Geistige Aussetzer

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  • Bei der "Recht"-Sprechung (?) ärgere ich mich immer wieder über strafmindernde Gründe, weil ein/e Täter/in (stark) alkoholisiert war.
    Diese Tendenz führt auch dazu, dass Menschen ein Kapitalverbrechen begehen und sich umgehend Alkohol einflößen.

    Leider gibt es Gerichte, die darauf reinfallen.
    Wenn sie das tun, stören sich erschreckend wenig Menschen daran,
    wenn sie das nicht tun, ist ihnen seltener Beifall sicher.

    Eine überflüssige Variante kommt durch eine andere vorsätzliche körperliche Beeinträchtigung verstärkt auf uns zu:

    "Im Juli vergangenen Jahres erschoss ein 38-jähriger Türke im baden-württembergischen Wellendingen-Wilflingen nahe Rottweil seinen 43-jährigen deutschen Nachbarn. ... Der Türke, ein Sportschütze, gab den Mord zu. ... Im Prozess um den tödlichen Nachbarschaftskonflikt in Wellingen tobt nunmehr ein skurriler Streit:
    Der Mord geschah nämlich während des Ramadans.
    So betonte ein Gutachter jetzt vor Gericht, der gläubige Moslem habe an jenem Julitag trotz extremer Hitze 14 Stunden lang nichts gegessen oder getrunken.
    Dadurch sei er stark unterzuckert und dehydriert gewesen, als er mit einer Pistole neun Mal auf seinen ungläubigen Nachbarn schoss.

    Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der 39-Jährige nur bedingt für die Tat zur Rechenschaft gezogen werden könne.

    Die Angehörigen des Opfers wollen diese Sichtweise nun mit einem Gegengutachten entkräften."


    Es ist zu wünschen, dass das Gegengutachten zum einzig vernünftigen Schluss kommt, dass solch ein #### vollumfänglich haftbar zu machen ist - wie ich das auch für jeden besoffenen Täter fordern würde.

    Ich habe letztes Jahr mit mehreren Rechtsabteilungen von BGn über die Problematik "Ramadan" diskutiert.

    Resultat meiner Diskussionen (nur mündlich - keiner wollte sich schriftlich äußern!): Der ideologisch begründete Verzicht von Wasser und Nahrungsmittel wird in Zukunft als Vorsatz gewertet - möglicherweise auch im Sinne von jemanden, der sich an Alkohol und / oder Drogen berauscht. (Einzelfallprüfungen, und die alkoholisierten sind wohl schlechter dran).

    Wir sollten diese Problematik im Hinterkopf haben.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Widerspruch

    - Ein Gutachten mit Recht-Sprechung gleich zu setzen ist nicht korrekt.
    (Auch wenn dies wörtlich nicht so formuliert wurde)
    - Eine Tötung als Mord zu bezeichnen steht nur dem Richter zu.
    (Nach der Schilderung ist es wohl eher kein Mord)
    - Die Nationalität der Protagonisten spielt wohl kaum eine Rolle.
    (Das macht man eigentlich dann, wenn man eine Person verunglimpfen will)
    - Die Vermutung, dass Gerichte auf spätere Drogenzufuhr reinfallen, erscheint mir nicht wahrscheinlich.

  • Moin,

    ist dieses Verhalten nicht normal?

    Steinigt mich. Ich heisse die Tat überhaupt nicht gut!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Doch überlegt einmal. Jeder, der etwas "böses" getan hat und dann irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden soll, versucht sich doch irgendwie rauszuwinden und eine möglichst geringe Strafe zu bekommen. Moralisch ist das für Betroffene und auch für Aussenstehende "für den Ar..h". Rein menschlich gesehen, nachvollziehbar.
    Soll jetzt hier vielleicht heissen: Nachbarn getötet, klar, aber warum 18 Jahre weggesperrt werden, wenn es auch mit xx Jahren gehen könnte. :(:(:(

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    im Arbeitsschutz bedienen wir uns fachkundiger Personen, befähigten Personen, Sachkundigen, Experten usw., da wir deren Kompetenz anerkennen und von Ihnen fundierte Antworten in Bereichen erwarten, in denen wir uns evtl. nicht in dieser Tiefe auskennen.

    In der Justiz gibt es die Gutachter, die auch nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen kommen, sondern aufgrund Ihrer Ausbildung in der Lage sind, komplexe Sachverhalte zu beurteilen, bei denen ein Richter nicht die notwendige Beurteilungskompetenz mitbringt. (Mediziner, Ballistiker, technische Sachverständige usw.).

