Hallo,
[
und alle Arbeitnehmer, vor allem in der Industrie werden beten, dass das so bleibt.
Müssen solche Aussagen sein? Er ist Anfänger und war vielleicht falsch
informiert....
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
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und alle Arbeitnehmer, vor allem in der Industrie werden beten, dass das so bleibt.
Müssen solche Aussagen sein? Er ist Anfänger und war vielleicht falsch
informiert....
Gruß
Simon Schmeisser
und alle Arbeitnehmer, vor allem in der Industrie werden beten, dass das so bleibt.
WirIch ärgerneunsmich täglich mit uneinsichtigen Chefs, nörgelnden Mitarbeitern und Behördenvertretern rum
Noch nie wurde jemand besser, weil er einen anderen schlecht gemacht hat. Aber wenn es für dich funktioniert, dann gratuliere ich.
Hi,
mal noch was ganz anderes.
Wann hast du die LEK1 geschrieben???Fast alle BGen haben die Musterprüfungsordnung übernommen, und da dürfen zwischen LEK1 und LEK4 nicht mehr als 3 Jahre vergangen sein.
Ist hier im SiFa Report nachzulesen.
http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_…x?FDOCUID=25907Grüße
Lucy
Ok. Meine Teilnahmebescheinigung ist vom letzen Jahr. Von daher müsste es noch im zeitlichen Rahmen liegen
Wann sie allerdings genau war müsste ich wenn nötig, dann noch einmal nach schauen.
Moin,
man kann die einen und die anderen verstehen. Das Thema sollte nun auch gut sein.
Meiner Meinung nach, solltest du dich nochmal grundlegend mit dem Thema Arbeitssicherheit, Ausbildung und spätere Tätigkeiten beschäftigen. Gerade weil dir das Praxiswissen fehlt, sollte man bei den Bewerbungsgeprächen gut vorbereitet sein bevor man seine Gehaltsvorstellung äußert.
Aber keine Angst, jeder ist mal klein angefangen.
Für die Zukunft alles gute.
Aber keine Angst, jeder ist mal klein angefangen.
... und auch Zwerge haben mal klein angefangen
(Ich konnte dem Wortspiel nicht widerstehen ...).
......... habt euch doch wieder lieb ............
"Wer rund geboren ist, wird nicht eckig sterben..."
"Um sich selbst zu verstehen, muss man von einem anderen
verstanden werden. Um vom anderen verstanden zu werden, muss
man den anderen verstehen."
Vielleicht ließe sich hier zusätzlich zum Bedankomaten noch ein "Ich-hau'-Dir-mein-Schüppchen-auf-den-Kopf"-Button integrieren...
Gruss vom Thomas
...ich verfolge dieses Thema seit zwei Tagen und bin erschüttert. ...
Die Fragen und Bemerkungen von Mister K sind für mein Empfinden ein Schlag ins Gesicht für jeden, der sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kümmern darf/muß....
Und jetzt tauchen da Fragen auf, in denen es nur um Geld geht oder wie man irgendwie von der Strasse wegkommt ohne ansatzweise einen Joghurtbecher von einer 5t-Presse unterscheiden zu können.
Nicht falsch verstehen, jeder Mensch muß eine Arbeit haben um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten! Aber wenn ich höre :"Yo, dass mit dem Studium hat nicht so geklappt, dann mach ich eben Arbeitsschutz und wenn das nicht geht dann eben Tupperware-Vertreter", dann kann man nur hoffen, dass die Götter der allwissenden Personalchefs ein einsehen haben....
Da habe ich eine ganz andere Ansicht. Mister-K ist von der irrigen Annahme ausgegangen, dass er seinen SiFa in der Tasche hat. Jezt möchte er sich beruflich in diese Richtung orientieren und hatte dazu einige Fragen z.B. nach dem Gehalt.
Ich kann darin nichts verwerfliches feststellen und auch nichts, was mich zum platzen bringen könnte. Er hat ein Studium aufgenommen und ist daran gescheitert, das passiert nicht nur ihm, sondern vielen (mir auch). Was nun? Er hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und einen Techniker drangehängt, also eine durchaus akzeptierte solide Ausbildung. Was für ein Technikerabschluss es ist, erfahren wir bisher leider nicht. Durch Abitur und Studium dürfte er allerdings schon einige Jahre aus dem Beruf raus sein, was einen Wiedereinstieg nicht gerade erleichtert, daher wohl die Idee, in Richtung Arbeitssicherheit, denn das ist, was ihm vom Studium geblieben ist, leider nicht vollständig, aber das war zum Zeitpunkt der Anfrage ja nicht bekannt.
