Leiterprüfung

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  • Hallo,
    müssen auch Leitern und Tritte, die fest als Aufstieg an einer Maschine angebaut sind, jährlich geprüft werden, denn die könnte man ja als Treppe sehen.
    Oder betrifft die Prüfung nur ortsveränderliche Leitern?

    Danke schon mal für Eure Infos.

    Gruß Hardy

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  • Die BGI 694 bezieht sich nur auf tragbare Leitern, sie sind ein Arbeitsmittel und nach § 10 Betriebssicherheitsverordnung zu prüfen. Ortsfest montierte Leitern unterliegen dem Baurecht.
    Dies ist aber mein Kenntnisstand.
    Vielleicht weiß ja jemand mehr darüber.

    Grüße Christian

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"

    Werner von Siemens, Zitat von 1880

  • Moin,

    auch ortsfeste Leitern, Tritte und Treppen sind aus meiner Sicht zu prüfen. Ob das jährlich, monatlich...durchgeführt werden muss kann nur die Gefährdungsbeurteilung hergeben.

    An Maschinenen installierte Aufstiege sind Teile der Maschine. Baurecht erschlägt die Zugänge für z.B. Dächer usw. Die müssen letztendlich aber auch geprüft werden. Wobei ich im Baurecht noch nicht gelesen habe, ob- wie oft- wer und welchen Prüfumfang die Prüfungen haben müssen.

    Gruß

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Hallo Zusammen,

    ich bin am Mittwoch den 19.10.2011 noch auf dem Seminar Sachkundiger für Leitern und Tritte gewesen.
    Der Dozent ist als Sachverständiger für Regale, Leitern und Fahrgeschäfte vom TÜV unterwegs und kennt die praxis ganz genau wenn irgendwo etwas passiert.
    Unsere Firma betrifft das mit den Ortsfesten Leitern ebenso......
    Folgendes ist zu beachten
    1. Arbeitsschutzgesetz - Maßnahmen treffen, damit nur geeignete "Arbeitsmittel" zur Verfügung gestellt werden
    2. BetrSichV - Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Anlagen (die Leiter gehört dann zur Anlage oder Maschine)
    3. Verkehrssicherungspflicht § 823 Abs. 1 BGB auch wenn Leitern fest an Gebäuden sind hat der Betreiber sicher zu stellen, dass alles in Ordnung ist
    4. EN ISO 14122 "Leitern an ortsfesten Maschinen"
    5. Herstellererklärung - bitte lesen, wie oft Ihr prüfen sollt, der Hersteller gibt das in den meisten Fällen vor

    Falls der Hersteller dieses nicht vorgibt, müsst Ihr die allgemeinen Prüffristen selber festlegen, auch hier gilt, lieber einmal mehr als gar nicht oder zu wenig.
    Ich kann nur jeden empfehlen der mit der Aufgabe betraut wird Leitern und Tritte zu prüfen auf einen Lehrgang zu gehen, ich wusste gar nicht was man an einer Leiter alles prüfen kann und sollte.
    ca. 28000 Unfälle im Jahr mit Leitern sprechen Bände........

    Gruß
    Andreas

  • Hallo,

    hier kann man die benötigen Info's nachschlagen

    EN ISO 14122-1 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu Maschinen und industriellen Anlagen; Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs zwischen zwei Ebenen

    EN ISO 14122-2 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu Maschinen und industriellen Anlagen; Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege

    EN ISO 14122-3 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu Maschinen und industriellen Anlagen; Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer

    EN ISO 14122-4 Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu Maschinen und industriellen Anlagen; Teil 4: Ortsfeste Leitern


    Gruß

    Dieter

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  • Hallo Zusammen,

    ich bin am Mittwoch den 19.10.2011 noch auf dem Seminar Sachkundiger für Leitern und Tritte gewesen.


    Gruß
    Andreas

    Hallo zusammen,

    ist die Teilnahme an diesem Seminar für beauftragte Personen für Leiter und Tritte freiwillig oder vorgeschrieben?

    Gruß Martin

    Gruß Martin

  • Die Teilnahme an solch einem Kurzlehrgang ist nicht Pflicht.

    Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss aber der Prüfer eine befähigte Person sein.
    Im Zweifelsfall ist solch ein Lehrgang eine gute Argumentationshilfe.

    Ausschnitt aus der BGI 694, die ein Leitfaden für die BetrSichV ist:

    6 Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?
    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und
    Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
    Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei
    der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
    Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen,
    welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.
    Die systematische Überprüfung von Leitern und Tritten lässt sich z.B. mit Hilfe einer Checkliste (Anhang 2) durchführen.
    Um die Erfassung und Prüfung aller Leitern und Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine neue Wortkreation? :D :D

    KLASSE!

    ...Betriebssicherheitsverantwortung...

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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