Maßnahmen-Ablehnung durch Mitarbeiter (Unterweisung)

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  • Hallo zusammen.

    Folgender Sachverhalt:

    Bei einer Begehung wurde in einem Büro zwei Bildschirmarbeitsplätze vorgefunden, die nicht ergonomisch gestellt waren. Der Mitarbeiter (die zweite Mitarbeiterin war zum Zeitpunkt der Begehung nicht zugegen) wurde vom Betriebsarzt und der FASI (in Anwesenheit von Personalrat und stellvertreter Chef) vor Ort unterwiesen.
    Der Mitarbeiter möchte seinen Arbeitsplatz, bzw. den Bildschirm/die Tastatur etc. nicht umstellen, weil es für ihn "so wie es ist" am besten ist. Frei nach dem Motto "so wars schon immer, so bleibts". Die erkrankte Mitarbeiterin sieht das nach seiner Aussage ebenso, was natürlich noch geprüft werden muss.

    Ich soll jetzt eine Erklärung verfassen, in dem Mitarbeiter unterschreiben, dass sie unterwiesen worden sind, es aber trotzdem nicht für nötig halten und das für mögliche Folgeschäden keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen können. (Hat jemand so einen Vordruck?)

    Frage: Wie geht man denn in solchen Fällen vor? Einsicht funktioniert hier überhaupt nicht!
    Ist das mit den Folgeschäden bzw. den Ansprüchen überhaupt so rechtsgültig? (Ja, ich komme vom Fach, aber das übersteigt grad mein Wissen ^^) Der Arbeitgeber hat ja immer noch eine Aufsichtsplicht und muss die Maßnahmen durchsetzen. Also zwingen oder zur Not sogar Abmahnung oder so?

    Lg, Vero

    ... beim Lesen meiner Posts besteht mitunter Prustalarm.Ich übernehme für vollgespuckte Tastaturen und Monitore keinerlei Haftung, stelle bei Bedarf aber gern Putzlappen zur Verfügung.
    Ich empfehle allerdings dringlichst, die Nahrungsaufnahme während des Lesens auf ein überlebensnotwendiges Minimum zu beschränken...

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  • Hi Vero,

    ...harte Nummer... Also, natuerlich wieder mal fernab von jeglicher Rechtsberatung :-), stellt sich mir der Fall so dar: Die Mitarbeiter haben an einer Unterweisung gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung teilgenommen und diese auch verstanden, richtig? Dies haben sie wahrscheinlich auch auf dem Unterweisungsnachweis durch Unterschrift bestaetigt. Wenn dem so ist, bist Du die Sorge mit dem Nachweis schon mal los. Die Nummer mit dem Verzicht auf Schadensersatzansprueche wuerde ich ganz schnell mal vergessen. Erstens wird Dir bzw. Deinem AG sowas relativ wenig nutzen, will heissen ist in meinen Augen nicht rechtsgueltig, und zweitens kann sich die Nummer dann sogar in's Gegenteil verkehren. Hier koennte man argumentieren, dass mit dem Wissen moeglicher Gefahren Schaedigungen billigend in Kauf genommen wurden oder sogar Vorsatz im Spiel ist.

    Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung ist ein flexibler Rahmen fuer die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplaetzen und regelt in erster Linie die Schaffung entsprechender Moeglichkeiten durch den AG, sagen wir mal eine Handauflage. In keinem Satz wird erwaehnt, dass der MA eine Handauflage verwenden muss!!! Hier kann man den MA aber sicher sehr ernsthaft darauf hinweisen, dass sich die BG bei einer moeglichen BK Untersuchung recht intensiv mit solchen Fragen auseinandersetzen wird. Nichtsdestotrotz schauen manche MA nun mal gerne aus dem Fenster. Sie stellen also ihren Bildschirm vor dem Fenster auf. Ergonomisch? Nein! Verboten? Nein! Gut fuer den MA? Vielleicht!!! Wenn der MA sich hier wohlfuehlt, und keine Beeintraechtigung erleidet - warum nicht. Sollte der MA allerdings Probleme bekommen, so kann ich ihn mit Blick auf ergonomische Grundsaetze hier entsprechend beraten.

