Gefahrstoffbeauftragter: von Null auf Hundert?

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  • Hallo!

    Ich bin auf der Suche nach Rat zum Thema Gefahrstoffbeauftragter....und selbst noch relativ unwissend. Durch Recherche habe ich herausgefunden, dass es lt. GefStoffV keine Regelung gibt, dass ein solcher gefordert ist. Unser Betrieb hat mit einschlägigen Gefahrstoffen in der F&E und Verarbeitung zu tun und möchte nun, im Zuge der OHSAS einen Gefahstoffbeauftragten. Dieses Amt wird mir gerade förmlich aufgedrängt und ich habe folgende Fragen (in der Hoffnung, dass jemand eine Meinung hat):

    - Reicht eine Schulung zur Gefahrstoffkunde beim TÜV aus, um die rechtliche und fachliche Thematik zumindest Grundlegend zu erfassen? Bisher habe ich so gut wie keinerlei Kontakt mit der Thematik - bin seit 1 Jahr angestellte Naturwissenschaftlerin, aber keine Chemikerin, in Projektarbeit eingebunden und mit gelegentlicher Laborerfahrung, aber nicht mehr -ich habe im Hinblick auf die Fachkunde meinserseits Zweifel

    - auch kenne ich den Betrieb nicht hinreichend - meine Zweifel werden aber abgewiegelt mit Bemerkungen: alles halb so schlimm, lernst du schon etc.
    - es wurde dabei aber auch auf die Verantwortung verwiesen, u.a. dass dies ein Job sei, welcher evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, z.B. bei Fahrlässigkeit. Ist dies richtig bzw. liegt die Verantwortung der Umsetzung GefStoffV bzw. für Unfälle daraus beim Gefahrstoffbeauftragten?

    Wenn dem so sein sollte, würde ich mich für die Ausführung dieses Amtes nicht unbedingt als fachlich geeignet sehen und mir wiederstrebt das Gefühl, mir etwas ans Bein binden zu lassen, was ich nicht voll erfasse.

    Grüße

    Frau R

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  • Guten Morgen Frau R (darf ich R sagen? ;) )
    Also. Bedenke, dass Du als Gefahrstoffbeauftragter (hier steckt das Wort "Beauftragter" mit drin) sog. Unternehmerpflichten übernimmst. Du wirst also vom Unternehmer beauftragt in seinem Namen diese Aufgaben, Verpflichtungen und auch ggf. Haftungen (zum. Mithaftung) zu übernehmen. Je nach Stand der Unterlagen und Anzahl der Gefahrstoffe kann das ein ganz schön stressiger Job werden. Ich kenne auch Bereiche, da ist der Gefahrstoffbeauftragter ein Vollzeitjob und nicht nebenbei gemacht.
    Hier ist eine Schulung zum "Gefahrstoffbeauftragten" von Nöten. Diese Schulungen werden durch mehrere Träger angeboten. Kannst ja mal google fragen.
    Du musst keine Chemikerin sein, um das zu machen. Solltest aber in Anbetracht des Umfangs und der Mithaftung an einer entsprechenden Schulung teilnehmen, bevor Du da etwas übernimmst. Das Gefahrstoffrecht ist sehr umfangreich und es gibt viele Fallen in diesem Bereich. Genaus so sieht es mit den Richtlinien und Regeln etc aus. Jetzt kommt noch "reach" hinzu. Das bekommt der ein oder andere Gefahrstoffbeauftragte auch noch mit auf den Tisch und dann wirds nochmal stressiger ;)
    Also Fazit: Schulung? Ja,unbedingt. Chemikerin sein? Nö. Umfang der Gefahrstoffe und der Tätigkeiten analysieren und dann mal schauen, ob das überhaupt nebenbei zu schaffen ist.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • :515: im Club, ich bin vollzeit Gefahrstoffbeauftragter.

    ...- Reicht eine Schulung zur Gefahrstoffkunde beim TÜV aus, um die rechtliche und fachliche Thematik zumindest Grundlegend zu erfassen?


