teilselbstständig?

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  • wer von euch ist eigentlcih teilselbstständig und teils angestellter? macht sowas sinn? möchte gerne mein spektrum nach und nach erweitern und verändern, aber ohne meinen hauptjob übereilt aufzugeben... worauf muß man achten, wer macht das auch so? erfahrungen? empfehlenswert oder nciht?

    gruß

    marc

    Einmal editiert, zuletzt von plastus (10. Februar 2014 um 19:40)

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  • Hallo,

    leider kann ich zu Deiner Fragestellung nichts beitragen, aber was ich immer entspannend finde wenn es gilt, Forenbeiträge zu lesen, ist ab und an mal die Shift-Taste zu betätigen und vor dem Absenden des Beitrages wenigstens einen kurzen Blick zu riskieren, ob man nicht doch einige orthografische Mängel ausbügeln sollte. Wenn schon der Threadtitel Augenkrebs verursacht..... X(

    Gruß Frank

    ______________________________________
    Gesendet ohne I-Phone und Autokorrektur.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ich werde mich gerne zukünftig bemühen, meiner Orthographie und Interpunktion deutlich mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Fälschlicherweise hatte ich in all meiner Naivität den Glauben, es ginge vielmehr um Inhalte, denn um Äußerlichkeiten. Und wenn ich insbesondere auf der etwas trägen Tastatur hier vor mir zügig tippe, neigen einige meiner Finger offensichtlich zu laggen, was keinesfalls der bewußte Versuch ist den geneigten Leser zu provozieren.

    ich hatte im übrigen geglaubt, groß-/kleinschreibung sei im internet seit jahren völlig out.. ;)

    gruß

    marc

  • ich hatte im übrigen geglaubt, groß-/kleinschreibung sei im internet seit jahren völlig out.. ;)


    Nur weil die englische Schrift fast keine Großschreibung kennt, muss man die Kleinschreibung bei der deutschen Sprache nicht einfach so übernehmen. Die Lesbarkeit eines deutschen Textes ist eben auch von der Groß-/Kleinschreibung abhängig.

    wer von euch ist eigentlcih teilselbständig und teils angestellter? macht sowas sinn? möchte gerne mein spektrum nach und nach erweitern und verändern, aber ohne meinen hauptjob übereilt aufzugeben... worauf muß man achten, wer macht das auch so? erfahrungen? empfehlenswert oder nciht?


    Ich bin ausschließlich Angestellter, kann somit kaum mit Erfahrung dienen. Erst einmal wäre ein Blick in Deinen Arbeitsvertrag notwendig. Sind dort evt. Nebentätigkeiten ausgeschlossen oder von einer Genehmigung Deines AG abhängig? Im öffentlichen Dienst ist dies z.B. die Regel. Die von Dir angestrebte Variante hat natürlich den Vorteil, dass man sich so langsam in die Selbständigkeit begibt und trotzdem noch die Sicherheit des Angestellten hat. Allerdings wirft dies auch Fragen der Zeitgestaltung auf. Wann sollen denn Deine Kunden bedient werden? Wie und wann bist Du für sie erreichbar? Trittst Du mit Deinem "Nebenjob" in Konkurrenz zu deinem Hauptjob? Wird Know-how von Deinem AG für Deinen "Nebenjob" abgezogen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • richtig, sind alles fragen, die man sich stellen sollte.

    in meinem fall recht einfach, weil haupt und nebenjob ncihts miteinander zu tun hätten, und auch die frage des zeitmanagements einfach lösbar ist- ich arbeite im hauptjob auch nachts und am wochenende in langen schichten, und habe im schnitt locker 10 tage/monat frei..

    und was know-how/erfahrung angeht, so würden diese in beide richtungen fliessen, ohne daß eine seite einen nachteil, wohl aber beide vorteile daraus hätten..

    und ja, der ag sollte dem zustimmen, was in der zivilen welt jenseits des öffentlichen dienstes idr alles geklärt werden kan wenn sich 2 erwachsene unterhalten..

    sind gute punkte für andere die sich mit dieser frage beschäftigen, auch die themengebiete steuer oder krankenversicherung sollte man sich ggf ansehen.. aus diesem grund habe ich den thread eröffnet, um diesbezügliche fragen hinsichtlich der teilsebstständigkeitsfrage aufzuwerfen.

    gruß

    marc

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  • Hallo,
    Sie nennen sich Sicherheitsfuzzi was immer das bedeuten mag, wollen die Ausbildung ggf. fortsetzen, aber so schnell wie möglich und einen Branchenwechsel durchführen. Des Weiteren könnte eine nebenberufliche Tätigkeit für Sie interessant sein......
    Das sind so die letzten Posts von Ihnen.

