Hallo Menschenschützer,
auf dem Betriebsgelände besteht in allen Gebäuden Rauchenverbot. Ausnahme hiervon ist der Bereich des Versandes (großes Tor), hier hat auch die Werkstatt ihren Platz.
Unser Hauptinstandsetzer ist allerdings der Meniung, daß er in der Werkstatt schon immer geraucht habe. Daher tut er dies auch.
Ok Thema Abmahnung etc. ist hier durch zahlreiche Duldungen und den Ausschluss einer direkten Beeinträchtigung von anderen Mitarbeitern ausgeschlossen, da diese selbst zum Rauchen nach draussen gehen.
Meine Frage ist hier nun, wenn der Mitarbeiter während er an der Drehbank steht raucht und es passiert ein Unfall, ist er dann versichert, weil er gearbeitet hat oder nicht versichert weil er eigennützig geraucht hat und sozusagen während einer eigennützigen Tätigkeit gearbeitet hat?
Bestimmt total trivial aber irgendwie komme ich nicht weiter.
Danke!
Gruß Frank