Prüfung durch Sachverständigen der VDS

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  • Ein Hallo an Alle,
    ich habe ein Problem bzw. eine Frage bzgl einer Anmerkung des TÜV Auditors im Auditbericht. Wir sind dabei in der Werkshalle die komplette Unterverteilung (Kabel, Schaltschränke, etc) erneuern zu lassen. Im TÜV-Auditbericht steht Zitat "Nach dem Umbau der ortsfesten elektrischen Anlage sollte die Sachverständigenprüfung durch eine zugelassene Organisation ( VDS ) durchgeführt werden.". Ist es wirklich vorgeschrieben, dass ein Sachverständiger, vom VDS anerkannt, dies prüfen muss ? Allerdings steht in dem Zitat "sollte", was man auch so interpretieren könnte, dass es quasi nur eine Empfehlung, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Was meint Ihr ?

    Einmal editiert, zuletzt von retepogni (23. Februar 2015 um 16:20)

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  • Mahlzeit,

    "sollte" oder "könnte" oder ....?

    Die Verteilung wird von einer niedergelassenen Elektrofachkraft (der niedergelassene Handwerksbetrieb, bspw.) überprüft, evt. auch repariert oder instandgesetzt. Das reicht normalerweise für den Betrieb.

    Jetzt könnte es aber sein, dass für den Betrieb eine spezielle Versicherung besteht? Eine Feuerversicherung? Hier könnte jetzt der Versicherer fordern, dass eine VdS-Prüfung erfolgen soll. Nur dann hält er die Versicherung zu den vereinbarten Bedingungen aufrecht.
    Das solltet ihr jetzt einmal checken: Habt ihr eine Auflage in Sachen Feuerversicherung mit Begehungen, Brandlastenfeststellung und Prüfungen der Elektroanlagen durch einer zugelassenen VdS-Prüfer? (Eine Liste der Prüfer gibt's beim VdS, die Preise galoppieren von ... bis ...)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (23. Februar 2015 um 13:43)

  • ...Im TÜV-Auditbericht steht Zitat "Nach dem Umbau der ortsfesten elektrischen Anlage sollte die Sachverständigenprüfung durch eine zugelassene Organisation ( VDS ) durchgeführt werden.". ...


    Da würde ich mal beim TÜV Auditor nachfragen, ob er wirklich den VdS meint oder ob es sich um einen Schreibfehler handelt und der VDE hier stehen sollte. Bei einer komplexen Anlage kann es durchaus sinnvoll sein, dass ein unabhängiges Unternehmen nachmals die Ausführung des Fachbetriebes überprüft, vor allem dann, wenn im eigenen Betrieb nicht die notwendige Fachkompetenz vorhanden ist.
    Vielleicht wollte der Auditor auch nur auf die DGUV Vorschrift 3 verweisen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • .........oder der Auditor hat diverse Sätze aus alten Prüfroutinen übernommen?

    Woher sollte er denn wissen, welche Auflagen ihr bei eurer Feuerversicherung habt?

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    dann ist da immer noch die Frage nach dem "MUSS".

    Nice to have ist zu teuer. Wenn die Notwendigkeit (Auflage) besteht, ok, aber sonst würde ich die VdS-Leute auch nicht ordern, denn was machen sie anders?

    Ich kenne euren Betrieb nicht. Evtl. seit ihr ja auch in der Lage mit eurer verantwortlichen Elektrofachkraft die komplette Aktion selber zu machen? Zum Prüfen kann man bei nicht vorhandenem Geräten auch einmal unter einer "Freundschaftshilfe" etwas ausleihen.

    Doch alles nur Spekulationen. Du mußt eure Auflagen prüfen (lassen) und den Autitor einmal befragen, wieso er darauf kommt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


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    (kölsche Zuversicht)