Löschdecken, brennende Personen und der Fluchtinstinkt

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  • Servus,

    Dass es da keine eindeutige Handlungsanweisung zum "Knock-Out" bei Personenbränden gibt hat durchaus einen Grund: Anders als bei der Rettung Ertrinkender steht hier ja wohl nicht der Eigenschutz im Vordergrund. Entspechend kann und wird es wohl keine Anweisung/Handreichung geben, die da lautet "Hau ihn erst um, dann geh den Löscher holen" (oder so ähnlich). Den Grundsatz der Verhältnismässigkeit müssen auch hilfsbereite Zeitgenossen in Aktion stets im Auge behalten.

    Wenn Madame la Direktionsassistentin sich demnächst am Adventskranz die langen Haare leicht anflämmt, und dann mit einem wohlmeinenden linken Haken waidmännisch erlegt wird, ist sonst das Geschrei ein Grosses (zu recht), es hagelt eine Anzeige (logo!), und es wird nachgeforscht wer denn so eine Handlungsanweisung tatsächlich verzapft hat. Kommt dann raus der "Menschenschützer" war's, dann hat das Potential für's Kabarett.

    Entsprechend wäre ich vorsichtig mittels allzu restriktiv-genauer Weisungen die Gesetze der Verhältnismässigkeit, des menschlichen Beurteilungsvermögens und des gesunden Menschenverstandes aushebeln zu wollen.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

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  • Und ich habe dann auch schon einmal die Antwort gegeben: Wenn es sein muss, werft ihm den Feuerlöscher zwischen die Beine. Das hat zwei Vorteile: 1. Er rennt nicht weiter. 2. Der Feuerlöscher ist schon vor Ort. :thumbup:

    Find ich äußerst gut.

    Dennoch denke ich, dass in einem so überregulierten Land wie Deutschland eine solche Lücke geschlossen werden sollte. Dann brauch man sich auch nicht mehr über Paragraphen unterhalten. ;)
    In Recht haben wir gelernt, dass jeder Paragraph min. drei verschiedene Lesarten hat. Die des Klägers, des Angeklagten und die des Richters.

    Danke nochmals für euere Diskussionsbeiträge!

  • Hallo,


    Einspruch Euer Ehren. Der §34 StGB stellt mich nicht automatisch frei, denn

    a) auf die Verhältnismäßigkeit wird explizit Bezug genommen
    b) vor Gericht und auf hoher See. ;(

    Da hast Du Recht. Aber wenn man ehrlich ist, dieses Problem der Verhältnismäßigkeit
    kann man auch mit der Löschdecke/Jacke usw. bekommen, zum Beispiel dann wenn
    aufgrund der Löschversuche mittels Löschdecke/Jacke etc. die Brandwunden
    verschlimmert wurden....oder durch die falschen Erstmaßnahmen.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Dennoch denke ich, dass in einem so überregulierten Land wie Deutschland eine solche Lücke geschlossen werden sollte

    Hallo,

    und entschiedener Widerspruch! 8o
    Weil
    1. es keine Lücke, sondern Handlungsspielraum ist
    2. es keinerlei Notwendigkeit zur Regulierung gibt
    3. vernünftige Lösungen sich nur durch Schulung, Erziehung und Vorbild durchsetzen werden
    4. das Ziel ein europa- oder sogar weltweit einheitliches Verständnis sein muss. Feuer macht nicht an der Grenze halt. ;)
    5. Deutschland kein überreguliertes Land ist
    6. es kein "Allheilmittel" oder "Rundum-Sorglos-Paket" geben wird
    Noch mehr? Fällt mir jetzt gerade nichts mehr ein...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Da hast Du Recht. Aber wenn man ehrlich ist, dieses Problem der Verhältnismäßigkeit
    kann man auch mit der Löschdecke/Jacke usw. bekommen, zum Beispiel dann wenn
    aufgrund der Löschversuche mittels Löschdecke/Jacke etc. die Brandwunden
    verschlimmert wurden....oder durch die falschen Erstmaßnahmen.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Dafür wird Dich wahrscheinlich kein Richter "hängen". Die Verhältnismäßigkeit wird (Gott sei Dank) in den meisten Fällen aus Sicht des Hilfeleistenden beurteilt. Wenn er den subjektiven Eindruck hat, mit den Mitteln, die er anwendet, um die Gefahr zu beseitigen, dem zu Rettenden wirklich hilft, geht es in den meisten Fällen glimpflich ab, d.h. ohne Bestrafung des Retters.

