Beiträge von retepogni

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    Hallo Community,
    wir hatten wieder einmal unser externes OHSAS Audit. Beliebtes Thema sind ja die Ziele im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir hatten den Punkt auch im internen Audit, aber trotzdem nur das Ziel "Null Unfälle" formuliert, sonst nichts. Das war im internen Audit schon dünn und wurde im externen Audit dann auch angemerkt. Hat jemand vielleicht einen Tipp was man diesbezüglich noch angehen könnte?

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu Arbeiten in Silos. Der Zugang ist auf dem Silodach durch ein Mannloch. Die Höhe bis zum Siloboden beträgt ca. 13m. Ich favorisiere momentan noch ein Dreibein als Siloeinfahrvorrichtung. Ich bin mir aber nicht sicher, was alles benötigt wird. Die Arbeit im Silo beschränkt sich auf Sichtkontrolle und ggf. Austausch von 1m langen Rinnen (max. 60kg) die am Siloboden angeschraubt sind. Bedeutet es muss eine Person inkl. Werkzeug einfahren und die Rinne demontieren. Die Rinne muss aus dem Silo heraustransportiert werden. Ich würde eine Einfahrhose vorsehen, um das Thema Bewußtlosigkeit des Arbeiters abzusichern (er darf sich natürlich im Silo nicht ausklinken). Das sollte somit kein Problem sein. Aber es müsste auch eine zweite Winde für Lasten (für Werkzeug und Rinne) am Dreibein montiert sein, denn der Arbeiter soll sich ja nicht ausklinken. Meine Frage gilt einem Höhensicherungsgerät. Benötigt man hier zusätzlich auch noch ein solches Gerät oder ist das nur notwendig wenn der Arbeiter z.B. an Steigeisen runter ins Silo klettert? Benutzt man eine Einfahrhose ist er doch schon komplett gesichert. Was vorgeschrieben ist konnte ich so eindeutig nicht aus der Literatur herauslesen.

    Hallo Allesamt,
    ich habe ein kleines Problem bzgl. der erlaubten Durchgangsbreite in einem speziellen Fall. Es gibt in unseren Anlagen eine Zellenradschleuse. Der Raum wird fast nie betreten, wenn dann auch nur zu Wartungszwecken. Die Durchgangsbreite ist an einer Stelle jedoch nur ca. 430mm. Wie bekomme ich das erklärt? Gem. ASR A1.8 oder auch EN ISO 14122-2 ist das Minimum 500mm. Könnte ich aber vielleicht durch die Gefährdungsbeurteilung die 430mm als ausreichend deklarieren ? Danke für jegliche Info, Anmerkung, Meinung. Muss vielleicht noch sagen, dass diese Breite durch einen notwendigen Umbau zustande kommt, also nicht generell so gering ist.

    ..., wenn der MA einen Führerschein hat und regelmäßig Auto fährt beweist er auch eine gewisse Eignung, oder nicht?

    Die Ausbildung und regelmäßige Unterweisung ist aus meiner Sicht ausreichend.
    ...
    Tatsächlich empfehle ich, mal einen Blick in die Halle oder so zu werfen wo die Jungs oder Mädels Stapler fahren.
    Heizt der eine oder andere nur rum und gefährdet andere?
    Der nächste ist nie angeschnallt?
    Dies gehört für mich zur Ermittlung einer Eignung dazu. Denn wenn man sich nicht an die Grundlagen des Lehrgangs hält und an das was gelehrt wird, ist man dann geeignet?

    Ok, bedeutet man sollte sich zumindest von allen Staplerfahrern auch vergewissern, dass sie einen gültigen Führerschein haben ?
    Das mit dem Blick in die Halle ist schon richtig...aber sieht das unter dem Strich der Staatsanwalt auch als ausreichend an wenn ein Unfall passiert ist? Habe da meine Zweifel.
    Das alle Mitarbeiter bei uns einen Staplerschein haben ist aus der Vergangenheit geschuldet. Früher gab es oft genug Stillstand in der Fertigung, da nur ein paar Auserwählte den Schein hatten.
    Zu diesem Stand möchte der Fertigungsleiter eigentlich nicht wieder zurück.
    G25 anbieten und schauen wer sie wahrnimmt wäre sicher mal der erste Schritt, stimmt.

