Beiträge von Mister-K

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    Vielleicht hilft das ja weiter, da es sich bei den beiden Dezernaten ja um Arbeitszeit und psychische Belastungen handelt.

    ArbschG

    § 4 Allgemeine Grundsätze

    1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

    § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

    (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

    6. psychische Belastungen bei der Arbeit.


    Das Mittel der Wahl eine GBU.


    Wahrscheinlich wollen sie auf diesen Punkt hinaus.

    ArbschG

    § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

    (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

    (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

    (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

    4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,


    BildscharbV

    § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

    Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.


    GDA Leitlinie: Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz


    DIN ISO EN 9241-2 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion


    DIN ISO EN 10075-2 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung


    BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Leitfaden für die Gestaltung


    Viel Spaß beim Lesen :D

    Tenor: Nach Urteil des VG Stuttgart handelt es sich um einen Dienstunfall, wenn eine Lehrerin im Bierzelt von der Festzeltbank stürzt und sich dabei verletzt, sofern der Besuch des Volksfestes offizieller Programmpunkt einer Klassenfahrt war.
    Gericht: Verwaltungsgericht Stuttgart
    Aktenzeichen: 1 K 173/13
    Datum: 31.01.2014
    Quelle Urteil: http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrec…er-bank-stuerzt

    Davon ausgehend, muss sie diese auch als solche bei der BG gemeldet haben. Als Dienstfahrt, und muss diese Fahrt allen zugänglich gemacht haben.

    Falls nicht, zählt es als Privatfahrt/Privatunternehmung und sie wäre somit privat haftbar.

    Interessant in diesem Zusammenhang ist es ebenso, das die Schule als Arbeitgeber für den sicheren Heimweg (Alkoholeinfluss) Sorge tragen muss, da es sich um einen Dienstausflug dabei handelt.

    Ich bin auf der Suche nach Checklisten für ein intenes Audit nach 14001. Vielleicht hat jemand etwas.

    Grüße

    Ajot


    In dem Zusammenhang wäre es sicherlich interessant zu wissen, um welche Art von internem Audit es sich dabei handeln soll?

    Um ein Prozess oder ein Verfahrensaudit?

    Wollt ihr euer Unternehmen zertifizieren lassen oder soll es rezertifiziert werden?

    Was wollt ihr eigentlich innerhalb eures Unternehmens auf Normkonformität der IS0 EN DIN 14001 überprüfen?

    Wer ist bei euch der dafür Verantwortliche?

    Wie schaut bei euch die Zufriedenheit aus? Was sind die Forderungen?

    Wer ist Auslöser des Ganzen?

    Wie schauen die Inputs aus?

    Wie die Schnittstellen?

    Wie die Outputs?

    Welche Störungen oder Veränderungen gibt es?

    Wie schauen eure Auditziele aus? Welche Kriterien habt ihr dafür?

    Wie schaut es mit der Umsetzung eurer letzten Korrekturmaßnahmen aus?

    Beim letzten Auditbericht würde ich anfangen.

    "Systematische Analyse aller Gefährdungsfaktoren zum Optimieren des Gesundheitsschutzes in einem Bürobereich"

    Falls ich Dich richtig verstanden habe sollte dieses Dir weiterhelfen können,

    Gesetzliche Bestimmungen:

    Der Arbeitgeber ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz und Bildschirmarbeitsverordnung dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die dabei mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sind zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdung festzulegen.

    Eine Unterweisung nach §12 des Arbeitsschutzgesetzes der Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie während der Arbeitszeit ist ebenfalls durchzuführen.
    Diese Unterweisung erfolgt bei Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Geräten, sowie vor Aufnahme der Tätigkeit.


    Verantwortlicher:

    -
    -
    -


    Wie:

    Neben einem Mindeststandard durch Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, zählen ebenso menschliche, wie physikalische Faktoren dazu. Ebenso sollten die Wechselwirkungen zwischen Mensch, Arbeitsaufgabe und Raum dabei berücksichtigt werden.

    Zu beachten sind hierbei:

    - Bedürfnisse der Mitarbeiter (Lärm, Klima, Licht, Blickrichtung, Körperhaltung...)

    - Arbeitsaufgabe und Arbeitsabläufe (Schichtarbeit, erforderliche Kommunikation,
    Information...)

    - Soft- und Hardware (Anzahl der Bildschirmgeräte, Platz für Rechner/Drucker und
    Tastatur, Bewegungsräume am Arbeitsplatz...)