    Eigentlich sollte zuerst die Ausbildung absolviert werden, eine gewisse Berufserfahrung gesammelt werden und dann sind so langsam die Voraussetzungen erfüllt sich um Firmen oder besser gesagt um die Arbeitssicherheit der Menschen zu kümmern.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo!

    Ja, meine Vorredner haben es auf den Punkt gebracht.
    Egal wie wir miteinander sprechen, welche Kürzel oder Fehler akzeptiert werden, bei Bewerbungen ist dies sicher anders.
    Ich musste erfahren, dass kleine Nachlässigkeiten schon entscheidend sein können.

    Eine teilselsbtändigkeit ist vermutlich schon ein absolutes Ausschlusskriterium.

    Für mich persönlich ist eine konstante Kleinschreibung eine Provokation. Sie zeigt mir ein Desinteresse.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Zusammen,

    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen. Ich mag die ständige Kleinschreibung auch nicht selbst bei einer SMS in Kleinschreibung bin ich ärgerlich, es muss alles schnell schnell gehen egal was dann da raus kommt. Die Aussage mit den kleinen Nachlässigkeiten von Flügelschraube kann ich auch nur unterstreichen.

    Aber nun zur Sache, man schließe erst einmal seine Ausbildung ab, sammele dann Berufserfahrung und kann sich dann um Selbständigkeit oder qualfizierte Nebentätigkeiten Gedanken machen aber man muss sich in klaren darüber sein das man seine Arbeit auch schafft!!!!!! Und da habe ich meine Bedenken!! Dann kommt noch hinzu das es viele Arbeitgeber gibt die keine qualifizierte Nebentätigkeit (das sind FaSi/Sifa Tätigkeiten in meinen Augen) akzeptieren mit der Begründung das die eigene Arbeit darunter leiden kann.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Moin,

    klar kann man sich (teil)selbstständig machen. Das kann jeder. Wer also Zeit und Können für einen Job oder eine Tätigkeit hat, der kann sich neben seinem Hauptjob selbstständig machen.
    Fallstricke liegen hier evtl. im pers. Arbeitsvertrag des Haupt-Arbeitgebers.

    Was man aber auf jeden Fall haben sollte, eine entsprechende Kompetenz. Ich kann nur eine Dienstleistung verkaufen, wenn ich sie auch erfüllen kann und darf. Das ist in diesem Falle noch nicht gegeben.

    Von weiteren Löchern, in die man tapsen kann, wie Steuerrecht, Versicherungen, Gewerbe, usw. möchte ich gar nicht erst reden.

    Damit unterstreiche ich meine Vorredner: Ausbildung beenden, Kompetenz sammeln und dann los.


    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin Marc,

    mal sehen, ob ich das jetzt alles richtig zuammenbekomme ?( Du bist momentan im Securitybereich tätig, d.h. i.d.R. abends und am Wochenende, wodurch Dir "Zeit" für Deine angestrebte Nebentätigkeit zur Verfügung steht? Du strebst die SiFa-Tätigkeit als Nebentätigkeit an? Ich bin keine ausgebildete SiFa, denke aber, dass es nicht damit getan ist, vor Ort beim Kunden zu beraten, sondern ein nicht unerheblicher Teil geht für vor- und nachbereitende Arbeiten, Dokumentation, Weiterbildung, Selbstinformation u.ä. drauf. Darüber hinaus gilt es als SiFa, das Ohr am Puls der Zeit zu haben, um einen Überblick über die nicht wenigen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben, ASR, TRGS, BGR, BGI, DIN-Normen usw. usw. zu behalten.