-ich habe meine Ausbildung als Techniker erfolgreich abgeschlossen
-ich habe darin gearbeitet und nach einigen Jahren mein Abitur nachgeholt
-ich hatte danach mit dem Studium begonnen
-leider habe ich mein Primaerziel nicht erreicht, jedoch konnte ich waehrend dessen meine Befaehigung zur Sifa erfolgreich abschliessen (Ausbildungsstufen 1 und 2 mit den Lernerfolgskontrollen 1,2 und 3)
Was für einen Technikerabschluss hast Du denn und welche Lehre zuvor? Darauf würde ich aufbauen und den letzten Teil zur SiFa natürlich nicht aus den Augen lassen. Wie ja von einigen schon erwähnt werden Berufsanfänger (im Bereich SiFa) eher selten als Vollzeit SiFa eingesetzt. Man kann auch durchaus ohne SiFa zu sein, in einem solchen Bereich tätig werden, Beispiele gibt es hier im Forum auch einige (mich zum Beispiel ). Ich bin inzwischen auch schon annähernd 15 Jahre als Vollzeit Gefahrstoffbeauftragter tätig, ohne SiFa zu sein. Genau so lange bin ich auch beim VDSI Mitglied und nehme seit seines Bestehens ununterbrochen am Weiterbildungsnachweis teil. Nur meine Unfallkasse möchte mich öfters mal nicht in ihren Weiterbildungen sehen, denn ich bin ja keine ernannte SiFa.
Du siehst, es gibt durchaus Wege zum Ziel.
Vielleicht ließe sich hier zusätzlich zum Bedankomaten noch ein "Ich-hau'-Dir-mein-Schüppchen-auf-den-Kopf"-Button integrieren...
Und wer 10 Schläge kassiert hat darf 2 Tage nichts mehr posten Basisdemokratische Gerichtsbarkeit könnte man das dann nennen.
Ja, Selbstständigkeit kann etwas sehr angenehmes sein, oder auch nicht. Ich habe 2007 meinen Meister für Schutz und Sicherheit abgeschlossen. Der Hintergedanke, mehr Wissen, mehr Erfahrung und mehr UNABHÄNGIGKEIT.
Anfangs lief es ganz gut, ich habe freiberuflich als Dozent gearbeitet und den überwiegenden Teil bei meinem Hauptarbeitgeber. Ich glaube, ab 18 Std. und mehr die Woche Selbsständig musst du deine KV selber zahlen, wenn ich mich recht entsinne.
Dann brauchte ich im Sinne der freien Berufe auch dem Finanzamt nur mitteilen, ab wann ich diese Tätigkeit ausübe.
Der erste Hammer kam von meiner Bank. Dispo gesperrt, Konto gesperrt, nix ging mehr. Die Sachbearbeiterin hat das mit dem "nebenbei mal freiberuflich ein paar Stunden" als Selbsständiger in den PC eingegeben und als solcher wollte die damalige Dresdner Bank erst mal 2 Jahre lang sehen, wie sich das so entwickelt.
Bis ich der dass erklärt hatte wie es sich nun wirklich verhält und mein Gehalt von meinem AG kam + etwas als freiberufler, dann war deren Welt wieder in Ordnung. Im übrigen möchten die im Vorfeld ansonsten ein Geschäftsmodel sehen, welches sie auch Nachvollziehen können z. B. mittels KFW...
Da ich ja nebenbei etwas mehr Verdient habe und Arbeitssicherheit mich sowieso Interessiert, habe ich die Ausbildung angefangen und 2009 kam dann der Paukenschlag mit der Wirtschaftskrise. 3 Lehrgänge weggefallen, weil erst das Land und dann der Bund die Fördermittel gestrichen hatten...dann geh mal zu deinem AG..du, die 9 Wochen die du mich jetzt ausgeplant hast (Mühevoll), vielleicht könntest du ja!? Och bitte, bitte...immerhin hatte ich ja meinen alten Job noch.
Die Steuer ist nicht ganz so schlimm...ausser, du hast als AN einen schönen Betrag ausgerechnet und gibst dann deinen Verdienst als freiberufler dazu und hast nicht viel zum absetzen.
Letztes Jahr habe ich meine SiFa abgeschlossen, derzeit überlege! ich, mir etwas als Teilzeitkraft zu suchen, 400,- € Basis wäre auch ok, ganz einfach um mal mit jemanden zu arbeiten, der schon Erfahrung hat.