    Für erste Grundlagen könnte es ausreichen, das Gefahrstoffrecht ist allerdings ständig im Wandel und somit eine kontinuierliche Weiterbildung Pflicht. Ich empfehle eine "Grundausbildung" z.B. bei der IAG. Da gibt es z.B. Gefahrstoffbeauftragter. Weiterhin Gefährdungsbeurteilung. Auch Deine BG bietet da einiges.

    ...-
    Bisher habe ich so gut wie keinerlei Kontakt mit der Thematik - bin seit 1 Jahr angestellte Naturwissenschaftlerin, aber keine Chemikerin, in Projektarbeit eingebunden und mit gelegentlicher Laborerfahrung, aber nicht mehr -ich habe im Hinblick auf die Fachkunde meinserseits Zweifel


    Noch dürfte die Fachkunde nicht erreicht sein, aber das kann ja noch werden, immer schön locker bleiben.

    ...-
    - auch kenne ich den Betrieb nicht hinreichend - meine Zweifel werden aber abgewiegelt mit Bemerkungen: alles halb so schlimm, lernst du schon etc.

    Sehe ich auch so, man wächst mit seinen Aufgaben.

    ...-
    - es wurde dabei aber auch auf die Verantwortung verwiesen, u.a. dass dies ein Job sei, welcher evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, z.B. bei Fahrlässigkeit. Ist dies richtig bzw. liegt die Verantwortung der Umsetzung GefStoffV bzw. für Unfälle daraus beim Gefahrstoffbeauftragten?...


    Hier kommt es auf Deine Stellung und Funktion an. Meiner Meinung nach ist ein Gefahrstoffbeauftragter, wie eine FASI oder andere "Umweltbeauftragte" in einer Stabsfunktion => beratende Funktion, keine Weisungsbefugnis. Ohne Weisungsbefugnis ist die Haftung allerdings stark eingeschränkt. Natürlich bist Du für Deine Beratung verantwortlich. Falsche oder mangelhafte Beratung kann zur Haftung führen, allerdings ist dies in der Praxis relativ selten.
    Ich würde darauf drängen, dass Deine Funktion als Gefahrstoffbeauftragte auch entsprechend als Stabsstelle dokumentiert wird. Eine Formulierung wie "Frau R ist als Gefahrstoffbeauftragte für alle Belange im Umgang mit Gefahrstoffen zuständig" würde ich nicht akzeptieren. Möchte das jemand haben, so hat er Dir auch entsprechende Weisungsbefugnis zu erteilen und die notwendigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen.
    Da ich davon ausgehe, dass Du diesen Job als Zusatz zu Deiner Tätigkeit hinzu bekommen sollst, halte ich auch eine konkrete zeitliche Regelung für relevant. Auch gehört festgelegt, ob Du z.B. diverse Linienfunktionen übernimmst, wie die Führung des Gefahrstoffverzeichnisses oder die Erstellung von Betriebsanweisungen oder das Führen vom Sicherheitsdatenblattarchiv.
    Stellt Ihr Erzeugnisse her, die als Gefahrstoff zu verstehen sind, so benötigt Ihr auch eine fachkundige Person zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. Dies kann in der Regel keine reale Person alles in sich vereinen, hier ist die juristische Person gemeint, die allerdings durch eine reale Person vertreten wird, die das alles koordiniert. Da bietet sich die Gefahrstoffbeauftragte geradezu an.
    Für Dich ist somit wichtig, dass erst einmal schriftlich dargelegt wird, was Deine konkreten Aufgaben sind. Dann solltest Du Dir Unterstützung holen z.B. bei der FASI oder beim Betriebsarzt. Wenn es in der Firma einen Chemiker gibt, schadet der Kontakt zu dieser Person bestimmt auch nicht. Netzwerke z.B. über dieses Board sind oft auch hilfreich, denn wie bereits erwähnt, das Gefahrstoffrecht ist in ständigem Wandel und viele Dinge tangieren auch noch andere Rechtsgebiete.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,
    zum Gefahrstoffbeauftragten habe ich damals ein Seminar bei der VBG gemacht. Ein bestimmtes Vorwissen sollte man schon haben, denn die Bereiche Gefahrstoff- Abfall und Gefahrgut (eigentlich der gesamte Umweltbereich) liegen ziemlich nah beieinander. Wieso das bisher nicht zusammen gefasst worden ist, ist mir noch ein Rätsel.Die Bereiche greifen so oft ineinander über...
    Gruß Colibrie