    Auf der einen Seite akzeptieren wir die Kompetenz, auf der anderen Seite negieren wir sie? Passt für mich nicht zusammen.

    Sicherlich ist man bei Fällen, in denen es um Gewaltverbrechen geht, emotional anders berührt, als wenn man beurteilt, warum das Regal zusammengebrochen ist, aber deswegen bleibt Fachwissen immer noch Fachwissen.

    Ansonsten bräuchte ich als Kunde Euch SiFas auch nicht und würde alles selbst machen. :thumbup:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Doch überlegt einmal. Jeder, der etwas "böses" getan hat und dann irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden soll, versucht sich doch irgendwie rauszuwinden und eine möglichst geringe Strafe zu bekommen. Moralisch ist das für Betroffene und auch für Aussenstehende "für den Ar..h". Rein menschlich gesehen, nachvollziehbar.

    Ich möchte da noch einen Schritt weiter gehen:
    Es handelt sich um Sucht-Krankheiten. Ja, so wird das mittlerweile gesehen. Wowereit.
    Niemand kann von sich behaupten, nicht irnkwann Gefahr zu laufen, in eine Sucht ab zu rutschen. Das geht schneller als man denkt. Es ist eine Krankheit, die sich auf psychische Vorgänge auswirkt.
    Bei einem paranoid schizophrenen würde man an einer reduzierten Steuerungsfähigkeit nicht zweifeln. Aber genau so ist das bei Süchten auch. Ich sage nur mal Beschaffungskriminalität. Und dabei gibt es kaum Strafmilderung.

    Martin hätte damals auch vom hohen Ross aus urteilen können, aber er stieg vom Gaul um dem Bettler den halben Mantel zu geben...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo zusammen,
    um das auf die Arbeitssicherheit herunter zu bringen bedeutet das dann, daß ein Mitarbeiter im Ramadan für seine Taten / Entscheidungen /Fehlentscheidungen nur bedingt zur Rechenschaft gezogen werden kann? Kann man dann Mitarbeiter, die den Ramadan konsequent einhalten überhaupt noch mit gefährlichen Arbeiten beauftragen oder mit Gefahrstoffen umgehen lassen?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Nein,

    ich akzeptiere jede Form von Glauben, die ein Mensch haben kann und erwarte im Gegenzug auch, das der Gläubige auch Ungläubige akzeptiert. Punkt.

    Auch kann ich akzeptieren, dass jemand, der z.B. dabei keine Nahrungsaufnahme hat, geschwächter ist, ok. Ebenso ist der vielleicht auch müder, auch ok. Kann ich alles nachvollziehen.
    Doch irgendwelche Ausraster, die anderen massiv schaden, sind hinterher nicht einfach mit einem "Sorry" zu begleichen. :cursing:

    Irgendwo habe ich einmal gehört, dass jeder seine Mitmenschen so behandeln sollte, wie er selber gerne behandelt werden möchte.

    .
    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Die Szene kann ich mir schon lebhaft vorstellen:

    Du schlägst einen Feuerwehrmann und schon steht Simon Schmeisser neben Dir. Da der Geschädigte Handschuhe trägt, ist von Gefahrstoff auszugehen, woraufhin ein Tiefflieger seine Kreise über dem Kampfgetümmel zieht.Auf den Handschuhen prangt ein Logo, das offensichtlich nicht echt ist. Flügelschraube stürzt sich mit einem lauten "copyright" in den Kampf, woraufhin er von a.r.ni angeherrscht wird "Das heißt Vervielfältigungsrecht, Du Anglizist!"
    Während sich Globetrotter aus dem Tiefflieger abseilt und von Bauco am Fallschirm hängend überholt wird, teilt elschwoabos mit, dass er nicht in den Kampf eingreifen kann (von unterwegs :D ). Mittlerweile konnte der Geschädigte auf dem Motorrad von Biker-Mike entkommen. Während Safety-Officer die Verwundeten einsammelt und sich "Bin ich denn im Wald Mann?" denkt :rolleyes: , beginnen Awen und Snoopy mit der Erstversorgung der Verletzten.

    Zugegeben, alles kompletter Unsinn.

    UNSINN? Eine Rauchwolke erscheint mit einem lauten Knall und mittendrin steht Guudsje.