    Natuerlich steht der Befolgung dienstlicher Weisungen erste Prioritaet zu und wie ich damit umgehe wenn diese nicht befolgt werden - hmmmm. Also zu sagen: "Na wenn Du das nicht machst, dann aber auf eigene Gefahr!" ist sicherlich keine Loesung. Die Frage ist nur, wie weit kann, bzw. muss ich im Geltungsbereich der Bildschirmarbeitsplatzverordnung gehen. Hier ist in meinen Augen eher Augenmass denn die grobe Kelle gefragt.

    Aber, nochmal: Wenn ernsthaft Gesundheitsrisiken oder Schaeden da sind, ist Schluss mit lustig. Ist das denn bei euch schon der Fall?

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (5. August 2013 um 15:34)

  • Hallo Vero,

    ich sehe das ganz genauso wie MichaelD. Die ArbStättVO mit ihren ASR sind eine Kann-Bestimmung. Kein Muss. Das heißt aber nicht, dass der AG jetzt machtlos zusehen muss, wie seine Mitarbeiter daran vorbei handeln. Ich denke eine "Allgemeine Dienstanweisung" des Dienstherrn (du bist im Öffentlichen Dienst?) kann dem Ganzen ein "MUSS" verpassen. Was sagt denn der/die direkte Führungskraft? Von der müsste ja eigentlich die Anweisung kommen. Nicht von Dir und dem Betriebsarzt. Eine Abtrittserklärung für die Verantwortung gibt es leider nicht.
    Ich war in einem US-Unternehmen. Die machen das über die Diziplinarische Ebene. Nicht Sicherheitsgerechtes Verhalten bedeutet eine Abmahnung. So weit sollten wir hier nicht gehen. Hier kannst Du nur Überzeugungsarbeit leisten. Stetig Tropfen höhlt den Stein.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo miteinander,

    diese Diskussion kenne ich zur genüge…… :S

    Wir hatten auch schon gleiche Fälle, wobei ich grundsätzlich die Mündigkeit der Beschäftigten nicht mit dem aufdiktieren von Vorschriften durch „Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ beschneiden möchte.

    Wir hatten eine neue Sifa-Kollegin die einem Kollegen auch erzählen wollte, welche „Gefahren“ er ausgesetzt ist, wenn sein Bildschirm nicht genau 90° zum Fenster steht. Dieser hat ebenfalls gesagt dass er sich wohl fühle und keine Belastungen habe. Die Kollegin wollte es dem Mitarbeiter dann natürlich vorschreiben, weil Sie ja die Sifa wäre!!….. da die Betriebsärztin mit anwesend war wurde mir diese Vorgehensweise bestätigt. Das war nur ein Auftreten von vielen und die Kollegin ist nicht mehr als Sifa tätig bei uns. :thumbdown:

    Eine Abmahnung, dienstliche Weisung oder ähnliches ist ja völliger Humbug. Diese Aussage würde ich der fehlenden beruflichen Erfahrungen zuordnen und möchte nicht wirklich darauf eingehen. Gleiches gilt für eine Dokument welches Folgeschäden ausschließt – so was habe ich noch nie ernsthaft gehört…..

    Also grundsätzlich bestehen keine Gefahren da eine unmittelbare Verletzung wohl nicht erfolgen kann. Dass gewisse Belastungen auftreten können sollte man in einem konstruktiven Gespräch mitteilen. Wie positiv sich eine ergonomische Einrichtungen darstellen kann ist ebenfalls zu erklären. Man könnte auch mit Beispielen über bereits eingetretene Ereignisse berichten, was im vorliegen Fall sehr schwierig werden könnte.

    Sicher wird auch niemals der Versicherungsschutz des Mitarbeiters in Frage gestellt werden können. Wer ohne Schutzbrille schleift bekommt auch die Heilbehandlung für das verlorene Auge bezahlt. Wobei hier die BG eher nachfragt, aber die Murmel wird trotzdem bezahlt.

