Hallo Allesamt,
ich habe ein kleines Problem bzgl. der erlaubten Durchgangsbreite in einem speziellen Fall. Es gibt in unseren Anlagen eine Zellenradschleuse. Der Raum wird fast nie betreten, wenn dann auch nur zu Wartungszwecken. Die Durchgangsbreite ist an einer Stelle jedoch nur ca. 430mm. Wie bekomme ich das erklärt? Gem. ASR A1.8 oder auch EN ISO 14122-2 ist das Minimum 500mm. Könnte ich aber vielleicht durch die Gefährdungsbeurteilung die 430mm als ausreichend deklarieren ? Danke für jegliche Info, Anmerkung, Meinung. Muss vielleicht noch sagen, dass diese Breite durch einen notwendigen Umbau zustande kommt, also nicht generell so gering ist.
Durchgangsbreite
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retepogni -
18. September 2015 um 11:18 -
Erledigt
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Die ASR hat letzlich keinen Gesetzescharakter und gibt lediglich den "Stand der Technik" wieder.
Wenn Du in der Gefährdungsbeurteilung dokumentierst, dass der Bereich nur in seltenen Fällen, bei abgeschalteter Schleuse und auch nur von wenigen Personen betreten wird, stehst Du eigentlich ausreichend sauber da. -
...Die Durchgangsbreite ist an einer Stelle jedoch nur ca. 430mm. ...
Wenn ich mir die anthropometrischen Daten so ansehe, wird das sehr eng. Normal, also im üblichen Gang, wird diese Engstelle kaum ein erwachsener Mensch passieren können, sondern nur quer. Dick darf man dann auch nicht sein und im Raum darf nichts passieren, denn eine Rettung wird dann nochmals schwieriger, da sind die 50 cm schon recht schmal. Muss womöglich noch Material oder Werkzeug mitgenommen werden wird es ja nochmals enger. Ich hätte dabei schon Bedenken.
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deklariere es in der GB als nicht ausreichende Durchgangsbreite. Auch wenn der Raum fast nie betreten wird, kann es im Wartungsfall geschehen, dass der MA dort geborgen werden muss. Dann kommt das Problem mit dem Liegendtransport.
Ich persönlich würde diesen baulichen Punkt ganz klar aufnehmen und dokumentieren. Wird die zellenradschleuse auch über eine BMA dektiert? Somit könnten auch keine Einsatzkräfte unter PA in diesen Raum.Beste GRüße
THomas -
Hallo forum,
habe aus Spaß den Suchebegriff "Mindestdurchgangsbreite von Wartungsgängen eingegeben". Interessant, wieviele sich damit befassen und welche weiteren probleme damit verbunden sind.Beste GRüße
THomas -
Hallo retepogni,
Wie schon von SIFAASB erwähnt ist der Verletztentransport eine nicht zu unterschätzende Situation. Es gibt wenige Hersteller auf dem Markt die für dein Rettungskonzept eine geeignete Rettungshilfe bereitstellt.
In einer ähnlichen Situation haben wir für die Notwendigket der Rettung schon dünne PE-Rohre geteilt um überhaupt Leute aus Öffnungen mit kleiner 500 mm Durchmesser zu bergen.
Es gibt Hersteller die haben Rettungsmatten in du deine zu rettende Person verschnüren kannst und durch kleine Öffnungen rausziehen kannst.
Auch kräftig gebaute Menschen werden dann etwas schmaler. Wir haben diese Rettungstrage eingesetzt für Personen die nur noch durch ein Mannloch von 400mm Durchmesser geborgen werden konnten.
Hier der Hersteller SKED (skedco trage). Vielleicht wäre das etwas für dich.Der Nachteil dieser Rettungsmatte sie ist (wahrscheinlich) nicht für EX-Bereiche geeignet.
Gruß RaBau
P.S. auch wenn es nur indirekt mit deiner Frage zu tun hat, vielleicht hilft es für dein Rettungskonzept.
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Hallo retepogni.
Ich kenne jetzt nicht die genauen örtlichen Umstände. Daher mal ein allg. Vorschlag. wenn die Durchgänge und i.d.R. auch die Arbeitsbereiche zu eng sind. Ich habe schon oft als Maßnahme in die GFB das Tragen eines Gurtes einer PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) eingetragen. Hier kann man an die Person eine Rettungsleine an der Rückenöse des Gurtes anschlagen, um diese Person aus dem Bereich herausziehen zu können. Je nach Flächen im Arbeitsbereich, werden dort wahrscheinlich Maßnahmen der Ersten Hilfe oder gar Maßnahmen des Rettungsdienstes eh unmöglich werden. Damit ist die Rettung aus dem Bereich primär zu sehen.
SIFABSB: Btw: Bergung heißt es bei einer Leiche oder eines toten Gegenstands, bei lebenden Menschen ist es eine Rettung
Was ich aber in jedem Fall empfehle... spielt doch so etwas mal durch. Nicht, dass Ihr in die GFB oder im Notfallplan Maßnahmen aufnehmt, die dann in Realität nicht funktionieren. Dokumentation über die Erprobung sollte auch erfolgen, dass Ihr als Entscheidung für eine bestimmte Maßnahme auch eine entsprechende Begründung habt.
Weiterhin können dabei die MA auch auf diese Maßnahme geschult werdenGruß
Jens