Guten Abend,
ein Unternehmen mit über 1500 Mitarbeitern beginnt die erstmalige systematische Beurteilung psychischer Belastungen mit einem Projekt. Nach Anwendung eines verhältnispräventiv orientierten und bei der BAuA registrierten Befragungsinstrumentes werden 5 Arbeitsplatzgruppen identifiziert, bei denen das Gesundheitsrisiko durch mentale Fehlbelastungen möglicherweise zu hoch sein könnte. Es geht hier um die Arbeitsbedingungen von etwa 60 Mitarbeitern, darunter viele Logistiker mit stark schwankenden arbeitsbedingten psychosozialen Belastungen.
Nach der Befragung werden vom Betriebsrat und der Betriebsleitung Maßnahmen definiert. Einer der betroffenen Mitarbeiter weiß, dass nach dem Beschluss 1 ABR 42/10 des BAG vom 8.11.2011 jedoch keine Maßnahmen ohne vorausgehende Gefährdungsbeurteilung beschlossen und umgesetzt werden. Er beschwert sich, dass der Schritt der Gefährdungsbeurteilung übersprungen wurde.
Daraufhin bezeichnet das Unternehmen die Niederschrift der Untersuchungsergebnisse des Befragungsprojekts als "Gefährdungsbeurteilung". Der Betriebsrat stimmt zu.
Der Mitarbeiter meint nun, dass er ein Recht auf einen Einblick in die Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes habe. Er verlangt, dass aus den Untersuchungsergebnissen eine Gefährdungsbeurteilung (GB) zu seiner Arbeitsplatzgruppe erstellt wird (Einblick in die Beurteilung anderer Arbeitsplätze verlangt er natürlich nicht), in die er Einsicht nehmen kann und die er in seine Personalakte abgelegt haben will. Die Betriebsleitung und der Betriebsrat lehnen seinen Wunsch ab. Darum hat der Mitarbeiter keine Dokumentation über die für seinen Arbeitsplatz ermittelten psychischen Gefährdungen.
Darf eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Gefährdungsbeurteilung den von ihr betroffenen Mitarbeitern vorenthalten werden? Hat ein Arbeitnehmer nicht nur das Recht, eine vollständige Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes zu erhalten, sondern hat er nicht sogar die Pflicht, auch selbst basierend auf dieser Gefährdungsbeurteilung Gesundheitsrisiken zu mindern?
Alles Beste
achtzehntausendeins