Und wie man es dreht und wendet, Selbstständig heißt genau das was es ist! Man ist für sich selbst voll Verantworlich und wenn man Familie hat , klar, muss ja nicht gleich schiefgehen.
Aber an anderer Stelle fragte jemand nach einer Kalkulation.
Du hast schon mal die festen Kosten Krankenversicherung, etwas für´s Alter, gegen AU willste auch versichert sein, also BG Mitgliedschaft oder etwas ebenbürtiges, gegen Berufsunfähigkeit versichern und das von jemanden machen lassen, der sein Handwerk versteht.
Eine klausel nicht richtig gelesen...Unterschrift ist Unterschrift.
Achja, Miete. Immerhin gesteht mir das FA ein Zimmer anteilig als Arbeitszimmer an.
Warte bis zum Feierabend und dann und denke nochmal drüber nach. Es ist nur meine Erfahrung, die ich hier geschrieben habe. Es kann auch anders laufen.
Viele Grüße aus Ffm,
Carsten
Dann brauchte ich im Sinne der freien Berufe auch dem Finanzamt nur mitteilen, ab wann ich diese Tätigkeit ausübe.
Als Anmerkung, dies braucht man in der Regel nicht gesondert mitteilen bzw. man muss nicht
selbst tätig werden. Da die Dozenten-Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit (aus gewerberechtlicher Sicht)
ist, ist eine Gewerbeanzeige notwendig (Ausnahme Unterrichtstätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung
oder Annex-Tätigkeit). Mit der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein) erfolgt auch automatisch die Meldung ans
Finanzamt, von dort erhält man dann einen Fragebogen. Anhand diesem Fragebogen erfolgt dann auch die
Einstufung Gewerbe/ Freiberuf, Vorauszahlungen/ Kleinunternehmer etc..
Was oft verwechselt wird, dass Finanzamt definiert eine freiberufliche Tätigkeit anders als die
Gewerbebehörden nach dem Gewerberecht. Was aus steuerrechtlicher Sicht eine freiberufliche Tätigkeit ist,
kann aus gewerberechtlicher Sicht ein Gewerbe sein. Maßgeblich für Gewerbesteuer/ Zwangsmitgliedschaft IHK
etc. ist aber die Einstufung vom Finanzamt. Die Einstufung aus gewerberechtlicher Sicht dient vor allem der
Gewerbeüberwachung.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo Carsten,
kann es sein, dass Du Dich im thread geirrt hast? Hier geht es um Gehaltsangabe bei Bewerbungen
Mister-K Als Ergänzung zu den Empfehlungen Dir auf jeden Fall erstmal Klarheit in Bezug auf die vorhandene Ausbildung zu verschaffen: Du solltest auf Grund Deiner nicht vorhandenen Erfahrung weiter unten bei den genannten Gehaltsspannen anfangen. Eventuell auch über ein Praktikum in einem Betrieb nachdenken, damit Du entsprechende Erfahrung erlangen kannst. Mit den 40k Jahresgehalt wirst Du als Anfänger zu hoch liegen.
Gruß
stephan
Alles anzeigenAls Anmerkung, dies braucht man in der Regel nicht gesondert mitteilen bzw. man muss nicht
selbst tätig werden. Da die Dozenten-Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit (aus gewerberechtlicher Sicht)
ist, ist eine Gewerbeanzeige notwendig (Ausnahme Unterrichtstätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung
oder Annex-Tätigkeit). Mit der Gewerbeanzeige (Gewerbeschein) erfolgt auch automatisch die Meldung ans
Finanzamt, von dort erhält man dann einen Fragebogen. Anhand diesem Fragebogen erfolgt dann auch die
Einstufung Gewerbe/ Freiberuf, Vorauszahlungen/ Kleinunternehmer etc..Was oft verwechselt wird, dass Finanzamt definiert eine freiberufliche Tätigkeit anders als die
Gewerbebehörden nach dem Gewerberecht. Was aus steuerrechtlicher Sicht eine freiberufliche Tätigkeit ist,
kann aus gewerberechtlicher Sicht ein Gewerbe sein. Maßgeblich für Gewerbesteuer/ Zwangsmitgliedschaft IHK
etc. ist aber die Einstufung vom Finanzamt. Die Einstufung aus gewerberechtlicher Sicht dient vor allem der
Gewerbeüberwachung.Gruß
Simon Schmeisser
http://www.frankfurt-main.ihk.de/existenzgruend…rberecht/freie/
Hallo,
Dozent ist eine Lehrtätigkeit im Sinne der freien Berufe und Bedarf keiner Anzeige beim Gewerbeamt, habs immerhin 4 Jahre gemacht
Soll das jetzt ein Argument sein?
