Kosten für PSA

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  • Moin, Sifagemeinde,

    ich brauche Euren Rat.
    Dass der Arbeitgeber die Kosten für PSA zu übernehmen hat ist gesetzlich geregelt und klar.
    Aber in welchem Umfang muss der Arbeitgeber für PSA bezahlen?

    In einem meiner Unternehmen kam die berechtigte Frage auf, ob der Arbeitgeber wirklich immer die PSA bezahlen muss, auch wenn Mitarbeiter diese verbummeln, möglicherweise privaten Zwecken zuführen usw.
    Wir hatten mit Mitarbeiterbeteiligung recht schicke Schutzbrillen beschafft.
    Diese waren recht bald vom Arbeitsplatz verschwunden, weil sie wahrscheinlich als "Radlerbrille" privat zur Anwendung kamen und dann kam von den Mitarbeitern die Forderung nach Ersatz.
    Danach wurden die Brillen nur noch gegen Unterschrift abgegeben und verfügt, dass die Brillen nur im Schadenfall ersetzt werden, d.h. es musste dann eine kaputte Brille abgegeben werden, um eine neue zu bekommen.

    Aber auch dann kam es zu Schwund und Mitarbeiter reklamierten, dass der Unternehmer PSA zur Verfügung stellen muss, um die Arbeit zu erledigen.
    Der Arbeitgeber hat keine Lust, den Freundes- und Bekanntenkreis der Mitarbeiter mit Brillen zu versorgen, weiß jedoch, dass er den Mitarbeitern PSA stellen muss.

    Also, was macht Ihr in solch einem Fall?
    Bspw. vorgeben:
    "max. zwei Brillen / zwei Paar Sicherheitsschuhe usw. pro Jahr - das ist branchenüblicher Schnitt, wenn Ihr mehr braucht, dann beschaffen wir das, aber ziehen wir vom Lohn ab"?

    Bin im Moment etwas ratlos.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Guten Abend, Frank,

    Defekt gegen neu - glasklare Sache. Wer seine PSA pflegt und hegt und erst nach vier Jahren wieder auf der Matte steht, bekommt ein goodie (Jacke oder Hose o.ä.)

    ... und was machst Du mit den Leuten, die keine PSA (mehr) haben?
    Immer wieder nachliefern?

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  • Hallo,

    klar ist PSA muss das Unternehmen bezahlen.....die schicken Schutzbrillen verschwinden?

    OK dann nicht ...ab sofort werden andere Schutzbrillen gekauft

    die nicht schick sind ...

    Das ist wie mit Klopapier gutes Klopapier wird ohne Ende mitgenommen ...na dann kommen halt nur noch die groben großen Rollen zum Einsatz.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (2. Oktober 2014 um 07:57)

  • Moin,

    ich würde, wie guudsje beschreibt, ebenfalls ein "defekt gegen neu" einführen - und das Ganze mit der Information im Unternehmen bekanntgeben, dass diese Maßnahme auf Grund der Selbstbedienungsmentalität von Mitarbeitern erforderlich geworden ist.

    Zweifellos werden sich die Mitarbeiter beobachtet fühlen und es sich dann vermutlich zweimal überlegen ob es sich dann noch lohnt den Bekanntenkreis mit Brillen weiter zu versorgen.

    Zudem sollte man klarstellen, dass Selbstbedienung einem Diebstahl an Firmeneigentum gleichkommt und ggf. in dieser Form verfolgt wird.

    Wir haben mit "alt gegen neu" (allerdings nur bei Zweifelsfällen und nicht generell angewendet) gute Erfahrungen gemacht, und haben bei einigen "Spezialisten" mit der Betrachtungsweise des Diebstahls ein wenig Überzeugungsarbeit geleistet.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo Zusammen,

    bei uns hat jeder Mitarbeiter seine eigene PSA (Schuhe, Schutzbrille auch korregiert, Gehörschutz) deren Empfang er mit seiner Unterschrift bestätigt. Neue PSA bekommt er nur wenn er die alte abgibt. Wenn die PSA abhanden kommt (was ja mal passieren kann ;) sind wir beim ersten mal großzügig beim zweiten mal muss er sie selbst bezahlen.
    Das funktioniert eigentlich sehr gut die Mitarbeiter achten mehr auf ihre PSA wenn es nicht funktionieren würde würden wir wieder die billig PSA kaufen was den Mitarbeitern auch nicht passt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Moin,

    ich würde, wie guudsje beschreibt, ebenfalls ein "defekt gegen neu" einführen - und das Ganze mit der Information im Unternehmen bekanntgeben, dass diese Maßnahme auf Grund der Selbstbedienungsmentalität von Mitarbeitern erforderlich geworden ist.