    Kritisch wird es dann, wenn man in die gesundheitliche Integrität eingreift, aber in dem vorliegenden Fall, bei einem Menschen, der brennt, dürfte es ziemlich egal sein, ob ich ihn mit einer Löschedecke umwickele oder aus Unkenntnis versuche, das Feuer mit meiner Daunenjacke zu ersticken. Wichtig ist, ob der Rettende in der zur Rede stehenden Situation, weitere Gefahren, die durch die Rettungsmaßnahmen entstehen, erkennen konnte. Bei einer "lebenden Fackel" denke ich wahrscheinlich an nichts anderes als "Löschen - scheißegal wie".

    Bei der Sekretärin, die mit kokelnder Handtasche im leicht züngelndem Polyesterpulli über den Flur rennt, würde ich mir zweimal überlegen, ob ich sie mit einem gezielten Schlag mit der Eisenstange Richtung Schienbeine aus der Bahn werfe. Hier dürfte auch ein kräftiger Schubs mit beiden Händen genügen, um die Dame zu Fall zu bringen. Je schlimmer das Ereignis ist, desto weniger Hürden werden an die Verhältnismäßigkeit gestellt, da der Retter im Extremfall innerhalb von Sekunden eine Entscheidung treffen muss, die nicht immer rational begründet ist.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin zusammen,

    vielleicht bin ich ja naiv in meiner Sichtweise, aber man kann mir doch keinen Strick daraus drehen, wenn ich (unwissend und unausgebildet) einem Menschen in Not zu helfen versuche.

    Wenn ich unverhältnismäßig überreagiere und dadurch die Verletzungen möglicherweise verschlimmere, geschieht dies aus Unkenntnis und aus der Ausnahmesituation heraus, und nicht aus böser Absicht oder Vorsatz.

    Umgekehrt - ich unternehme nichts aus Angst vor Fehlern - kriegt man mich evtl. wegen unterlassener Hilfeleistung dran.

    Ich kann doch nicht in beiden Fällen die A...karte gezogen haben.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ...aber man kann mir doch keinen Strick daraus drehen, wenn ich (unwissend und unausgebildet) einem Menschen in Not zu helfen versuche.

    Wenn ich unverhältnismäßig überreagiere und dadurch die Verletzungen möglicherweise verschlimmere, geschieht dies aus Unkenntnis und aus der Ausnahmesituation heraus, und nicht aus böser Absicht oder Vorsatz.

    Umgekehrt - ich unternehme nichts aus Angst vor Fehlern - kriegt man mich evtl. wegen unterlassener Hilfeleistung dran.
    ...


    Unterlassene Hilfeleistung ist ein eindeutiger Straftatbestand und das aus gutem Grund. => Man sollte Hilfe leisten, aber eben angemessen, soweit man dies als Laie beurteilen kann.
    Rennt eine Person als menschliche Fackel durch die Gegend, wird wohl kaum ein Richter hier dem Helfer einen Strick daraus drehen, wenn man diese Fackel mit einem gezielten Schlag ins Gesicht zu Fall bringt. Kokelt allerdings nur der Jackenärmel etwas, dann ist die knock out Methode offensichtlich nicht angebracht, was dann eben bestraft wird. Ich gehe einmal davon aus, dass die Richter im Zweifelsfalle auch die Stresssituation des Helfers berücksichtigen und entsprechende Milde walten lassen werden, eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Tag, Herr Schmeisser,

    ... Viel wichtiger ist doch aber die Frage, was kommt danach in form der
    Erstversorgung......da ist das KÜHLEN noch sehr weit verbreitet.....

    ein guter Hinweis, denn bis gestern hätte ich auch Brandverletzungen mit kaltem Wasser gekühlt, aber ich hatte wg. Löschdecken ein längeres Gesrpäch mit einem DRK-Mitarbeiter;
    dieser erzählte, dass mit lauwarmen Wasser zu behandeln ist, aber in den künftigen, bundesweit einheitlichen, Schulungsunterlagen für Erste Hilfe steht, dass überhaupt keine Behandlung, außer verbinden (!), erfolgen soll.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Guten Tag die Herren,

    zur Versorgung von Patienten nach einem Personenbrand gibt es relativ klare Handlungsanweisungen - wenn auch zum Teil unterschiedliche.