    Mick1204
    Die ArbStättV und die ASR ist eine Kann-Bestimmung: hat zwar nichts mit der o.g. Sache zu tun, stimmt aber nicht. Die ArbStättV ist eine Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes und ist als solche auch einzuhalten. Abweichungen der ASR sind möglich, wenn nachweislich das gleiche Ergebnis erzielt wird. ;)

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Nein, er hat keine Beschwerden. Und da er oft im Lager unterwegs ist, sitzt er auch keine 7 Std vorm PC.
    Aber ich hab nunmal die Anweisung, das jetzt zu machen. Und unsere Sifa lässt schwer mit sich reden, wenn er sich was in den Kopf gesetzt hat.
    Mit Chef hab ich ebenfalls gestern noch besprochen. Er sieht es als Muss an. Er meinte -> unterweisen -> Nachweis unterschreiben lassen -> 3 Tage Frist setzen zum Umstellen des BAP -> nachprüfen. Wenn erledigt, dann gut, wenn nicht -> schriftliche Ermahnung mit 3 wöchiger Fristsetzung -> ist es dann immer noch nicht vollbracht ab zur Personalvorgesetzten Dienststelle, sollen die sich um ne Anhörung bzw. dann evtl. Abmahnung kümmern. So ist unser Dienstweg...

    Ich selbst finde, dass es "gemütlich" sein soll. Bei mir stehts auch nicht ergonomisch und ich sitze auf meinem Stuhl im Schneidersitz :D War schon immer so, das ist für mich und meinen Rücken am bequemsten :D Sollte ich mal Probleme bekommen, weiß ich ja, woran es liegt :) Gut, vorbeugen demnach ausgeschlossen...

    Ich denke einfach, man hat andere Dinge zutun, als sich mit solcher pillepalle auseinanderzusetzen?

    Aber wat mach ichn nu? 8|

    ... beim Lesen meiner Posts besteht mitunter Prustalarm.Ich übernehme für vollgespuckte Tastaturen und Monitore keinerlei Haftung, stelle bei Bedarf aber gern Putzlappen zur Verfügung.
    Ich empfehle allerdings dringlichst, die Nahrungsaufnahme während des Lesens auf ein überlebensnotwendiges Minimum zu beschränken...

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  • Nein, er hat keine Beschwerden. Und da er oft im Lager unterwegs ist, sitzt er auch keine 7 Std vorm PC.
    Aber ich hab nunmal die Anweisung, das jetzt zu machen. Und unsere Sifa lässt schwer mit sich reden, wenn er sich was in den Kopf gesetzt hat.
    Mit Chef hab ich ebenfalls gestern noch besprochen. Er sieht es als Muss an. Er meinte -> unterweisen -> Nachweis unterschreiben lassen -> 3 Tage Frist setzen zum Umstellen des BAP -> nachprüfen. Wenn erledigt, dann gut, wenn nicht -> schriftliche Ermahnung mit 3 wöchiger Fristsetzung -> ist es dann immer noch nicht vollbracht ab zur Personalvorgesetzten Dienststelle, sollen die sich um ne Anhörung bzw. dann evtl. Abmahnung kümmern. So ist unser Dienstweg...
    Aber wat mach ichn nu? 8|


    Ich würde vieleicht damit anfangen dem Vorgesetzten mitzuteilen dass es kein Muss gibt in diesem Fall und Kaiser Nero ausgedient hat...... :cursing:
    Die Sifa ist nicht da um sich etwas in den Kopf zu setzen, sondern um die Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren. - Was ist denn die Sifa von Beruf? :D
    Alles was nach der Unterweisung geplant ist, ist rechtlich nicht vertretbar und lächerlich dazu. Ich würde weiterhin dem betroffenen MA den Tipp geben evtl. Dokumente bzw. Abmahnungen einem Arbeitsrechtler bzw. Personalrat zukommen zu lassen, dann werden die "Konsequenzen" umgedreht. :thumbup:
    Schade finde ich, dass der Vorgesetzte keine Ahnung hat vom Arbeitsschutz (was ja nicht selten ist) wofür er eigentlich Normadressat ist und dass anscheinend niemand da ist, ihn nach Arbeitsschutzrecht ordentlich zu beraten. :thumbdown:
    Sie hatten eingangs erwähnt "sie sind vom Fach" dann beraten Sie Ihren Chef - und geben den Betroffenen Mitarbeiter meine Email 8o
    Viel Spaß

