Rauchen bei der Arbeit - privat oder versichert?

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  • Hallo Menschenschützer,
    auf dem Betriebsgelände besteht in allen Gebäuden Rauchenverbot. Ausnahme hiervon ist der Bereich des Versandes (großes Tor), hier hat auch die Werkstatt ihren Platz.
    Unser Hauptinstandsetzer ist allerdings der Meniung, daß er in der Werkstatt schon immer geraucht habe. Daher tut er dies auch.
    Ok Thema Abmahnung etc. ist hier durch zahlreiche Duldungen und den Ausschluss einer direkten Beeinträchtigung von anderen Mitarbeitern ausgeschlossen, da diese selbst zum Rauchen nach draussen gehen.

    Meine Frage ist hier nun, wenn der Mitarbeiter während er an der Drehbank steht raucht und es passiert ein Unfall, ist er dann versichert, weil er gearbeitet hat oder nicht versichert weil er eigennützig geraucht hat und sozusagen während einer eigennützigen Tätigkeit gearbeitet hat?

    Bestimmt total trivial aber irgendwie komme ich nicht weiter. :whistling:
    Danke!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hallo Frank,

    Nach meinem Verständnis müsste er, so seltsam das auch scheint, Versicherungsschutz genießen. Denn er geht seiner Arbeitstätigkeit nach.
    Möglicherweise ist es dabei fahrlässig, bis grob fahrlässig dabei zu Rauchen. Aber für den Versicherungsschutz ist das meines Wissen egal.
    Während der Ausbildung wurde genau das angesprochen und da fiel der Kernsatz: Auch bei Verschulden erlischt nicht der Versicherungsschutz.

    Aber: IANAL

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Letztendlich entscheidet das die Berufsgenossenschaft bzw. ein Gericht

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Frank,

    auch ich bin der Meinung, dass Versicherungsschutz besteht. Egal ob er raucht, oder nicht. Sofern die Ursache für den hoffentlich nicht eintreffenden Unfall nicht im Rauchen ansich, sondern in der Arbeit begründet liegt. Verbrennt er sich, weil er die Zigarette bis zum Filter aufgeraucht hat ist das natürlich sein Problem. ^^ Es kommt also meiner Meinung nach immer darauf an was für ein Unfall passiert. Und warum. Und letztendlich, wie awen schon sagt, wie die BG / das Gericht entscheidet.

    Zitat

    ...und den Ausschluss einer direkten Beeinträchtigung von anderen Mitarbeitern ...

    Kann ich jetzt so ohne die Örtlichkeit zu kennen nicht so ganz zustimmen. Das Problem beim Rauchen in einer Werkstatt ist ja nicht nur der Rauch selbst. Auch die Asche / Glut, die hinterlistig immer dahin fliegt, wo etwas brennbares ist: Öle, Reiniger, ...

    Das Argument, dass eine Abmahnung ausgeschlossen ist weil es zu oft geduldet wurde leuchtet mir nicht ganz ein.

    "Ich weiß zwar ganz genau, dass meine angestellten Tankwarte bei ihrer Arbeit an der Zapfsäule nicht rauchen dürfen. Aber weil sie es ja schon immer so gemacht haben und noch nie etwas passiert ist dürfen sie es weiter tun!"

    :wacko:

    Verwirrte Grüße,

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • ...das ein wesentliches Argument des Rauchverbotes an solchen Arbeitsplaetzen gar nicht die Brandgefahr ist (Warum soll ich an einem Schweissplatz wg. "Brandgefahr" nicht rauchen duerfen?!?!), sondern die Tatsache, dass sich die MA waehrend des Arbeitsprozessen eine Fluppe in den Hals stecken, ohne sich beispielsweise vorher die Haende zu waschen. Da ich nun mal mit den Haenden rauche besteht hier einfach immer die moeglichkeit, je nachdem mit welchen Stoffen ich umghe, Gefahrstoffe "zu lutschen",

    In diesem SInne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo,

    ob versichert oder nicht. Es besteht vom Gesetzgeber ein Nicherraucherschutz. Was, wie geschrieben steht, durch ein Raucherverbot in allen Gebäuden ist. Hier sollte mit dem Mitarbeiter gesprochen werden und wenn alles nichts hilft muss halt eine Abmahnung ausgesprochen werden.

