Ladungssicherung

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  • Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. Ladungssicherung.
    Meistens führen LKW's bereits Ware mit von anderen Firmen. Wir hatten jetzt den Fall, dass diese Ware nicht korrekt gegurtet wurde, sprich die Ladungssicherung nicht korrekt war.
    Wenn wir jetzt unsere Ware mit dazuladen, sind wir dann für die Ladungssicherung der anderen Ware mit verantwortlich?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Christin

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  • jepp.den letzten beissen die Hunde. :thumbup:

    Habs gefunden und nochmal dazugefügt:
    Eine Spedition muss bei einem offensichtlichen Verlademangel 50 Prozent vom Schaden tragen, der während des Transports aufgetreten ist.

    Das gilt auch dann, wenn die Spedition die Verladung nicht unmittelbar vorgenommen hat. Auf dies Urteil des Oberlandesgericht Hamm weist die Deutsche Anwaltshotline hin (AZ: 18 U 126/11).

  • Recht und Urteile

    Also so einfach ist die Sache, nach meiner Meinung nicht.
    Im Juraforum finde ich aus dem Urteil (AZ: 18 U 126/11) den Hinweis, dass der Frachtführer verantwortlich ist.
    Den Versender kann ein Mitverschulden treffen. Auf keinen Fall ist hier allgemein ein Satz von 50 % festgelegt.
    Allein an dem Begriff "offensichtlicher Mangel" kann sich eine ganze Schar von Rechtsexperten abarbeiten.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Moin,

    wie Flügelschraube schon geschrieben hat: Eine herrliche Spielwiese für Juristen.

    Wenn die Mängel an der Ladungssicherung bei der "fremden" Teilladung nicht eklatant und auch für den Laien erkennbar sind: Wie soll man mir nachweisen, dass ich das als Verlader meiner Teilladung das andere hätte sehen müssen?

    Andererseits: Wie soll ich als Verlader meiner Teilladung beweisen, dass ich die Mängel an der anderen Ladung nicht gesehen habe, weil ich es nicht konnte?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • jepp.den letzten beissen die Hunde. :thumbup:

    Habs gefunden und nochmal dazugefügt:
    Eine Spedition muss bei einem offensichtlichen Verlademangel 50 Prozent vom Schaden tragen, der während des Transports aufgetreten ist.

    Das gilt auch dann, wenn die Spedition die Verladung nicht unmittelbar vorgenommen hat. Auf dies Urteil des Oberlandesgericht Hamm weist die Deutsche Anwaltshotline hin (AZ: 18 U 126/11).


    Moin,

    so ist es.

    Bei meinem alten Arbeitgeber ging man hin und hat bei kritischen LKW's die Ladung (Paletten) vor das Werkstor gestellt. Der LKW-Fahrer hat diese dann mit seinem Stapler (Kooi) selber aufgeladen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...Wenn wir jetzt unsere Ware mit dazuladen, sind wir dann für die Ladungssicherung der anderen Ware mit verantwortlich?...


    Zu einer offensichtlich mangelhaft gesicherten Ladung darfst Du nichts zuladen (lassen).
    Manche Firmen machen hierzu entsprechende Fotodokumentationen. Ein paar Bilder vor und nach der Verladung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • hallo Kirtsin1975 und guten Tach zusammen,
    habe Euch allen mal die einzelnen entsprechenden VDI`n zusammengestellt.
    Ausserdem beachtet bei der Beladung und Zusammenladung die BGI 649 bisherige ZH 1/413Ladungssicherung auf Fahrzeugen, handbuch für Unternehmer-Einsatzplaner-Fahr- und Ladepersonal, dort Seite 8, den Kommentar zu §22/1 der StvO.

    Die wichtigsten VDI-Richtlinien zur Ladungssicherung

    •VDI 2700 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Grundwerk
    •2700 Blatt 1 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Ausbildung und Ausbildungsinhalte
    •VDI VDI 2700 Blatt 2 Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Zurrkräfte
    •VDI 2700 Blatt 3.1 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Gebrauchsanleitung für Zurrmittel
    •VDI 2700 Blatt 3.2 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
    •VDI 2700 Blatt 4 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Lastverteilungsplan
    •VDI 2700 Blatt 5 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Qualitätsmanagement-Systeme
    •VDI 2700 Blatt 6 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Zusammenladung von Stückgütern
    •VDI 2700 Blatt 7 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Ladungssicherung im Kombinierten Ladungsverkehr (KLV)
    •VDI 2700 Blatt 8.1 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen -
    Sicherung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransportern
    •VDI 2700 Blatt 8.2 -Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen -
    Sicherung von schweren Nutzfahrzeugen auf Fahrzeugtransportern
    •VDI 2700 Blatt 9 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Ladungssicherung von hart gewickelten Papierrollen
    •VDI 2700 Blatt 11 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Ladungssicherung von Betonstahl
    •VDI 2700 Blatt 12 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Ladungssicherung von Getränkeprodukten
    •VDI 2700 Blatt 15 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Rutschhemmende Materialien
    •VDI 2700 Blatt 16 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Ladungssicherung bei Transportern bis 7,5 t zGM
    •VDI 2700 Blatt 17 - Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
    - Ladungssicherung von Absetzbehältern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren Anhängern
    •VDI 2700a - Ausbildungsnachweis Ladungssicherung
    VDI 3968 Blatt 1 - Sicherung von Ladeeinheiten;
    Anforderungsprofil - Verpackungsanforderungen
    VDI 3968 Blatt 2 - Sicherung von Ladeeinheiten;
    Organisatorisch-technische Verfahren
    •VDI 3968 Blatt 3 - Sicherung von Ladeeinheiten;
    Umreifen
    •VDI 3968 Blatt 4 - Sicherung von Ladeeinheiten;
    Schrumpfen
    •VDI 3968 Blatt 5 - Sicherung von Ladeeinheiten
    - Stretchen
    •VDI 3968 Blatt 6 - Sicherung von Ladeeinheiten;
    Sonstige Verfahren


    Grüße aus dem Rheinland
    Thomas

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  • Hallo,

    letzte Woche einen Link zu diesem Video bekommen:

    https://www.facebook.com/video.php?v=735007473212085&fref=nf

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Hallo,

    ich schließe mich hier Flügelschraube an:
    Zu diesem Thema hatten wir gerade am Mittwoch in einem Seminar "Ladungssicherung" mit dem Referenten unterhalten. Der Frachtführer ist stets für die Ladung verantwortlich! Der Verlader dürfte in Deinem Fall die Ware mit Einverständnis des Fahrers so umladen, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Beschädigungen, die an der "fremden" Ware auftreten, gehen zu Lasten des Frachtführers. Sollte der Verlader Eure Ware ohne Einbeziehung der "fremden" Ware einfach aufladen, kann er zusätzlich haftbar gemacht werden.

    Grüße aus der Provinz

    §328 StGB: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ... wer
    eine nukleare Explosion verursacht..."