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,


    Alles was nach der Unterweisung geplant ist, ist rechtlich nicht vertretbar und lächerlich dazu. Ich würde weiterhin dem betroffenen MA den Tipp geben evtl. Dokumente bzw. Abmahnungen einem Arbeitsrechtler bzw. Personalrat zukommen zu lassen, dann werden die "Konsequenzen" umgedreht.
    Schade finde ich, dass der Vorgesetzte keine Ahnung hat vom Arbeitsschutz (was ja nicht selten ist) wofür er eigentlich Normadressat ist und dass anscheinend niemand da ist, ihn nach Arbeitsschutzrecht ordentlich zu beraten.

    Könnte aber vielleicht auch an der Vielzahl von Veröffentlichungen liegen,
    die ein anderes "Bild" suggeriert:

    http://www.sifatipp.de/fachwissen/fac…bmahnung-droht/

    http://produktion.bwr-media.de/qualitaetsmana…en-Konsequenzen

    usw.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Herr Schmeisser,
    hier geht es doch nicht um Missachtung von Sicherheitsanweisungen ?( ,
    hier geht es um die Einrichtung eines Bildschirmarbeitplatzes mit Empfehlungen der Ergonomie. :rolleyes:
    Jetzt nicht noch mehr durcheinander machen, ist doch schon schwer genug ;)
    Ich kann Ihnen das gerne mal erläutern...... :thumbup:

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,


    Herr Schmeisser,
    hier geht es doch nicht um Missachtung von Sicherheitsanweisungen ?( ,
    hier geht es um die Einrichtung eines Bildschirmarbeitplatzes mit Empfehlungen der Ergonomie. :rolleyes:
    Jetzt nicht noch mehr durcheinander machen, ist doch schon schwer genug ;)
    Ich kann Ihnen das gerne mal erläutern...... :thumbup:

    Seien Sie sich sicher, Ihre Erläuterungen brauch ich bestimmt nicht.
    Es war der allgemeine Hinweis worauf solche "Verfahrensweisen" wie sie Vero schildert, vielleicht
    beruhen könnten....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Herr Schmeisser
    das war doch nur ein freundliches Angebot. :love:
    Aufgrund Ihres Eintrages im Zusammenhang mit dem Thema wären so ein paar Erläuterungen doch nicht schädlich.
    Sie dürfen bei mir auf wirklich konstruktive Infos hoffen..... :thumbup:
    Ein herzliches Glückauf

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    Sie haben wohl meinen Beitrag nicht verstanden, es war ein Hinweis wie ein
    bestimmtes Denken/Handlungsweise sich vielleicht erklären lassen würde... meine Güte.
    Und sollte ich Erläuterungen brauchen, verzeihen Sie mir, da nehme ich lieber
    mir namentlich bekannte Fachleute.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Das BigBos keine Ahnung hat, mlchte ich nicht so stehen lassen. Er ist extrem gebildet, interessiert sich sehr für den Arbeitsschutz und hatte tatsächlich auch schon Grundlagenseminare, oder was auch immer...
    Die Sifa selbst ist KFZ-Meister.
    Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte.
    Eigentlich ne gute Kombi...

    Also, ich bin immer noch nicht weiter. Ich brauche starke Gründe, um die Sifa von ihrem Vorhaben abzubringen. Ich sehe ja selbst ein, dass das nicht der richtige Weg ist und auch im Fall des Falles nicht durchgehen wird.
    Mit dem Mitarbeiter in dem Fall, lässt sich aber eher weniger so reden. Zumal die in der Untertageanlage sitzen, wo ich nicht täglich mal so hinkann (Zeitaufwand Ein- und Ausfahrt)...

    @AL

    Zitat

    Ich würde weiterhin dem betroffenen MA den Tipp geben evtl. Dokumente bzw. Abmahnungen einem Arbeitsrechtler bzw. Personalrat zukommen zu lassen, dann werden die "Konsequenzen" umgedreht.

