Ein Hallo an Alle,
gestern haben unsere beiden Sicherheitsbeauftragte an einem Kurs der BGHM teilgenommen. Dort wurde ihnen gesagt es wäre nicht notwendig, dass die Unterwiesenen die Teilnahme an einer Unterweisung/Schulung mit ihrer Unterschrift bestätigen (einzig im Bereich Gefahrstoffe). Es reicht, wenn dokumentiert wird (Liste), wer teilgenommen hat. Ich kann mir das eigentlich nicht so ganz vorstellen, jedoch steht in der BGV A1 §4 ja nur "...;sie muss dokumentiert werden."
Wie ist eure Einschätzung ?
LG
Ingo
Unterweisungen Unterschriften Teilnahmebestätigungen
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Hallo,
so ist das .. da steht nur, dass die Unterweisung dokumentiert werden muss, was ich jedoch für "unausgegoren" halte.
Für meine Unterweisungen lasse ich grundsätzlich Teilnehmerlisten erstellen, die von den tatsächlich auch anwesenden Teilnehmern unterzeichnet werden müssen.
Somit kann ich eine effektive und nachvollziehbare Statistik erstellen und weiche vor jeglicher Grauzone bereits im Vorfeld aus.
Genau so erwarte ich das auch von den innerbetrieblichen Unterweisungen von Vorgesetzten an deren MA in den Betrieben die ich überbetrieblich betreue.Viele Grüße
Andreas Sonntag -
Moin,
@ Andreas: "unausgegoren" ist aber sehr diplomatisch formuliert
@ Ingo: Nur mit Unterschrift der Unterwiesenen kannst Du wasserdicht nachweisen, dass der entsprechende Mitarbeiter die Unterweisung durchlaufen hat. Ansonsten könnte man ja, überspitzt formuliert, am Schreibtisch eine Mitarbeiterliste zusammenstellen, dem Ganzen die Überschrift "Unterweisung" verpassen, nichts weiter tun und später behaupten, alle sind unterwiesen worden.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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Hi!
Ich sehe das haargenau so! Eine ordentliche und wirklich wasserdichte Dokumentation der Unterweisung kann nur mit Unterschrift erfolgen. Ruhig mal den Mut beweisen etwas zu fordern, was nicht vorgegeben wurde! Irgendwann wird es wahrscheinliuch eh verlangt, dann braucht man sich garnicht mehr umgewöhnen!
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Moin,
ich drehe den Spieß einmal um.
Wenn ich eine Unterweisung mache, so muß ich diese evtl. einmal nachweisen/beweisen. Wie soll das gehen? Kann ich dann einfach den Hrn. x und die Frau y nachträglich auf meine Teilnehmerliste packen?
Also, sorry, Quatsch. Schon aus reinem Selbstschutz lasse ich die Teilnehmer unterschreiben. Auf der TN-Liste sind dann auch die Themen vermerkt und angetackert ist z.B. der Ausdruck der PowerPoint-Pr. Ferner bekommt jeder, der will, eine Kopie der TN-Liste. Das ist für den Unterweisenden und für den Unterwiesenden eine faire Lösung, finde ich.
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Hi,
sehe es genauso. Wenn ich eine Unterweisung druchführen, lasse ich mir das durch die Teilnehmer bestätigen. So kann ich nachweisen das der jeniger da war und er es verstanden hat. Denn spätestens mit der Unterschrift sagt er, das er es verstanden hat. Hat er keine Unterschrift geleistet, würde später event. Aussage gegen Aussage stehen das er überhaupt anwesend war.
Dieses ist mit sicherheit besser als ohne Unterschrift des Teilnehmers.
Grüße aus Neuwied
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Ein Hallo an Alle,
gestern haben unsere beiden Sicherheitsbeauftragte an einem Kurs der BGHM teilgenommen. Dort wurde ihnen gesagt es wäre nicht notwendig, dass die Unterwiesenen die Teilnahme an einer Unterweisung/Schulung mit ihrer Unterschrift bestätigen (einzig im Bereich Gefahrstoffe). Es reicht, wenn dokumentiert wird (Liste), wer teilgenommen hat. Ich kann mir das eigentlich nicht so ganz vorstellen, jedoch steht in der BGV A1 §4 ja nur "...;sie muss dokumentiert werden."
Wie ist eure Einschätzung ?
LG
Ingo
Hi Ingo,einklich hast Du doch damit bereits die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und festgestellt, dass Du damit nicht im sicheren Bereich bist. Also logische Konsequenz: Du lässt die Teilnehmer unterschreiben.
Und damit sind die Vorgesetzten der Beschäftigten aus dieser Gefährdung raus.
Hardy
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gestern haben unsere beiden Sicherheitsbeauftragte an einem Kurs der BGHM teilgenommen. Dort wurde ihnen gesagt es wäre nicht notwendig, dass die Unterwiesenen die Teilnahme an einer Unterweisung/Schulung mit ihrer Unterschrift bestätigen (einzig im Bereich Gefahrstoffe).
Also das finde ich jetzt sehr spannend.
Denn eine anderslautende Festlegung ist in der BGR A1 zu § 4 zu finden:ZitatDokumentation der Unterweisung
Die schriftliche und von allen Unterwiesenen und den Unterweisenden unterschriebene Dokumentation ist für den Unternehmer der Nachweis, dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist.(Hervorhebung durch mich)
Damit ist doch alles gesagt, oder?
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In meinen Augen geht es ohne die Unterschrift der TN nicht.
Ich erstelle im Vorfeld eine Teilnehmerliste mit allen Namen der MA der Zielgruppe. Wer da ist unterschreiben hinter seinem Namen.