    - Arbeitsplatzanordnung (Einzelarbeit/Gruppenarbeit, Art des Raumes –
    Einpersonenbüro, Kombibüro, Großraumbüro, Fenster und Beleuchtung...)

    - Möblierung (Position der Möbel im Verhältnis zum Arbeitsplatz und zu Arbeitsaufgaben,
    Reflexionseigenschaften und Farbgebung...)


    - Barrierefreiheit (Erreichbarkeit von sicherheitstechnischen Einrichtungen, Zugänge und
    Bewegungsfreiheit, Bewegungsfläche am Arbeitsplatz...)

    - Voraussetzung des Gebäudes (Architektur des Gebäudes, Geometrie der Räume,
    elektrische Anlagen, Verkehrswege und Verkehrsanbindungen...)

    - Sicherheitsbestimmungen (Kennzeichnung von Notausgängen, Kennzeichnung von
    chemischen, biologischen und radioaktiven Materialien, Anbringung von Notschaltern...)


    Kennzahlen:

    Krankenstand, Unfallstatistik, Geräuschbelastung, Fluktuationsquote, Reparaturkosten, Ausstattungsindex


    Hilfestellungen:

    Befragung der Mitarbeiter über ihre Arbeitsumgebung, um frühzeitig Unverträglichkeiten oder Anregungen zur Verbesserung festzustellen.

    Durchführung der hier genannten Arbeitsplatzanalyse.

    Zukommen lassen von externen Dokumenten wie die der Berufsgenossenschaften.


    Das sollte Dir hoffentlich genügend Input geben :thumbup:

    Oder ich habe bereits zuviel vorweggenommen 8|:thumbup:

    Hi Mister-K.

    die TRGS 531 wurde 2006 aufgehoben.

    Dafür gibt es jetzt die TRGS 401. Darin werden die grundsätzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (insbesondere § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") im Hinblick auf die Gefährdung der Haut bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen einschließlich Feuchtarbeit konkretisiert.

    Grüße

    awen

    Danke. Das ja cool. In meinen Ausbildungsunterlagen steht noch die TRGS 531, mit der Version von 2011. Sollte eventuell mal geändert werden ;).


    Hi,

    ein Tipp für die Zukunft: schau dir die Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln auf der BAuA-Homepage mal genauer an ;)

    Zuerst sind die geltenden TRGS aufgelistet und am Ende der Seite findest du die Übersicht über aufgehobene TRGS. In der Auflistung der aufgehobenen TRGS steht auch die TRGS 531.

    schöne Grüße,

    Markus

    Gibt es auf der Seite der BAuA eine Möglichkeit zu sehen, in welche Vorschrift sie geändert wurde? Da wie von Dir erwähnt nur die Aufhebung gelistet ist?

    Gilt die TRGS 531 (Stand 01.09.1996) noch?

    Auf der Seite BAUA.de konnte ich sie nicht finden.

    Nur allgemein im Internet unter 1) und 2)

    Für mich ist dabei der Aspekt der Hautgefährdung von Wasser interessant. (Abnutzungsekzem = toxisches Ekzem)

    Alle sprechen über Prävention, gute Führung, psychische und physische Belastungen im Job... Doch wie kriegen wir die richtigen Akteure und Themen zusammen? Wer hat Erfahrung mit dem strategischen Aufbau eines Managements, um gute Führung für "gute" Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu realisieren?
    Gern auch eine PN


    Der Erfolg eines Unternehmens, ist der Erfolg seiner Mitarbeiter. Meiner Meinung nach wird dieses, sehr schnell vergessen.

    Für viele Unternehmen steht weniger die Unternehmensqualität und (noch immer) mehr die Produktqualität im Vordergrund. Für ersteres bietet das TQM = Total Quality Management sehr gute Ansätze, weil es darin um einen ganzheitlichen, auf allen Ebenen, für alle interessierten Parteien (Interessensgruppen) Managementansatz geht.

    Welchen Ansatz ich aus menschlicher Sicht ebenso befürworte ist der, von der Universitätsklinikum Freiburg herausgegebene. Kommunikation verstehen, Kommunikation verbessern.

    Hallo

    Ich möchte demnächst meine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer machen.

    Gefühlt würde ich diesen gerne bei der JUH machen wollen.

    Terminlich meines Vorhabens, wäre der nächste Termin allerdings beim ASB frei.

    Wie sind eure Erfahrungen oder auch Empfehlungen bezüglich der erste Hilfe Organisationen (Malteser, DRK, JUH, ABS) zum Thema betrieblicher Ersthelfer Ausbildung?