    Was meinst du damit ?(


    @Al und Simon
    Ich weiß, ihr habt euch sehr lieb. Hört auf mit dem Kindergartenkram :love:

    ... beim Lesen meiner Posts besteht mitunter Prustalarm.Ich übernehme für vollgespuckte Tastaturen und Monitore keinerlei Haftung, stelle bei Bedarf aber gern Putzlappen zur Verfügung.
    Ich empfehle allerdings dringlichst, die Nahrungsaufnahme während des Lesens auf ein überlebensnotwendiges Minimum zu beschränken...

  • Hi Vero,

    @AL Zitat Ich würde weiterhin dem betroffenen MA den Tipp geben evtl. Dokumente bzw. Abmahnungen einem Arbeitsrechtler bzw. Personalrat zukommen zu lassen, dann werden die "Konsequenzen" umgedreht.

    Was meinst du damit


    Ich vermute er meint, dass eine Abmahnung auf dieser Basis vor keinem Arbeitsgericht Bestand haben dürfte. Wäre ich der Arbeitnehmer würde ich in diesem Fall einer Abmahnung auch in aller Gemütsruhe entgegensehen und dann mein Recht das Ganze von einem Arbeitsgericht prüfen zu lassen, in Anspruch nehmen.


    Güße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi,

    auch mein Schreibtisch ist nicht zu 100% Bildschirmarbeitsplatz.

    Ist für mich bequemer und auch besser zum arbeiten.

    Wenn es kein stettiger Bildschirmarbeitsplatz ist, würde ich erstmal überprüfen ob der dann überhaupt dort reinfällt.
    Es gibt von der LASI eine Erklärung auch dazu.

    Was Abmahnen angeht, geht das natürlich, nur was ist, wenn der Arbeitsplatz umgestellt ist und der Mitarbeiter dann gesundheitliche Probleme bekommt.

    Zudem immer mal das SGB VII (§7 und §104ff) im Hinterkopf behalten was die Leistung der BG angeht und auch die BGV A1 §15.

    Bei Bildschirmarbeitsplätzen gebe ich grundsätzlich nur Hinweise und Frage ob Rückenbeschwerden oder Ermüdung der Augen irgendwie hier eine Rolle spielt.

    Grüße
    Lucy

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  • Moin, Vero,

    Ich soll jetzt eine Erklärung verfassen, in dem Mitarbeiter unterschreiben, dass sie unterwiesen worden sind, es aber trotzdem nicht für nötig halten und das für mögliche Folgeschäden keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen können. (Hat jemand so einen Vordruck?)

    mein Vorschlag:
    Ist-Zustand des Arbeitsplatzes fotografieren; Unterweisungsnachweis mit Formulierung:
    "XY wurde über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes unterwiesen und erhielt Empfehlungen für Änderungen der aktuellen Gestaltung.
    Anhang: Bild vom ______ und vom (späterer Zeitpunkt)"

    Ein Zwang darf nicht erfolgen, das gibt die Rechtslage meiner Meinung nach nicht her.
    Mit obiger Vorgehensweise sind meiner Meinung nach etwaige Beschwerden über Folgeschäden aussichtslos, denn der Unternehmer kam seiner Fürsorgepflicht nach ... und muss keine fragwürdigen Dokumente verfassen ...
    Und bei dieser Formulierung ist es auch unerheblich, ob der Mitarbeiter unterschreibt, denn SiFa und BetrMed. unterschreiben den Bericht.

    Was hältst Du davon?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Boah. Abmahnung, weil ein MA seine Maus net auf der "richtigen Seite des Tisches oder den Bildschirm nicht hoch genug eingestellt hat"!
    Wo sind wir denn hier? :cursing:
    Vero: Sach Deinen Leuten erstmal, dass die den Kinderkram lassen sollen. Jeder MA hat auch in einem gewissen Spielraum seinen Arbeitsplatz so zu gestalten, dass er sich wohl fühlt. Hier kommt einfach der psychologische Faktor hinzu. Gehört ja im übrigen auch zu den Gefährdungs-/ Belastungsfaktoren.
    Nicht in allen Bereichen ist "Befehl und Gehorsam" sinnvoll ;)
    Fehlt nur noch, dass Haltungsnoten beim Sitzen auf dem Bürostuhl gegeben werden und die in die Beurteilung einfließen :cursing:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)