    Ich selbst ärgere mich als Kunde, wenn ich zur Vorbereitung eines Termins bereits die Thematik und die zu begehenden Örtlichkeiten eingehend beschreibe und dann feststellen muss, dass sich die SiFa auf das Thema überhaupt nicht vorbereitet hat und mir (im schlimmsten Fall) aus Rechtsvorschriften zitiert, die bereits zurückgezogen und ersetzt wurden oder mir mit Rechtsvorschriften kommt, in deren Geltungsbereich wir gar nicht fallen.

    Einfach mal darüber nachdenken. Wie gesagt, ich bin keine ausgebildete SiFa, aber ich glaube, dass es ein Job ist, den man nicht so "nebenbei" macht.

    Just my 2 cents :49:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    sind gute punkte für andere die sich mit dieser frage beschäftigen, auch die themengebiete steuer oder krankenversicherung sollte man sich ggf ansehen.. aus diesem grund habe ich den thread eröffnet, um diesbezügliche fragen hinsichtlich der teilsebstständigkeitsfrage aufzuwerfen.

    Mal zu deinen Fragen:

    Steuer: Am Anfang wäre sicherlich die Kleinunternehmerregelung zu empfehlen, dies
    bedeutet, das Du keine Umsatzsteuer zahlen musst, aber auch keine Umsatzsteuer abführen kannst.
    Ferner ersparst Du dir, den bürokratischen Aufwand der monatlichen Umsatzsteuererklärungen (erste
    12 Monate Pflicht)

    Bei der Kleinunternehmerregelung kann man bis zu 16.500 Euro einnehmen, es fallen darauf keine
    Steuern mit Ausnahme der Einkommenssteuer an. Einkommenssteuer zahlt man erst wenn man
    über den Grundfreibetrag ist (glaube der liegt bei 8000.00 Euro im Jahr). Erst ab dann zahlt man
    auch Einkommenssteuer. Ob Du Einkommenssteuer (je nach Gewinn) von Anfang an oder erst nach
    dem ersten Geschäftsjahr zahlen musst, ist abhängig von den Angaben, die Du gegenüber dem
    Finanzamt bei der Existenzgründung machst. Mit der Existenzgründung (Erhalt Steuernummer etc.),
    musst gegenüber dem Finanzamt, deinen Gewinn für das erste Geschäftsjahr schätzen. Ist deine
    Schätzung höher wie der Grundfreibetrag, kann es sein das Du von Anfang an, Steuern bezahlen musst.
    Zahlst Du im ersten Geschäftsjahr keine Abschläge auf die Einkommenssteuer, es ist aber absehbar
    das Du über den Grundfreibetrag kommst, empfiehlt es sich rechtzeitig Rücklagen zu bilden.

    Einkommenssteuer zahlt man viermal im Jahr, sofern man über dem Grundfreibetrag ist.
    Weitere Steuern können anfallen, je nachdem als was deine Tätigkeit eingestuft wird.
    Wird die Tätigkeit als "Gewerblich" eingestuft, unterliegt man auch der Gewerbesteuer. Wobei es
    hier ebenfalls einen Grundfreibetrag gibt, dieser liegt bei 24.500 Euro. Erst ab dieser Summe zahlt man
    auch Gewerbesteuer.

    Wird deine Tätigkeit als "Freiberuflich" eingestuft, entfällt die Gewerbesteuer. Ob deine Tätigkeit
    "Gewerblich" oder "Freiberuflich" ist, entscheidet dein örtliches Finanzamt/ Gewerbebehörde bei
    deiner Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Die Steuererklärung (Ausnahme: Umsatzsteuer), erfolgt einmal im Jahr. Der Umfang der Steuererklärung
    ergibt sich aus der Veranlagung durch das Finanzamt. Der Mindestumfang an Steuererklärungen,
    ist die Einkommenssteuererklärung sowie eine Einnahmenüberschussrechnung.

    Krankenversicherung:

    Bezüglich Krankenversicherung, keine Ahnung wie das bei einer Teilselbstständigkeit gehandhabt wird.
    Bei einer regulären Selbstständigkeit und einer freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen
    Krankenversicherung ist die monatliche Beitragshöhe vom Einkommen abhängig. Dazu muss man jährlich seinen
    Steuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Solltest Du dich für eine private Krankenversicherung
    entscheiden, so sollte man Bedenken das es nur einen begrenzten Zeitraum für die Rückkehr in die gesetzliche
    Krankenversicherung gibt. Ferner, man rückwirkend Beiträge zahlen muss....