Als freiberufliche Lehrtätigkeit bzw. Unterrichtstätigkeit (im Sinne vom Gewerberecht!) ist
ausschließlich eine Lehrtätigkeit im Sinne der Kulturhoheit der Länder im Rahmen des Schulwesen
bzw. der private Unterricht zu sehen. Dazu zählt z.B. eine Dozententätigkeit an einer Fachhochschule,
an einer VHS usw.. Ansonsten ist es aus gewerberechtlicher Sicht, in der Regel ein Gewerbe.
Im übrigen bedarf die Freiberuflichkeit (mit ein paar Ausnahmen), grundsätzlich eine höhere
Bildung in form eines abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (siehe
dazu u.a. ständige Rechtsprechung BVerwG (GewA 1995, 152, 153).
Siehe Beispielhaft http://www.forum-gewerberecht.de/portal.php (einfach über die
Forensuche) oder siehe in den einschlägigen Rechtsdatenbanken.
Gruß
Simon Schmeisser
Sag mal mein bester, dir geht es wohl einzig nur darum, das deine Angaben etc. RICHTIG sind und alles andere mehrere Stufen unter dir existiert.
Ich werdemich wohl vorher sowohl bei der IHK als auch beim Gewerbeamt erkundigt haben mit dem was ich getan habe, einfahc auch aus dem Grund, das ich nicht irgendwann mal Besuch
und ne horrende Nachzahlungsaufforderung or what ever kommt.
Ich halte das jetzt nam dem Motto du hast recht und ich kleiner Depp meine Ruhe.
Alles was ich verzweifelt suche, ist der "Löschen Button" für mein Profil. Nach wenigen Tagen in diesem Forum habe ich eher das Gefühl, es geht um hier und dort mal ein bisschen mehr recht haben
und wenn nicht dann du doch noch etwas mehr und der andere etwas weniger.
Und die Kolleginnen und Kollegenen mit den ich freiberuflich gearbeitet hatte, die sind natürlich auch alle mit dem Hammer geföhnt, wa?
@Admin und mich bitte einmal aus dem Forum LÖSCHEN, Danke!
Für Herrn S. Schmeisser
Seit 2009 bundesweit erleichterte Zugangsbedingungen
Große Beachtung hat im Jahr 2009 der Vorstoß der Kultusministerkonferenz (KMK) gefunden, die bis dato sehr heterogenen rechtlichen Regelungen in den 16 Bundesländern für das Studium ohne Abitur und Fachhochschulreife zu vereinheitlichen und zu verbessern. Mittlerweile lässt sich feststellen, dass durch den damals getroffenen Beschluss im Bundesgebiet deutliche Fortschritte erzielt werden konnten. Insgesamt hat die Umsetzung der KMK-Initiative in den meisten Bundesländern zu Erleichterungen beim Hochschulzugang ohne Abitur und Fachhochschulreife geführt. Diese gelten für zwei Personengruppen: Zum einen für Personen mit abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung, die jetzt in allen Bundesländern die Möglichkeit besitzen, ein fachgebundenes Hochschulstudium aufzunehmen. Zum anderen für Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen, die mit Ausnahme von Brandenburg und Sachsen nunmehr im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt sind. Was indes noch zu wünschen übrig lässt ist die deutschlandweite Vereinheitlichung der Zugangsbedingungen. Nach wie vor müssen sich Personen ohne Abitur und Fachhochschulreife mit einer Fülle bundesländerspezifischer Detailregelungen auseinandersetzen, und zwar insbesondere in Form von Verordnungen. Ohne Hilfestellung ist ein Durchblick durch den „Paragrafendschungel“ häufig nicht möglich, was für etliche Studieninteressierte eine nicht zu unterschätzende Hürde darstellt.
Reicht Ihnen dies nun in Bezug auf Hochschulreife?
Ich hoffe es, bye
Alles was ich verzweifelt suche, ist der "Löschen Button" für mein Profil.
Unter Profil bearbeiten -> Benutzerkonto -> ganz unten kannste löschen.
Aber warum seht ihr das hier immer so ernst, jeder hat eine andere Meinung und die Kunst ist doch seine eigene zu bilden und vor allem zu vertreten. Ich bin auch Freiberufler und werde wohl deswegen kein Gewerbe anmelden (müssen).
Also wieder alle zu einander lieb sein und erforschen was es morgen hier wieder alles so neues gibt. Das andere kann man dann auch getrost mit nen lächelnden Auge einfach nicht beachten.
