Guten Morgen
soeben kommt bei uns die Frage auf, in welcher Höhe ein Flucht- und Rettungswege-Plan (in einem Seniorenpflegeheim in Rheinland Pfalz) ausghangen werden muss.
Da es dazu bestimmt auch irgend welche "einschlägigen" Vorschriften gibt, wäre es schön, wenn das jemand wüsste.
Meine erste Idee/ Einfall war auf "Sichthöhe", doch das kann dann ein Rollstuhlfahrer ja nicht lesen.....
Schonmal Danke für eure (wie immer) hilfreichen Antworten im Voraus.