    Hallo allesamt,
    alle Mitarbeiter bei uns in der Werkstatt haben eine Flurförderschein und jährlich an der Unterweisung bzgl. Stapler teilgenommen. Allerdings wurde keiner zur G25 für Fahr- Steuer und Überwachungstätigkeiten geschickt. Wer ist nun Eurer Meinung nach rechtlich verantwortlich wenn es zu einem Unfall mit einem Stapler kommt ? Kann man wirklich einfach sagen "einzig und alleine der GF" ? Werden bei Euch die Mitarbeiter zum Betriebsarzt bzgl. G25 geschickt ?

    Hallo,
    mir ist nicht ganz klar in welcher Form die Angebotsuntersuchungen angeboten werden müssen. Ich dachte da hätte sich etwas geändert. Früher habe ich einen Aushang angefertigt. Dann hies es, das wäre nicht mehr zulässig und müsste persönlich erfolgen. Jetzt hatten wir TÜV Audit und da erklärte der Auditor, dass ein Aushang ausreicht. Wenn ich mir die AMR Nummer 5.1 anschaue steht unter Kapitel 3 "Das Angebot muss jedem...., persönlich in schriftlicher Form oder in Textform (zum Beispiel E-Mail) gemacht werden.". Heisst persönlich nun das Überreichen eines Briefes oder zählt ein Aushang auch als persönlich angesprochen ?

    Ein Hallo an Alle,
    ich habe ein Problem bzw. eine Frage bzgl einer Anmerkung des TÜV Auditors im Auditbericht. Wir sind dabei in der Werkshalle die komplette Unterverteilung (Kabel, Schaltschränke, etc) erneuern zu lassen. Im TÜV-Auditbericht steht Zitat "Nach dem Umbau der ortsfesten elektrischen Anlage sollte die Sachverständigenprüfung durch eine zugelassene Organisation ( VDS ) durchgeführt werden.". Ist es wirklich vorgeschrieben, dass ein Sachverständiger, vom VDS anerkannt, dies prüfen muss ? Allerdings steht in dem Zitat "sollte", was man auch so interpretieren könnte, dass es quasi nur eine Empfehlung, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Was meint Ihr ?

    Hallo allesamt,
    ich habe da ein Problem. Wir haben 2012 eine neue Lackieranlage, geliefert von zwei Lieferanten, bekommen. Der TÜV-Auditor (ISO9001 und OHSAS) hat bemängelt, dass es keine Abnahme vor Inbetriebnahme gibt (und auch noch keine weitere regelmäßige Prüfung). Das wurde sogar als Abweichung deklariert. Gem. Betriebssicherheitsverordnung ist das für Überwachungsbedürftige Anlagen ja vorgeschrieben. Das stellt sich erst mal die Frage ist eine Lackieranlage eine Überwachungsbedürftige Anlage ? Beide Lieferanten haben Ex-Zonen Pläne mitgeliefert und auch in ihrer Doku auf die BetrSichV §14 und 15 Betreff der Prüfungen verwiesen. Nun sagt der damals zuständige interne Projekleiter für das Projekt Lackieranlage, eine regelmäßige Wartung der Anlage würde ausreichen. Ich frage mich jetzt was zu tun ist ? Reicht eine Wartung wirklich aus ? Über Meinungen und Tipps bin ich sehr dankbar.
    Gruß
    Ingo