    Rentenversicherung:

    Bezüglich Rentenversicherung, ebenfalls keine Ahnung wie das bei einer Teilselbstständigkeit gehandhabt wird.
    Bei einer regulären Selbstständigkeit kann man freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragshöhe
    orientiert sich an einem Mindest- und Maximalbeitrag, den man wählen kann. Die Einzahlung macht in meinen
    Augen aber nur Sinn, wenn man keine Lücken hat (sprich, man immer in die Rentenversicherung einbezahlt hat).

    Bei weiteren Fragen solltest Du dich vielleicht an deine örtlich zuständige IHK (beraten Existenzgründer),
    Finanzamt/Gewerbebehörde oder an einen Steuerberater wenden. Weitere kostenfreie Infos zur Existenzgründung
    findet man hier http://www.existenzgruender.de/ auf diesem Portal. Auf diesem Portal besteht auch die
    Möglichkeit, Fragen an entsprechende Experten zu stellen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ....Einkommenssteuer zahlt man erst wenn man über den Grundfreibetrag ist (glaube der liegt bei 8000.00 Euro im Jahr). Erst ab dann zahlt man auch Einkommenssteuer. Ob Du Einkommenssteuer (je nach Gewinn) von Anfang an oder erst nach dem ersten Geschäftsjahr zahlen musst, ist abhängig von den Angaben, die Du gegenüber dem Finanzamt bei der Existenzgründung machst. Mit der Existenzgründung (Erhalt Steuernummer etc.), musst gegenüber dem Finanzamt, deinen Gewinn für das erste Geschäftsjahr schätzen. Ist deine
    Schätzung höher wie der Grundfreibetrag, kann es sein das Du von Anfang an, Steuern bezahlen musst. Zahlst Du im ersten Geschäftsjahr keine Abschläge auf die Einkommenssteuer, es ist aber absehbar das Du über den Grundfreibetrag kommst, empfiehlt es sich rechtzeitig Rücklagen zu bilden. ...

    Ich gehe einmal davon aus, dass der Grundfreibetrag bereits durch das Arbeitsverhältnis als Angestellter überschritten wird => Einkommensteuer ist für das Nebengewerbe vollumfänglich fällig.
    In Sachen Steuerrecht, Buchführung usw. würde ich auf jeden Fall einen Steuerberater kontaktieren. Der kann dann in Deinem Auftrag auch den Schriftwechsel mit dem Finanzamt führen. Ich gehe davon aus, dass das Finanzamt quartalsmäßige Vorauszahlungen festsetzen wird. Hier liegt es nun am Geschick des Steuerberaters, das Finanzamt dazu zu bewegen die Höhe passend festzulegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    höchstwahrscheinlich, wobei es hier auch auf seine persönlichen
    Lebensverhältnisse ankommt. Ist er z.B. verheiratet, hat er schon
    einen doppelten Grundfreibetrag von über 16.000 Euro....ferner kommt es
    natürlich darauf an wie hoch er seinen Gewinn (nicht Einnahmen!)
    gegenüber dem Finanzamt schätzt.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Spät, aber immernoch aktuell...

    zunächst, Danke! @ SimonSchmeisser für diesen wirklich wertvollen, und scheinbar fundierten Beitrag!! Genau das waren die Fragen und Antworten die mich beschäftigten..


    @ Frank: Ja, das hast du grob richtig erkannt, und genau in meiner Arbeits- und Zeitgestaltung im Hauptjob habe ich gerade extrem gute Möglichkeiten Dinge vor und Nachzubereiten, aus genau diesem Grund erstellte ich die Frage. Es ist richtig, daß ich noch nicht als FASI gearbeitet habe (bin ja gerade erst dabei (endlich) das Ding abzuschliessen), allerdings haben sicherheit (Security) und Sicherheit (Safety) doch deutliche Überschneidungen im realen Leben, so daß mir manches Thema nicht völlig unbekannt ist.
    Glücklicherweise sind aber aufgrund dieser Trennung auch keine wirtschaftlcihen, räumlichen oder sonstigen Berührungspunkte mit meinem Hauptjob gegeben, so daß ich hier keinerlei Interessenkonflikte sehen kann.

