Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Bei einer Begehung wurde in einem Büro zwei Bildschirmarbeitsplätze vorgefunden, die nicht ergonomisch gestellt waren. Der Mitarbeiter (die zweite Mitarbeiterin war zum Zeitpunkt der Begehung nicht zugegen) wurde vom Betriebsarzt und der FASI (in Anwesenheit von Personalrat und stellvertreter Chef) vor Ort unterwiesen.
Der Mitarbeiter möchte seinen Arbeitsplatz, bzw. den Bildschirm/die Tastatur etc. nicht umstellen, weil es für ihn "so wie es ist" am besten ist. Frei nach dem Motto "so wars schon immer, so bleibts". Die erkrankte Mitarbeiterin sieht das nach seiner Aussage ebenso, was natürlich noch geprüft werden muss.
Ich soll jetzt eine Erklärung verfassen, in dem Mitarbeiter unterschreiben, dass sie unterwiesen worden sind, es aber trotzdem nicht für nötig halten und das für mögliche Folgeschäden keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen können. (Hat jemand so einen Vordruck?)
Frage: Wie geht man denn in solchen Fällen vor? Einsicht funktioniert hier überhaupt nicht!
Ist das mit den Folgeschäden bzw. den Ansprüchen überhaupt so rechtsgültig? (Ja, ich komme vom Fach, aber das übersteigt grad mein Wissen ^^) Der Arbeitgeber hat ja immer noch eine Aufsichtsplicht und muss die Maßnahmen durchsetzen. Also zwingen oder zur Not sogar Abmahnung oder so?
Lg, Vero