    Hallo Allesamt,
    ich habe schon ein wenig im Forum gestöbert, bin aber letztendlich nicht so richtig fündig geworden.
    Folgendes Problem : Wir haben ca. 25 gewerbliche Mitarbeiter, sind im Maschinenbau bzw. Stahlbau tätig.
    Unsere Werkshalle ist mit 8 Brückenkrane (max. 10t) bestückt (auf 5 Hallenschiffe verteilt), dazu kommen noch einige Wand- und Säulenkrane (max.500kg).
    Ein schriftliche Beauftragung ist erforderlich, aber welche Ausbildung bzw. Befähigung müssen die Kranbediener haben ?
    Ich finde eine Ausbildung zum Kranführer wäre für unsere Einsatzzwecke ein wenig zu hoch gegriffen.
    Fast jeder der Mitarbeiter bedient die Krane, teilweise schon sein langes Leben lang :)
    Wenn ich mir das Muster der Schritlichen Beauftragung aus BGG921 anschaue dann steht dort "Die Befähigung ist nachgewiesen durch
    Kranführerlehrgang, außerbetrieblich oder innerbetriebliche Schulung" analog der Beauftragung bzw. Flurförderzeuge.
    Sind diese drei Punkte bindend oder könnte man auch sagen durch Erfahrung, weil der Mitarbeiter schon Jahrzehnte die Krane bedient hat
    sollte er befähigt sein. Ausgenommen die jährliche Unterweisung, die wird natürlich durchgeführt.
    Ich hoffe ich habe die Situation nicht zu konfus beschrieben.
    Noch zwei Infos hierzu :
    Unsere externe SiFa hat uns mitgeteilt "Kranführer müssen nicht extern geschult und ausgebildet worden sein, aber unterwiesen"
    Und als weiteren Schritt würde ich jetzt vermutlich auch die BG mit bei der Klärung einbeziehen.

    Hallo Allesamt,
    die Beschäftigten sollen ja regelmäßig hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz motiviert und geschult werden. Eine, wenn auch sicherlich nicht unbedingt zu den wichtigsten zählende, Möglichkeit ist die Auslage von entprechender Literatur in Pausenräumen. Es gibt das "Magazin für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" von der BG. Gefunden haben ich zusätzlich noch die Zeitschrift "sicher ist sicher".
    a) Hat jemand eine Info welche Literatur da vielleicht noch in Frage kommt ?
    b) Welche Erfahrungen habt ihr mit der Auslage von Zeitschriften gemacht ?
    Viele Grüße.
    Ingo

    Hallo und ein dickes Dankeschön an Alle,
    es macht echt Spass oder möchte das lieber anders formulieren, ich bin sehr angetan von dem Feedback was man hier bekommt :)
    Wir sind hier im Betrieb in einer Findungsphase. Die Aussage von Udo "...wo ziehe ich die Grenze ..." ist eine Frage die ich mir zur
    Zeit tagtäglich stelle. Unterweisungen scheinen ja ein wichtiger Punkt zu sein, somit natürlich auch ein KO-Kriterium, bei einer geplanten
    Zertifizierung des AMS, wenn nicht vorhanden oder nicht konsequent durchgeführt. Mal schauen wo der Weg hingeht...
    Gruß
    Ingo

    Ein Hallo an Alle,
    gestern haben unsere beiden Sicherheitsbeauftragte an einem Kurs der BGHM teilgenommen. Dort wurde ihnen gesagt es wäre nicht notwendig, dass die Unterwiesenen die Teilnahme an einer Unterweisung/Schulung mit ihrer Unterschrift bestätigen (einzig im Bereich Gefahrstoffe). Es reicht, wenn dokumentiert wird (Liste), wer teilgenommen hat. Ich kann mir das eigentlich nicht so ganz vorstellen, jedoch steht in der BGV A1 §4 ja nur "...;sie muss dokumentiert werden."
    Wie ist eure Einschätzung ?
    LG
    Ingo

    Hallo Allesamt,
    ich habe ein Frage zur Fortbildung wenn man als externe SiFa tätig ist. Gem. DGUV 2 wird eine bestimmte Stundenzahl der Grundbetreuung ermittelt.
    a) Sind diese Stunden komplett vor Ort im Betrieb abzuleisten ? Wenn nein, wie viele Stunden müssen dann mindestens vor Ort abgeleistet werden ?
    b) Kann ein bestimmter Anteil der Stunden für die Weiterbildung von der externen SiFa in Anspruch genommen werden oder ist eine Weiterbildung nicht in den Einsatzzeiten der Grundbetreuung enthalten ?
    Über Infos und Meinungen hierzu würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank.
    Ingo