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau R


    ... Dieses Amt wird mir gerade förmlich aufgedrängt und ich habe folgende Fragen ...


    ... Bisher habe ich so gut wie keinerlei Kontakt mit der Thematik - bin seit 1 Jahr angestellte Naturwissenschaftlerin, aber keine Chemikerin, in Projektarbeit eingebunden und mit gelegentlicher Laborerfahrung, aber nicht mehr -ich habe im Hinblick auf die Fachkunde meinserseits Zweifel


    Das ist natürlich keine gute voraussetzung für die übernahme einer beauftragten-funktion. Letztendlich wird dabei ein bestimmter teil der unternehmerverantwortung weitergegeben. Dennoch bleibt dem unternehmer die kontroll- und vor allen dingen die auswahlverantwortung. D.h. er muss verantworten, wem er welche aufgabe überträgt. Und wenn der/die "auserwählte" unsicher, nicht ausreichend fachlich kompetent und erfahren ist, muss er auch mit den konsequenzen leben können.

    Nichtsdestotrotz solltest du die aufgabe "sportlich" sehen. Irgendwann gibt es immer ein "Erstes Mal". Und zu wissen, wie man richtig mit den gefahrstoffen umzugehen hat, trifft ja nicht nur für den gefahrstoffbeauftragten zu, sondern gleichermaßen auch für die mitarbeiter, die bei ihrer arbeit damit umzugehen haben. Also dazulernen musst du sowieso noch und immer wieder.

    Zitat von »Frau R«
    - es wurde dabei aber auch auf die Verantwortung verwiesen, u.a. dass dies ein Job sei, welcher evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, z.B. bei Fahrlässigkeit. Ist dies richtig bzw. liegt die Verantwortung der Umsetzung GefStoffV bzw. für Unfälle daraus beim Gefahrstoffbeauftragten?...


    Eine strafrechtliche konsequenz kann auf jeden und in jeder aufgabe zutreffen, bei der man eine verantwortung übernommen hat - nicht nur als gefahrstoffbeauftragter. Das ist auch nichts neues.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Hallo,

    mach doch deinem Chef mal eine TO DO Liste auf, was es alles für einen Gefahrstoffbeauftragten braucht. Platz, Geldmittel, Weiterbildung, also Ressourcen.
    Und frag doch mal deinen Vorgänger wie er den Job gemeistert hat.
    Zumindest bist du nur beratend tätig, solltest also jemand mit Fachkenntnis zumindest als Unterstützung haben, der dir in kniffligen Fällen hilft.
    ...und uns gibt es ja auch noch! :D

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • es wurde dabei aber auch auf die Verantwortung verwiesen, u.a. dass dies ein Job sei, welcher evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, z.B. bei Fahrlässigkeit. Ist dies richtig bzw. liegt die Verantwortung der Umsetzung GefStoffV bzw. für Unfälle daraus beim Gefahrstoffbeauftragten?


    Ihr solltet bedenken, was R dort geschrieben hat. Sie wird direkt darauf hingewiesen, dass sie die Verantwortung übernimmt und somit auch mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen hat. Dann wird die Bestellung zum Gefahrstoffbeauftragen nicht anders aussehen und somit ist sie nicht mehr allein beratend tätig. :S

    peter: Natürlich sind wir alle iwo haftbar. Das wissen wir alle. Aber hier wird speziell darauf hingewiesen und somit gehe ich davon aus, dass sie auch die Verantwortung übernehmen soll. Das entnehme ich aus dieser Beschreibung. :huh:

    @ R: peter hätte es nicht besser ausdrücken können: "... Dennoch bleibt dem unternehmer die kontroll- und vor allen dingen die auswahlverantwortung. D.h. er muss verantworten, wem er welche aufgabe überträgt. Und wenn der/die "auserwählte" unsicher, nicht ausreichend fachlich kompetent und erfahren ist, muss er auch mit den konsequenzen leben können. ..." :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo und vielen Dank für alle bisherigen Kommentare.

