Beiträge von mtn10

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo zusammen,

    die DGUV-I 203-006 (alte BGI 608) besagt folgendes:

    5.1.5 Handgeführte Elektrowerkzeuge und vergleichbare Arbeitsmittel
    Diese müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F ausgestattet sein.
    ...
    Bei besonderen Umgebungsbedingungen müssen geeignete zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, oder die Arbeiten sind einzustellen. Besondere Umgebungsbedingungen sind z. B. Nässe oder leitfähiger Staub. Zusätzliche Maßnahmen sind z. B. Wetterschutz, Abdeckungen und Schutzhauben.

    In welcher Schutzart müssen Elektrowerkzeuge (z.B. Trennschleifer) klassifiziert sein, damit sie auf Baustellen bei Regen auch ohne Wetterschutz verwendet werden können? Gibt es hierzu eine Festlegung oder einen üblichen/etablierten Wert? Falls nicht, welche Erfahrungen habt ihr damit und was habt ihr festgelegt?

    Dank und Gruß

    Hallo zusammen,

    es geht um Gefährdungsbeurteilungen für o.g. Tätigkeiten im Bereich Bau/Industrieanlagenbau. Beispielsweise fallen darunter Bauleiter, Fachbauleiter (z.B. Fachbauleiter Stahlbau, Fachbauleiter Elektrik) oder Inbetriebnahmeleiter. In der Regel ist Kernaufgabe dieser Personen das Koordinieren und Überwachen der Arbeiten in ihrem Verantwortungsbereich - mit allem was dazu gehört. In Ausübung dieser Aufgabe bewegen sich diese Personen über die gesamte Baustelle sowie andere Bereiche wie z.B. das Werksgelände des Auftraggebers. Klassischer erster Schritt einer Gefährdungsbeurteilung ist das Identifzieren der Gefahren die mit der Tätigkeit verbunden sind. Für genannte Personen bestehen imho potentiell viele verschiedene - da sie sich überall bewegen kann man fast sagen alle auf der Baustelle/der Anlage denkbaren - Gefahren. Dazu gehören Gefahren für die a) das Unternehmen für welches diese Personen arbeiten direkt verantwortlich/zuständig ist (z.B. Heben eines Stahlträgers durch Mitarbeiter des Fachbauleiters Stahlbau). Ferner gehören dazu Gefahren für die b) das Unternehmen nicht direkt verantwortlich ist, denen genannte Personen aber nichtsdestoweniger ausgesetzt sind (z.B. schlechte Beleuchtung, versperrte Fluchtwege, heiße Dämpfe etc. in der Industrieanlage des Auftraggebers).

    Hier setzen nun meine Fragen an, zu denen mich Eure Meinung interessiert:

    1. Inwieweit sind die als a) und b) eingestuften Gefahren in Gefährdungsbeurteilungen (für die genannten Tätigkeiten) zu berücksichtigen/zu beurteilen? Sind alle denkbaren zu berücksichtigen?

    2. Ferner frage ich mich insbesondere wie für die als b) eingestuften Gefahren Sicherheitsmaßnahmen festleget werden können. Denn b) meint ja Gefahren für die das Unternehmen nicht verantwortlich ist; für die also in der Regel imho keine oder nur unzureichende Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden können, weil deren Ursachen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers liegen bzw. von der Industrieanlage des Auftraggebers ausgehen.

    Vielen Dank im Vorraus für Eure Meinung dazu! Hoffe es ist verständlich was ich meine, sonst natürlich gerne nachfragen! ^^

    Hallo bauco,


    formalrechtlich kann der Auftragnehmer nicht den SiGeKo stellen. Leider ist das häufig (selbst bei öffentlichen Aufträgen) der Fall und hat zur Folge, dass die Aufgabe nicht ordentlich wahrgenommen werden kann.


    dies ist doch entsprechend §4 BaustellV möglich?