    ... das machen wir ja (s.o.), aber die Brillen verschwinden trotzdem.
    Muss der Unternehmer trotzdem immer wieder auf Unternehmenskosten PSA stellen? DARUM geht es ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Wir handhaben es so wie Hans -Jürgen und ja, der Arbeitgeber muss PSA zur Verfügung stellen.Die BG wird dem Unternehmen gehörig in den A... treten wenn es aufgrund einer nicht zur Verfügung gestellten PSA zu einer Schädigung des Arbeitnehmers kommt.Die Gewerbeaufsicht ist auch mit im Boot.Ansonsten wurden hier ja schon Lösungsvorschläge eingestellt.
    Gruß Martin
    Nachtrag bevor wieder irgendwelche blöden Kommentare kommen.
    Beim zweiten oder dritten mal des abhandenkommens zahlt der Arbeitnehmer bei uns einen obulus aber er ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet.Ist einzig und alleine eine Betriebsvereinbarung ohne rechtlichen Anspruch.

  • Also, erstmal ist der Beschäftigte verpflichtet die PSA zu pflegen, auch das ist geregelt.
    In Zusammenarbeit mit der Interessensvertretung der Beschäftigten, wie häufig die jeweilige PSA ersetzt wird, bzw, die schon angesprochene Regelung "neu gegen kaputto".
    Und wer einmal, zweimal, dreimal, einfach auch festlegen, "verbummelt" hat, muss selbst zahlen. Und das lässt sich via Betriebsvereinbarung vom Lohn einbehalten.
    Das ist zwar zunächst etwas mühsam, bis die Konstruktion steht, aber mit einer vernünftigen betrieblichen Interessensvertretung lässt sich das bewerkstelligen.

    Wie sagte unsere ehemalige Hygienefachschwester immer: Komisch, eigentlich müsste doch irgendwann der Schrank zu Hause voll sein...

    Damit möchte ich sagen, dass mein Vorschlag nur bei höherwertiger, wiederverwendbarer PSA funktioniert. Aber von ebensolcher bin ich auch ausgegangen, nachdem was arni geschrieben hat.

    Prinzipiell noch Eines, aber Vorsicht, das ist nur ein subjektiver Eindruck:

    Mir fällt immer wieder auf in Fragen und Beiträgen, dass die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessensvertrungen schlecht ist, oder anscheinend nicht stattfindet. (Wie gesagt, mein subjektiver Eindruck. Nicht als Diskussionsgrundlage, sondern als Wink, um die eigene betriebliche Situation dahingehend zu reflektieren, ob Verbesserungsmöglichkeiten bestehen.)
    Ich selbst habe direkt nach meiner Bestellung stets den Kontakt zur MAV gesucht, von dort auch schon sehr viel Unterstützung meiner Arbeit erfahren. Und das war der Fall, lange bevor ich selbst zum MAVler gewählt wurde, was die Sache natürlich zusätzlich vereinfacht.

    Warum ich das hier angesprochen habe?
    Weil bisher niemand auf Idee kam, sich hier auf jeden Fall die betriebliche Interessensvertretung ins Boot zu holen...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • ...grundsaetzlich: Ja!

    Egal wie aergerlich es ist hat der AG dafuer zu sorgen, dass die MA mit entsprechender PSA ausgestattet sind. "Du hast erst gestern eine Brille bekommen und wenn sie heute nicht mehr da ist, ist das nicht mein Problem!" geht sicher nicht. Eine Beteiligung der MA an Kosten, zumindest fuer Standard PSA ist genauso bedenklich wie die pauschale Unterstellung eines Diebstahls.

    Aber... Ich habe als AG immer noch die Moeglichkeit disziplinarische Massnahmen zu ergreifen. Alle MA haben i.d.R. die Verpflichtung mit Firmeneigentum sorgsam umzugehen. Dieser Verpflichtung kommt ein MA sicher nicht nach, wenn er jede Woche, mit welcher Begruendung auch immer, eine neue Brille benoetigt. Sollte ein BR vorhanden sein, wuerde ich die Thematik einmal unter diesem Gesichtspunkt eroertern. Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei verstoessen gegen die Betriebsordnung oder arbeitsvertragliche Verpflichtungen sind vielfaeltig und, natuerlich, unpopulaer. Aber hier geht es nicht nur um Kosten, sondern schliesslich auch und in besonderem Masse um die Sicherheit der Betroffenen, oder?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,
    außerhalb des eigentlichen Themas

    ... Weil bisher niemand auf Idee kam, sich hier auf jeden Fall die betriebliche Interessensvertretung ins Boot zu holen...