    Kommt es z.B. zu einem Brand durch die Zigarette, haftet der Mitarbeiter für alle Schäden, da er sich nicht an das Raucherverbot gehalten hat. Es geht also nicht nur um das Versichert oder nicht im Punkt gegenüber der BG, sondern auch gegenüber der Versicherung im Brandfall. Das ist vielen nicht bekannt.

    Grüße aus Neuwied

  • Hallo,

    die Rechtsprechung ist dazu unterschiedlich, man muss es daher im Einzelfall
    sehen.

    http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung…nd-im-buero.php

    Das betreffende Urteil ist schon älter, siehe hier Quelle:

    Hess. LAG, Urteil vom 08.12.2005
    Aktenzeichen: 11 Sa 121/04
    Volltext unter http://beck-online.beck.de

    Unabhängig von der zivilrechtlichen Einordnung, sollte man bei diesem
    Thema die strafrechtliche Einordnung nicht vergessen.
    Beispiel: Vor ca. 3 Wochen kam es in meinem LK zu einem Brand an
    einem Hotel. Wie sich heraustellte wurde von einer Person (glaube es war eine
    Mitarbeiterin) eine Zigarettenkippe ins Gebüsch geworfen, daraufhin kam es zu einem
    Brand vom Gebüsch sowie von der Fassade und einem Unterstand. Gegen sie läuft aktuell
    ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung. Und jetzt kann mal jeder
    in §306d StGB nachschlagen....http://dejure.org/gesetze/StGB/306d.html.....
    kann eine ziemlich teure Zigarette werden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Moin

    Es gibt mit Sicherheit einige Punkte die dabei zu Beachten sind. Wie schon erwähnt bei Gefahrstoffen wird es schon Interressant. Wenn ich jetzt aber an einem Schweißarbeitsplatz bzw. Werkstatt denke wo der Trennschleifer benutzt wird oder ein Schleifbock etc. muss ich eh schon auf die Brandlast achten. Nur mal so ein Beispiel auf dem Bau ihr glaubt doch nicht das ich dem Maurer oder Trockenbauer verbieten kann zu Rauchen, das werde ich bestimmt nicht: AUßER sie gehen in den Baustellencontainer da hängen extra die Schildchen draußen dran weil dort auch Benzin angetriebene Geräte gelagert werden. Neuste Idee von den Strolchen sie haben sich in einer Entfernung von 5 Meter einen Zigarettenhalter gebaut damit sie die teure Zigarette nicht aus machen müssen wenn sie mal schnell was holen wollen.

    Wünsche einen sicheren Tag
    Lars

    Arbeitsschutz kostet Geld Kranke ein Vermögen


    Sicherheitsfachkräfte … das sind die Mitarbeiter, welche ihren Arbeitsplatz immer am schnellsten aufgeräumt haben:
    :18: Sie brauchen nur den Mund zuzumachen :18:
    Zitat von meiner Mentorin

  • Hi,

    Rauchen ist aus mehreren Gründen in Werkstätte zu Untersagen:

    1. Durch die verschiedenen Stoffen in der Werkstatt kann es zu einer erhöhten toxizität von Zigaretten kommen.
    Bei Raumtemperatur ungiftige Dämpfe, können durch die Zigarettenglut in giftige Dämpfe umgewandelt werden. Diese werden dann auch noch inhaliert und meist auch tief...

    2. Brandgefahr.
    Hier mal nach Feuerrinne ausschau halten. Das geht auch über mehrere Meter.

    3. Rauchen ist privatsache und daher ist der Versicherungsschutz immer was besonders.
    Vergleichbar mit trinken und dem Kaffeekochen für die Mittagspause.
    Am Ende entscheidet das nicht ihr, sondern im letzten Fall immer ein Richter.
    Und da die Sozialrichter hier immer eine ganz besondere Meinung haben, ist es besser auf Nr. Sicher zu gehen und es zu verbieten.

