Vielen Dank für Eure Antworten.
Beiträge von Christin1975
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Hallo Jeske,
das wollen wir selbst abklären für unsere Dokumente.
Viele Grüße
Christin
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Hallo Michael,
es geht allgemein um unsere gewerblichen Kunden.
Viele Grüße
Christin
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Hallo,
Verbraucher können angetrocknete Wasserlackreste im Hausmüll entsorgen.
Wie sieht es mit gewerblichen Verwendern aus? Gilt das auch für sie?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
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Hallo Mick,
ich habe eben mal mit der Polizei gesprochen. Die beziehen sich auf die GGVSee und da ist wohl derjenige für die Markierung verantwortlich, der das Fahrzeugpackzertifikat unterschreibt. Das wollte damals auf keinen Fall die Spedition tun, sondern das sollte die andere Firma unterschreiben.
Viele Grüße
Christin -
Hallo,
wer ist für das Anbringen der Markierungen bei einer Güterbeförderungseinheit (Außenseiten) verantwortlich?
Wir versenden und produzieren für eine andere Firma und die Ware sollte nach Finnland transportiert werden und die Spedition bzw. die andere Firma teilte uns nicht mit, dass die Ware auf eine Fähre ging. Ich meine, nach Finnland kann man auch per Straße transportieren. Gesamt hatten wir 641 Punkte.
Wir haben leider einen Anhörungsbogen bekommen, indem bemängelt wird, dass die GBE außen nicht korrekt markiert wurde.Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin -
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Vielen Dank schon mal. Michael, der Link hilft sehr weiter.
Ja wir überlegen, ob wir Guter, darunter auch Gefahrgüter per See transportieren.LG
Christin -
Hallo,
wenn man einen Überseecontainer selber staut, muss man doch darin auch geschult sein. Wie oft muss diese Schulung wiederholt werden?
Wie sieht es mit der Haftung aus? Wer haftet bei einem Schadensfall?Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin -
Hallo,
unsere Sifa meint, dass solange es noch keine Gefährdungsbeurteilungen gibt, Betriebsanweisungen als Ersatz gelten können?
Ist das richtig?
Bis wann müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt sein? Gibt es ein Zeitfenster?Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
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Hallo Ralph,
vielen Dank für Deine Antwort.
Mit dem GHS hat man auch die Parameter der Gefahrstoff- und Gefahrgutkennzeichnungen angepasst, wie z.B. die Flammpunktgrenzen. Früher im Gefahrstoffrecht 55°C, heute mit GHS 60°C, wie im Gefahrgutrecht. Leider hat Europa sein eigenes GHS und die USA das UN-GHS. Da gibt es doch wieder Unterschiede.
Jedoch ist das etwas ganz anderes als meine Anfrage mit dem Chemikalienregister.Trotzdem danke für Deine Mühe.
Viele Grüße
Christin -
Nach a.r.ni's Kommentar mach ich mir auch erstmal so ein Getränk
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Hallo,
muss man Produkte die man in Länder versenden möchte, die ein eigenes Chemikalienregister haben, wie z.B. die USA mit TSCA oder Canada mit DSL, daraufhin überprüfen, ob jeder Inhaltsstoff des Produktes in dem entsprechenden Verzeichnis gelistet ist?
Darf man nur solche Produkte in die entsprechenden Länder versenden?
Mich würde auch interessieren, wer bei euch in der Firma solche Anfragen durchführt (Einkauf oder Export oder Produktsicherheit).Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin -
Guten Morgen,
vielen Dank für eure Hilfe.
Ich hab mir das schon fast gedacht, dass das keine korrekte Ladungssicherung ist, dachte mir aber, ich frage nochmal die Fachleute hierSchönes Wochenende!
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Hallo,
da wir für das Einstretchen und Schnüren der Hobbocks auf Paletten zuviel Zeit benötigen, suchen wir nach einer Alternative.
Man hatte jetzt die Idee, man könnte einen Karton in der gleichen Größe wie die Palette (60x80) nehmen, diesen Karton auf der Palette festtackern, die Hobbocks in den Karton stellen und die entsprechenden Freiräume im Karton durch Folie ausfüllen. Es wird weder gestretcht, noch geschnürt. Im LKW wird formschlüssig geladen.
Ist dies für eine korrekte Ladungssicherung zulässig?Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin -
Hallo,
gibt es irgendwelche Bestimmungen wie biozidhaltige Produkte verarbeitet werden müssen?
Es geht hier um das Verspritzen in geschlossenen Räumen, aber auch an Außenfassaden.Vielen Dank für Eure Hilfe
Viel Grüße
Christin -
Hallo Michael,
zwecks Nachrüsten haben wir beim Autohaus mal nachgefragt und das kostet leider 150€.
Dafür habe ich leider keine Freigabe bekommen.Gruß Christin
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Hallo,
unsere Außendienstler transportieren Gefahrgut und benötigen daher mindestens einen 2 kg Feuerlöscher.
Im ADR 8.1.4.5 steht: Die Feuerlöschgeräte müssen so auf der Beförderungseinheit angebracht sein, dass sie für die Fahrzeugbesatzung leicht erreichbar sind.
Heißt dass, das man den Feuerlöscher nicht im Kofferraum haben darf, sondern nur im Fahrerraum? Oder gibt es noch andere Vorschriften, die dies konkretisieren?
Wie befestigt Ihr eure Feuerlöscher? Wir haben Leasingfahrzeuge und können keine Halterungen befestigen bzw. dafür Löscher bohren.Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin -
Hallo,
vielen Dank für Eure Hilfe
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Bei uns kam nur die Frage auf, da es wohl angeblich mal früher Gefahrstoffetiketten gab, wo drin stand "No Symbol".