    Gefahrstoffbeauftragung soll im Zuge der OHSAS-Einführung erfolgen. Problem bei uns sind die knappen Personalressourcen, so führen ASI-Beauftragter und alle weiteren Beauftragten ihre Ämter nebenher aus, häufig mit großen Zeitverzögerungen. Zunächst hieß es dann, ich solle bei der Erstellung/Überarbeitung von Gefahrstoffkataster und Gefährdungsbeurteilung mitwirken. Dann war die Rede, dass im Zuge der OHSAS ein Gefahrstoffbeauftrgater benötigt würde und diese Aufgabe möchte von den "Alteingesessenen" niemand übernehmen (vermutlich aus gutem Grund). Somit ging der Zeigefinger auf mich, aber bevor ich eine Bestellung annehme, muss ich einfach ganz sicher sein, dass ich mich nicht in Aufgaben reinreite, die ich fachlich und aufgrund fehlender Erfahrung nicht erfüllen kann.

    Ich habe nächste Woche eine TÜV-Schulung dazu und erhoffe mir damit etwas mehr Durchblick dazu, was für Anforderungen notwendig sind und wie die Rechtslage ist. Was mich stört ist, dass meine Vorgesetzten mich mit ihrem Halbwissen verunsichern, mir einerseits erzählen, es sei alles halb so wild, andererseits aber sagen, dass ich dann entsprechend Verantwortung übernehmen muss und Fährlässigkeiten eben ggf. strafrechtliche Konsequenzen hätten. Wir sind ein Betrieb,welcher unter die StörfallV fällt.

    Ich sehe die Schulung jetzt als Info, die mir mein Betrieb nicht geben kann und entscheide danach, ob ich mich für fähig halte oder eben unter all diesen Vorraussetzungen nicht. Schließlich muss ich der Bestellung ja auch zustimmen, sie annehmen.

    Insgesamt habe ich bisher aber ein recht diffuses Gefühl zu der Sache.

    Mal sehen.

    Grüße,

  • Grüß Dich, Frau R.

    Zunächst hieß es dann, ich solle bei der Erstellung/Überarbeitung von Gefahrstoffkataster und Gefährdungsbeurteilung mitwirken.

    "Gefahrstoffkataster" ist ein gutes Stichwort.
    Wenn die Verantwortlichen in Deinem Unternehmen Dir diesen Begriff so genannt haben, sind sie nicht auf dem Laufenden.
    Gemäß Gefahrstoffverordnung handelt es sich um ein "Verzeichnis der Gefahrstoffe" (Kap. 6, Abs. 10 GefStoffV) oder landläufig um ein "Gefahrstoffverzeichnis".

    Als Betrieb, der der 12. BImSchV unterliegt, müsst Ihr einen Störfallbeauftragten haben, als Unternehmen mit einem Mitarbeiter und mehr ist eine bestellte SiFa notwendig.
    Beide müssen über den Zugriff auf das Gefahrstoffverzeichnis verfügen.
    Frag einfach mal bei beiden nach, ob sie Dir eine aktuelle Version zur Verfügung stellen können.
    Ist dies nicht der Fall (... und diese ungute Vermutung kommt aus Deiner Formulierung "Erstellung/Überarbeitung von Gefahrstoffkataster"), dann lass die Finger von dieser Aufgabe!
    Ein Unternehmen, das ein Störfallbetrieb ist und erst jetzt mit Deiner Hilfe anfangen würde, die "Hausaufgaben" zu machen, ist in rechtlicher Hinsicht in Gefahr ...