    als Vollzeit-SIFA zu arbeiten ist für mich (derzeit) finanziell noch nicht allzu attraktiv, so daß ich mich zwar weiter in der Materie bewegen und dies auch vertiefen möchte, aber eben meinen Hauptjob noch behalten möchte, solange ich nicht zu alt dafür bin.. Da dies zB auch die von Simon erwähnten Steuerfragen betrifft, ging es mir auch gerade um Fragen wie sowas behandelt wird, da ich oberhalb der diversen Bemessungsgrenzen liege (StKl1).
    Ich muß gestehen, davon ausgegangen zu sein, daß es viele hier gibt, die nicht nur in einem monogamen Beschäftigungsverhältnis stecken, alleine schon Dank der externen Betreuungsmöglichkeit.

    gruß

    marc

  • Ich wahr mal teilselbstständig, habs aber gelassen, weil das Finanzamt ordentlich zulangt und es nichts einbringt.

    Das war aber nicht als FASi (oder SiFa... habs immer noch nicht gegriffen wie man Fachkraft für Arbeitssicherheit nun wirklich abkürzt)

    Wie dem auch sei. Als solche würde ich mich auch nicht in Teilzeit oder Nebenberuflich so einfach selbständig machen wollen. Was hier oben alles erzählt wurde ist ja nicht alles.

    Krankenversichert und Rentenversicherung kann man vernachlässigen, wenn in seinem Hauptjob versichert ist. Aber Haftpflicht das ist ganz heikel.
    Arbeitsicherheit ist nämlich etwas womit man mit einem Bein immer im Knast steht, wenn man es nur "nebenbei" macht. Man muss dann auch höllisch aufpassen was vertraglich vereinbart wird. Und man kann ganz schnell bei einer Fehlentscheidung, oder beim Übersehen einer Gefährdung als Selbständiger in der Haftung sein.

    Ich finde es etwas Blauäugig das ohne jegliche Erfahrung machen zu wollen. Und es ist ein sehr großer Unterschied zwischen Security und Safety. Vieleicht, je nachdem wo man arbeitet, hat man mal mit Ladungssicherung zu tun, im Security Bereich. Aber Arbeitssicherheit ist so was von weitreichend. Ich würd dich als Neuling und Selbständiger nicht beschäftigen wollen.

    nur mal so als denkanstoss.

  • Hallo Andrasta,

    habs immer noch nicht gegriffen wie man Fachkraft für Arbeitssicherheit nun wirklich abkürzt)

    eigentlich ist es klar. Nur manche (auch BGen) halten sich nicht daran.
    Die DGUV hat in den "Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - DGUV Vorschrift 2 - Häufig gestellte Fragen (FAQs)"veröffentlicht:
    2. Heißt es FASI oder Sifa?
    Antwort 2:
    In den offiziellen Abstimmungen zwischen BMAS, Ländern und DGUV wird für Fachkraft für Arbeitssicherheit das Kürzel Sifa verwendet.

    Nur, ;(
    wie kriegt man/frau jetzt die BG/UKen dazu, sich an ihren Spitzenverband zu halten? ?(
    Scheint derzeit nur durch Order des Ministeriums möglich zu sein... 8)
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,

    weil das Finanzamt ordentlich zulangt und es nichts einbringt.

    Wo wird ordentlich zugelangt?
    Insbesondere im Hinblick auf die ganzen Freibeträge (z.B. Einkommenssteuer ü. 8000 Euro)
    usw.. Sicherlich kann man diesen Eindruck haben, wenn man sich bereits zu Beginn der
    Selbstständigkeit, zur Umsatzsteuer veranlagen lässt. Macht man dies, trotz das man die
    Grenze zur Umsatzsteuerpflicht noch gar nicht erreicht hat, ist man selbst schuld bzw.
    muss dies bei seiner Preiskalkulation entsprechend berücksichtigen.


