Hallo!
Ich bin auf der Suche nach Rat zum Thema Gefahrstoffbeauftragter....und selbst noch relativ unwissend. Durch Recherche habe ich herausgefunden, dass es lt. GefStoffV keine Regelung gibt, dass ein solcher gefordert ist. Unser Betrieb hat mit einschlägigen Gefahrstoffen in der F&E und Verarbeitung zu tun und möchte nun, im Zuge der OHSAS einen Gefahstoffbeauftragten. Dieses Amt wird mir gerade förmlich aufgedrängt und ich habe folgende Fragen (in der Hoffnung, dass jemand eine Meinung hat):
- Reicht eine Schulung zur Gefahrstoffkunde beim TÜV aus, um die rechtliche und fachliche Thematik zumindest Grundlegend zu erfassen? Bisher habe ich so gut wie keinerlei Kontakt mit der Thematik - bin seit 1 Jahr angestellte Naturwissenschaftlerin, aber keine Chemikerin, in Projektarbeit eingebunden und mit gelegentlicher Laborerfahrung, aber nicht mehr -ich habe im Hinblick auf die Fachkunde meinserseits Zweifel
- auch kenne ich den Betrieb nicht hinreichend - meine Zweifel werden aber abgewiegelt mit Bemerkungen: alles halb so schlimm, lernst du schon etc.
- es wurde dabei aber auch auf die Verantwortung verwiesen, u.a. dass dies ein Job sei, welcher evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, z.B. bei Fahrlässigkeit. Ist dies richtig bzw. liegt die Verantwortung der Umsetzung GefStoffV bzw. für Unfälle daraus beim Gefahrstoffbeauftragten?
Wenn dem so sein sollte, würde ich mich für die Ausführung dieses Amtes nicht unbedingt als fachlich geeignet sehen und mir wiederstrebt das Gefühl, mir etwas ans Bein binden zu lassen, was ich nicht voll erfasse.
Grüße
Frau R