Das hat den Vorteil dass ich nach erfolgter Schulung(-sreihe wenn in Kleingruppen) sofort erkenne wer noch fehlt und eine Prozentuale Teilnehmerquote sehe. [zusätzlich erleichtert es eine Auswertung am Jahresende]
Und über einen Zeitraum von mehreren Jahren fällen mir sehr leicht die ewigen Drueckeberger auf....Nachtrag:
Wenn ich alle MA der Zielgruppe geschult habe geht die original-TN-Liste an den Chef mit einem Ausdruck der Präsentation und ggf. Einrichtungen Anmerkung warum der MA X nicht teilgenommen hat und ich mache mir für meine Unterlagen eine Kopie der (unterschrieben) TN-Liste. -
Also das finde ich jetzt sehr spannend.
Denn eine anderslautende Festlegung ist in der BGR A1 zu § 4 zu finden:Zitat
Dokumentation der Unterweisung
Die schriftliche und von allen Unterwiesenen und den Unterweisenden unterschriebene Dokumentation ist für den Unternehmer der Nachweis, dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist.Sehr schön und unstrittig Aber bitte auf den Begriff "Dokumentation" achten. Hier reicht keine einfache Unterschriftenliste, wo das Thema drüber steht. Zu der Doku gehören ebenfalls die Dokumente anhand derer unterwiesen wurde. Natürlich nicht die Gesetze und Verordnungen, sondern die Folien, erstellten Unterlagen und Betriebsanweisungen, nöch?
Gruß
Jens
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Wobei dann aber auch bei kritschen Themen die Überlegung im Raum stehen sollte, in die Dokumentation einen Nachweis aufzunehmen, ob die Unterwiesenen das Thema verstanden haben (Testergebnisse etc).
Die Frage ist nur, wo ziehe ich die Grenze ... :wacko: -
Hallo und ein dickes Dankeschön an Alle,
es macht echt Spass oder möchte das lieber anders formulieren, ich bin sehr angetan von dem Feedback was man hier bekommt
Wir sind hier im Betrieb in einer Findungsphase. Die Aussage von Udo "...wo ziehe ich die Grenze ..." ist eine Frage die ich mir zur
Zeit tagtäglich stelle. Unterweisungen scheinen ja ein wichtiger Punkt zu sein, somit natürlich auch ein KO-Kriterium, bei einer geplanten
Zertifizierung des AMS, wenn nicht vorhanden oder nicht konsequent durchgeführt. Mal schauen wo der Weg hingeht...
Gruß
Ingo -
Also wenn eine Zertifizierung ansteht solltest du auf jeden Fall eine Unterschrift des TN nachweisen können.
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Wobei dann aber auch bei kritschen Themen die Überlegung im Raum stehen sollte, in die Dokumentation einen Nachweis aufzunehmen, ob die Unterwiesenen das Thema verstanden haben (Testergebnisse etc).
Die Frage ist nur, wo ziehe ich die Grenze ... :wacko:
In dem Muster zur Dokumentation von Unterweisungender BGR A1 steht das auchZitat von BGR A1Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich an der Unterweisung
teilgenommen und den Inhalt verstanden habe
Letztes Jahr haben allerdings gleich zwei anwesende Rechtsanwälte bei einer Baustelle von mir sich geweigert die Unterweisung zu unterschreiben und den MA empfohlen das gleiche zu tun... -
Letztes Jahr haben allerdings gleich zwei anwesende Rechtsanwälte bei einer Baustelle von mir sich geweigert die Unterweisung zu unterschreiben und den MA empfohlen das gleiche zu tun...
Huch? mit welcher Begründung, hatten sie nichts verstanden? -
da sie nicht den sachverstand haben einzuschätzen, ob sie alles verstanden haben... [insert random monolog]
ich habe das dann so gelöst, das sie die baustelle nur in meiner begleitung betreten durften... -
ch habe das dann so gelöst, das sie die baustelle nur in meiner begleitung betreten durften...
hehe, hätt ich wohl auch so gemacht. -
Also wenn eine Zertifizierung ansteht solltest du auf jeden Fall eine Unterschrift des TN nachweisen können.
... nicht nur das - bei einem Behördenbesuch, NRW, wurde ich gefragt: "Können Sie nachweisen, dass Hr. S. hinsichtlich Gefahrstoffe A, B, C geschult wurde? In Ihrem Schulungsnachweis steht nur etwas allgemein von Gefahrstoffen ..."
Ich habe die mitabgehefteten Betriebsanweisungen als Schulungsgrundlage gezeigt - das war als Nachweis nicht genug ... (!)
Ich habe mit untertassengroßen Augen geguckt ... einen Zertifizierer hätte ich möglicherweise rauskomplimentiert ... -
... so gelöst, das sie die baustelle nur in meiner begleitung betreten durften...
hoffentlich mit dem Hinweis "auch dann nur auf eigene Gefahr" ... und das hätte ich bei einem mitlaufenden Diktiergerät gesagt (digital, Audio-Datei mit Datumsstempel) ... tja - und Mitarbeiter, die nicht die Unterweisung bestätigen (sich also von den Rechtsverdrehern aufhetzen ließen), dürften dann nicht mehr auf die Baustelle, oder?
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In dem Muster zur Dokumentation von Unterweisungender BGR A1 steht das auch
Es steht dort aber auch:ZitatDer Unternehmer hat sich zu vergewissern, dass die Versicherten die Inhalte verstanden haben.
Dies kann z.B.
– durch das Stellen von Verständnisfragen an den Versicherten,
– durch Vorführenlassen des Handlungsablaufs durch den Versicherten,
– durch Beobachtung der Arbeitsweise des Versicherten
erfolgen.
Die Unterschrift reicht also als Nachweis, das der Versicherte die Unterweisung verstanden hat, nicht aus. Und damit wird das Thema richtig spannend ... -