Hallo Leute!
In einer Veranstaltung wurde darauf hingewiesen, dass Gefährdungsbeurteilung alle fünf Jahre durchzuführen sind.
Ich kenne nur die Vorgaben der "regelmäßigen" Durchführung - und natürlich bei Veränderungen. Somit liegt es in der Verantwortung des Unternehmens, "Regelmäßigkeit" zu definieren bzw. auf Änderungen zu reagieren.
Nur beim Unternehmermodells definiert sich ggf. die Vorgabe der Umsetzung (?) - oder garantiert auch nur der Überprüfung der Gefährungsbeurteilung auf Aktualität, die dann irgendwo dokumentiert wird - aufgrund der regelmäßigen Treffen im Rahmen des Unternehmermodells, oder?
Wenn ich da falsch liegen sollte: wo finde ich definitive Aussagen dazu?