Deutschland

    u. a. die EG-Arbeitsmittelbenutzungsrichtli-

    nie in nationales Recht umsetzt. Hierbei

    handelt es sich um keine Binnenmarktrichtli-

    nie (technische Richt linie), sondern eine

    weit gefasste Arbeitsschutzrichtlinie. Sie

    enthält Mindest vorschriften für die Sicher-

    heit und den Gesundheitsschutz bei der

    Benutzung von Arbeitsmitteln aller Art, die

    auch für Maschinen gelten.

    Beschaffenheitsanforderungen für Arbeits-

    mittel sind im Anhang 1 der BetrSichV aufge-

    führt. Für die Einhaltung dieser Anforderun-

    gen ist also nicht der Hersteller oder

    Importeur verantwortlich, sondern derjenige,

    der die Arbeitsmittel in seinem Betrieb be-

    reitstellt (Betreiber).

    Nach einem von den berufsgenossenschaft-

    lichen Fachausschüssen durch geführten

    Vergleich des berufsgenossenschaftlichen

    Vorschriftenwerkes mit den Anforderungen

    der EG-Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie

    wird in der Bundesrepublik eine Nachrüs-

    tung nicht für erforderlich gehalten.

    Hier steht ja im letzten Satz, dass einen Nachrüstung für nicht erforderlich gehalten wird.

    Ist ja ein Widerspruch zu allem was bisher angeführt wurde.

    Kann ich mich in der GBU darauf beziehen?

    Wir haben nämlich auch noch ein paar alte Mschinen bei denen es um Nachrüstung geht.

    Gruß Hardy

    Hallo,
    ich habe viele Beiträge über die Regalprüfung durchgelesen, aber auf meine Frage noch keine Antwort gefunden.
    Und zwar: wenn bei den Punkten "Begutachtung der Lagerbedingungen" nicht alles in Ordnung ist (z.B. es steht etwas vor dem Regal -> Gänge zugestellt), bekommt das Regal dann trotzdem die Prüfplakette von Euch, oder nicht?
    Ich persönlich würde das Hauptaugenmerk bei der Prüfung eher auf die Punkte "Begutachtung der Ladungen und Ladehilsmittel" und vor allem "Begutachtung des Regalsystems" legen. Denn wenn hier etwas nicht passt, ist Gefahr im Verzug.
    Wenn der Regalbetreiber z. B. meint, er kann jedes mal wenn er an das Regal muss, etwas davor wegräumen, ist das doch sein Problem, oder?

    Vergebt ihr die Plakette nur, wenn alle Prüfpunkte in Ordnung sind, oder lasst ihr hier etwas Ermessensspielraum und gesunden Menschenverstand walten?
    Auf der Schulung, auf der ich war, fielen Ermessensspielraum und gesunder Menschenverstand komplett weg, da wurden sogar Dübelprotokolle über die Regalbefestigung u.s.w. gefordert.

    Vielen Dank schon mal für Antworten

    Gruß Hardy

    Hallo, erst mal noch ein gutes neues Jahr Euch allen.
    Nun zum Thema:
    wir hatten kürzlich Zertifizierung DIN ISO 9001.
    Im Vorfeld wurde uns von einer uns betreuenden externen Person gesagt, dass Elektrogeräte, in diesem Fall Mikrowellengeräte(betriebseigen) in den Aufenthaltsräumen, nicht auf Tischen stehen dürfen, sondern auf nichtbrennbaren Oberflächen aufgestell werden müssen.
    Wir mussten also unter alle Mikrowellengeräte eine Blechplatte unterlegen.

    Das ist für mich unverständlich, denn eine Mikrowelle ist für mich ein Haushaltsgerät und das wird in jeder Küche auf der Arbeitsplatte abgestellt. Und nicht jede Arbeitsplatte ist aus Stein. ?(

    Nun habe ich folgende Fragen:

    1. Müssen die Mikrowellengeräte auf nichtbrennbaren Flächen aufgestellt werden (wo finde ich rechtliche Grundlage)?
    2. Zählt eine "normale" Küchenarbeitsplatte (in der Regel beschichtete Spanplatte) als nicht brennbar oder als schwer entflammbar?
    3. Wenn Frage 1 mit "JA" beantwortet wird, was ist dann mit Radios, Lampen, PC, Bildschirm usw.? (PC und Bildschirm steht auf Schreibtisch, Stehlampe steht auf Teppichboden...)

    Danke schon mal für Antworten

    Gruß Hardy

    Hallo,
    bei uns wurde ein Schnelllauftor (Rolltor) eingebaut.
    Die Betätigung erfolgt über an der Decke montierte Zugschalter, von denen ein durchsichtiges Kunststoffseil zur Bedienung herabhängt.
    Das Seil hat folgende Nachteile:
    1. schlecht sichtbar
    2. schlecht greifbar zum Bedienen

    zu 1.: kann man da auch ein fluoreszierendes Seil anbringen, oder wie bekomme ich das Seil optisch besser wahrnehmbar?

    zu 2.: Eine Schlaufe am Seilende geht wegen der Gefahr des Einfädelns (falls vom Stapler aus bedient) nicht. Kann da evtl. eine Kugel mit ca. 3 bis 5 cm Durchmesser angebracht werden?
    Oder kann das Seil durch eine rot-weise Kunststoffkette ,wie sie zu Abschrankungen verwendet werden, ersetzt werden? Die hätte 2 Vorteile: 1. optisch auffallend und 2. besser greifbar, womit beide Punkte erledigt wären.