    vielleicht hat das etwas damit zu tun, dass nicht jedes Unternehmen einen Betriebsrat hat?
    Ich betreue 36 Unternehmen, von denen nur 5 einen Betriebsrat haben - und das Unternehmen, in denen die Brillen nur eine kurze Verweildauer am Arbeitsplatz haben, hat keinen Betriebsrat.
    ... und weil ich 31 Betriebe ohne Betriebsrat betreue, werde ich manchmal etwas stachelig, wenn z.B. bei den Diskussionen um die G25 eine Betriebsvereinbarung als einzige Lösung angesehen wird ...
    auch der Gesetzgeber scheint zu glauben, dass es ausschließlich Unternehmen mit Betriebsrat gibt, sonst hätte er nicht im ASiG die Zusammensetzung des ASA mit "zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern" festgelegt.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • vielleicht hat das etwas damit zu tun, dass nicht jedes Unternehmen einen Betriebsrat hat?
    Ich betreue 36 Unternehmen, von denen nur 5 einen Betriebsrat haben - und das Unternehmen, in denen die Brillen nur eine kurze Verweildauer am Arbeitsplatz haben, hat keinen Betriebsrat.
    ... und weil ich 31 Betriebe ohne Betriebsrat betreue, werde ich manchmal etwas stachelig, wenn z.B. bei den Diskussionen um die G25 eine Betriebsvereinbarung als einzige Lösung angesehen wird ...
    auch der Gesetzgeber scheint zu glauben, dass es ausschließlich Unternehmen mit Betriebsrat gibt, sonst hätte er nicht im ASiG die Zusammensetzung des ASA mit "zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern" festgelegt.

    Dann sehe ich das doch einklich noch einfacher: Dann kann doch der AG ganz einfach sagen "So wirds gemacht!" Also, in diesem Fall, dass die Kosten für selbstverschuldetes Fehlen/Zerstörung von PSA vom Gehalt abgezogen wird.
    Ich kann mir da nicht vorstellen, wenn das plausibel vorgetragen würde, dass da ein Arbeitsrichter gegen den AG entscheiden würde. Die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten ist im ArbSchG §15 klar geregelt, auch bezüglich der Schutzausrüstung. Ein Entfernen dieser um im Privaten damit zu arbeiten, ist gewiss kein bestimmungsmäßiger Umgang. Ein regelmäßiges Verlieren ganz sicher auch nicht.

    Hardy

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  • Hi,

    ein weiterer Ansatz wäre, die Grundausstattung zu finanzieren, z.B. in Form eines Gutscheins und wenn der Mitarbeiter doch etwas "modischeres" möchte, kann er sich freiwillig an den Kosten beteiligen. So kenne ich das von den Sicherheitsschuhen her. Grundvergütung mittels Gutscheins und der Rest wird vom Mitarbeiter getragen, wenn er es denn möchte.

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    Viele Grüße,
    Hawkeye

    ...diese Beitrag wurde digital erstellt und ist ohne Unterschrift gültig 8)

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  • Mahlzeit,

    wie ist der Arbeitsschutz in Unternehmen angesiedelt? Welchen Stellenwert hat er?

    Ich vertrete seit ewigen Zeiten die Devise, das bspw. die Leute 2 Paar Schuhe haben sollten. Nicht nur in Bezug auf die Jahreszeiten. Hand aufs Herz: Wer trägt im privaten irgendwelche Schuhe solange wie die Sicherheitsschuhe. Also abgehakt. (Einfach-) Schutzbrillen und Handschuhe sind Streuartikel. Schlägt das aus dem Rahmen, dann nur noch Tausch alt gegen neu. Wobei der Handschuh 1 Euro oder auch 10 Euro kosten kann. Einfache Gehörschutzstöpsel sind nicht der Rede wert. Angepasster Gehörschutz ist individuell und kostet auch was. Den gibt's gegen Unterschrift. Solange der vorhanden ist, kann er getestet und ggf. ersetzt werden, ok. Ist er nicht mehr da, dann muß man mit dem Träger eine Vereinbarung treffen, was zu tun ist. Im Gegenzug dürfen und sollen die Träger den auch in der Freizeit tragen (wir haben Musiker und Tonmenschen). Und Arbeitskleidung? Wird individuell angeschafft und über das Arbeitsschutzbudget abgerechnet. Auch hier sollte alles im Rahmen bleiben, wobei der Einkauf immer auf namhafte Kleidungsstücke, also auch auf Qualität, kommt.

    Bislang lief das alles noch über die Schiene "Vertrauen". Hoffentlich bleit's auch so.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guten Abend, Frank,
    ... und was machst Du mit den Leuten, die keine PSA (mehr) haben? Immer wieder nachliefern?