    Der deutsche Feuerwehrverband hat eine Fachempfehlung dazu heraus gegeben. Dort heisst es, dass nach dem Löschen nur kurz gekühlt werden sollte und anschließend eher auf Wärmeerhalt wert gelegt werden bzw einer Unterkühlung vorgebeugt werden sollte. Hier steht auch das man die Person ruhig mal umschubsen soll wenn sie nicht stehen bleibt. Hab ich vorher wohl überlesen bzw. nicht in dem Zusammenhang mit den Feuerlöschern gesehen (Punkt 4).
    Link dazu: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/…nenbraenden.pdf

    Eine weitere Quelle schreibt, dass nach dem Löschen mit der Löschdecke diese mit Wasser (kein Eiswasser) befeuchtet werden sollte, die Decke jedoch nicht ohne die Anweisung eines Arztes entfernt werden sollte. Ob das nu dem Wärmeerhalt oder der Abdeckung der Brandwunden dienen sollte bleibt dahin gestellt.
    Link dazu: http://brandschutzausbilder.de/info-portal/br…onen/index.html

    Zur Geschwindigkeit von brennenden Personen habe ich grade noch eine interessante Sichtweise eines Wehrführers gehört. Und zwar hat er mir erzählt, dass Mensch unter Stress bzw. Adrenalin ihre versteckten Kraftreserven aktivieren und daher unter Umständen sogar noch schneller laufen als sonst. Und sie wehren sich wenn man sie umringen will und sie die Gute Absicht nicht erkennen. So von wegen "Kalle, hau ihn um" und dann liegt der Kalle selbst da und unser Flammenflitzer ist immernoch unterwegs.

    Ein wie ich finde sehr spannendes Thema. In der Unterweisung werde ich ein Fallbeispiel durchspielen so das sich jeder seine eigenen Gedanken machen muss wie er handeln würde. Im Ernstfall ist wenigstens diese Grundsatzüberlegung dann abgeschlossen.

    Ich danke euch allen nochmal für die Beiträge. Ist doch noch ne "lebendige" Diskussion geworden. :)

    Beste Grüße

    Fawbzn

  • Hallo,


    ein guter Hinweis, denn bis gestern hätte ich auch Brandverletzungen mit kaltem Wasser gekühlt, aber ich hatte wg. Löschdecken ein längeres Gesrpäch mit einem DRK-Mitarbeiter; dieser erzählte, dass mit lauwarmen Wasser zu behandeln ist, aber in den künftigen, bundesweit einheitlichen, Schulungsunterlagen für Erste Hilfe steht, dass überhaupt keine Behandlung, außer verbinden (!), erfolgen soll.

    Wieder eine neue Sichtweise. Aktuell mir bekannte Lehrmeinung (von diesem Jahr!):

    - "Kühlen" bei Verbrennungen bis max. 10 Prozent (Hautoberfläche), darüber hinaus keine Kühlung.
    Bei größeren Verbrennungen (ü. 10) nur Ablöschen.
    - Wassertemperatur bei der Kühlung nicht kälter als 10 Grad und nicht wärmer als 20 Grad, Kühldauer
    max. 10 Minuten (je nach Wassertemperatur ggfs. Kühldauer herabsetzen.)
    - Nicht betroffene Hautbereiche von der Kühlung ausnehmen, auf Wärmeerhaltung achten.
    - Bei Verbrennungen die mehrere Minuten zurückliegen ist in der Regel keine Kühlung mehr
    notwendig.

    Von den weit verbreiteten "Brandgelen oder Gel-Verbänden" wird abgeraten, generell
    soll die Wunde nicht feucht verbunden werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    Eine weitere Quelle schreibt

    Quellen gibt es viele, mit vielen unterschiedlichen Ansätzen...

    Beispiele über mir bekannte "Theorien":

    1: mit Wasser kühlen
    Eigentlich soll man nicht mit Wasser kühlen, da das Wasser in die Kleidung eindringt und
    dadurch die Hitze aufnimmt. Was dann wieder inerhalb der Kleidung zu einem Hitzepolster
    führen kann, mit weiteren Folgen....

    2: Löschen mit Schaumlöscher
    Vom Löschen mit Schaumlöschern wird abgeraten, da der Kühl- und Löscheffekt vom Schaum
    nur begrenzt ist. Durch die Abdeckung mittels dem Schaum wird zusätzlich die Hitze
    in der Kleidung isoliert mit weiteren Folgen....

    3: Löschpulver
    Von der Verwendung von Pulverlöschern wird abgeraten, da das Löschpulver eine
    zusätzliche Gefahr darstellt. Ferner besteht beim Löschpulver die Gefahr der
    Rückzündung, dadurch eignet sich ein Pulverlöscher zur Personenbrandbekämpfung
    nicht. Zusätzlich wird geschrieben, dass ein Pulverlöscher (durch die Pulverwolke) die
    Sicht einschränkt und somit nur ungenau gelöscht werden kann.