    Krankenversichert und Rentenversicherung kann man vernachlässigen

    Vom Grundsatz hast Du Recht, sollte jetzt aber z.B. eine "FASI-Frau" auf den Gedanken
    kommen, sich Selbstständig zu machen, z.B. um ein kleines Zubrot neben der Kindererziehung
    zu erwirtschaften, so kann dies ein Problem sein. Insbesondere wenn die Krankenversicherung
    im Rahmen einer Familienversicherung erfolgt. In diesem Fall gibt es nämlich eine Höchst-
    verdienstgrenze (liegt irgendwo um die 400.00 Euro im Monat), ist man darüber fliegt man
    nämlich aus der KV. Im übrigen mit ganz netten Nebenwirkungen, zum Beispiel das rückwirkend
    erbrachte Leistungen (z.B. für Arztbehandlungen) von der KV eingefordert werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Simon, danke für deine Einwürfe,

    Es geht nicht um die Umsatzsteuer, die war im Gegenteil hilfreich weil ich auch das was ich kaufte (für Kunden) davon Absetzen konnte und dem Kunden gerechtere Rechnungen schreiben konnte. (geht zu sehr ins Detail hier, ist auch nicht Thema)

    Es geht um die Einkommenssteuer. Hier gibt nicht nur an was man Nebenbei verdient hat. Die Einkommen, Lohn, wie Selbstständiges Einkommen werden zusammengerechnet. Und aufeinmal hat man bei läppischen 4000 € Gewinn 2000 € Steuern nachzahlen.

    Ich weiss nicht was du mit deinen Freibeträgen hast, die kommen zum tragen wenn du nur Selbstständig bist, aber mit sicherheit nicht wenn du schon ein Haupteinkommen hast.

    Und das gilt auch für Renten- und Krankenversicherung. Hier musst du nichts machen wenn du schon in einem Angestelltenverhältnis ein einkommen hast. Und darum geht es doch hier eigentlich.

  • it now about Steuer :D


    Das man das Gefühl hat es bleibe kaum etwas übrig liegt daran, dass der Steursatz innerhalb einer Tarifzone linear ansteigt. Wenn man dann noch an der Grenze einer Tarifzone liegt und durch den Zuverdienst in die nächst höhere Zone eingestuft wird bleibt vom eigentlichen Zuverdienst wirklich kaum etwas über. An der Umsatzsteuer liegt das aber nun wirklich nicht. Die hat doch keinerlei Einfluss auf die Kalkulation. Das ist eine Steuer, die ich nach der Kalkulation oben drauf geschlagen wird und wenn die Rechnung gezahlt wurde 1:1 an das Finanzamt weiterleite, bzw. mit der USt aus gekaufter Ware verrechnet wird.
    Die Freibeträge kommen immer zum Tragen, egal ob Selbständig oder Teilselbständig. Aber Krankenkasse und Rentenversicherung bleiben unberührt, solange die Nebeneinkünfte auch wirklich Nebenbei erledigt werden. Das sollte man spätestens wenn man Hauptberuflich "nur" eine Halbtagsstelle begleitet mal mit der Krankenkasse klären.
    Zur wichtigen Haftpflicht wurde schon etwas gesagt. Was ich immer noch ganz wichtig finde ist die Rechtsschutz.

    Andrasta
    Von den 4000 € Gewinn müsstest Du maximal 1800 € Einkommensteuern zahlen. Das wäre dann aber der Spitzensteuersatz von 45% ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro. Durch die Steigerung des Steuersatzes wird aber ärgerlicher Weise auch Dein Festeinkommen anders versteuert. So kann es passieren, dass Du tatsächlich von den 4000 Euro mehr nur noch 2000 Euro auf Deinem Konto hast :cursing:

    Wenn man nebenbei noch etwas zuverdient bleibt meist wenig hängen als gedacht. Das ist der Grund warum ein Selbständiger mit 30 Euro/Stunde eben nicht über die Runden kommt ;)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    Die Einkommen, Lohn, wie Selbstständiges Einkommen werden zusammengerechnet. Und aufeinmal hat man bei läppischen 4000 € Gewinn 2000 € Steuern nachzahlen.

    Deine Rechnung kann ich so nicht nachvollziehen.


    Ich weiss nicht was du mit deinen Freibeträgen hast, die kommen zum tragen wenn du nur Selbstständig bist, aber mit sicherheit nicht wenn du schon ein Haupteinkommen hast.

    Das ist falsch, die kommen sehr wohl zum tragen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010