    Interessant wäre vom ASB aus noch die Möglichkeit, über eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Ausbildung zum Sanitätshelfer.


    und alle Arbeitnehmer, vor allem in der Industrie werden beten, dass das so bleibt.


    Wir Ich ärgerne uns mich täglich mit uneinsichtigen Chefs, nörgelnden Mitarbeitern und Behördenvertretern rum

    Noch nie wurde jemand besser, weil er einen anderen schlecht gemacht hat. Aber wenn es für dich funktioniert, dann gratuliere ich. :310:


    Hi,

    mal noch was ganz anderes.
    Wann hast du die LEK1 geschrieben???

    Fast alle BGen haben die Musterprüfungsordnung übernommen, und da dürfen zwischen LEK1 und LEK4 nicht mehr als 3 Jahre vergangen sein.
    Ist hier im SiFa Report nachzulesen.
    http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_…x?FDOCUID=25907

    Grüße
    Lucy

    Ok. Meine Teilnahmebescheinigung ist vom letzen Jahr. Von daher müsste es noch im zeitlichen Rahmen liegen :thumbup:

    Wann sie allerdings genau war müsste ich wenn nötig, dann noch einmal nach schauen.

    Das Innere bestimmt das Äussere. So wie wir im Inneren sind, so nehmen wir unsere Aussenwelt wahr. Von daher danke ich Dir für diesen Einblick in Deine Persönlichkeit.

    Das schlimme an Menschen die anderen mit Neid und Missgunst begegnen ist, das sie sich selber sehr oft Dinge verwehren. Entsprechend schaut deren eigenes Leben aus.

    Ich nehme es als Kompliment auf, das Du mich als Konkurrenz meinst sehen zu müssen. Es zeigt mir das ich auf dem Richtigen Wege bin.

    Die bgw wurde ja schon erwähnt.
    Relevant dürfte werden, wo Du in der Gesundheitsbranche tätig werden möchtest. Je nachdem ist die bgw oder die Unfallkasse des entsprechenden Bundeslandes dann zuständiger Sozialversicherungsträger. Eine Ausbildung beim entsprechenden Sozialversicherungsträger ist in der Regel für Mitarbeiter eines Mitgliedsbetriebes kostenfrei, somit entstehen einem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber nur die Lohnfortzahlungskosten, ohne den Mitarbeiter vor Ort im Einsatz zu haben, aber das kann man ja evt. anteilig durch Verrechnung mit Urlaub usw. "abmildern".

    Ja auch darüber hatte ich mich gerade nocheinmal telefonisch informiert gehabt.

    Der Betrieb müsste mich bei der BG als Sifa anmelden und dann würde diese wohl die Kosten übernehmen.
    Ob das auch in meinem Nebenjob klappt, dafür müsste ich meinen derzeitigen Nebenjobarbeitgeber fragen 8|

    Damit könnte ich dann schon für zwei Branchen tätig werden. 8|

    Oder ich wechsel alle halbe Jahre meinen Berufszweig und kann dann irgenwann für alle tätig werden :thumbup:

    chmunzel Mister-K

    nun LEK4 bzw. Präsenzphase wurde Dir ja inzwischen erklärt. Mal ein Tipp um zumindest eine Abschlussurkunde zu haben wende Dich an die bgw (Du möchtest ja sowieso in diesem Bereich tätig werden) Die senden Dir eine CBT DVD zu. Diese durcharbeiten und danach Klausur von der bgw anfordern. Wird auch zuhause erledigt, Lösung einsenden (vorher zielorientiert mit Unterlagen bearbeitet) und Du hast schonmal eine komplette Ausbildung. Das Ganze kostet allerdings ca.80 Teuronen. Aber wie gesagt eine legale und schnelle Möglichkeit.

    Ja das habe ich gerade gemacht. Ist also schon beantragt 8).



    Wertschätzen immer, aber wenn ich als Personalverantwortliche jemanden einstelle setze ich bestimme Dinge voraus, es sein denn ich bin von der Person völlig geflasht, so dass ich ihm alles ermögliche!

    Ok dann meine Frage an Dich, Du als Personalverantwortlicher, welche Dinge setzt Du fü Dich voraus, um jemanden wie mich bei Dir einzustellen? ;(:D



    Viel Erfolg!

    Danke.


    Meiner Meinung nach fehlt da noch die Ausbildungsstufe 3 und LEK 4, also der branchenspezifische Teil.