    Mit einem diabolischen Grinsen drehen sich die einstmals verfeindeten Kontrahenten um und nähern sich..... X(

    Sorry, aber ich habe heute einen eher suboptimalen Tag, dass musste zur Reduzierung meiner psychischen Belastungen jetzt mal sein. Ich hätte es ja ins off-topic geschrieben, aber dann wäre der rote Faden verloren gegangen.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (13. März 2014 um 07:27)

  • Moin zusammen,

    womit wir wieder halbwegs bei a.r.ni´s Ausgangsbeispiel angekommen sind.

    Ich persönlich sehe das genauso wie martin s. Gutachter sehen das häufig von der Seite aus, von der sie bezahlt werden.

    Richter können nicht alles von selbst wissen, müssen sich also auf Gutachter stützen. Die Frage ist nur, wie weit die Richter solchen Gutachtern folgen.

    Schwieriges Thema.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin,

    Die Szene kann ich mir schon lebhaft vorstellen: ...

    Klasse!
    :44: :thumbup:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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  • Da wird nur eine Gefährdungsbeurteilung, am besten im Einvernehmen mit dem Betriebsarzt erstellt, weiterhelfen.
    Was machst Du, wenn Du einen Beschäftigten einsetzen will, der einen Grad der Behinderung hat?!

    Hardy

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  • He He He. Damit wäre ich ja fein raus aus der Haftung. Hab nämlich einen Grad der Behinderung von 70 Dauerhaft !!!. Wäre genialer Freibrief fürs Mistbauen

    Das wärst Du ganz sicher, wenn Du an einem ungeeigneten Arbeitsplatz eingesetzt wirst und dadurch auf Grund Deiner Behinderung ein Schaden entsteht. Deshalb muss ja zunächst beurteilt werden ob durch die Behinderung Gefährdungen entstehen, die einer Weiterbeschäftigung an diesem Arbeitsplatz, mit dieser Ausstattung, usw entgegen sprechen. Oder würdest Du einen Blinden haftbar machen, weil er den LKW im Auftrag vom Schefe gegen die Wand gesteuert hat?
    Na gut, da kann man schon von Vorsatz auch beim Behinderten ausgehen... ;)

    Hardy

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  • ...So wie angegeben schoss er 9 mal auf seinen Nachbarn.Da kann ich das mit dem Ramadan und dem Fasten nicht als Strafmindernd sehen .Für mich stellt sich das als Vorsatz dar


    Krampfhafte Zuckungen aufgrund von Dehydrierung bzw. Erschöpfung kann ich mir durchaus vorstellen. Nach 9 Schuss war eben das Magazin leer.

    He He He. Damit wäre ich ja fein raus aus der Haftung. Hab nämlich einen Grad der Behinderung von 70 Dauerhaft !!!. Wäre genialer Freibrief fürs Mistbauen


    Nö, aber für einen Arbeitgeber die Möglichkeit, dir gewisse Tätigkeiten nicht zuzuweisen und wenn er keine geeigneten für Dich hat, muss er sich wohl von Dir trennen.


    So, und jetzt wieder zurück Richtung Thema, mit einem (hinkenden) Vergleich. Wer ist als Autofahrer noch nie schneller gefahren, als dies erlaubt war? Warum wird die Geschwindigkeitsüberwachung eigentlich als RadarFALLE bezeichnet?
    Klar ist man manchmal in Gedanken oder hat ein Schild übersehen, da es ungünstig angebracht war oder warum auch immer. Es gibt aber auch nicht wenige Autofahrer, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten. Kann man schön an den stationären Geschwindigkeitsmessstationen sehen. Ortskundige brettern heran, kurz davor wird auf die vorgegebene Geschwindigkeit abgebremst, um danach gleich wieder kräftig zu beschleunigen. Eine vorsätzliche Tat also. Wenn so ein "Raser" dann einen Unfall verursacht mit Personenschaden, gibt es in der Regel ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. In meinen Augen ist dies falsch, denn fahrlässig war das nicht, da steckte Vorsatz dahinter, der Fahrer hat billigend in kauf genommen, dass jemand ernsthaft geschädigt wird. Der Nachweis des Vorsatzes ist schwierig, also nimmt man das kleinere Übel und plädiert auf Fahrlässigeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Szene kann ich mir schon lebhaft vorstellen:

    (Bis auf eine Kleinigkeit: Ich sammel nicht ein, ich lasse einsammeln! Meine wichtigsten Werkzeuge sind Stift, Papier und Zeigefinger: Du machst das, du machst das und du das ... )


    Der Täter weiss wie es wirklich war, sagt aber nichts dazu.
    Der Zeuge hat es gesehen, versteht aber nichts.
    Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es wirklich war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (frei nach Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)