    Und auch eine Abmahnung ist möglich.
    Auch wenn jahrelang ein verbotswidriges Verhalten geduldet wurde, schlägt verbotswidrig das gewohnheitsrecht.
    Dazu gibt es mehrere Abhandlungen im Internet.

    Grüße
    Lucy

  • Die Fragestellung im Ausgangsposting beachten.

    Danach ist zusagen das das Rauchen eine Private Sache ist und nicht dem erhalt der Arbeitskraft wie z.B. trinken dient und somit nicht versichert ist, auch der Weg zur Raucherpause und zurück ist nicht versichert.

    Siehe link (Urteil ist noch nicht rechtskräftig):http://www.berlin.de/special/jobs-u…use-ist-ni.html

    Grüße aus Neuwied

  • Hi,

    Danach ist zusagen das das Rauchen eine Private Sache ist und nicht dem erhalt der Arbeitskraft wie z.B. trinken dient und somit nicht versichert ist, auch der Weg zur Raucherpause und zurück ist nicht versichert.


    dem Ausgangsposting zu Folge wird ja während der Arbeit geraucht.

    Mir ist aber noch nicht ganz klar, ist das rauchen in der Werkstatt nun erlaubt oder verboten und wird hingenommen?

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • dem Ausgangsposting zu Folge wird ja während der Arbeit geraucht.


    Mir ist aber noch nicht ganz klar, ist das rauchen in der Werkstatt nun erlaubt oder verboten und wird hingenommen?

    Dies sollte aber bei der Frage nach dem Versicherungsschutz keine Rolle spielen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Dies sollte aber bei der Frage nach dem Versicherungsschutz keine Rolle spielen.


    Hallo Sifas,

    zur Erinnerung, was hoffentlich jeder/jede in der Sifa-Ausbildung gelernt hat:
    Es existieren drei Basiskriterien für den Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall durch die betriebliche Unfallversicherung (BG/UK).
    1. Versicherte Person: Existiert ein gültiger Arbeitsvertrag mit einem bei einer BG/UK versicherten Organisation?`
    2. Versicherte Arbeitstätigkeit: Wurde die zum Zeitpunkt des Unfalls durchgeführte Arbeitstätigkeit durch den Vorgesetzten angewiesen bzw. vereinbart?
    3. Von außen wirkendes Ereignis: Welches von außen wirkendes Ereignis auf den menschlichen Körper hat zur Beeinträchtigung/Verletzung geführt?

    Ich nehme jetzt einmal an, dass das Rauchen nicht die eigentliche Arbeitstätigkeit war. Damit hat das Rauchen auch keinen direkten Einfluss auf den Versicherungsschutz.
    Geprüft wird dann in einem möglichen Regressverfahren, ob das Rauchen ursächlich oder unterstützend für die Unfallauswirkungen war. Wichtig ist aber zu unterscheiden, dass ein Regressverfahren und der Versicherungsschutz zwei verschiedene Aspekte des gleichen Themas sind.


    Kommt es z.B. zu einem Brand durch die Zigarette, haftet der Mitarbeiter für alle Schäden, da er sich nicht an das Raucherverbot gehalten hat.


    Hallo Charlie,

    ich schließe mich Safety-Officer an und frage nach einer belastbaren Quelle für diese Aussage.
    Ich halte das nämlich für eine dieser unausrottbaren Aussagen, die mit der Realität nicht viel zu tun haben.


