Servus,
Dass es da keine eindeutige Handlungsanweisung zum "Knock-Out" bei Personenbränden gibt hat durchaus einen Grund: Anders als bei der Rettung Ertrinkender steht hier ja wohl nicht der Eigenschutz im Vordergrund. Entspechend kann und wird es wohl keine Anweisung/Handreichung geben, die da lautet "Hau ihn erst um, dann geh den Löscher holen" (oder so ähnlich). Den Grundsatz der Verhältnismässigkeit müssen auch hilfsbereite Zeitgenossen in Aktion stets im Auge behalten.
Wenn Madame la Direktionsassistentin sich demnächst am Adventskranz die langen Haare leicht anflämmt, und dann mit einem wohlmeinenden linken Haken waidmännisch erlegt wird, ist sonst das Geschrei ein Grosses (zu recht), es hagelt eine Anzeige (logo!), und es wird nachgeforscht wer denn so eine Handlungsanweisung tatsächlich verzapft hat. Kommt dann raus der "Menschenschützer" war's, dann hat das Potential für's Kabarett.
Entsprechend wäre ich vorsichtig mittels allzu restriktiv-genauer Weisungen die Gesetze der Verhältnismässigkeit, des menschlichen Beurteilungsvermögens und des gesunden Menschenverstandes aushebeln zu wollen.
Gruss, Chrimu