    Zitat

    Dann war die Rede, dass im Zuge der OHSAS ein Gefahrstoffbeauftrgater benötigt würde ...

    Was zum Teufel hat ein Managementsystem damit zu tun?
    Wenn ein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, ergibt sich das aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung!
    Oder hat das OHSAS-Audit diesen Sachverhalt erst zutage gefördert?
    Wenn ja, ist das kein gutes Zeichen für das Unternehmen - Finger weg von der Aufgabe!

    Zitat

    und diese Aufgabe möchte von den "Alteingesessenen" niemand übernehmen (vermutlich aus gutem Grund).

    Ja, die kennen die Gründe und dem würde ich mich anschließen.
    Beauftragt lieber einen externen Gefahrgutbeauftragten.

    Zitat

    Insgesamt habe ich bisher aber ein recht diffuses Gefühl zu der Sache.

    Ich auch ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Was mich stört ist, dass meine Vorgesetzten mich mit ihrem Halbwissen verunsichern, mir einerseits erzählen, es sei alles halb so wild, andererseits aber sagen, dass ich dann entsprechend Verantwortung übernehmen muss und Fährlässigkeiten eben ggf. strafrechtliche Konsequenzen hätten. Wir sind ein Betrieb,welcher unter die StörfallV fällt.

    Aaaarrrggghhhh :cursing:
    a.r.ni hat sich schon passend ausgedrückt mit "ich auch".

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (9. November 2012 um 09:36)

  • ...so führen ASI-Beauftragter und alle weiteren Beauftragten ihre Ämter nebenher aus, häufig mit großen Zeitverzögerungen.


    Organisationsverschulden des AG, trifft Dich somit eher nicht, kann sogar von Vorteil sein, wenn es in weiten Teilen des Betriebes so läuft.

    ...Ich habe nächste Woche eine TÜV-Schulung dazu und erhoffe mir damit etwas mehr Durchblick dazu, was für Anforderungen notwendig sind und wie die Rechtslage ist.


    Ich befürchte, Du wirst hinterher kaum schlauer sein, als vor diesem Kurs.

    "Gefahrstoffkataster" ist ein gutes Stichwort.
    Wenn die Verantwortlichen in Deinem Unternehmen Dir diesen Begriff so genannt haben, sind sie nicht auf dem Laufenden.
    Gemäß Gefahrstoffverordnung handelt es sich um ein "Verzeichnis der Gefahrstoffe" (Kap. 6, Abs. 10 GefStoffV) oder landläufig um ein "Gefahrstoffverzeichnis".

    Der Begriff Gefahrstoffkataster wird als Synonym zum Gefahrstoffverzeichnis angesehen, das sagt somit nichts über den Wissensstand der Vorgesetzten aus.

    Als Betrieb, der der 12. BImSchV unterliegt, müsst Ihr einen Störfallbeauftragten haben, als Unternehmen mit einem Mitarbeiter und mehr ist eine bestellte SiFa notwendig.

    Ist doch praktisch, schon wieder Mitstreiter zu der Thematik.

    ...Ein Unternehmen, das ein Störfallbetrieb ist und erst jetzt mit Deiner Hilfe anfangen würde, die "Hausaufgaben" zu machen, ist in rechtlicher Hinsicht in Gefahr ...

    Der Betrieb schon, der Gefahrstoffbeauftragte allerdings nicht, denn es ist nicht seine Aufgabe ein solches Verzeichnis und alles was damit zusammenhängt, aus dem Ärmel zu schütteln, den Behörden ist durchaus bekannt, dass man hierfür entsprechend Zeit benötigt. Sonst könnte ja ein Betrieb, der bis heute untätig war, niemals mit einer solchen Aufgabe beginnen, denn niemand wäre bereit dies auf sich zu nehmen.

    ...Beauftragt lieber einen externen Gefahrgutbeauftragten.