In diesem Sinne allen nen guten Feierabend.
Hallo,
Sag mal mein bester, dir geht es wohl einzig nur darum, das deine Angaben etc. RICHTIG sind und alles andere mehrere Stufen unter dir existiert.
Wenn man keine Argumente hat, wird man Unverschämt....
Dann schauen Sie sich doch mal die Links an (dann müssten die dortigen Mitarbeiter der Gewerbebehörden
nebst Verwaltungsgerichte, ja "Deppen" sein)., im übrigen kenne ich zwei Kollegen (aus dem Sicherheitsbereich),
die nachträglich eine Gewerbeanmeldung nachreichen mussten.
Ferner, hat eine Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung) rein gar nichts mit der Steuer zu tun!
Auch ein Gewerbetreibender kann im steuerrechtlichen Sinne, ein Freiberufler sein. Gleiches
umgekehrt...
Mal ein paar Beispiele, vielleicht verstehen Sie was mit den unterschiedlichen Definitionen
(Steuerrecht vs. Gewerberecht) gemeint ist: (speziell Unterrichtstätigkeit)
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadi…unterricht.html
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadi…unterricht.html
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadi…unterricht.html
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadi…unterricht.html
http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/b…3B7F047EA.repl2
In diesem Zusammenhang:
"§ 6 GewO hat u. a. den Zweck Vorbehalte für spezial- und landesrechtliche Regelungen zu
treffen, z. B. beim Unterrichtswesen.
Der Ausschluss des Unterrichtswesens von der Anwendung der Gewerbeordnung trifft nur
auf das landesrechtlich geregelte Unterrichtswesen sowie das Hochschulwesen zu. Soweit
keine Regelung durch die Unterrichtsgesetzgebung erfolgt ist, unterliegt die Erteilung von
Unterricht ausschließlich den Vorschriften der Gewerbeordnung. Vgl. § 6 Rd.-Nr. 2 und 14 ff.
Kommentar zur GewO Landmann/Rohmer."
Quelle: Forum Gewerberecht
Seit 2009 bundesweit erleichterte ZugangsbedingungenGroße Beachtung hat im Jahr 2009 der Vorstoß der Kultusministerkonferenz (KMK) gefunden, die bis dato sehr heterogenen rechtlichen Regelungen in den 16 Bundesländern für das Studium ohne Abitur und Fachhochschulreife zu vereinheitlichen und zu verbessern. Mittlerweile lässt sich feststellen, dass durch den damals getroffenen Beschluss im Bundesgebiet deutliche Fortschritte erzielt werden konnten. Insgesamt hat die Umsetzung der KMK-Initiative in den meisten Bundesländern zu Erleichterungen beim Hochschulzugang ohne Abitur und Fachhochschulreife geführt. Diese gelten für zwei Personengruppen: Zum einen für Personen mit abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung, die jetzt in allen Bundesländern die Möglichkeit besitzen, ein fachgebundenes Hochschulstudium aufzunehmen. Zum anderen für Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen, die mit Ausnahme von Brandenburg und Sachsen nunmehr im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt sind. Was indes noch zu wünschen übrig lässt ist die deutschlandweite Vereinheitlichung der Zugangsbedingungen. Nach wie vor müssen sich Personen ohne Abitur und Fachhochschulreife mit einer Fülle bundesländerspezifischer Detailregelungen auseinandersetzen, und zwar insbesondere in Form von Verordnungen. Ohne Hilfestellung ist ein Durchblick durch den „Paragrafendschungel“ häufig nicht möglich, was für etliche Studieninteressierte eine nicht zu unterschätzende Hürde darstellt.
Lesen Sie eigentlich auch die Beiträge die man hier schreibt?
Ich werdemich wohl vorher sowohl bei der IHK als auch beim Gewerbeamt erkundigt haben mit dem was ich getan habe, einfahc auch aus dem Grund, das ich nicht irgendwann mal Besuch und ne horrende Nachzahlungsaufforderung or what ever kommt.
Dann seien Sie doch froh. In einer anderen Stadt/ Bundesland kann ein solcher Sachverhalt aber
wieder ganz anders aussehen. In diesem Zusammenhang war auch meine Anmerkung zu Ihren
Ausführungen gemeint.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo zusammen
ich denke es ist alles gesagt. Jetzt kommen überwiegend Beiträge, die nicht mehr zu der eigentlichen Frage gehören deshalb mache ich jetzt hier mal ein Schnitt.
Persönliche Befindlichkeiten kann man auch über eine PN klären.