    Im Studium haben sie uns nur erzählt, das wir den Schein zur Fachkraft für Arbeitssicherheit machen können. Da war keine Rede von einer Ausbildungsstufe 3 und LEK 4. Von daher hatte ich mich bisher, auch nicht viel weiter mit dem Thema der Ausbildung zur Sifa beschäftigt gehabt.

    Nochmals danke an alle, die mir dort die Augen geöffnet haben. Wenn gleich es auch etwas ärgerlich ist und mir diese jetzt noch fehlt :D



    Was bist Du Dir denn wert? Du hast einen Abschluss als Techniker und das dürfte das Maß sein. Dann kommt es noch darauf an in welcher Branche Du tätig wirst, denn hier gibt es entsprechende Gehaltsunterschiede. Auch das Bundesland bzw. die Tätigkeitsregion kann das Gehalt beeinflussen.

    Bisher bin ich stets von einem Gehalt von 30 Tausend Euro p.a. ausgegangen. Auch um meine zukünftigen Ausgaben decken zu können.

    Es ist schwierig ohne entsprechendes Feedback heraus zu finden, woran es bei mir in den Bewerbungen mangelt. Selten schreibt ein Arbeitgeber zurück das meine Gehaltsvorstellungen zu niedrig oder zu hoch sind. Ganz zu schweigen davon das mir die LEK 4 fehlt.

    Das sind Gründe, warum ich mich an dieses Forum gewendet habe.


    Stellenangebote gibt es im Internet über die gängigen Portale, wie z.B. Monster, Stepstone usw. Hier im Forum gibt es gelegentlich auch Stellenangebote und auf den internen Seiten des VDSI gibt es sowas auch. Alternative Einstiegsmöglichkeiten wären Praktikas, welche z.B. ein großer Automobilhersteller (der mit dem Stern) immer mal wieder anbietet. Praktikas bergen eben das Risiko, dass man für ein Projekt tätig wird und es nach Abschluss des Projekts trotzdem nicht zu einer Festanstellung kommt.

    Danke.



    Die ist abhängig davon, in welcher Branche der zukünftige Betrieb tätig ist. Den branchenspezifischen Teil wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit durchführen müssen. Das dürfte für einen potentiellen AG allerdings nicht das große Problem sein, wenn der Rest Deiner Person entsprechend überzeugt. Als alleinige SiFa dürftest Du allerdings in einem Betrieb als Berufsanfänger kaum eine Chance haben. Ich sehe da eher Chancen in einem größeren Team, wo Du dich nach und nach entsprechend einarbeiten kannst.

    Danke.


    Bliebe für mich die Frage noch offen, wo ich demnächst die Ausbildungsstufe 3 nachholen (Raum NRW - SH) kann? Als Hartz 4 Empfänger könnte ich das wohl über einen Bildungsgutschein machen, sofern mir dieser bewillgt wird :S .

    Gibt es Institutionen die zu bevorzugen sind oder welche die es zu meiden gilt?

    Ich würde nach wie vor gerne in der Gesundheitsbranche tätig werden wollen.

    :D

    Moin,

    Fasi befähigt ohne LK4???

    Leute gibts 8|:D



    Sorry aber Du hast ja nicht einma eine abgeschlossene Ausbildung als Fasi. Du müsstest zuerst eine Präsenzphase 4 absolvieren mit Prüfung. Wer als Personaler denkst Du stellt Dich da ein? Ohne Erfahrung ohne vollständige Ausbildung? Und dann möchtest Du noch Gehalt fordern, was evtl sogar höher liegt?

    Warum sollte ich Deiner Meinung nach, noch eine Präsenzphase 4 mit anschliessender Prüfung absolvieren? Die LEK 3 habe ich doch bereits bestanden ?(



    M.E. nach kannst Du zufrieden sein irgendwo unterzukommen und ein AG bezahlt Dir die restl. Ausbildung

    Können wir nicht alle zufrieden sein, wenn wir irgendwo unterkommen und auf die Menschen treffen die uns dafür Wertschätzen, wer wir sind?



    Sorry für meine Offenheit ...

    Danke.

    Halli Hallo und ein fröhliches guten Morgen in die Runde.

    Ersteinmal ein Danke an alle hier, die sich so fleissig darum bemüht haben mir zu helfen. :moin:

    Hallo Mister-K,

    vermutlich hast du die Suche ja schon bemüht. Trotzdem hier die Links:
    - Klick mich 1
    - Klick mich 2
    - Klick mich 3

    Ja, diese Links sind mir bekannt. Daher mein Beispiel mit den 40 Tausend Euro p.a. :thumbup:

    Meines Wissens nach beträgt der Mindestlohn 12,75 Euro/Stunde, hab ich mal gelesen. :D

    Und für mich sind 40 Tausend Euro p.a. noch immer eine Menge Geld und bin daher etwas verunsichert.