    Und noch zum Nachdenken:
    Verliere ich den Versicherungsschutz und muss ich für alle Schäden haften, wenn ich mit einem PKW und überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursache?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Es existieren drei Basiskriterien für den Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall durch die betriebliche Unfallversicherung (BG/UK).
    1. Versicherte Person: Existiert ein gültiger Arbeitsvertrag mit einem bei einer BG/UK versicherten Organisation?`
    2. Versicherte Arbeitstätigkeit: Wurde die zum Zeitpunkt des Unfalls durchgeführte Arbeitstätigkeit durch den Vorgesetzten angewiesen bzw. vereinbart?
    3. Von außen wirkendes Ereignis: Welches von außen wirkendes Ereignis auf den menschlichen Körper hat zur Beeinträchtigung/Verletzung geführt?

    zu 1: Ein Arbeitsvertrag hat doch damit nix zu tun, es stellt sich nur die Frage "versichert" (kraft Gesetzes oder freiwillig) oder "nicht versichert". Denk mal an Studenten, Schüler, Ehrenamtliche in Hilfsorganisationen/Feuerwehr.

    zu 2: Nicht nur. Versichert können auch Tätigkeiten sein, die nicht ausdrücklich angeordnet wurden sondern zur so genannten betrieblichen Übung gehören oder Tätigkeiten, von denen die versicherte Person angenommen hat, das sie im Sinne des Betriebes liegen. Es muss noch nicht einmal eine Duldung der Tätigkeit vorliegen.

    zu 3: Soweit ACK.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • zu 1: Ein Arbeitsvertrag hat doch damit nix zu tun, es stellt sich nur die Frage "versichert" (kraft Gesetzes oder freiwillig) oder "nicht versichert". Denk mal an Studenten, Schüler, Ehrenamtliche in Hilfsorganisationen/Feuerwehr.


    Hallo Safety-Officer,

    doch. Ich habe von einem Arbeitsunfall geschrieben. Und dafür ist die Grundlage der Arbeitsvertrag (der nicht schriftlich ausgefertigt sein muss).
    Die Unfallversicherung deckt darüber hinaus noch andere Risiken (außer den "Arbeitsunfällen") ab. Wie du richtig nennst, z.B. die ehrenamtlichen Tätigkeiten, u.a., ... oder auch die Wegeunfälle.

    Kraft Gesetzes (oder freiwillig) greift die Unfallversicherung für eine Organisation und nicht für ein einzelnes Individuum. Ob der verunfallte Mensch dann unter den gesetzlichen Versicherungsschutz fällt, wird immer im Einzelfall geprüft werden (müssen).

    zu 2: Nicht nur. Versichert können auch Tätigkeiten sein, die nicht ausdrücklich angeordnet wurden sondern zur so genannten betrieblichen Übung gehören oder Tätigkeiten, von denen die versicherte Person angenommen hat, das sie im Sinne des Betriebes liegen.


    Das ist korrekt. Danke.
    Die Betonung liegt hier aber auch auf der Tätigkeit bzw. der betrieblichen Übung und hat mit dem Rauchen "während" der Ausübung der Tätigkeit nichts zu tun.


    Wesentliche Frage ist, ob das (verbotene) Rauchen einen Einfluss auf den Unfallhergang hat(te). Versicherungsschutz sollte unabhängig vom Rauchen gegeben sein.
    Eine weitere Frage ist dann noch, inwieweit die betriebliche Führung in der Lage ist, Vorschriften, Anweisungen und die Betriebsordnung durchzusetzen. Das ist aber keine Kernfrage des Arbeitsschutzes.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Moin, Niko,

    Verliere ich den Versicherungsschutz und muss ich für alle Schäden haften, wenn ich mit einem PKW und überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursache?

    ... ja, wirklich ein stellvertretendes Thema, um darüber nachzudenken ... ;)

    http://www.ferner-alsdorf.de/2010/02/zur-ha…eschwindigkeit/
    http://www.strafzettel.de/cms/nt/urteile…windigkeit.html

    ... und eine interessante Sammlung:
    http://www.rechtplus.de/haftung/haftung_liste.php?hrg_nr=8
    http://www.anwalt-bauer.de/urteile/zusamm…unfall-110.html

    ... und um es kompliziert zu machen:
    http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/…hwindigkeit.php
    :D

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)