    Danke für Eure Hilfe

    Hardy

    Hallo,
    Spraydosen (Farben, Schmierstoffe, Reiniger...) müssen im Betrieb ja in einem Gefahrstoffschrank gelagert werden.
    Weshalb dürfen die dann in Unmengen im Baumarkt im Regal stehen (ist doch auch ein "Betrieb"). Die Frage hat mir auch schon mal mein Chef gestellt, als ich einen Gefahrgutschrank ins Gespräch brachte.
    Ich konnte ihm leider nur sagen, dass es für uns Vorschrift ist.
    Vielleicht kann mir ja jemand mehr zur Baumarktregelung sagen.

    Danke und Gruß Hardy

    Hallo,
    ich habe gesehen, dass es von secova sam jetzt auch ein Modul zur Gefährdungsbeurteilung gibt. Hat damit schon jemand Erfahrung gesammelt und weis auch jemand was das kostet?

    Gruß Hardy

    Hallo,
    müssen auch Leitern und Tritte, die fest als Aufstieg an einer Maschine angebaut sind, jährlich geprüft werden, denn die könnte man ja als Treppe sehen.
    Oder betrifft die Prüfung nur ortsveränderliche Leitern?

    Danke schon mal für Eure Infos.

    Gruß Hardy

    Hallo,
    da wir bisher mit Betriebsanweisungen spärlich bedeckt sind, brauche ich mal eine grundsätzliche Hilfe.
    Ich möchte für einen Gefahrstoff (Methanol) eine neue Betriebsanweisung erstellen. Im Netz findet man da auch einiges.
    Nun habe ich mir das neueste Sicherheitsdatenblatt besorgt, und das umfasst mittlerweile 21 Seiten.
    Da umfassen z.B. die "Möglichen Gefahren" schon über zwei Seiten. Da sind die ganzen Einstufungen, Gefahrenkategorien mit H-Sätzen,
    Sicherheitshinweise mit P-Sätzen u.s.w. aufgelistet.
    Dann umfassen die "Erste Hilfe Maßnahmen" eine Seite. Und so geht das auch mit den restlichen Punkten weiter.
    Muss das alles 1 zu 1 in die Betriebsanweisung übernommen werden? oder kürzt man das zusammen? aber wie küzt man dann die verschiedenen P- und H-Sätze?

    Eine Betriebsanweisung soll ja im Idealfall nicht länger als eine Seite sein, aber das hier würde ja ein ganzes Buch geben.

    Für Eure Hilfe bedankt sich schon mal

    Hardy

    Hallo,
    ist das AMS plus zu vergleichen mit z. B. den schon im Forum erwähnten Arbeitsschutzprogrammen von Hauffe oder Universum?
    Arbeitet auch schon jemand mit einem der Programme bzw. hat auch schon jemand einen Vergleich gemacht, womit sich z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster, Überwachung der Vorsorgeuntersuchngen etc. relativ komfotabel realisieren lassen?

    Danke und Gruß
    Hardy

    Hallo,

    habe heute meine One-Man-Show (LEK3) mit 37 von 40 mögl. Punkten bestanden. 8o

    Nun schaun mer mal, was der Rest der Woche noch so bringt.

    Gruß aus Dresden

    Hardy

    Hallo Markus,
    ich denke, dass es da keine mehr oder weniger bevorzugten Kapitel gibt. Das wird sich von Prüfung zu Prüfung ändern.
    Bei uns z.B. war, soweit ich mich erinnern kann, nichts von biologischen Gefährdungen, Gefahrstoffen oder Vibration gefragt.
    Viele Fragen lassen sich auch durch Ausschlußverfahren beantworten. Es gibt auch teilweise für einfache Fragen viele Punkte.
    Wenn Du die DVD und die Ordner durch hast, müsste es eigentlich gut gehen.
    Also Kopf hoch, das wird schon. ;)

    Gruß Hardy

    Hallo,
    danke erst mal für die vielen Tipps.
    Dann bereite ich jetzt mal meine One-Man-Show vor und gebe im April Bescheid wie gut der Showeffekt war.

    Bis spätestens dahin

    Gruß und danke

    Hardy

    Hallo Wolfgang,
    danke nochmals dafür.
    Ich glaube, ich hab da wieder viel zu kompliziert gedacht.
    Eine Frage habe ich trotzdem noch. Hast Du nach jedem eingeblendeten Satz bzw. Schlagwort in den Aufzählungen diese nochmal vorgelesen und dann noch etwas mehr dazu erzählt? (besonders bei den Gafahren und den Lösungen?)

    Gruß Hardy

    Hallo Namensvetter,

    ich habe bisher auch noch nicht mit PP gearbeitet. Aber ich habe mir das mal angeschaut. Das ist ein gutes Stück selbsterklärend. Wenn du also nicht die tollsten Gimmicks einarbeiten willst, sollte das funktionieren. Und bei Fragen hast du bestimmt jemanden der dir kurz weiterhelfen kann. Außerdem gibt es Dienste die dir da auch gegen Entgeld hilfreich in die Seite treten. Ich selbst habe schon mal zur Vorsicht Kontakt zu so jemand in meinem Umfeld aufgenommen.

    Hallohttps://sifaboard.de/user/4752-elschwoabos/ elschwoabos,
    ist ja schön, wenn man sich bei der (technischen) Erstellung helfen lässt. Aber was, wenn PP bei der Präsentation dann plötzlich "bockt"? Dann steht man wieder da und fängt an rumzustochern. Ist bei Dir vielleicht noch ganz hilfreich, da Du vermutlich noch etwas mehr Zeit hast als ich.


    Dir Marderhunter auch herzlichen Glückwunsch zur bestandenen LEK 3.
    Was meinst Du mit 3 - 5 Wörtern pro Satz? Pro geschriebenem oder gesprochenem Satz?
    Uns ist es freigestellt, ob wir den gesamten Praktikumsbericht vorstellen, oder den Chef überzeugen wollen.

    Gruß Hardy