    Ich rate in der Regel von externen Beauftragten ab. Am Anfang mag es ja noch nützlich sein, denn so kann man Wissen in den Betrieb bekommen, aber oft sind diese "Berater" ihr Geld nicht wert. Sie kennen die Betriebsspezifischen Dinge nicht und Fachlich gibt es auf diesem Gebiet viele, die heiße Luft verkaufen. Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht unterscheiden sich noch gewaltig, auch wenn es hier Bestrebungen zur Angleichung gibt.

    Interessant wäre auch einmal zu erfahren, was denn der Betrieb produziert. Sind es chemische Erzeugnisse, die unter REACH fallen? Wenn ja, dann wird die Aufgabe gleich um ein Vielfaches komplexer und kann meiner Meinung nach nicht von einer Person und erst recht nicht nebenher und ohne fundierte chemische Ausbildung durchgeführt werden.
    Geht es "nur" darum, das Gefahrstoffrecht innerbetrieblich zu koordinieren und z.B. das Gefahrstoffverzeichnis zu führen/erstellen/aktualisieren sowie Musterbetriebsanweisungen zu erstellen, so sehe ich da kaum relevante Probleme.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...bringt in der Hektik der Diskussion definierte Begrifflichkeiten nicht durcheinander. Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine definierte Position, die ich gem. Gefahrgutrecht bei Erfuellung entsprechender Voraussetzungen bestellen muss. Ein Gefahrstoffbeauftragter ist nach wie vor eine Position, die es in dieser Form nirgendwo gibt. Sie ist naemlich genau das - ein Konstrukt diverser Normen.

    Nichtsdestotrotz ist hier die sachkundige bzw. befaehigte Person zu nennen. Wie weit ich Sachkunde in einem dreitaegigen Lehrgang erwerben kann, ist m. E. in erster Linie von dem Umfang und der Art der Aufgaben abhaengig. Beim Blick in die Chemikalienverbotsverordnung zeigt der § 5 euch beispielsweise etwas ueber die erforderliche Qualifikation. Hier kann ich also einen "Gefahrstoffbeauftragten" ohne entsprechenden Hintergrund beauftragen wie ich will - es ist dann einfach nichtig...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • ...bringt in der Hektik der Diskussion definierte Begrifflichkeiten nicht durcheinander.

    Das ist mir schon klar und darauf habe ich in meinem letzten Post ja hingewiesen.

    ...Nichtsdestotrotz ist hier die sachkundige bzw. befaehigte Person zu nennen. Wie weit ich Sachkunde in einem dreitaegigen Lehrgang erwerben kann, ist m. E. in erster Linie von dem Umfang und der Art der Aufgaben abhaengig. Beim Blick in die Chemikalienverbotsverordnung zeigt der § 5 euch beispielsweise etwas ueber die erforderliche Qualifikation.


    Es existiert ein erheblicher Unterschied zwischen Sach- und Fachkunde. Zumindest in Deutschland waren die Begriffe einmal eindeutig belegt, bis die EU und ihre tollen Übersetzer kam und für ein Chaos gesorgt hat.
    Die Sachkunde nach ChemVerbV hat eine ganz andere Zielfunktion und ein Gefahrstoffbeauftrater muss solch eine Sachkunde auch nicht besitzen, sie ist in der Regel überflüssig. Da sie niemals aufgefrischt werden muss ist sie in meinen Augen eh eine Lachnummer.

    ...Hier kann ich also einen "Gefahrstoffbeauftragten" ohne entsprechenden Hintergrund beauftragen wie ich will - es ist dann einfach nichtig...


    Schon der Begriff Gefahrstoffbeauftragter ist nicht eindeutig definiert, kann also nur in Form einer Stellenbeschreibung bzw. Aufgabenbeschreibung festgelegt werden. Alternativ kann man über Analogieschlüsse die Aufgaben definieren. Im Gefahrstoffrecht ist dann in der Regel die Fachkunde gefordert. Auch diese lässt sich oft nicht eindeutig definieren und abgrenzen, somit ist es nicht so einfach möglich die Benennung pauschal als nichtig zu deklarieren. Natürlich kann ein Auswahlverschulden festgestellt werden, wenn der Gefahrstoffbeauftragte offensichtlich ungeeignet ist. Das bewirkt dann, der Beauftragte ist in der Regel raus aus der Verantwortung und diese fällt auf den Unternehmer zurück.