    Wie auch immer, wenn ich jetzt dein Beispiel mit dem Industriebetrieb nehme, kann ich nachvollziehen, dass sinnvollerweise die SiFa des Betriebes als Koordinator BGV A1 eingesetzt wird, vorrausgesetzt es gibt Schnittstellen zwischen Betriebsarbeiten und Baustellenarbeiten (gegenseitige Gefährdungen). Wäre das Baufeld aber z.b. vom Betrieb abgetrennt, gleicht es dann nicht eher der grünen Wiese, mit keinen/wenigen Schnittstellen? Dann halte ich die SiFa für weniger geeignet, denn sie kennt ja weder Baustelle noch vom GU eingesetzte Subs noch anstehende Arbeiten. In diesem Falle dann doch eher der SiGeKo? Zwischenzeitlich hab ich gelesen, dass in solchen Fällen Poliere oder Fachbauleiter für die Koordinatoren-Funktion empfohlen werden. Wundere mich allerdings wieso parallele eingesetzte Koodinatoren gebraucht werden.

    Ich weiß es driftet in Theorie ab, manchmal gibt es allerdings Situationen in denen man ebendiese kennen muss.

    Guten Morgen zusammen,

    angenommen ein Unternehmen realisiert ein Bauvorhaben als Generalunternehmer. Der Generalunternehmer stellt den SiGeKo gemäß BaustellV, da der Bauherr diese Pflicht an ihn abgegeben hat. Vor dem Hintergrund, dass der SiGeKo vollzeit auf der Baustelle ist, stelle ich mir die Frage inwieweit der SiGeKo auch als Koordinator gemäß BGV A1 eingesetzt werden kann (Personalunion).

    a) Formalrechtlich spricht wohl nichts dagegen. Vgl. : http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…&lid=DE&bid=BAS&

    b) Ich lese jedoch häufig von unterschiedlichen Aufgaben der Koordinatoren. Das der Koordinator BGV A1 nicht den SiGeKo ersetzten kann leuchtet ein, da letzterer bereits in der Planungsphase tätig ist. Umgekehrt sollte dies imho doch möglich sein.

    Wie wird dieses Thema in der Praxis am besten gehandhabt, gibt es üblicherweise zwei Koordinatoren oder die Personalunion?

    Danke im Vorraus für Eure Antworten :)

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach deutsch- oder englischsprachiger Literatur/Fachinformationen zu Sicherheit/Arbeitssicherheit bei der Inbetriebnahme verfahrenstechnischer Anlagen. U.a. denke ich an Lockout-tagout systeme, Risikoanalysen/Gefährdungsbeurteilungen, größte Gefahren und Gegenmaßnahmen, was sollte systematisch sichergestellt werden (Managementsysteme), Inspektionen (worauf achten), etc.

    Könnt ihr weiterhelfen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Hi, danke für die Antwort. Ich verstehe leider nur wenig französisch. Aus dem ersten Link erschließt sich mir ein umfangreiches schulungsangebot zum größten teil tagesseminare (falls hier eine gängige umfangreichere Ausbildung bei ist, hab ich sie nicht gesehen). Die Seiten hinter anderen beiden Links scheinen Infos zu verschiedenen Arbeitsschutzthemen zu geben.

    Die Bezeichnung einer Ausbildung (hier geht es mir um FaSi-ähnliche Ausbildungen, keine Seminare von ein paar Tagen) herauszulesen bzw. zu entnehmen, ob diese auch in der Industrie akzeptiert ist, konnte ich leider nicht. Kann gut sein, dass mehrere akzeptiert sind, das kenne ich aus anderen Ländern auch. Nur gilt es bei vielen Ausbildungen die angeboten werden, die Spreu vom Weizen trennen zu können. Darum geht es mir. Also falls du oder jemand anders was konkretes habt wär ich sehr dankbar =)

    Hallo zusammen,

    ich hatte bereits in einem Threat nach dem Gegenstück zur FaSi-Qualifikation in Frankreich gefragt: [Frage] Pendant zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Frankreich Die FaSi gibt es in Frankreich demnach erst seit Mitte 2012.

    Nun frage ich mich weiter: Welche Ausbildung (Qualifikationen) für Arbeitssicherheit sind in Frankreich geläufig und von der Industrie akzeptiert - insbesondere was die sicherheitstechnische Betreuung von Baustellen anbelangt?