    Da wird leider nichts anderes übrig bleiben. Wenn PSA notwendig ist und diese verlorengeht, muss Ersatz auf Kosten des Arbeitgebers bei. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wer ständig seine PSA "verliert", den sollte man mal auf die Seite nehmen und ein klärendes Gespräch führen. 8)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Da wird leider nichts anderes übrig bleiben. Wenn PSA notwendig ist und diese verlorengeht, muss Ersatz auf Kosten des Arbeitgebers bei. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wer ständig seine PSA "verliert", den sollte man mal auf die Seite nehmen und ein klärendes Gespräch führen. 8)

    Gruß Frank


    Der Arbeitgeber hat seine Bereitstellungspflicht erfüllt, der Arbeitnehmer muss mit der zur Verfügung gestellten PSA pfleglich umgehen. Durch die bereits genannte Betriebsvereinbarung (wenn Betriebsrat vorhanden) oder eine Arbeitgeberanweisung kann der AN zur Kostenübernahme bei Verlust oder Beschädigung durch unsachgemäßen Umgang herangezogen werden. Ist rechtskonform und musste leider in dieser Form auch bei einem von mir betreuten Unternehmen so durchgeführt werden. Auf Grund der enormen Einsparungen wurde Katalog der zur Auswahl stehenden PSA deutlich erhöht. So haben beide Seiten (Arbeitgeber und ehrliche Arbeitnehmer) etwas gewonnen

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin Stephan,

    das sehe ich etwas anders. Wenn PSA verloren geht, kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, dass er ursprünglich PSA bereitgestellt hat. PSA resultiert aus der Gefährdungsbeurteilung. Wenn der Arbeitgeber zu dem Schluss kommt, dass als adäquate Massnahme PSA zu tragen ist, hat er diese auch bereitzustellen. Verliert der Beschäftigte seine PSA, hat der Arbeitgeber für Ersatz zu sorgen, um die von ihm gewählten Schutzziele und Maßnahmen umzusetzen. So lange der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass der Beschäftigte die PSA vertickt oder privat nutzt, kann er sich aus dieser Verantwortung nicht hinausstehlen, denn die Kosten können den Beschäftigten nicht aufgebürdet werden.

    Mir würden aber schon Mittel und Wege einfallen, dass ein Beschäftigter seine PSA nicht mehr so oft "verliert". :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Grüß Dich,

    ... denn die Kosten können den Beschäftigten nicht aufgebürdet werden.

    WOOOO steht das?
    Das ist ein Kern dieser Diskussion.

    Du schreibst, dass der PSA-verbummelnde Mitarbeiter nicht an den Kosten beteiligt werden kann,
    Forist bauco schreibt dagegen
    "Durch die bereits genannte Betriebsvereinbarung (wenn Betriebsrat vorhanden) oder eine Arbeitgeberanweisung kann der AN zur Kostenübernahme bei Verlust oder Beschädigung durch unsachgemäßen Umgang herangezogen werden. Ist rechtskonform."

    So. Ich bin immer noch verwirrt. ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Grüß Dich,
    Zitat von »Guudsje«
    ... denn die Kosten können den Beschäftigten nicht aufgebürdet werden.
    WOOOO steht das?
    Das ist ein Kern dieser Diskussion.

    Moin,

    zum Beispiel in §3 (Grundpflichten des Arbeitgebers), Abs.3 Arbeitsschutzgesetz: "(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen."
    klick

    und nicht zu vergessen:
    §2 (Bereitstellung und Benutzung), Abs.4 PSA-Benutzungsverordnung: "Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden."
    klick

    Liebe Grüße,

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • zum Beispiel in §3 (Grundpflichten des Arbeitgebers), Abs.3 Arbeitsschutzgesetz: "(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen."
    klick

    So weit so gut.

    und nicht zu vergessen:
    §2 (Bereitstellung und Benutzung), Abs.4 PSA-Benutzungsverordnung: "Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, daß die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden."
    klick

    Und wie soll er das machen, wenn der Arbeitnehmer die Schutzausrüstung vom Arbeitsort entfernt?
    Und ich weise nochmals auf den §15 hin, der den Beschäftigten zum sorgsamen Umgang mit PSA verpflichtet.

    Ich schätze, dass wir mit dieser Frage aber mit dem reinen Gesetzestext nicht weiterkommen. Hier dürften wir uns im Bereich der Rechtsprechung aufhalten. Da ich aber leider keinen Zugang zum geschlossenen Bereich von juris.de habe, kann ich leider nicht nach Urteilen suchen, so bleibt das Ganze Spekulation.

    Aber, und das sage ich als Mitarbeitervertreter, wenn Beschäftigte mit PSA schludern, oder sie gar entwenden, dann habe ich da genau Null Verständnis. Hier wird die Fürsorgepflicht des AG missbraucht, der AG wird ganz gezielt geschädigt. Und das geht genau so wenig.
    Ich würde einer entsprechende Betriebsvereinbarung definitiv zustimmen. Nur so ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich, der Betriebsfrieden gesichert.

    Hardy

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    (Terry Pratchett)
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