    Ich bin seit inzwischen 13 Jahren Gefahrstoffbeauftragter in Vollzeit in einem größeren Betrieb (6500 Mitarbeiter, 4 Standorte). Wir hatten auch schon ein paar gefahrstoffrelevante Unfälle. Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Gewerbeaufsicht, Unfallkasse, stand ich nie im Fokus, waum wohl?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich bin seit inzwischen 13 Jahren Gefahrstoffbeauftragter in Vollzeit in einem größeren Betrieb (6500 Mitarbeiter, 4 Standorte). Wir hatten auch schon ein paar gefahrstoffrelevante Unfälle. Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Gewerbeaufsicht, Unfallkasse, stand ich nie im Fokus, waum wohl?


    Weil Du höchstwahrscheinlich Deinen Job gut machst und die Dokumentation entsprechend ist. Bei mir als SiFa ist es ähnlich. Wenn bei mir etwas passieren würde, kommen die bereits genannten Herren und schauen sich die Dokumentation an. Wenn die sauber, wasserdicht und aktuell gehalten ist, bist Du eh raus. Was solltest Du denn dann auch noch dazu beitragen? Du hast Deinen Job gemacht und die Verantwortung liegt beim Unternehmer. Anders sieht es dann wieder aus, wenn das nicht alles so läuft. Dann wirst auch Du als Gefahrstoffbeauftragter schnell mit in die Verantwortung gezogen (kommt natürlich wie immer auf die Vertragsinhalte an) und dann kommen diese netten Herren/ Damen auch zu Dir ;)

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute mit einem Abteilungsleiter bzgl. dem Gefahrstoffbeauftragten diskutiert, da er der Meinung ist, dass dieser in jedem Fall bestellt werden muß. Ich habe dem widersprochen, da ja im §6 Abs.9 GefStoffV nur von fachkundigen Personen die Rede ist. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein". Also muß kein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden oder sehe ich das falsch??

    Gruß Martin

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  • ...denn die Bereiche Gefahrstoff- Abfall und Gefahrgut (eigentlich der gesamte Umweltbereich) liegen ziemlich nah beieinander. Wieso das bisher nicht zusammen gefasst worden ist, ist mir noch ein Rätsel....


    Der Versuch war da, nannte sich Umweltgesetzbuch und war auch schon recht fortgeschritten, ist dann aber kläglich gescheitert und wird somit wohl nicht mehr so schnell angegangen werden.

    ...bzgl. dem Gefahrstoffbeauftragten diskutiert, da er der Meinung ist, dass dieser in jedem Fall bestellt werden muß. ...

    Da es den Gefahrstoffbeauftragten als gesetzlich vorgegebene Funktion nicht gibt, kann er auch so nicht bestellt werden. Allerdings kann man durch Analogieschlüsse im Umwelt- und Arbeitssicherheitsbereich eine solche Beauftragtenfunktion ja innerbetrieblich definieren und dazu gehört dann eine entsprechende Aufgabendefinition mit Pflichtenübertragung, was ja einer Bestellung schon recht nahe kommt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute mit einem Abteilungsleiter bzgl. dem Gefahrstoffbeauftragten diskutiert, da er der Meinung ist, dass dieser in jedem Fall bestellt werden muß. Ich habe dem widersprochen, da ja im §6 Abs.9 GefStoffV nur von fachkundigen Personen die Rede ist. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein". Also muß kein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden oder sehe ich das falsch??

    Nö.
    Genauso seh ich das auch.
    Beauftragungen kann ich für alles mögliche aussprechen, z.B. Pausenbeauftragter, welchen ich persönlich sehr schätze :D