    Und diese Liste an Meinungen lässt sich beliebig fortsetzen..

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Zum Thema "Kühlen" bei Brandverletzungen:
    Nur wenn sofort, d. h. unmittelbar nach der Verbrennung gekühlt wird, tritt der gewünschter Effekt ein - während der Kühlung die verbrannten oder angekokelten Sachen ausziehen (lassen). Klebt Kunstfaserbekleidung an der Haut, nicht reißen.
    Je länger mit der Kühlung gewartet wird, desto weiter zieht die Hitze in die tieferliegenden Gewebeschichten.
    Beginnt die Kühlung wenige Minuten nach dem Unfall, so ist ein positiver Effekt nicht mehr vorhanden. Wird zu lange gekühlt, zu spät oder ist das Wasser zu kalt, kann diese Maßnahme sogar schädlich sein. Die Gefäße der Haut ziehen sich zusammen und das geschädigte Areal wird größer. Negative Folgen einer Kühlung im Übermaß (Unterkühlung) sind neben der Zunahme des Verbrennungsausmaßes eine Verminderung der körpereigenen Immunreaktion. Das führt zu verzögertre Wundheilung, Steigerung der Infektionsrate (Sepsis), Gerinnungs- und Herzrhythmusstörungen.

    Meine Älteste hatte sich im Alter von knapp 2 Jahren einen Topf mit heißer Tomatensoße übergekippt ("Selber kann" ... und fällt mit Topf vom Stuhl, so schnell konnte ich gar zugreifen). Habe das Mädchen gepackt und unter die lauwarme Dusche gestellt (Kopf, Hals, Arme, Oberschenkel betroffen). Du konntest zusehen, wie die sich bildenden Schwellungen (die Vorstufe zu Brandblasen) unter Wassereinfluss wieder verschwanden. 30 Minuten später in der Klinik war von den Brandblasen nur noch in den Hautfalten, dort wo das Wasser nicht richtig hingekommen war, etwas zu sehen.


    Zum Thema "Feuerlöscher bei Personenbränden":
    Wichtig ist, die brennende Person so schnell als irgend möglich abzulöschen, so schnell als möglich reagieren, ich denke, da sind wir uns alle einig.
    Jede Sekunde länger, die der Betroffene in den brennden Sachen rum läuft, steht oder liegt, verursacht größere Schäden an Haut und Gewebe; je größer die Schäden, umso geringer die Überlebenswahrscheinlichkeit.
    Also auch den Inhalt der Kaffee- oder Teetasse, des Wasserglases, der Wasser-, Limonade- oder Bierflasche, Blumenvase, usw. in der Akutphase nutzen, Hauptsache "Feuer aus"!
    Aber bitte dran Denken, ist Brandbeschleuniger in größerer Menge mit im Spiel, hat der Helfer mit Decken, Jacken oder ähnlichen Hilfsmitteln keine echte Chance, da hilft wirklich nur die Wasserdusche, der Feuerlöscher oder der Löschschlauch.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Pax Vobiscum Kollegen,

    ich möchte mich kurz zu Wort melden.

    Die Thematik wie eine brennende Person gelöscht werden kann bzw. soll wurde ja nun ausgiebig debattiert.

    Beim Thema Erste Hilfe möchte ich gerne die "derzeitige" Lehrmeinung wiedergeben.
    Bei Verbrennungen wird NICHT MEHR gekühlt.
    Es findet lediglich eine keimfreie Bedeckung mit einem Verbandtuch statt und der Rettungsdienst soll ggf. entscheiden, ob spezielle Verbandmittel die auf RTW oder NEF bevorratet sind zum Einsatz kommen.
    Als Ausnahme wird angesehen, wenn ich mir in der Küche die Finger verbrenne und sofort mit Wasser aus dem Wasserhahn für einen kleinen Moment (2-3 Minuten) kühlen kann.
    Hintergrund sind die Rückmeldungen aus den Verbrennungskliniken, über unterkühlte Patienten. (seit Jahrzehnten)

    Ich bin nur der Bote :whistling:
    Dies ist die einheitliche Lehrmeinung der Hilfsorganisationen.
    Ich bin Mentor bei den Samaritern und betreue angehende Erste Hilfeausbilder...