    Warum solltest du dies nicht angeben können? Oder denkst du da an Lohn-Dumping, wie das auch in anderen Bereichen schon um sich greift? :cursing:

    Aber kürzlich habe ich bei einer Karriereplanerin gelesen, dass runde Summen in Bewerbungsgesprächen schlecht ankommen. Eine "unrunde" Summe (z.B. 42.725,-) zeigt dem Personalchef, dass der Bewerber sich informiert hat und weiß, was er will. 8)

    Heh cool, danke! Ich habe diesen Betrag gleich in meiner Bewerbung angegeben und Dich dabei als Referenz genannt. Ich lass mich mal überraschen was dabei heraus kommt :D

    Die BG-Zugehörigkeit richtet sich nach dem Arbeitgeber bzw. dem zu betreuenden Betrieb. Das ist normalerweise nicht die Entscheidung der Sifa.

    Danke.


    In dem du es einfach tust. Learning by Doing - wie der Neudeutsche sagt.

    Gruß, Niko.

    Danke.

    :D


    PS: Ein kleiner Tipp für die Bewerbungen: Viele Firmen (bzw. Personalchefs) achten auf die Rechtschreibung. Deswegen lieber fünfmal durchlesen und eine Korrekturhilfe verwenden. Und die deutsche Schriftsprache hat nunmal Satzzeichen und Umlaute. Da ist es eher kontraproduktiv, wenn man die nicht mag. :D
    Oder eine gute Story für das Gespräch bereithaben, warum man dies nicht macht - wenn man soweit kommt. :huh:

    Zu der Story, mein Internet war gestern leider down und ich konnte daher meinen Text nur mit dem Handy verfassen. Wie ich mit diesem Umlaute schreiben kann, keine Ahnung ;( .

    Da Du "man" hier so häufig erwähnst, wer ist das eigentlich dieser "man"? und seit wann schreibt er in diesem Forum? :thumbup:

    Ansonsten ja, Füllwörter würde ich in Bewerbungen auch vermeiden :P

    Nichts für ungut ;) .

    Halli Hallo und guten Abend wuensche ich.

    Ich bin gerade dabei mich beruflich neu zu orientieren und moechte mich daher als Fachkraft fuer Arbeitssicherheit bewerben.

    Zu meinem bisherigen Lebenslauf,

    -ich bin frische Anfang 30
    -ich habe meine Ausbildung als Techniker erfolgreich abgeschlossen
    -ich habe darin gearbeitet und nach einigen Jahren mein Abitur nachgeholt
    -ich hatte danach mit dem Studium begonnen
    -leider habe ich mein Primaerziel nicht erreicht, jedoch konnte ich waehrend dessen meine Befaehigung zur Sifa erfolgreich abschliessen (Ausbildungsstufen 1 und 2 mit den Lernerfolgskontrollen 1,2 und 3)


    Da in Stellenanzeigen immer wieder die Frage nach dem Gehaltswunsch kommt, wollte ich fuer mich wissen, welchen ich dort angeben kann?

    Ein Wunschgehalt, wie es hier im Forum mit bis zu 40000 Euro angegeben wird, kann ich bei meinem Einstiegsgehalt eher schlecht angeben. Auch daher da dieses zu ungenau ist.

    Ueber Stellenangebote im Raum Duesseldorf und Stuttgart wuerde ich mich ebenso freuen. Oder eine Beschreibung ueber alternative Einstiegsmoeglichkeiten.

    Sollte es trotz allem noch Fragen zu mir als Person geben, bitte ich darum diese per pn an mich zu richten.

    Was wohl noch wichtig waere zu erwaehnen, ich habe mein Studium im Bereich QM und Sicherheitstechnik gemacht und wuerde daher auch spaeter sehr gerne im Bereich des Risikomanagements arbeiten.

    PS: Wie stellt sich das eigentlich mit der BG-Zugehoerigkeit dar?
    Sollte ich dort schon einer angehoeren, schon im Vorfeld bei einer anfragen ob ich fuer meine Wunschstelle dort ueerhaupt zugelassen bin oder dies in meinem Bewerbungsanschreiben erwaehnen?

    Wie steige ich eigentlich am Besten in das Sifa-Geschehen ein?

    Ein Danke schon einmal im Voraus die gewillt sind mir zu helfen.