    Beste Grüße

    Jörn Dutz

    "Ein Einbrecher nimmt sich aus Ihrer Wohnung das was Er gebrauchen kann.
    Ein Feuer nimmt sich alles!"

  • Hallo,

    DIE einheitliche Lehrmeinung der Hilfsorganisationen kann es nicht sein,
    da die von mir geschilderte Lehrmeinung, u.a. aus dem aktuellen Feuerwehr-
    Lehrbuch (Inhalte orientieren sich u.a. am Lernzielkatalog mittlerer
    feuerwehrtechnischer Dienst) stammen. Auf Schulungen hat man bisher auch
    nichts anderes gehört.

    Mal abwarten wie sich das entwickelt...Danke für den Hinweis.
    Gibt es dazu schon Veröffentlichungen?

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Guten Morgen,

    ich denke die Aussagen die gemacht werden hätten deutlich mehr Wert wenn ihr die dazugehörigen Quellen darunter schreibt.
    Ist ja schön und gut wenn ihr das so runterbeten könnt aber ich wüsste schon gern wo ihr das gelesen habt.

    Das aktuelle Feuerwehr-Lehrbuch bspw., wo kann man das einsehen? Ist damit das am 24.11.11 im Kohlhammerverlag erschienene Feuerwehr-Lehrbuch gemeint? Ich kenn nur die DIenstvorschriften.
    Ebenso sollte die "einheitliche Meinung" der HiOrgs irgendwo niedergeschrieben sein?

    Ich bitte um Quellen. Auch wenn viele Quellen unterscheidliches schreiben. Auf irgendwas muss man sich ja beziehen.
    Danke!

    Beste Grüße

    Fawbzn

  • Guten Morgen, Herr Schmeisser,

    DIE einheitliche Lehrmeinung der Hilfsorganisationen kann es nicht sein,
    da die von mir geschilderte Lehrmeinung, u.a. aus dem aktuellen Feuerwehr-
    Lehrbuch (Inhalte orientieren sich u.a. am Lernzielkatalog mittlerer
    feuerwehrtechnischer Dienst) stammen.

    der Begriff "derzeitige" Lehrmeinung ist irreführend.

    Die bundeseinheitlichen Schulungsunterlagen der DRK, Johanniter usw. ( Fawbzn: darauf habe ich keinen Zugriff) lehren derzeit noch Löschdecken und das Kühlen mit handwarmen Wasser.
    Zwischenzeitlich ist man jedoch zu anderen Erkenntnissen gekommen und wird dies in die künftigen Schulungsunterlagen übernehmen.
    Die Angelegenheit mit der Löschdecke kann jedoch kniffelig werden.
    Die VBG lässt derzeit das Löschen von Personen mit der Löschdecke zu (es sei denn, dass nach meinem Anruf dort umgedacht wird); also ist das die Lehrmeinung der VBG, die auch die Schulungsunterlagen der DRK usw. absegnen muss - und ob die VBG zulässt, dass bei Erster Hilfe etwas anderes gelehrt wird, als sie selbst verbreitet, ist fraglich.

    Ich hoffe, ich habe jetzt nicht zur weiteren Verwirrung beitragen ... :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin Arni,

    meinst du zufällig diese: http://www.drkservice.de/uploads/media/…rbrennungen.pdf / http://www.drkservice.de/uploads/media/…iderbraende.pdf
    Wobei da nichts zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen nach dem Löschen steht.
    Dazu steht allerdings was in den Änderungen auf Seite 5: http://www.drkservice.de/uploads/media/…tand_281211.pdf
    Das mit dem Handwarmen Wasser wurde geändert. Die Wassertemperatur ist demnach nicht mehr relevant.
    Die Löschdecke wird nur noch zum löschen von Frittiergeräten mit max. 3 L Fassungsvermögen zugelassen.


    Hab ich hier gefunden: http://www.drkservice.de/914.html

    Grütze!
    Fawbzn

  • Moin, Fawbzn,

    Danke, wieder etwas gelernt: auf meine Frage bei der Erste-Hilfe-Auffrischung, ob uns die Schulungsmaterialien zur Verfügung stehen, habe ich die Absage geschluckt - und nicht im Internet nachgesehen ... ;(
    Die Änderungen unter http://www.drkservice.de/uploads/media/…tand_281211.pdf sind interessant - wenn diese in den Schulungsunterlagen bereits enthalten sein müss(t)en, dann hat mir mein Ansprechpartner beim DRK den Sachverhal nicht richtig geschildert ... :S

    Hmmm.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
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